Eine Ka­pi­tal­ver­wal­tungs­ge­sell­schaft für Immobilien spielt eine zentrale Rolle in der Strukturierung und Verwaltung von Im­mo­bi­li­en­in­vest­ments. In diesem Beitrag erfahren Sie mehr über die wesentlichen Aufgaben und die rechtlichen Grundlagen einer Immobilien-KVG. Außerdem erklären wir die Bedeutung von AIF-Ka­pi­tal­ver­wal­tungs­ge­sell­schaf­ten in ihren Unterformen sowie Besonderheiten im Be­wer­tungs­ver­fah­ren.

Neubau-Immobilien mit Grünanlage
Ka­pi­tal­ver­wal­tungs­ge­sell­schaf­ten verwalten Fonds mit un­ter­schied­li­chen Ver­mö­gens­ge­gen­stän­den – zum Beispiel Immobilien.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ka­pi­tal­ver­wal­tungs­ge­sell­schaf­ten sind Fi­nanz­un­ter­neh­men, die Kapital bündeln und in verschiedene Arten von Fonds investieren.
  • In der Im­mo­bi­li­en­bran­che sind sie als AIF-Ka­pi­tal­ver­wal­tungs­ge­sell­schaf­ten tätig, die entweder als Publikums- oder Spezialfonds auftreten.
  • Das Ka­pi­tal­an­la­ge­ge­setz­buch regelt die rechtlichen Grundlagen für KVGs, was bei Immobilien insbesondere die Bewertung der Ver­mö­gens­ge­gen­stän­de betrifft.
  • Häufige Fragen von Anlegern drehen sich um typischen Im­mo­bi­li­en­seg­men­te, in die KVGs investieren sowie um anfallende Gebühren und Steuern.

André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Was macht eine Ka­pi­tal­ver­wal­tungs­ge­sell­schaft für Immobilen?

Es gibt verschiedene Arten von Ka­pi­tal­ver­wal­tungs­ge­sell­schaf­ten (KVG), die sich in ihrem Betriebszweck und ihren grundlegenden Aufgaben ähneln. Unterschiede existieren vor allem in Bezug auf die Art der Fonds, in die sie investieren. Die Ka­pi­tal­ver­wal­tungs­ge­sell­schaft für Immobilien basiert zunächst auf den allgemeinen Grundlagen einer KVG.

Definition: Was ist eine Ka­pi­tal­ver­wal­tungs­ge­sell­schaft?

Eine Ka­pi­tal­ver­wal­tungs­ge­sell­schaft ist ein reguliertes Unternehmen im Finanzwesen, das Kapital von Anlegern bündelt und in Fonds investiert. Gemäß § 17 KAGB hat eine Ka­pi­tal­ver­wal­tungs­ge­sell­schaft ihren satzungsmäßigen Sitz und ihre Hauptverwaltung im Inland. Ihr Ge­schäfts­be­trieb ist darauf ausgerichtet, inländische In­vest­ment­ver­mö­gen, EU-In­vest­ment­ver­mö­gen oder ausländische alternative Investmentfonds (AIF) zu verwalten.

Mit Inkrafttreten des Ka­pi­tal­a­nalage­ge­setz­bu­ches (KAGB) im Juli 2013 löste der Begriff Ka­pi­tal­ver­wal­tungs­ge­sell­schaft die früher gebräuchlichen Bezeichnungen Ka­pi­tal­an­la­ge­ge­sell­schaft (KAG) und Fonds­ge­sell­schaft ab. Das KAGB regelt auch die rechtlichen Grundlagen zum Erwerb einer Beteiligung (§ 236) und dem Be­wer­tungs­ver­fah­ren (§ 271) für eine Immobilien-KVG.

Aufgaben und Funktionen einer Ka­pi­tal­ver­wal­tungs­ge­sell­schaft

Zu den zentralen Aufgaben einer Ka­pi­tal­ver­wal­tungs­ge­sell­schaft gehören gemäß § 17 KAGB mindestens die Port­fo­lio­ver­wal­tung oder das Ri­si­ko­ma­nage­ment für ein oder mehrere In­vest­ment­ver­mö­gen.

