Wenn eine Tante oder ein Onkel erbt, ist die steuerliche Belastung schnell hoch. Für das Finanzamt gelten Onkel und Tanten als entfernte Verwandte. Das bedeutet: niedriger Freibetrag, hohe Steuersätze. Besonders bei Immobilien führt das schnell zu einer spürbaren Steuerbelastung.

Dieser Ratgeber erklärt, wie die Erbschaftsteuer bei Onkel und Tante berechnet wird, welche Freibeträge gelten und warum sich eine professionelle Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung lohnt.

Tante erbt Reihenhaus und muss Erbschaftsteuer zahlen.
Die Erbschaftsteuer für Tanten und Onkel hängt maßgeblich vom Wert der vererbten Immobilie ab.
Das Wichtigste in Kürze
  • Onkel und Tanten fallen bei einer Erbschaft in die Steuerklasse II. Sie gelten nicht als enge Angehörige. Ihr Freibetrag liegt bei 20.000 Euro.
  • Sobald der Wert des Nachlasses den Freibetrag übersteigt, wird Erbschaftsteuer fällig.
  • Die Steuersätze reichen, je nach Erbschaftshöhe, von 15 bis 43 Prozent. Schon eine kleine Ferienwohnung kann so zu einer hohen Steuerlast führen.
  • Maßgeblich ist der gemeine Wert der Immobilie, also der tatsächliche Marktwert zum Zeitpunkt des Erbfalls.
  • Eine Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung durch einen Sach­ver­stän­di­gen kann helfen, den realen Verkehrswert nachzuweisen und die Steuer zu senken.
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André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Wann wird Erbschaftsteuer für Tanten und Onkel fällig?

Sobald Onkel oder Tante etwas erben, prüft das Finanzamt, ob der Nachlass über dem Freibetrag von 20.000 Euro liegt. Wird dieser Wert überschritten, fällt automatisch Erbschaftsteuer an.

Das Finanzamt berechnet den gemeinen Wert anhand eines typisierten Mas­sen­be­wer­tungs­ver­fah­rens. Mit dem tatsächlichen Verkehrswert, den ein zertifizierter Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nachweist, hat dieser Finanzamtwert wenig zu tun. Grundlage für die Wertermittlung der Erbschaft ist das Be­wer­tungs­ge­setz, konkret

Da Onkel und Tanten steuerlich nicht zu den nahen Angehörigen gehören, greift die Steuer oft schneller, als viele denken. Besonders bei geerbten Immobilien kann der angesetzte Marktwert schnell zu einer hohen Steuer führen. Ein unabhängiges Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten sorgt hier für Klarheit und kann helfen, die Abgabe deutlich zu reduzieren.

Werfen Sie einen Blick auf ein exemplarisches Gutachten, mit dem wir das Finanzamt zur Senkung der Erbschaftsteuer bewegen konnten.

Wann erben Tanten oder Onkel? Die Erbfolge erklärt

Onkel und Tanten gehören in der gesetzlichen Erbfolge zu einer eher seltenen Konstellation. Sie kommen erst dann zum Zug, wenn keine engeren Angehörigen mehr leben. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ordnet sie der dritten Ordnung zu, nach Kindern, Enkeln, Eltern und Geschwistern.

Typisch ist diese Situation etwa bei alleinstehenden Personen ohne Nachkommen. Stirbt jemand, der weder Kinder noch Geschwister mehr hat, geht der Nachlass an die nächste Ver­wandt­schafts­li­nie, also an Onkel und Tanten oder deren Kinder.

In der Praxis sieht das so aus:

  • Erben erster oder zweiter Ordnung (Kinder, Eltern, Geschwister) schließen Onkel und Tanten von der Erbfolge aus.
  • Sind diese Personen verstorben, erben Onkel und Tanten zu gleichen Teilen.
  • An ihre Stelle treten wiederum deren Kinder, also Cousins und Cousinen.

Pflicht­teils­er­gän­zungs­an­sprü­che haben Onkel und Tanten nicht. Steuerlich gelten sie als entfernte Verwandte. Wie auch bei der Erbschaftsteuer für Geschwister gelten dadurch hohe Steuersätze.

