Das Modernisierungsrisiko nach der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) beschreibt das Risiko, dass bei einer Immobilie künftig Modernisierungsmaßnahmen erforderlich werden, um ihre nachhaltige Nutzbarkeit und Marktgängigkeit zu erhalten. Dieses Risiko wird im Rahmen der Beleihungswertermittlung berücksichtigt und führt zu wertmindernden Abschlägen, insbesondere bei älteren oder technisch überholten Gebäuden.
Welche Rolle spielt das Modernisierungsrisiko nach der BelWertV?
In der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) spielt das Modernisierungsrisiko eine gewichtige Rolle, da der Beleihungswert ausschließlich auf einen langfristig nachhaltigen und risikoarmen Immobilienwert abstellt. Zukünftige Modernisierungserfordernisse werden dabei nicht als wertsteigernd, sondern als wertminderndes Risiko berücksichtigt.
Das Modernisierungsrisiko wirkt sich nach BelWertV insbesondere aus durch:
- Abschläge auf den Beleihungswert,
- konservative Ansätze bei der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer der Immobilie,
- erhöhte Bewirtschaftungskosten (insbesondere Instandhaltung),
- vorsichtige Annahmen zur nachhaltigen Ertragsfähigkeit.
Im Unterschied zur marktbezogenen Immobilienbewertung nach § 194 BauGB, bei der Modernisierungspotenziale wertsteigernd wirken können, bleibt die BelWertV bewusst zukunfts- und risikoorientiert.
Warum führt ein hohes Modernisierungsrisiko zu einem niedrigeren Beleihungswert?
Ein erhöhtes Modernisierungsrisiko bedeutet aus Sicht der Kreditwirtschaft, dass künftig zusätzliche Investitionen erforderlich sein können, um die Immobilie markt- und nutzungsfähig zu halten. Diese Investitionen mindern die dauerhafte Werthaltigkeit der Sicherheit.
Deshalb wird das Modernisierungsrisiko bei der Beleihung bewusst großzügig eingepreist. Damit stellen die Immobilienfinanzierer sicher, dass der Beleihungswert auch unter ungünstigen Entwicklungen dauerhaft realisierbar bleibt.
Gerade bei älteren Gebäuden ohne dokumentierte Modernisierung oder bei erkennbarem Modernisierungsstau kann dies dazu führen, dass der Beleihungswert deutlich unter dem Verkehrswert der Immobilie liegt.
Wovon hängt das Modernisierungsrisiko ab?
Das Modernisierungsrisiko hängt von mehreren baulichen, technischen und wirtschaftlichen Faktoren ab, die den zukünftigen Anpassungs- und Investitionsbedarf einer Immobilie bestimmen.
Maßgeblich sind insbesondere:
- Alter und Baujahr des Gebäudes sowie der einzelnen Bauteile
- Zeitpunkt und Umfang der letzten umfassenden Modernisierung
- Zustand der Haustechnik (Heizung, Elektro, Sanitär, Lüftung)
- Energetischer Standard von Gebäudehülle und Anlagentechnik
- Qualität der Bausubstanz und erkennbare Abnutzungserscheinungen
- Abweichungen vom marktüblichen Ausstattungsstandard
- Unterlassene oder verzögerte Instandhaltungsmaßnahmen
- Zukünftige gesetzliche Anforderungen, etwa aus dem Energie- oder Klimarecht
Je größer die Abweichung vom zeitgemäßen Standard und je länger Modernisierungen zurückliegen, desto höher fällt das Modernisierungsrisiko aus.
Wie wird das Modernisierungsrisiko berechnet?
Die Berechnung des Modernisierungsrisikos erfolgt nach den Vorgaben der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) und ist in Anlage 1 zu § 11 BelWertV gleich unter dem Mietausfallwagnis geregelt.
Ausgangspunkt sind die Herstellungskosten eines vergleichbaren Neubaus. Von diesem Wert werden die Baunebenkosten sowie die Kosten für bauliche Anlagen im Außenbereich abgezogen, da diese nicht Bestandteil des Modernisierungsrisikos sind.
Modernisierungsrisiko = Herstellungskosten – Baunebenkosten – Außenanlagen
Das so ermittelte Modernisierungsrisiko bildet die Grundlage für wertmindernde Abschläge im Rahmen der Beleihungswertermittlung und stellt sicher, dass der Beleihungswert die künftig erforderlichen Modernisierungsaufwendungen realistisch und konservativ berücksichtigt.
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Wie wird das Modernisierungsrisiko bei den Bewirtschaftungskosten berücksichtigt?
Nach § 11 BelWertV ist das Modernisierungsrisiko Bestandteil der Bewirtschaftungskosten und wird bei der Beleihungswertermittlung vom jährlichen Rohertrag abgezogen.
Es stellt damit keinen einmaligen Wertabschlag dar, sondern einen laufenden, pauschalierten Kostenansatz, der die künftig zu erwartenden Modernisierungsaufwendungen abbildet.
Die Höhe des anzusetzenden Modernisierungsrisikos richtet sich nach den Vorgaben der Anlage 1 zur BelWertV und wird abhängig von Objektart, Nutzung und Ausstattungsstandard als prozentualer Anteil der Neubaukosten festgelegt.
Auf diese Weise stellt die BelWertV sicher, dass der Beleihungswert auch unter Berücksichtigung zukünftiger Modernisierungsbedarfe dauerhaft tragfähig und risikoorientiert ermittelt wird.
Welche Gebäude haben ein geringes, mittleres und hohes Modernisierungsrisiko?
Das Ausmaß des Modernisierungsrisikos variiert je nach Gebäudeart, Nutzungsintensität und Ausstattungsstandard und wird in der Bewertungspraxis typisiert in unterschiedliche Risikoklassen eingeteilt, wie die folgende Übersicht zeigt:
| Modernisierungsrisiko | Gebäudebeispiele | Prozentsatz |
| Gering | größere Bürogebäude, Wohn-, Büro- und Geschäftshäuser mit besonderen Ausstattungsmerkmalen, Einzelhandel mit einfachem Standard | 0,2 % |
| Mittel | innerstädtische Hotels, Einzelhandel mit höherem Standard, Freizeitimmobilien mit einfachem Standard | 0,5 % |
| Hoch | Rehabilitationseinrichtungen, Kliniken, Freizeitimmobilien mit höherem Standard, Hotels und Einzelhandelsobjekte mit besonders hohem Standard | 0,75 % |