Investoren, die in Fonds anlegen, übertragen Kapital an die Fonds­ge­sell­schaft, die dieses über eine Ka­pi­tal­ver­wal­tungs­ge­sell­schaft investiert . Als zentrales Hand­lungs­in­stru­ment des Fonds steuert die KVG die Anlage der Mittel. Eine KVG kann diverse In­vest­ment­ver­mö­gen verwalten, doch für jeden Fonds ist genau eine KVG zuständig. Über das Portfolio- und Ri­si­ko­ma­nage­ment hinaus umfassen die Aufgaben einer Ka­pi­tal­ver­wal­tungs­ge­sell­schaft auch Asset- und Li­qui­di­täts­ma­nage­ment sowie Vertrieb und Kundenbetreuung.

Sowohl die Zulassung einer KVG als auch die von ihr angebotenen Investmentfonds unterliegen der Kontrolle der Bundesanstalt für Fi­nanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht (BaFin). Für Anleger liegt der zentrale Vorteil einer Ka­pi­tal­ver­wal­tungs­ge­sell­schaft gegenüber direkten Investitionen oder alternativen Anlageformen wie Aktien, Investment Trusts oder privaten Fonds daher in ihrer Professionalitä t und regulatorischen Struktur.

AIF-Ka­pi­tal­ver­wal­tungs­ge­sell­schaft für Immobilien

Die AIF-Ka­pi­tal­ver­wal­tungs­ge­sell­schaft ist eine spezialisierte Form der KVG. Warum diese für die Im­mo­bi­li­en­bran­che relevant ist, erklären wir im folgenden Abschnitt. Außerdem erläutern wir un­ter­schied­li­che Formen von Immobilien-AIF mit ihren jeweiligen Cha­rak­te­ris­ti­ken.

Modell einer Immobilie auf einem Schreibtisch
Immobilien werden von Ka­pi­tal­ver­wal­tungs­ge­sell­schaf­ten in alternativen Investmentfonds verwaltet.

Definition einer AIF-Ka­pi­tal­ver­wal­tungs­ge­sell­schaft

Bei KVGs unterscheidet man grundsätzlich zwischen einer AIF-Ka­pi­tal­ver­wal­tungs­ge­sell­schaft und einer OGAW(Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren)-Ver­wal­tungs­ge­sell­schaft. Während OGAW-Gesellschaften sich auf traditionelle Anlageprodukte wie Aktien- und Anleihefonds konzentrieren, befassen sich AIF-Gesellschaften mit alternativen Investmentfonds. Neben Sachwerten wie Immobilien, Schiffen, Luftfahrzeugen oder Solarparks investieren diese Fonds auch in Hedge-Fonds oder Ei­gen­ka­pi­tal­be­tei­li­gun­gen an Unternehmen (Private Equity).

Gemäß § 1, Absatz 3 KAGB sind alle In­vest­ment­ver­mö­gen AIFs, die keine OGAW sind. Für AIF-Ka­pi­tal­ver­wal­tungs­ge­sell­schaf­ten besteht eine Re­gis­trie­rungs­pflicht bei der BaFin, um eine regulierte Marktaktivität sicherzustellen. Dabei hinaus wird zwischen erlaubten Ka­pi­tal­ver­wal­tungs­ge­sell­schaf­ten und solchen, die lediglich registriert sind, unterschieden. Registrierte Gesellschaften dürfen nur ein begrenztes Spektrum an Dienst­leis­tun­gen anbieten und unterliegen im Zuge der Ka­pi­tal­ver­wal­tung bestimmten In­ves­ti­ti­ons­gren­zen. Erlaubte AIF-Ka­pi­tal­ver­wal­tungs­ge­sell­schaf­ten haben eine Vollzulassung der zuständigen Finanzbehörde und dürfen umfassendere und komplexere Dienst­leis­tun­gen erbringen.