Erbschaftsteuer: Freibeträge und Steuerklassen
Erbschaftsteuer: Freibeträge und Steuerklassen.

Typische Erbfälle für Tanten und Onkel

Erbfälle mit Onkel oder Tante entstehen meist in komplexeren Fa­mi­li­en­kon­stel­la­tio­nen. Häufig sind sie Teil des erweiterten Familienkreises, der erst dann berücksichtigt wird, wenn direkte Nachkommen fehlen. Besonders in älteren Generationen, in denen Ge­schwis­ter­kin­der oft weit verstreut leben, kommen solche Erbfälle eher vor.

Beispiele aus der Praxis:

  • Eine Tante wird Alleinerbin ihres Neffen, der unverheiratet und kinderlos war. Neben Trauer und Verantwortung steht sie plötzlich vor der Frage, wie das geerbte Haus steuerlich bewertet wird.
  • Ein Onkel erhält ein Grundstück, das ursprünglich seinen Eltern gehörte und über Umwege an ihn zurückfällt. Steuerlich wird dieser Vorgang wie eine reguläre Erbschaft behandelt.
  • In Patchwork-Familien kommt es vor, dass Onkel oder Tante durch tes­ta­men­ta­ri­sche Verfügungen bedacht werden, etwa als Dank für Pflege oder Unterstützung im Alter.

Gerade solche Erbfälle sind selten planbar und führen oft zu Unsicherheiten bei der Bewertung und Besteuerung. Eine Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sach­ver­stän­di­gen hilft, die Situation transparent zu klären und die Steuer realistisch einzuschätzen.

Erbschaftsteuer für Tante und Onkel: Freibetrag & Steuerklasse

Erbfälle bei Onkel und Tanten gehören steuerlich zu den ungünstigsten Konstellationen. Sie zählen zur Steuerklasse II, die nur einen Freibetrag von 20.000 Euro vorsieht. Dieser Betrag gilt unabhängig davon, ob es sich um Bargeld, Wertpapiere oder Immobilien handelt. Alles, was darüber hinausgeht, ist steuerpflichtig.

Verwandtschaft Freibetrag Steuerklasse
Ehepartner / Lebenspartner 500.000 € I
Kinder 400.000 € I
Enkel 200.000 € I
Tante und Onkel 20.000 € II
Nicht verwandte Erben 20.000 € III
Erbschaftsteuer Tante & Onkel: Tabelle über den Freibetrag

Im Gegensatz zu engeren Angehörigen, wie Kindern oder Ehepartnern, gibt es für Onkel und Tanten keine Steuerbefreiung für Familienheime oder besondere Vergünstigungen. Selbst wenn sie jahrzehntelang im selben Haus gewohnt oder den Erblasser gepflegt haben, bleibt die Steuerpflicht bestehen, genauso wie bei der Erbschaftsteuer für Nichten und Neffen

In der Beratungspraxis zeigt sich häufig:

  • Häuser aus älteren Erblinien sind besonders betroffen. Viele Immobilien wurden in den 1960er- oder 1970er-Jahren angeschafft, ihr heutiger Marktwert liegt jedoch weit über der damaligen Summe. Das führt zu überraschend hohen Steu­er­for­de­run­gen.
  • Pflegefälle im Alter führen oft zu tes­ta­men­ta­ri­schen Begünstigungen von Onkeln oder Tanten. Steuerlich gelten sie trotzdem als entfernte Verwandte.
  • Ge­mein­schaft­li­che Erbschaften (z. B. mehrere Tanten erben gemeinsam) erhöhen den Planungsaufwand. Eine korrekte Aufteilung und Bewertung ist entscheidend, um Dop­pel­be­steue­rung oder falsche Steueransätze bei einer Er­ben­ge­mein­schaft zu vermeiden.
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Die emotionale Nähe spielt bei der Steuer keine Rolle. Entscheidend ist allein der Ver­wandt­schafts­grad und der wirkt sich bei Onkeln und Tanten steuerlich besonders nachteilig aus.

Ing. André Heid M.Sc.

