Wenn das Projekt Hausbau oder Hauskauf abgeschlossen ist, folgt der Einzug in die neue oder neu erworbene Immobilie. Während die Kosten für den Hausbau oder -kauf gut kalkuliert wurden, sind es nach dem Einzug die Hausnebenkosten, die regelmäßig anfallen. Doch was kommt da auf die frisch eingezogenen Hausbesitzer zu? Reichen die finanziellen Mittel beziehungsweise die laufenden Einnahmen aus, um für die Hausnebenkosten aufkommen zu können?

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach dem Einzug in ein Haus fallen nicht nur laufende Nebenkosten wie Strom, Wasser und Versicherungen an, sondern auch unregelmäßige Ausgaben wie Stra­ßen­aus­bau­bei­trä­ge oder Grundsteuer.
  • Zu den größten Kostenfallen zählen neben der En­er­gie­ver­sor­gung auch die Wohngebäude- und Haft­pflicht­ver­si­che­rung, die regelmäßig zu zahlen sind und je nach Region und Anbieter stark variieren können.
  • Seit der Grund­steu­er­re­form werden bei der Berechnung nun auch Bodenrichtwerte, statistisch ermittelte Nettokaltmieten sowie Art und Alter der Immobilie stärker berücksichtigt.
  • Besonders belastend können Stra­ßen­aus­bau­bei­trä­ge sein, die teils unerwartet auftreten und schnell vier- bis fünfstellige Summen erreichen.
  • Um langfristig finanziell gut aufgestellt zu bleiben, sollten Hausbesitzer eine monatliche In­stand­hal­tungs­rück­la­ge einplanen und För­der­mög­lich­kei­ten für energetische Maßnahmen prüfen.
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André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Abfallgebühren und Stra­ßen­rei­ni­gung

Die Kosten für Abfallgebühren werden von einem kommunalen Ab­fall­ent­sor­gungs­un­ter­neh­men erhoben. Hier sollte man etwa 150 Euro im Jahr veranschlagen.

Für die Stra­ßen­rei­ni­gungs­kos­ten, die von der Stadt oder Gemeinde oft zusammen mit der Grundsteuer und den Kanalgebühren erhoben werden, belaufen sich auf etwa 20 bis 30 Euro monatlich, also zirka 250 bis 350 Euro im Jahr.

Grundsteuer

Seit 2025 wird die Grundsteuer auf neuer gesetzlicher Grundlage berechnet. Hintergrund ist ein Urteil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts aus dem Jahr 2018, das die alten Einheitswerte für ver­fas­sungs­wid­rig erklärte.

Die Berechnung erfolgt weiterhin in drei Schritten: Zunächst wird der sogenannte Grundsteuerwert ermittelt. Dabei fließen nun aktuelle Bodenrichtwerte, statistisch ermittelte Nettokaltmieten, die Grund­stücks­flä­che, die Art der Immobilie sowie ihr Alter in die Bewertung ein.

Anschließend wird dieser Wert mit einer Steuermesszahl multipliziert, die sich nach der Immobilienart richtet. Das Ergebnis wird mit dem Hebesatz der jeweiligen Kommune verrechnet. Dieser kann mehrere hundert Prozent betragen und variiert stark zwischen Städten und Gemeinden.

Wie hoch die neue Grundsteuer konkret ausfällt, hängt daher vom Wohnort und den lokalen Hebesätzen ab. Für ein Einfamilienhaus mit 150 Quadratmetern Wohnfläche liegen die Jahreskosten meist zwischen 400 und 600 Euro, in Einzelfällen auch deutlich darüber. Ein Vergleich lohnt sich.

Kostenfalle Stra­ßen­aus­bau­bei­trä­ge

Neben den einmaligen Er­schlie­ßungs­kos­ten der Stadt oder Gemeinde bei Neubauten können auch sogenannte Anlieger- oder Stra­ßen­aus­bau­bei­trä­ge auf Hausbesitzer zukommen. Diese werden immer dann fällig, wenn Straßen, Gehwege oder Abwasserkanäle erneuert werden. Die Höhe des Beitrags richtet sich meist nach der Grund­stücks­grö­ße und der zulässigen Geschossigkeit. Für Eigentümer können so schnell vier- bis fünfstellige Beträge entstehen – ein Kostenfaktor, den viele Im­mo­bi­li­en­käu­fer im Vorfeld nicht einkalkulieren.

Der Umgang mit Stra­ßen­aus­bau­bei­trä­gen hat sich in den letzten Jahren jedoch stark verändert:

  • In Bayern (2018) und Mecklenburg-Vorpommern (2019) wurden die Beiträge vollständig abgeschafft. Hier müssen Anwohner nicht mehr für Stra­ßen­sa­nie­run­gen zahlen.
  • In einigen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt oder Schleswig-Holstein wurden die Beiträge reformiert. Dort gibt es teils nur noch sogenannte wiederkehrende Beiträge, die gleichmäßiger auf Anwohner verteilt werden und nicht mehr als große Einmalzahlung anfallen.
  • Andere Länder halten an der Abgabe fest, überarbeiten aber regelmäßig die Rechts­grund­la­gen, um Härtefälle zu vermeiden.

Für betroffene Eigentümer gilt: Eine Stundung oder Ratenzahlung kann bei der Kommune beantragt werden, ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht. In Hoch­be­las­tungs­fäl­len kam es in der Vergangenheit vor, dass Hausbesitzer ihre Immobilie verkaufen mussten, weil die Beiträge nicht auf einmal aufgebracht werden konnten. Durch Reformen hat sich diese Problematik inzwischen etwas entschärft.