Publikums-AIF im Immobilienmarkt

Publikums-AIF sind für eine breite Anlegerschaft konzipiert und zeichnen sich durch ihre offene Be­tei­li­gungs­struk­tur aus. Sie ermöglichen auch Kleinanlegern den Zugang zu Anlageklassen, die ansonsten in­sti­tu­tio­nel­len oder sehr vermögenden Anlegern vorbehalten wären. Vor Einführung des KAGB im Jahr 2013 gehörten Publikums-AIF zu den sogenannten geschlossenen Fonds. Durch Unterstellung unter die Kontrolle der BaFin werden seitdem vor allem Kleinanleger besser geschützt.

Wie bei Immobilienfonds im Allgemeinen wird auch bei Publikums-AIF zwischen offenen und geschlossenen Fonds unterschieden. Offene Publikums-AIF bieten eine flexible Beteiligung, bei der Anleger jederzeit Fondsanteile kaufen oder verkaufen können, und das Fondsvolumen ist nicht im Voraus begrenzt. Im Gegensatz dazu haben geschlossene Publikums-AIF ein festgesetztes In­ves­ti­ti­ons­vo­lu­men und eine begrenzte Anzahl von Anlegerplätzen. Nach Erreichen des Kapitalziels wird der Fonds geschlossen, und die Anteile können in der Regel nicht über den Sekundärmarkt gehandelt werden.

Im Immobilienmarkt eröffnen Publikums-AIF Pri­vat­in­ves­to­ren die Möglichkeit, in umfangreiche und diversifizierte Im­mo­bi­li­en­port­fo­li­os zu investieren. Diese Fonds sammeln Gelder von einer Vielzahl von Anlegern, um in verschiedene Segmente von Wohn- über Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en bis hin zu öffentlichen Immobilien zu investieren. Dadurch können auch Anleger mit geringerem In­ves­ti­ti­ons­vo­lu­men von der langfristigen Wertentwicklung und potenziellen Einkünften aus Im­mo­bi­li­en­in­vest­ments profitieren. Gleichzeitig sorgt die breite Aufstellung des Fondsportfolios in un­ter­schied­li­che Arten von Assets für Risikostreuung.

Spezial-AIF für Immobilien

Spezial-AIF sind spezifisch gestaltete alternative Investmentfonds, die sich an ein erfahrenes Anlegerpublikum richten. Dazu zählen institutionelle, professionelle und se­mi­pro­fes­sio­nel­le Investoren. Die Verwaltung von Spezial-AIF erfolgt in Deutschland für einzelne Investoren durch In­di­vi­du­al­ma­nage­ment, für eine exklusive In­ves­to­ren­grup­pe über Club Deals oder in Spezialfonds, die Kapital von mehreren Investoren bündeln.

Wie schon bei Publikums-AIF unterscheidet man auch hier zwischen offenen Spezial-AIF, die eine fortlaufende Kapitalzufuhr und Anteilrücknahme ermöglichen, und geschlossenen Spezial-AIF. Letztere werden nach Erreichen des In­ves­ti­ti­ons­ka­pi­tals für Neuanleger geschlossen und haben eine festgelegte Laufzeit, innerhalb derer keine Anteile zurückgegeben werden können.

Spezial-AIF unterliegen der Kontrolle durch die BaFin und den Regeln des KAGB. Im Gegensatz zu Publikums-AIF sind die Regulierungen hier jedoch weniger streng, da sie sich an professionelle Anleger mit geringerem Schutzbedürfnis richten. Gemäß § 284 KAGB Abs. 2 kann die Ka­pi­tal­ver­wal­tungs­ge­sell­schaft bei offenen inländischen Spezial-AIF mit festen An­la­ge­be­din­gun­gen von bestimmten Vorgaben abweichen. Voraussetzung hierfür ist unter anderem, dass die Anleger zustimmen.

Diese Flexibilität in der Struktur und Zielgruppe machen Immobilien-Spezial-AIF zu einem attraktiven Instrument für Investoren, die auf der Suche nach maß­ge­schnei­der­ten In­ves­ti­ti­ons­lö­sun­gen sind.

