Wenn das Projekt Hausbau oder Hauskauf abgeschlossen ist, folgt der Einzug in die neue oder neu erworbene Immobilie. Während die Kosten für den Hausbau oder -kauf gut kalkuliert wurden, sind es nach dem Einzug die Hausnebenkosten, die regelmäßig anfallen. Doch was kommt da auf die frisch eingezogenen Hausbesitzer zu? Reichen die finanziellen Mittel beziehungsweise die laufenden Einnahmen aus, um für die Hausnebenkosten aufkommen zu können?
Das Wichtigste in Kürze
- Nach dem Einzug in ein Haus fallen nicht nur laufende Nebenkosten wie Strom, Wasser und Versicherungen an, sondern auch unregelmäßige Ausgaben wie Straßenausbaubeiträge oder Grundsteuer.
- Zu den größten Kostenfallen zählen neben der Energieversorgung auch die Wohngebäude- und Haftpflichtversicherung, die regelmäßig zu zahlen sind und je nach Region und Anbieter stark variieren können.
- Seit der Grundsteuerreform werden bei der Berechnung nun auch Bodenrichtwerte, statistisch ermittelte Nettokaltmieten sowie Art und Alter der Immobilie stärker berücksichtigt.
- Besonders belastend können Straßenausbaubeiträge sein, die teils unerwartet auftreten und schnell vier- bis fünfstellige Summen erreichen.
- Um langfristig finanziell gut aufgestellt zu bleiben, sollten Hausbesitzer eine monatliche Instandhaltungsrücklage einplanen und Fördermöglichkeiten für energetische Maßnahmen prüfen.
Abfallgebühren und Straßenreinigung
Die Kosten für Abfallgebühren werden von einem kommunalen Abfallentsorgungsunternehmen erhoben. Hier sollte man etwa 150 Euro im Jahr veranschlagen.
Für die Straßenreinigungskosten, die von der Stadt oder Gemeinde oft zusammen mit der Grundsteuer und den Kanalgebühren erhoben werden, belaufen sich auf etwa 20 bis 30 Euro monatlich, also zirka 250 bis 350 Euro im Jahr.
Grundsteuer
Seit 2025 wird die Grundsteuer auf neuer gesetzlicher Grundlage berechnet. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, das die alten Einheitswerte für verfassungswidrig erklärte.
Die Berechnung erfolgt weiterhin in drei Schritten: Zunächst wird der sogenannte Grundsteuerwert ermittelt. Dabei fließen nun aktuelle Bodenrichtwerte, statistisch ermittelte Nettokaltmieten, die Grundstücksfläche, die Art der Immobilie sowie ihr Alter in die Bewertung ein.
Anschließend wird dieser Wert mit einer Steuermesszahl multipliziert, die sich nach der Immobilienart richtet. Das Ergebnis wird mit dem Hebesatz der jeweiligen Kommune verrechnet. Dieser kann mehrere hundert Prozent betragen und variiert stark zwischen Städten und Gemeinden.
Wie hoch die neue Grundsteuer konkret ausfällt, hängt daher vom Wohnort und den lokalen Hebesätzen ab. Für ein Einfamilienhaus mit 150 Quadratmetern Wohnfläche liegen die Jahreskosten meist zwischen 400 und 600 Euro, in Einzelfällen auch deutlich darüber. Ein Vergleich lohnt sich.
Kostenfalle Straßenausbaubeiträge
Neben den einmaligen Erschließungskosten der Stadt oder Gemeinde bei Neubauten können auch sogenannte Anlieger- oder Straßenausbaubeiträge auf Hausbesitzer zukommen. Diese werden immer dann fällig, wenn Straßen, Gehwege oder Abwasserkanäle erneuert werden. Die Höhe des Beitrags richtet sich meist nach der Grundstücksgröße und der zulässigen Geschossigkeit. Für Eigentümer können so schnell vier- bis fünfstellige Beträge entstehen – ein Kostenfaktor, den viele Immobilienkäufer im Vorfeld nicht einkalkulieren.
Der Umgang mit Straßenausbaubeiträgen hat sich in den letzten Jahren jedoch stark verändert:
- In Bayern (2018) und Mecklenburg-Vorpommern (2019) wurden die Beiträge vollständig abgeschafft. Hier müssen Anwohner nicht mehr für Straßensanierungen zahlen.
- In einigen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt oder Schleswig-Holstein wurden die Beiträge reformiert. Dort gibt es teils nur noch sogenannte wiederkehrende Beiträge, die gleichmäßiger auf Anwohner verteilt werden und nicht mehr als große Einmalzahlung anfallen.
- Andere Länder halten an der Abgabe fest, überarbeiten aber regelmäßig die Rechtsgrundlagen, um Härtefälle zu vermeiden.
Für betroffene Eigentümer gilt: Eine Stundung oder Ratenzahlung kann bei der Kommune beantragt werden, ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht. In Hochbelastungsfällen kam es in der Vergangenheit vor, dass Hausbesitzer ihre Immobilie verkaufen mussten, weil die Beiträge nicht auf einmal aufgebracht werden konnten. Durch Reformen hat sich diese Problematik inzwischen etwas entschärft.
