Wenn eine Tante oder ein Onkel erbt, ist die steuerliche Belastung schnell hoch. Für das Finanzamt gelten Onkel und Tanten als entfernte Verwandte. Das bedeutet: niedriger Freibetrag, hohe Steuersätze. Besonders bei Immobilien führt das schnell zu einer spürbaren Steuerbelastung.
Dieser Ratgeber erklärt, wie die Erbschaftsteuer bei Onkel und Tante berechnet wird, welche Freibeträge gelten und warum sich eine professionelle Immobilienbewertung lohnt.
- Onkel und Tanten fallen bei einer Erbschaft in die Steuerklasse II. Sie gelten nicht als enge Angehörige. Ihr Freibetrag liegt bei 20.000 Euro.
- Sobald der Wert des Nachlasses den Freibetrag übersteigt, wird Erbschaftsteuer fällig.
- Die Steuersätze reichen, je nach Erbschaftshöhe, von 15 bis 43 Prozent. Schon eine kleine Ferienwohnung kann so zu einer hohen Steuerlast führen.
- Maßgeblich ist der gemeine Wert der Immobilie, also der tatsächliche Marktwert zum Zeitpunkt des Erbfalls.
- Eine Immobilienbewertung durch einen Sachverständigen kann helfen, den realen Verkehrswert nachzuweisen und die Steuer zu senken.
Wann wird Erbschaftsteuer für Tanten und Onkel fällig?
Sobald Onkel oder Tante etwas erben, prüft das Finanzamt, ob der Nachlass über dem Freibetrag von 20.000 Euro liegt. Wird dieser Wert überschritten, fällt automatisch Erbschaftsteuer an.
Das Finanzamt berechnet den gemeinen Wert anhand eines typisierten Massenbewertungsverfahrens. Mit dem tatsächlichen Verkehrswert, den ein zertifizierter Immobiliengutachter nachweist, hat dieser Finanzamtwert wenig zu tun. Grundlage für die Wertermittlung der Erbschaft ist das Bewertungsgesetz, konkret
Da Onkel und Tanten steuerlich nicht zu den nahen Angehörigen gehören, greift die Steuer oft schneller, als viele denken. Besonders bei geerbten Immobilien kann der angesetzte Marktwert schnell zu einer hohen Steuer führen. Ein unabhängiges Verkehrswertgutachten sorgt hier für Klarheit und kann helfen, die Abgabe deutlich zu reduzieren.
Werfen Sie einen Blick auf ein exemplarisches Gutachten, mit dem wir das Finanzamt zur Senkung der Erbschaftsteuer bewegen konnten.
Wann erben Tanten oder Onkel? Die Erbfolge erklärt
Onkel und Tanten gehören in der gesetzlichen Erbfolge zu einer eher seltenen Konstellation. Sie kommen erst dann zum Zug, wenn keine engeren Angehörigen mehr leben. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ordnet sie der dritten Ordnung zu, nach Kindern, Enkeln, Eltern und Geschwistern.
Typisch ist diese Situation etwa bei alleinstehenden Personen ohne Nachkommen. Stirbt jemand, der weder Kinder noch Geschwister mehr hat, geht der Nachlass an die nächste Verwandtschaftslinie, also an Onkel und Tanten oder deren Kinder.
In der Praxis sieht das so aus:
- Erben erster oder zweiter Ordnung (Kinder, Eltern, Geschwister) schließen Onkel und Tanten von der Erbfolge aus.
- Sind diese Personen verstorben, erben Onkel und Tanten zu gleichen Teilen.
- An ihre Stelle treten wiederum deren Kinder, also Cousins und Cousinen.
Pflichtteilsergänzungsansprüche haben Onkel und Tanten nicht. Steuerlich gelten sie als entfernte Verwandte. Wie auch bei der Erbschaftsteuer für Geschwister gelten dadurch hohe Steuersätze.
Typische Erbfälle für Tanten und Onkel
Erbfälle mit Onkel oder Tante entstehen meist in komplexeren Familienkonstellationen. Häufig sind sie Teil des erweiterten Familienkreises, der erst dann berücksichtigt wird, wenn direkte Nachkommen fehlen. Besonders in älteren Generationen, in denen Geschwisterkinder oft weit verstreut leben, kommen solche Erbfälle eher vor.
Beispiele aus der Praxis:
- Eine Tante wird Alleinerbin ihres Neffen, der unverheiratet und kinderlos war. Neben Trauer und Verantwortung steht sie plötzlich vor der Frage, wie das geerbte Haus steuerlich bewertet wird.
- Ein Onkel erhält ein Grundstück, das ursprünglich seinen Eltern gehörte und über Umwege an ihn zurückfällt. Steuerlich wird dieser Vorgang wie eine reguläre Erbschaft behandelt.