Tipp: Um böse Überraschungen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, schon beim Immobilienkauf Einblick in den Haushalts- oder Ausbauplan der Kommune zu nehmen oder direkt beim Bauamt nachzufragen, ob in den nächsten Jahren Stra­ßen­sa­nie­run­gen geplant sind. Außerdem sollte ein Bei­trags­be­scheid stets sorgfältig geprüft werden; unter Umständen lohnt ein Einspruch mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.

Lesetipp: Genauere Informationen zu Stra­ßen­aus­bau­bei­trä­gen sowie Baunebenkosten und eine Übersicht über alle Er­schlie­ßungs­kos­ten finden Sie in den verlinkten Ratgebern.

Versicherungen

Versicherungen gehören zu den wichtigsten, aber oft unterschätzten Kostenfaktoren nach dem Einzug ins Eigenheim. Einige Policen sind zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, für Hausbesitzer aber nahezu unverzichtbar.

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung mit Elementarschutz deckt Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel ab. Für ein durch­schnitt­li­ches Einfamilienhaus mit 150 Quadratmetern Wohnfläche liegen die Kosten bei etwa 500 bis 600 Euro pro Jahr.

Die Haus­rat­ver­si­che­rung schützt das Inventar – Möbel, Technik, Kleidung – gegen Schäden durch Einbruch, Feuer oder Wasserschäden. Je nach Umfang kostet sie zwischen 100 und 250 Euro jährlich.

Nicht direkt ans Haus gebunden, aber trotzdem essenziell ist die private Haft­pflicht­ver­si­che­rung. Wenn bei einem Sturm zum Beispiel ein Baum aus dem Garten auf das Nachbarhaus stürzt, übernimmt sie in der Regel den Schaden. Eine Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro wird empfohlen. Die Beiträge liegen bei etwa 50 bis 100 Euro im Jahr für eine vierköpfige Familie.

Tipp: Einige Versicherungen lassen sich kombinieren oder erweitern, etwa durch Schutz gegen Fahr­rad­dieb­stahl, Glasbruch oder Überschwemmung.

Energie und Versorgung

Nach dem Einzug zählen Strom, Wasser, Abwasser und Heizenergie zu den dauerhaft wiederkehrenden Kosten. Die Höhe dieser Ausgaben hängt stark vom individuellen Verbrauch, der Haushaltsgröße und der technischen Ausstattung des Hauses ab:

  • Stromkosten für einen 4-Personen-Haushalt liegen durch­schnitt­lich bei 1.000 bis 1.200 Euro im Jahr.
  • Wasser- und Abwasserkosten schlagen je nach Region mit 300 bis 600 Euro jährlich zu Buche.
  • Auch die Abrechnung von Regenwasser (Nie­der­schlags­was­ser) oder die Nutzung von Gar­ten­was­ser­zäh­lern kann zusätzlich Geld kosten (= Kanalgebühren).
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Viele Hausbesitzer unterschätzen die Wirkung kleiner Mo­der­ni­sie­run­gen. Schon der Austausch veralteter Ther­mo­stat­ven­ti­le oder der Umstieg auf LED-Beleuchtung senkt dauerhaft die Betriebskosten, ohne dass ein großer In­ves­ti­ti­ons­auf­wand anfällt.

Ing. André Heid M.Sc.

Tipp: Wenn Sie erfahren wollen, welche Möglichkeiten es gibt, empfehlen wir Ihnen unsere Energieberatung für Wohngebäude.

Darstellung der 5 wichtigsten Kostenfallen, die auf Hausbesitzer zukommen.
Diese Kosten kommen regelmäßig auf Hausbesitzer zu.

Häufige Fragen rund um die Kosten für Hausbesitzer

Als Hausbesitzer kommen nicht nur monatliche Fixkosten auf Sie zu. Auch einmalige Beiträge oder unerwartete Ausgaben können das Budget belasten. Hier beantworten wir typische Fragen, die viele frisch gebackene Hauseigentümer oder -besitzer nach dem Einzug beschäftigen.

Wie kann ich meine laufenden Hauskosten dauerhaft senken?

Durch en­er­gie­ef­fi­zi­en­te Maßnahmen wie moderne Heiztechnik, Wärmedämmung oder eine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge lassen sich die Kosten langfristig reduzieren. Auch ein Anbieterwechsel bei Strom oder Gas kann Ein­spar­po­ten­zi­al bieten.

Wie erfahre ich, ob ich von Stra­ßen­aus­bau­bei­trä­gen betroffen bin?

Diese einmaligen Beiträge verlangen Kommunen, wenn Anliegerstraßen saniert oder erneuert werden. Ob und wann Sie betroffen sein könnten, erfahren Sie über den Bebauungsplan, den Haushaltsplan Ihrer Kommune oder direkte Anfragen beim Bauamt.

Welche Rücklagen sollte ich monatlich einplanen?

Als Faustregel gilt: 1 bis 1,5 Prozent des Immobilienwerts pro Jahr sollten für Instandhaltung, Modernisierung und unerwartete Ausgaben zurückgelegt werden. Das entspricht bei einem Hauswert von 400.000 Euro rund 330 bis 500 Euro pro Monat.

Gibt es Fördermittel für energetische Sanierungen oder Umbauten?

Ja, die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Aus­fuhr­kon­trol­le (BAFA) bieten zahlreiche Programme für energetische Sanierungen, Hei­zungs­mo­der­ni­sie­run­gen oder barrierefreies Wohnen. Ein Energieberater hilft bei der Antragstellung.

Welche Versicherungen sind Pflicht und auf welche kann ich verzichten?

Pflicht ist keine, aber dringend empfohlen sind die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung (inkl. Ele­men­tar­schä­den) und die private Haftpflicht. Sinnvoll ist zudem die Haus­rat­ver­si­che­rung, je nach Ausstattung Ihres Hauses mit Glas­ver­si­che­rung.

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