Erbschaftsteuer-Tabelle: Steuerlast für Onkel und Tante im Überblick

Wie stark sich der Ver­wandt­schafts­grad auf die Höhe der Erbschaftsteuer auswirkt, zeigt sich besonders deutlich bei Onkeln und Tanten. Sie gehören zur Steuerklasse II und genau hier liegen die größten Unterschiede zu engen Angehörigen. Die folgende Tabelle macht sichtbar, ab welchen Nachlasswerten die Steuerlast spürbar ansteigt und wie steil die Prozentsätze bei entfernten Verwandten klettern.

Wert der Erbschaft (nach Abzug des Freibetrags) Steuersatz Steuerklasse II
bis 75.000 € 15 %
bis 300.000 € 20 %
bis 600.000 € 25 %
bis 6 Mio. € 30 %
bis 13 Mio. € 35 %
bis 26 Mio. € 40 %
über 26 Mio. € 43 %
Erbschaftsteuer Onkel & Tante: Tabelle über den Steuersatz

Für Onkel und Tanten bedeutet das: Selbst kleinere Nachlässe aus älteren Immobilien oder Ersparnissen können schnell steuerpflichtig werden. Häufig betrifft das Häuser, die seit Jahrzehnten im Familienbesitz sind und im Laufe der Zeit deutlich an Wert gewonnen haben.

Praxisbeispiel:
Ein Onkel erbt eine Ei­gen­tums­woh­nung, die vom Finanzamt mit 280.000 Euro bewertet wird. Nach Abzug des Freibetrags bleiben 260.000 Euro steuerpflichtig. Bei einem Steuersatz von 20 % ergibt sich eine Erbschaftsteuer von 52.000 Euro, obwohl es sich um eine durch­schnitt­li­che Stadtwohnung handelt.

Ohne realistische Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung oder rechtzeitige Nachlassplanung kann die Steuerlast schnell aus dem Ruder laufen.

Erbschaftsteuer für Onkel und Tante gezielt senken

In der Steuerpraxis zeigt sich: Nicht allein der Nachlasswert entscheidet über die Höhe der Erbschaftsteuer, sondern die Vorbereitung. Wer frühzeitig plant oder nach dem Erbfall gezielt handelt, kann legale Spielräume optimal nutzen.

Nachlasskosten strategisch dokumentieren

Oft fallen rund um eine Erbschaft weit mehr Ausgaben an als die pauschal anerkannten 15.000 Euro. Dazu gehören Gut­ach­ter­ho­no­ra­re, Anwaltskosten oder Aufwendungen für Räumung und Instandsetzung einer Immobilie. Viele dieser Positionen lassen sich absetzen, sofern sie korrekt belegt werden. Eine detaillierte Aufstellung lohnt sich, gerade wenn Immobilien zum Nachlass gehören.

Immobilienwert realistisch ansetzen

Das Finanzamt bewertet Immobilien nach stan­dar­di­sier­ten Verfahren, die die Erbschaftsteuer für Onkel und Tanten häufig in ungeahnte Höhen schraubt. Besonders bei älteren Objekten, Erbimmobilien in ländlichen Regionen oder Gebäuden mit Sa­nie­rungs­be­darf führt das zu überzogenen Steuerwerten.

Ein unabhängiges Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten dokumentiert den tatsächlichen Zustand und Marktwert der Immobilie. So lassen sich überbewertete Häuser rechtssicher korrigieren, oft mit spürbarer Steuerersparnis.

Vermietete Objekte nicht vergessen

Bei vermieteten Immobilien reduziert sich der steuerliche Wert um zehn Prozent (§ 13d ErbStG). Was in vielen Fällen übersehen wird: Der Abschlag gilt auch für teilweise vermietete Gebäude. Schon eine dokumentierte Vermietung eines Geschosses oder einer Ein­lie­ger­woh­nung kann ausreichen, um die Steuerlast zu senken.

Schenkung statt spätere Erbschaft prüfen

Wer seine Tante oder seinen Onkel schon zu Lebzeiten bedenken möchte, kann über Schenkungen erheblich Steuern sparen. Der Freibetrag bleibt zwar gleich, lässt sich aber alle zehn Jahre neu nutzen. So können Vermögenswerte etappenweise übertragen werden, statt in einem steuerlich ungünstigen Erbfall auf einmal zu belasten.

