Beim Grundstückskauf oder Hausbau in Baden-Württemberg gehören Er­schlie­ßungs­kos­ten zu den wichtigsten Baunebenkosten. Gemeinden können einen Großteil dieser Kosten auf Eigentümer umlegen – oft abhängig von Lage, Grund­stücks­grö­ße und lokalen Satzungen. Wer rechtzeitig informiert ist, kann gezielt planen und sparen.

Vogelperspektive eines Neubaugebietes am Stadtrand, im Hintergrund der Bodensee.
In Baden-Württemberg hängen die Er­schlie­ßungs­kos­ten für einen Neubau, wie in jedem anderen Bundesland auch, stark von der Gemeinde und Grundstückslage ab.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Höhe der Er­schlie­ßungs­kos­ten in Baden-Württemberg variiert je nach Gemeinde, Lage und Grundstück – meist zwischen 10.000 und 25.000 Euro.
  • Er­schlie­ßungs­bei­trä­ge dürfen laut Kom­mu­nal­ab­ga­ben­ge­setz (KAG BW) bis zu 90 Prozent auf Eigentümer umgelegt werden.
  • Die Verjährung der Er­schlie­ßungs­kos­ten in Baden-Württemberg beträgt in der Regel 4 Jahre ab dem Jahr, in dem die Beitragspflicht entsteht.
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André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Er­schlie­ßungs­kos­ten in Baden-Württemberg im Überblick

Er­schlie­ßungs­kos­ten in Baden-Württemberg fallen an, wenn ein Grundstück an die öffentliche Infrastruktur angeschlossen wird – etwa der Anschluss an Abwasser, Straßen, Wasser, Strom, Gas oder Te­le­kom­mu­ni­ka­ti­on. Sie zählen zu den Baunebenkosten und sind Voraussetzung für eine Baugenehmigung.

Die Höhe der Er­schlie­ßungs­kos­ten für Straßenbau wird von der jeweiligen Gemeinde festgelegt. Dabei unterscheidet man zwischen den tatsächlichen Er­schlie­ßungs­kos­ten und den Er­schlie­ßungs­bei­trä­gen, die als Beteiligung der Eigentümer erhoben werden. Grundlage ist das Kom­mu­nal­ab­ga­ben­ge­setz Baden-Württemberg (KAG BW). Die genaue Ausgestaltung und Höhe richtet sich nach der jeweiligen Satzung der Kommune.

Wie hoch sind die Er­schlie­ßungs­kos­ten von einem Grundstück in Baden-Württemberg?

Die Er­schlie­ßungs­kos­ten eines Grundstücks in Baden-Württemberg liegen je nach Lage, Gemeinde und Er­schlie­ßungs­um­fang meist zwischen 10.000 und 25.000 Euro. In ländlichen Gebieten fällt der Betrag oft niedriger aus, während in städtischen Neubaugebieten – etwa mit Fern­wär­me­an­schluss – auch deutlich höhere Kosten möglich sind.

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Wer ein Grundstück in Baden-Württemberg kauft, sollte sich nicht nur für den Kaufpreis interessieren, sondern auch genau wissen, welche Er­schlie­ßungs­bei­trä­ge die Baukosten in die Höhe treiben.

Ing. André Heid M.Sc.

Er­schlie­ßungs­bei­trä­ge Baden-Württemberg: Was gilt rechtlich?

Er­schlie­ßungs­bei­trä­ge zählen zu den gesetzlich geregelten Kosten, die Gemeinden von Grund­stücks­ei­gen­tü­mern verlangen können – und zwar für die erstmalige Herstellung öffentlicher Er­schlie­ßungs­an­la­gen wie Straßen, Gehwege oder Beleuchtung.

Die rechtliche Grundlage bildet das Kom­mu­nal­ab­ga­ben­ge­setz Baden-Württemberg (KAG BW). Dort ist festgelegt, dass die Gemeinde bis zu 90 Prozent der Er­schlie­ßungs­kos­ten auf die Eigentümer umlegen darf, mindestens 10 Prozent trägt sie selbst. Ob und in welcher Höhe Beiträge anfallen, hängt von der jeweiligen kommunalen Satzung ab.

Verjährung der Er­schlie­ßungs­kos­ten in Baden-Württemberg

Laut KAG BW verjähren Er­schlie­ßungs­bei­trä­ge in der Regel vier Jahre nach dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Beitrag entstanden ist – dies entspricht der Fest­set­zungs­ver­jäh­rung nach der Abgabenordnung.