- In Patchwork-Familien kommt es vor, dass Onkel oder Tante durch testamentarische Verfügungen bedacht werden, etwa als Dank für Pflege oder Unterstützung im Alter.
Gerade solche Erbfälle sind selten planbar und führen oft zu Unsicherheiten bei der Bewertung und Besteuerung. Eine Immobilienbewertung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen hilft, die Situation transparent zu klären und die Steuer realistisch einzuschätzen.
Erbschaftsteuer für Tante und Onkel: Freibetrag & Steuerklasse
Erbfälle bei Onkel und Tanten gehören steuerlich zu den ungünstigsten Konstellationen. Sie zählen zur Steuerklasse II, die nur einen Freibetrag von 20.000 Euro vorsieht. Dieser Betrag gilt unabhängig davon, ob es sich um Bargeld, Wertpapiere oder Immobilien handelt. Alles, was darüber hinausgeht, ist steuerpflichtig.
| Verwandtschaft | Freibetrag | Steuerklasse |
| Ehepartner / Lebenspartner | 500.000 € | I |
| Kinder | 400.000 € | I |
| Enkel | 200.000 € | I |
| Tante und Onkel | 20.000 € | II |
| Nicht verwandte Erben | 20.000 € | III |
Im Gegensatz zu engeren Angehörigen, wie Kindern oder Ehepartnern, gibt es für Onkel und Tanten keine Steuerbefreiung für Familienheime oder besondere Vergünstigungen. Selbst wenn sie jahrzehntelang im selben Haus gewohnt oder den Erblasser gepflegt haben, bleibt die Steuerpflicht bestehen, genauso wie bei der Erbschaftsteuer für Nichten und Neffen
In der Beratungspraxis zeigt sich häufig:
- Häuser aus älteren Erblinien sind besonders betroffen. Viele Immobilien wurden in den 1960er- oder 1970er-Jahren angeschafft, ihr heutiger Marktwert liegt jedoch weit über der damaligen Summe. Das führt zu überraschend hohen Steuerforderungen.
- Pflegefälle im Alter führen oft zu testamentarischen Begünstigungen von Onkeln oder Tanten. Steuerlich gelten sie trotzdem als entfernte Verwandte.
- Gemeinschaftliche Erbschaften (z. B. mehrere Tanten erben gemeinsam) erhöhen den Planungsaufwand. Eine korrekte Aufteilung und Bewertung ist entscheidend, um Doppelbesteuerung oder falsche Steueransätze bei einer Erbengemeinschaft zu vermeiden.
Die emotionale Nähe spielt bei der Steuer keine Rolle. Entscheidend ist allein der Verwandtschaftsgrad und der wirkt sich bei Onkeln und Tanten steuerlich besonders nachteilig aus.
Ing. André Heid M.Sc.
Erbschaftsteuer-Tabelle: Steuerlast für Onkel und Tante im Überblick
Wie stark sich der Verwandtschaftsgrad auf die Höhe der Erbschaftsteuer auswirkt, zeigt sich besonders deutlich bei Onkeln und Tanten. Sie gehören zur Steuerklasse II und genau hier liegen die größten Unterschiede zu engen Angehörigen. Die folgende Tabelle macht sichtbar, ab welchen Nachlasswerten die Steuerlast spürbar ansteigt und wie steil die Prozentsätze bei entfernten Verwandten klettern.
| Wert der Erbschaft (nach Abzug des Freibetrags) | Steuersatz Steuerklasse II |
| bis 75.000 € | 15 % |
| bis 300.000 € | 20 % |
| bis 600.000 € | 25 % |
| bis 6 Mio. € | 30 % |
| bis 13 Mio. € | 35 % |
| bis 26 Mio. € | 40 % |
| über 26 Mio. € | 43 % |
Für Onkel und Tanten bedeutet das: Selbst kleinere Nachlässe aus älteren Immobilien oder Ersparnissen können schnell steuerpflichtig werden. Häufig betrifft das Häuser, die seit Jahrzehnten im Familienbesitz sind und im Laufe der Zeit deutlich an Wert gewonnen haben.
Praxisbeispiel:
Ein Onkel erbt eine Eigentumswohnung, die vom Finanzamt mit 280.000 Euro bewertet wird. Nach Abzug des Freibetrags bleiben 260.000 Euro steuerpflichtig. Bei einem Steuersatz von 20 % ergibt sich eine Erbschaftsteuer von 52.000 Euro, obwohl es sich um eine durchschnittliche Stadtwohnung handelt.
Ohne realistische Immobilienbewertung oder rechtzeitige Nachlassplanung kann die Steuerlast schnell aus dem Ruder laufen.