Erbschaftsteuer für Onkel und Tante berechnen: So geht’s

Wie hoch fällt die Erbschaftsteuer wirklich aus? Das hängt nicht nur vom Nachlasswert ab, sondern auch davon, welche Kosten und Freibeträge berücksichtigt werden. Mit unserem Erbschaftsteuer-Rechner können Onkel und Tanten ihre individuelle Steuerlast ganz einfach selbst ermitteln.

Geben Sie den Wert des Nachlasses, die Steuerklasse II sowie mögliche abzugsfähige Kosten ein. Das Tool zeigt Ihnen sofort, welche Steuer wahrscheinlich anfällt und wie stark sich bestimmte Faktoren wie Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung oder Freibeträge auf das Ergebnis auswirken.

Ein Tipp aus der Praxis: Prüfen Sie den Steuerwert Ihrer Immobilie immer kritisch. Schon kleine Korrekturen am Verkehrswert können die Steuer um mehrere tausend Euro senken, besonders bei älteren Häusern oder Objekten mit Sa­nie­rungs­be­darf.

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Häufige Fragen zur Erbschaftsteuer bei Onkel und Tante

Viele Onkel und Tanten sind überrascht, wie stark sich ihr Ver­wandt­schafts­grad auf die Erbschaftsteuer auswirkt. Hier beantworten wir die häufigsten Fragen aus unserer Beratungspraxis.

Wie hoch ist der Freibetrag bei der Erbschaftsteuer für Onkel und Tante?

Der Freibetrag beträgt 20.000 Euro. Alles, was darüber hinausgeht, unterliegt der Erbschaftsteuer der Steuerklasse II. Schon kleinere Nachlässe können dadurch steuerpflichtig werden, insbesondere bei Immobilien, deren Marktwert in den letzten Jahren stark gestiegen ist.

Wie berechnet das Finanzamt die Steuer für Onkel und Tante?

Die Steuer richtet sich nach dem Wert des Nachlasses abzüglich des Freibetrags. Grundlage ist der sogenannte gemeine Wert nach § 9 Be­wer­tungs­ge­setz, also der Preis, der unter normalen Markt­be­din­gun­gen erzielt werden könnte. Auf diese Summe wird der entsprechende Steuersatz angewendet, der je nach Nachlasshöhe zwischen 15 % und 43 % liegt. Besondere ob­jekt­spe­zi­fi­sche Grund­stücks­merk­ma­le berücksichtigt das Finanzamt nicht – ein Im­mo­bi­li­en­sach­ver­stän­di­ger hingegen schon.

Warum werden Onkel und Tanten steuerlich so stark belastet?

Nein, eine Pflege oder Betreuung wird steuerlich nicht als Begünstigung anerkannt. Es kann jedoch sinnvoll sein, im Testament ein Pfle­ge­ver­mächt­nis festzuhalten, das wird gesondert behandelt und kann steuerlich günstiger sein als ein reguläres Erbe. Erfahren Sie in unserem Ratgeber mehr zum Im­mo­bi­li­en­ver­mächt­nis.

Gibt es Ausnahmen, wenn Onkel oder Tante den Erblasser gepflegt haben?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Kosten für eine Energieberatung auch steuerlich geltend machen. Das ist entweder über die haushaltsnahen Dienst­leis­tun­gen möglich oder im Rahmen energetischer Sanierungen nach § 35c Ein­kom­men­steu­er­ge­setz. Sprechen Sie dazu am besten auch mit Ihrem Steuerberater. Wir stellen Ihnen alle notwendigen Nachweise bereit.

Kann man durch Schenkung an Onkel oder Tante Steuern sparen?

Ja, Schenkungen folgen denselben Freibeträgen und Steuersätzen wie Erbschaften, können jedoch alle zehn Jahre erneut steuerfrei genutzt werden. Wer also frühzeitig Vermögen überträgt, kann Freibeträge mehrfach ausschöpfen und so langfristig Steuern sparen.

Was passiert, wenn mehrere Onkel und Tanten gemeinsam erben?

In diesem Fall wird der Nachlass anteilig aufgeteilt. Jeder Erbteil wird separat versteuert. Eine gemeinsame Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung ist wichtig, damit alle Beteiligten den gleichen Marktwert zugrunde legen. Das verhindert Ungleichheiten und steuerliche Fehler.