Rechtliche Grundlagen für die Ka­pi­tal­ver­wal­tungs­ge­sell­schaft aus dem KAGB

Ka­pi­tal­ver­wal­tungs­ge­sell­schaf­ten, die Immobilienfonds verwalten, werden durch spezifische rechtliche Bestimmungen im Ka­pi­tal­an­la­ge­ge­setz­buch reguliert. Insbesondere legen § 236 und § 271 KAGB fest, wie die Bewertung von Immobilien und Beteiligungen, die von einer AIF-Ka­pi­tal­ver­wal­tungs­ge­sell­schaft gehalten oder erworben werden sollen, zu erfolgen hat. Diese Vorschriften stellen sicher, dass der Wert einer Immobilie akkurat festgestellt und überprüft wird, wodurch die Interessen der Investoren geschützt und eine transparente Preisfindung am Markt unterstützt werden.

Detail der Skizze einer Stadt im Vergrößerungsglas einer Lupe
Die Wertermittlung von Immobilien, die eine KVG verwaltet, erfolgt nach den Vorgaben des KAGB.

§ 236: Erwerb der Beteiligung; Wertermittlung durch Abschlussprüfer

Gemäß § 236 KAGB muss vor dem Erwerb einer Beteiligung an einer Immobilienfirma durch eine Ka­pi­tal­ver­wal­tungs­ge­sell­schaft, die Immobilienfonds verwaltet, eine Wertermittlung stattfinden. Diese Bewertung obliegt einem Abschlussprüfer und basiert auf dem letzten geprüften Jah­res­ab­schluss­be­richt der betreffenden Immobilienfirma. Ist dieser Jahresabschluss älter als drei Monate, wird eine aktuelle, geprüfte Bilanz der Vermögens- und Schuld­ver­hält­nis­se der Firma benötigt.

An den oder die Prüfer werden im Zuge der Wertermittlung spezielle Anforderungen gestellt. Die Regelung sieht vor, dass bei einem Immobilienwert unter 50 Millionen Euro ein externer Prüfer genügt, während bei einem Wert über 50 Millionen Euro zwei unabhängige externe Prüfer herangezogen werden müssen. Zudem ist eine persönliche Besichtigung der Immobilie durch den oder die Prüfer für die Bewertung erforderlich. Ferner wird vorausgesetzt, dass diese Prüfer nicht regelmäßig für die betreffende Firma tätig sind und nicht in einer Doppelfunktion als Abschlussprüfer agieren.

§ 271: Bewertung, Be­wer­tungs­ver­fah­ren, Bewerter

Im Rahmen der Bewertung von Ver­mö­gens­ge­gen­stän­den wie Immobilien legt § 271 KAGB fest, dass im ersten Jahr nach dem Erwerb der Kaufpreis als Verkehrswert angesehen wird. Nach dem ersten Jahr ist eine Neubewertung möglich, wenn die AIF-Ka­pi­tal­ver­wal­tungs­ge­sell­schaft der Ansicht ist, dass der Kaufpreis durch Änderungen wesentlicher Be­wer­tungs­fak­to­ren nicht mehr sachgerecht ist.

Die An­schaf­fungs­ne­ben­kos­ten werden im Zuge der Bewertung gesondert erfasst und über einen Zeitraum von zehn Jahren abgeschrieben . Sollte der Ver­mö­gens­ge­stand – also zum Beispiel eine Immobilie – vor Ablauf dieser Frist veräußert werden, sind die noch nicht abgeschriebenen Nebenkosten sofort vollständig abzuschreiben.

Das Be­wer­tungs­ver­fah­ren orientiert sich an § 169 KAGB, welcher die allgemeinen Grundsätze der Bewertung vorgibt. Für geschlossene Publikums-AIF bestehen zudem spezielle Be­wer­tungs­richt­li­ni­en, die eine Ob­jekt­be­sich­ti­gung des Bewerters erfordern. Diese Vorgabe sichert die Präzision und Aktualität der Bewertung.

Hält ein geschlossener Publikums-AIF Beteiligungen, ist die entsprechende AIF-Ka­pi­tal­ver­wal­tungs­ge­sell­schaft verpflichtet, regelmäßig Ver­mö­gens­auf­stel­lun­gen nach § 272 KAGB vorzulegen. Die jährliche Prüfung erfolgt anhand des von einem Abschlussprüfer mit einem Be­stä­ti­gungs­ver­merk versehenen Jah­res­ab­schlus­ses der Gesellschaft. Zusätzliche Anforderungen an den Bewerter und spezielle Regelungen für Publikums-AIF werden durch § 216 KAGB festgelegt.

