Wer in Nordrhein-Westfalen ein Grundstück kaufen oder bebauen möchte, muss mit Er­schlie­ßungs­kos­ten rechnen. Diese fallen etwa für Strom-, Wasser- oder In­ter­net­an­schlüs­se an. In NRW gelten dabei Besonderheiten: Seit 2024 entfallen die An­lie­ger­bei­trä­ge für den Straßenbau und auch die Verjährung von Er­schlie­ßungs­kos­ten ist gesetzlich geregelt. Wer frühzeitig plant, spart Kosten und vermeidet rechtliche Risiken.

Neubaugebiet auf dem Land.
Neubaugebiete in Nordrhein-Westfalen entstehen häufig auf ehemaligen In­dus­trie­flä­chen und bieten heute begehrte Baugrundstücke für Familien.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Er­schlie­ßungs­kos­ten in NRW umfassen die baulichen Maßnahmen zur Anbindung eines Grundstücks an die öffentliche Infrastruktur (z. B. Wasser, Abwasser, Strom, Gas).
  • Für Stra­ßen­er­schlie­ßung entfallen in NRW seit 2024 die An­lie­ger­bei­trä­ge – ein großer Vorteil für Bauherren.
  • Die Höhe der Kosten richtet sich nach Lage, Größe und Art des Grundstücks – typische Werte liegen zwischen 8.000 und 15.000 Euro.
  • Die Verjährung beträgt 20 Jahre ab dem Zeitpunkt der Vorteilslage.
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André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Er­schlie­ßungs­kos­ten in NRW im Überblick

In Nordrhein-Westfalen gehören Er­schlie­ßungs­kos­ten zu den klassischen Baunebenkosten. Sie entstehen beim Anschluss eines Grundstücks an die öffentliche Infrastruktur – darunter auch die Er­schlie­ßungs­kos­ten für Abwasser, Wasser, Strom, Gas und Te­le­kom­mu­ni­ka­ti­on.

Die Höhe und Abrechnung der Er­schlie­ßungs­kos­ten werden in NRW von den jeweiligen Gemeinden geregelt. Sie legen per Satzung fest, wie hoch die Beteiligung der Eigentümer ausfällt und welche Maßnahmen bei­trags­pflich­tig sind. Besonders wichtig: Die konkrete Kos­ten­ver­tei­lung und auch mögliche Förderungen unterscheiden sich oft deutlich von Kommune zu Kommune. Daher sollten Sie sich frühzeitig über die örtlichen Regelungen informieren.

Einige Gemeinden übernehmen freiwillig einen größeren Kostenanteil, andere wiederum orientieren sich strikt am gesetzlichen Rahmen. Eine transparente Kommunikation mit dem Bauamt hilft, spätere Überraschungen zu vermeiden.

Bei­spiel­rech­nung für Er­schlie­ßungs­kos­ten in NRW

Zur besseren Einschätzung der Kosten zeigt folgende Bei­spiel­rech­nung typische Er­schlie­ßungs­kos­ten für ein Einfamilienhaus mit 140 m² Wohnfläche in einem Neubaugebiet am Stadtrand:

Anschlussart Kalkulierte Kosten
Wasser- und Abwasser 4.000 €
Strom 2.300 €
Gas 2.600 €
Telefon und Internet 800 €
Gesamt 9.700 €

Hinweis: In diesem Beispiel haben wir fiktive Beispielzahlen verwendet. Die genaue Höhe der Er­schlie­ßungs­kos­ten in NRW hängt stark von der Satzung der jeweiligen Gemeinde, der Grund­stücks­grö­ße und der Entfernung zu bestehenden Leitungen ab. Wir empfehlen Ihnen daher immer eine individuelle Prüfung.

Stra­ßen­er­schlie­ßung in NRW: Was ändert sich durch das neue Gesetz?

Seit dem 1. Januar 2024 gilt in NRW das Kommunalabgaben-Änderungsgesetz (KAG-ÄR NRW). Damit wurden die Er­schlie­ßungs­kos­ten für den Straßenbau de facto abgeschafft – Anlieger müssen keine Stra­ßen­aus­bau­bei­trä­ge mehr zahlen.