Die Bei­trags­for­de­rung entsteht jedoch erst mit Eintritt der sogenannten Vorteilslage, also ab dem Zeitpunkt, an dem das Grundstück durch die Erschließung wirtschaftlich nutzbar wird. Dieser Zeitpunkt kann deutlich nach der tatsächlichen Herstellung der Straße oder Infrastruktur liegen.

Zusätzlich gilt seit 2020 eine absolute Höchstfrist von 20 Jahren ab Eintritt der Vorteilslage (§ 20 Abs. 5 KAG BW). Nach Ablauf dieser Frist darf die Gemeinde keine Er­schlie­ßungs­bei­trä­ge mehr erheben – auch dann nicht, wenn zuvor kein Bescheid erging.

Beratung und Planung: So vermeiden Sie böse Überraschungen

Er­schlie­ßungs­kos­ten in Baden-Württemberg hängen stark von der Gemeinde und der Lage ab – umso wichtiger ist eine fundierte Planung. Bauherren sollten frühzeitig bei der Kommune klären, welche Kosten anfallen könnten und ob das Grundstück vollständig erschlossen ist.

Wir empfehlen Ihnen eine individuelle Kalkulation durch einen Architekten oder einen öffentlich bestellten und vereidigten Sach­ver­stän­di­gen, um die Kosten realistisch zu kalkulieren und För­der­mög­lich­kei­ten zu prüfen.

Die Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung unterstützt Sie bundesweit bei der Einschätzung Ihrer Er­schlie­ßungs­kos­ten und übernimmt gerne die Baubegleitung Ihres Projekts.

FAQ: Häufige Fragen

In diesem Abschnitt beantworten wir häufig gestellte Fragen zu den Er­schlie­ßungs­kos­ten in Baden-Württemberg. Wenn Ihre Frage hier nicht dabei ist oder Sie sich generell tiefer mit dem Thema befassen möchten, empfehlen wir unseren verlinkten Ratgeber mit weiteren Informationen.

Kann ich Er­schlie­ßungs­kos­ten steuerlich absetzen?

Private Grund­stücks­ei­gen­tü­mer können Er­schlie­ßungs­kos­ten in BaWü zunächst nicht steuerlich absetzen, da sie zu den An­schaf­fungs­kos­ten des Grundstücks zählen. Nur bei vermieteten Immobilien sind die Kosten gegebenenfalls ab­schrei­bungs­fä­hig oder als Her­stel­lungs­kos­ten anrechenbar – hier hilft die Rücksprache mit dem Steuerberater. Lesen Sie mehr zum Thema Abschreibung in unserem Beitrag AfA Immobilien.

Wie läuft die Kos­ten­ver­tei­lung bei der Gemeinde?

Die Gemeinde legt per Satzung fest, wie hoch der Anteil der Eigentümer an den Er­schlie­ßungs­kos­ten ist. In Baden-Württemberg dürfen laut Kom­mu­nal­ab­ga­ben­ge­setz bis zu 90 Prozent auf die Grund­stücks­ei­gen­tü­mer umgelegt werden, mindestens 10 Prozent muss die Gemeinde selbst tragen. Die genaue Verteilung richtet sich nach Grund­stücks­grö­ße, Lage und Art der Er­schlie­ßungs­maß­nah­me.

Wie hoch sind die Er­schlie­ßungs­kos­ten in Baden-Württemberg pro Quadratmeter?

Je nach Gemeinde und Lage liegen die Er­schlie­ßungs­kos­ten in Baden-Württemberg meist zwischen 15 und 30 Euro pro Quadratmeter Grund­stücks­flä­che.

Woran erkenne ich, ob mein Grundstück in Baden-Württemberg er­schlie­ßungs­pflich­tig ist?

Ob ein Grundstück er­schlie­ßungs­pflich­tig ist, lässt sich meist durch eine Kombination aus Bebauungsplan, Stellungnahme der Gemeinde, Grund­buch­ein­trag und baurechtlicher Einordnung klären. Die Sach­ver­stän­di­gen der Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung prüfen die Er­schlie­ßungs­frei­heit im Rahmen von Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten oder einer Im­mo­bi­li­en­kauf­be­ra­tung – besonders relevant in einem Sa­nie­rungs­ge­biet.

Wir beraten Sie kostenlos, gleich anrufen:
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