Die Heid Immobilien GmbH verfügt über zertifizierte Sachverständige, die diese Anforderungen erfüllen.

Häufige Fragen zur Ka­pi­tal­ver­wal­tungs­ge­sell­schaft für Immobilien

Sie konnten im vorangehenden Text noch nicht alle Informationen finden, die Sie gesucht haben? In diesem Abschnitt beantworten wir oft gestellte Fragen zu Ka­pi­tal­ver­wal­tungs­ge­sell­schaf­ten für Immobilien.

Welche Gebühren fallen typischerweise bei einer Immobilien-KVG an?

Die Kostenstruktur einer Immobilien-Ka­pi­tal­ver­wal­tungs­ge­sell­schaft (KVG) variiert je nach Gesellschaft und dem spezifischen verwalteten Fonds. Typische Gebühren sind Ver­wal­tungs­ge­büh­ren und ein Aus­ga­be­auf­schlag beim Erwerb von Fondsanteilen. Darüber hinaus können Performance Fees und weitere er­folgs­ab­hän­gi­ge Vergütungen anfallen, die sich nach dem Anlageerfolg des Fonds richten.

Für Privatanleger und semi-professionelle Anleger ist es im Vorfeld einer möglichen Investition wichtig zu wissen, dass Ka­pi­tal­ver­wal­tungs­ge­sell­schaf­ten seit dem 1. Januar 2023 verpflichtet sind, ein PRIIPs (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products)-Ba­sis­in­for­ma­ti­ons­blatt zur Übersicht aller Kosten bereitzustellen. Allgemeine Informationen zu Kosten und Gebühren finden Anleger zudem in den wesentlichen An­le­ger­infor­ma­tio­nen, die auch unter dem Begriff KIID (Key Investor Information Document) bekannt sind. Diese Dokumente schaffen Transparenz und helfen, die un­ter­schied­li­chen Ge­büh­ren­struk­tu­ren verschiedener Immobilien-KVGs besser zu verstehen und zu vergleichen.

In welche Immobilien-Segmente investieren Ka­pi­tal­ver­wal­tungs­ge­sell­schaf­ten typischerweise?

Ka­pi­tal­ver­wal­tungs­ge­sell­schaf­ten für Immobilien diversifizieren ihre Portfolios in der Regel über verschiedene Im­mo­bi­li­en­seg­men­te hinweg. Zu den Hauptkategorien gehören:

Sowohl die zu erwartende Rendite und als auch das damit verbundene In­ves­ti­ti­ons­ri­si­ko hängen vom gewählten Segment ab. Wohnimmobilien gelten oft als stabil und weniger kon­junk­tur­an­fäl­lig, während Büro- oder Ein­zel­han­dels­im­mo­bi­li­en höhere Renditechancen bieten können, aber auch ein höheres Risiko bei Wirt­schafts­fluk­tua­tio­nen bergen. Spe­zi­al­im­mo­bi­li­en bieten potenziell höhere Renditen, erfordern jedoch spezifisches Markt­ver­ständ­nis und Ma­nage­ment­ex­per­ti­se.

Wie transparent ist die Arbeit einer KVG für Immobilien und welche Berichte erhalten Anleger?

Die Arbeit einer Ka­pi­tal­ver­wal­tungs­ge­sell­schaft für Immobilien ist durch umfassende Trans­pa­renz­vor­schrif­ten geprägt. Sowohl die KVG als auch die von ihr verwalteten Immobilienfonds stehen unter der Aufsicht der BaFin. Anleger haben zudem selbst das Recht, halbjährliche oder jährliche Berichte einzusehen, die von unabhängigen Wirt­schafts­prü­fungs­ge­sell­schaf­ten erstellt werden. Diese Berichte sind für die Anleger kostenfrei verfügbar und bieten detaillierte Einblicke in die Fonds­ak­ti­vi­tä­ten und die Ver­mö­gens­si­tua­ti­on.