Tipp: Um böse Überraschungen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, schon beim Immobilienkauf Einblick in den Haushalts- oder Ausbauplan der Kommune zu nehmen oder direkt beim Bauamt nachzufragen, ob in den nächsten Jahren Straßensanierungen geplant sind. Außerdem sollte ein Beitragsbescheid stets sorgfältig geprüft werden; unter Umständen lohnt ein Einspruch mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.
Lesetipp: Genauere Informationen zu Straßenausbaubeiträgen sowie Baunebenkosten und eine Übersicht über alle Erschließungskosten finden Sie in den verlinkten Ratgebern.
Versicherungen
Versicherungen gehören zu den wichtigsten, aber oft unterschätzten Kostenfaktoren nach dem Einzug ins Eigenheim. Einige Policen sind zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, für Hausbesitzer aber nahezu unverzichtbar.
Die Wohngebäudeversicherung mit Elementarschutz deckt Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel ab. Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus mit 150 Quadratmetern Wohnfläche liegen die Kosten bei etwa 500 bis 600 Euro pro Jahr.
Die Hausratversicherung schützt das Inventar – Möbel, Technik, Kleidung – gegen Schäden durch Einbruch, Feuer oder Wasserschäden. Je nach Umfang kostet sie zwischen 100 und 250 Euro jährlich.
Nicht direkt ans Haus gebunden, aber trotzdem essenziell ist die private Haftpflichtversicherung. Wenn bei einem Sturm zum Beispiel ein Baum aus dem Garten auf das Nachbarhaus stürzt, übernimmt sie in der Regel den Schaden. Eine Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro wird empfohlen. Die Beiträge liegen bei etwa 50 bis 100 Euro im Jahr für eine vierköpfige Familie.
Tipp: Einige Versicherungen lassen sich kombinieren oder erweitern, etwa durch Schutz gegen Fahrraddiebstahl, Glasbruch oder Überschwemmung.
Energie und Versorgung
Nach dem Einzug zählen Strom, Wasser, Abwasser und Heizenergie zu den dauerhaft wiederkehrenden Kosten. Die Höhe dieser Ausgaben hängt stark vom individuellen Verbrauch, der Haushaltsgröße und der technischen Ausstattung des Hauses ab:
- Stromkosten für einen 4-Personen-Haushalt liegen durchschnittlich bei 1.000 bis 1.200 Euro im Jahr.
- Wasser- und Abwasserkosten schlagen je nach Region mit 300 bis 600 Euro jährlich zu Buche.
- Auch die Abrechnung von Regenwasser (Niederschlagswasser) oder die Nutzung von Gartenwasserzählern kann zusätzlich Geld kosten (= Kanalgebühren).
Viele Hausbesitzer unterschätzen die Wirkung kleiner Modernisierungen. Schon der Austausch veralteter Thermostatventile oder der Umstieg auf LED-Beleuchtung senkt dauerhaft die Betriebskosten, ohne dass ein großer Investitionsaufwand anfällt.
Ing. André Heid M.Sc.
Tipp: Wenn Sie erfahren wollen, welche Möglichkeiten es gibt, empfehlen wir Ihnen unsere Energieberatung für Wohngebäude.
Häufige Fragen rund um die Kosten für Hausbesitzer
Als Hausbesitzer kommen nicht nur monatliche Fixkosten auf Sie zu. Auch einmalige Beiträge oder unerwartete Ausgaben können das Budget belasten. Hier beantworten wir typische Fragen, die viele frisch gebackene Hauseigentümer oder -besitzer nach dem Einzug beschäftigen.
Wie kann ich meine laufenden Hauskosten dauerhaft senken?
Durch energieeffiziente Maßnahmen wie moderne Heiztechnik, Wärmedämmung oder eine Photovoltaikanlage lassen sich die Kosten langfristig reduzieren. Auch ein Anbieterwechsel bei Strom oder Gas kann Einsparpotenzial bieten.
Wie erfahre ich, ob ich von Straßenausbaubeiträgen betroffen bin?
Diese einmaligen Beiträge verlangen Kommunen, wenn Anliegerstraßen saniert oder erneuert werden. Ob und wann Sie betroffen sein könnten, erfahren Sie über den Bebauungsplan, den Haushaltsplan Ihrer Kommune oder direkte Anfragen beim Bauamt.
Welche Rücklagen sollte ich monatlich einplanen?
Als Faustregel gilt: 1 bis 1,5 Prozent des Immobilienwerts pro Jahr sollten für Instandhaltung, Modernisierung und unerwartete Ausgaben zurückgelegt werden. Das entspricht bei einem Hauswert von 400.000 Euro rund 330 bis 500 Euro pro Monat.
Gibt es Fördermittel für energetische Sanierungen oder Umbauten?
Ja, die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bieten zahlreiche Programme für energetische Sanierungen, Heizungsmodernisierungen oder barrierefreies Wohnen. Ein Energieberater hilft bei der Antragstellung.
Welche Versicherungen sind Pflicht und auf welche kann ich verzichten?
Pflicht ist keine, aber dringend empfohlen sind die Wohngebäudeversicherung (inkl. Elementarschäden) und die private Haftpflicht. Sinnvoll ist zudem die Hausratversicherung, je nach Ausstattung Ihres Hauses mit Glasversicherung.