Für Bauherren bedeutet das: Neue oder bestehende Grundstücke werden beim Ausbau von Straßen finanziell entlastet. Allerdings bleiben erstmalige Erschließungen, also der Neubau einer Straße im Zusammenhang mit einem Baugebiet, weiterhin bei­trags­pflich­tig. Die Reform betrifft insbesondere die bislang häufig kritisierten Stra­ßen­aus­bau­bei­trä­ge in NRW im Rahmen der Er­schlie­ßungs­kos­ten und entlastet damit viele private Grund­stücks­ei­gen­tü­mer.

herr-heid-zitat

Ob eine Maßnahme als Ausbau oder erstmalige Herstellung gilt, legt die jeweilige Gemeinde fest. Ein Blick in die Er­schlie­ßungs­sat­zung der Gemeinde schafft Klarheit.

Ing. André Heid M.Sc.

Verjährung der Er­schlie­ßungs­kos­ten in NRW

Seit April 2023 verjähren Er­schlie­ßungs­kos­ten in NRW nach 20 Jahren ab sogenannter Vorteilslage – also ab dem Zeitpunkt, an dem das Grundstück durch die Maßnahme nutzbar wird. Danach dürfen Gemeinden in der Regel keine Beiträge mehr erheben. Vor dem Grundstückskauf lohnt sich eine Rückfrage bei der Kommune.

FAQ: Häufige Fragen

Wir beantworten in diesem Abschnitt häufig gestellte Fragen zu den Er­schlie­ßungs­kos­ten in NRW. Werden Sie hier nicht fündig oder haben allgemeine Fragen zu diesem Thema, finden Sie im verlinkten Ratgeber noch mehr Lesestoff.

Wie hoch sind die Er­schlie­ßungs­kos­ten im Neubaugebiet in NRW?

Im Durchschnitt liegen die Er­schlie­ßungs­kos­ten in NRW zwischen 8.000 und 15.000 Euro pro Grundstück. Dazu zählen unter anderem die Anschlüsse für Strom, Wasser, Abwasser, Gas sowie Telefon und Internet. In städtischen Neubaugebieten fallen Er­schlie­ßungs­kos­ten meist höher aus als auf dem Land, da der technische Aufwand und die kommunalen Beiträge dort in der Regel größer sind.

Gibt es Förderprogramme für Er­schlie­ßungs­kos­ten in NRW?

Ja, einzelne Kommunen in NRW bieten Förderprogramme oder Zuschüsse an – beispielsweise zur Unterstützung junger Familien oder zur Förderung von Bauprojekten im ländlichen Raum. Ob und in welcher Höhe ein Zuschuss möglich ist, erfahren Sie direkt bei Ihrer Gemeinde oder dem zuständigen Bauamt.

Wer hilft mir bei der Kalkulation der Er­schlie­ßungs­kos­ten in NRW?

Ein Architekt oder ein unabhängiger Sach­ver­stän­di­ger kann die Er­schlie­ßungs­kos­ten realistisch einschätzen und in die Gesamtplanung integrieren. Das sorgt für Transparenz und vermeidet unerwartete Zusatzkosten während der Bauphase. Die öffentlich bestellten und vereidigten Sach­ver­stän­di­gen der Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung helfen Ihnen gerne bei der Baubegleitung.

Wie finde ich heraus, ob mein Grundstück noch er­schlie­ßungs­pflich­tig ist?

Ob für Ihr Grundstück noch Er­schlie­ßungs­kos­ten offen sind, erfahren Sie bei der zuständigen Gemeinde oder dem Bauamt. Hinweise können auch im Grundbuch oder im Bo­den­richt­wert­ver­zeich­nis stehen – etwa durch den Vermerk „ebp“ (er­schlie­ßungs­bei­trags­pflich­tig). Eine schriftliche Auskunft der Kommune bietet Ihnen rechtliche Sicherheit vor dem Kauf. Die Sach­ver­stän­di­gen der Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung prüfen die Er­schlie­ßungs­frei­heit im Rahmen von Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten oder einer Im­mo­bi­li­en­kauf­be­ra­tung – besonders relevant in einem Sa­nie­rungs­ge­biet.

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