Zusätzlich sind KVGs dazu angehalten, ihre Compliance mit ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) offenzulegen, wenn diese vorab als Cha­rak­te­ris­ti­kum des Immobilienfonds kommuniziert wurden. Diese Offenlegung ermöglicht es Investoren, die Einhaltung nachhaltiger Standards bei ihrer Investition zu beurteilen.

Wie beaufsichtigt die Verwahrstelle eine Immobilien-KVG?

Die Verwahrstelle einer Immobilien-KVG überwacht deren Tätigkeit , um die Interessen der Anleger zu schützen. Sie stellt sicher, dass die KVG ihre Aufgaben ehrlich, sachkundig, sorgfältig und im besten Interesse der Anleger ausführt. Dazu gehört die Vermeidung von In­ter­es­sen­kon­flik­ten und die faire Behandlung aller Anleger. Diese unabhängige Überwachung fördert die Integrität des Marktes und schützt die Anleger.

Infografik zur Kontrolle von Ka­pi­tal­ver­wal­tungs­ge­sell­schaf­ten durch Verwahrstellen der BaFin

Welche Min­dest­in­ves­ti­ti­ons­sum­men gelten üblicherweise bei Immobilienfonds, die von KVGs verwaltet werden?

Die Min­dest­in­ves­ti­ti­ons­sum­men bei Immobilienfonds, die von Ka­pi­tal­ver­wal­tungs­ge­sell­schaf­ten (KVGs) verwaltet werden, variieren in der Regel je nach Fondstyp. Bei offenen Immobilienfonds können Anleger oftmals schon mit geringen Beträgen investieren. Das macht solche Fonds für eine breite In­ves­to­ren­schicht attraktiv. Geschlossene Immobilienfonds hingegen richten sich meist an Investoren mit größerem Kapital, da diese Fonds in der Regel ein spezifisches In­ves­ti­ti­ons­ob­jekt haben und das Kapital über einen festgelegten Zeitraum binden. Die Min­dest­in­ves­ti­ti­on kann hier deutlich höher sein und sich im Bereich von mehreren zehntausend bis hin zu mehreren hunderttausend Euro bewegen.

Inwieweit sind Investitionen in einen von einer KVG verwalteten Immobilienfonds steuerlich relevant?

Erträge aus Immobilienfonds, die von einer Ka­pi­tal­ver­wal­tungs­ge­sell­schaft (KVG) betreut werden, sind steuerlich in der Regel als Erträge aus Kapitalvermögen zu behandeln. Auf diese wird eine Ka­pi­tal­ertrags­steu­er von 25 Prozent erhoben.

Bei offenen Immobilienfonds profitieren Anleger jedoch von einer Teil­frei­stel­lung: Bis zu 60 Prozent der Ausschüttungen und des Ver­äu­ße­rungs­ge­winn sind steuerfrei, bei Immobilienfonds mit An­la­ge­schwer­punkt im Ausland sogar 80 Prozent. Stattdessen werden Erträge auf Fondsebene mit 15 Prozent Kör­per­schafts­steu­er belegt. Um die steuerliche Min­dest­be­las­tung sicherzustellen, kommt bei offenen Immobilienfonds eine jährliche Vorabpauschale zum Tragen, die als Vorauszahlung auf die erwarteten Erträge dient.

Da Immobilienfonds seit dem Jahr 2018 als steu­er­ver­ein­facht gelten, wird die zu zahlende Steuer direkt von der Depotbank oder dem Emittenten berechnet und eingezogen. Anleger profitieren zusätzlich von einem Spa­rer­frei­be­trag in Höhe von 801 Euro für Einzelpersonen und 1.602 Euro für Ehepaare, für den sie einen Frei­stel­lungs­auf­trag bei der jeweiligen Bank einrichten müssen.

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Unsere fachgerechte und objektive Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung für Fondsanleger erfolgt nach Zeilenbewertung und im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben. Für Fondsmanager, die eine neue Immobilie in ihr Portfolio aufnehmen möchten, nehmen wir zudem persönliche Besichtigungen zur Bewertung der Ver­mö­gens­ge­gen­stän­de vor. Mit unserer jahrelangen Expertise erstellen wir Gutachten, die gerichtsfest sind und von offiziellen Stellen wie dem Finanzamt anerkannt werden.

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