Erbschaftsteuer für Onkel und Tante gezielt senken
In der Steuerpraxis zeigt sich: Nicht allein der Nachlasswert entscheidet über die Höhe der Erbschaftsteuer, sondern die Vorbereitung. Wer frühzeitig plant oder nach dem Erbfall gezielt handelt, kann legale Spielräume optimal nutzen.
Nachlasskosten strategisch dokumentieren
Oft fallen rund um eine Erbschaft weit mehr Ausgaben an als die pauschal anerkannten 15.000 Euro. Dazu gehören Gutachterhonorare, Anwaltskosten oder Aufwendungen für Räumung und Instandsetzung einer Immobilie. Viele dieser Positionen lassen sich absetzen, sofern sie korrekt belegt werden. Eine detaillierte Aufstellung lohnt sich, gerade wenn Immobilien zum Nachlass gehören.
Immobilienwert realistisch ansetzen
Das Finanzamt bewertet Immobilien nach standardisierten Verfahren, die die Erbschaftsteuer für Onkel und Tanten häufig in ungeahnte Höhen schraubt. Besonders bei älteren Objekten, Erbimmobilien in ländlichen Regionen oder Gebäuden mit Sanierungsbedarf führt das zu überzogenen Steuerwerten.
Ein unabhängiges Verkehrswertgutachten dokumentiert den tatsächlichen Zustand und Marktwert der Immobilie. So lassen sich überbewertete Häuser rechtssicher korrigieren, oft mit spürbarer Steuerersparnis.
Vermietete Objekte nicht vergessen
Bei vermieteten Immobilien reduziert sich der steuerliche Wert um zehn Prozent (§ 13d ErbStG). Was in vielen Fällen übersehen wird: Der Abschlag gilt auch für teilweise vermietete Gebäude. Schon eine dokumentierte Vermietung eines Geschosses oder einer Einliegerwohnung kann ausreichen, um die Steuerlast zu senken.
Schenkung statt spätere Erbschaft prüfen
Wer seine Tante oder seinen Onkel schon zu Lebzeiten bedenken möchte, kann über Schenkungen erheblich Steuern sparen. Der Freibetrag bleibt zwar gleich, lässt sich aber alle zehn Jahre neu nutzen. So können Vermögenswerte etappenweise übertragen werden, statt in einem steuerlich ungünstigen Erbfall auf einmal zu belasten.
Erbschaftsteuer für Onkel und Tante berechnen: So geht’s
Wie hoch fällt die Erbschaftsteuer wirklich aus? Das hängt nicht nur vom Nachlasswert ab, sondern auch davon, welche Kosten und Freibeträge berücksichtigt werden. Mit unserem Erbschaftsteuer-Rechner können Onkel und Tanten ihre individuelle Steuerlast ganz einfach selbst ermitteln.
Geben Sie den Wert des Nachlasses, die Steuerklasse II sowie mögliche abzugsfähige Kosten ein. Das Tool zeigt Ihnen sofort, welche Steuer wahrscheinlich anfällt und wie stark sich bestimmte Faktoren wie Immobilienbewertung oder Freibeträge auf das Ergebnis auswirken.
Ein Tipp aus der Praxis: Prüfen Sie den Steuerwert Ihrer Immobilie immer kritisch. Schon kleine Korrekturen am Verkehrswert können die Steuer um mehrere tausend Euro senken, besonders bei älteren Häusern oder Objekten mit Sanierungsbedarf.
Häufige Fragen zur Erbschaftsteuer bei Onkel und Tante
Viele Onkel und Tanten sind überrascht, wie stark sich ihr Verwandtschaftsgrad auf die Erbschaftsteuer auswirkt. Hier beantworten wir die häufigsten Fragen aus unserer Beratungspraxis.
Wie hoch ist der Freibetrag bei der Erbschaftsteuer für Onkel und Tante?
Der Freibetrag beträgt 20.000 Euro. Alles, was darüber hinausgeht, unterliegt der Erbschaftsteuer der Steuerklasse II. Schon kleinere Nachlässe können dadurch steuerpflichtig werden, insbesondere bei Immobilien, deren Marktwert in den letzten Jahren stark gestiegen ist.
Wie berechnet das Finanzamt die Steuer für Onkel und Tante?
Die Steuer richtet sich nach dem Wert des Nachlasses abzüglich des Freibetrags. Grundlage ist der sogenannte gemeine Wert nach § 9 Bewertungsgesetz, also der Preis, der unter normalen Marktbedingungen erzielt werden könnte. Auf diese Summe wird der entsprechende Steuersatz angewendet, der je nach Nachlasshöhe zwischen 15 % und 43 % liegt. Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale berücksichtigt das Finanzamt nicht – ein Immobiliensachverständiger hingegen schon.
Warum werden Onkel und Tanten steuerlich so stark belastet?
Nein, eine Pflege oder Betreuung wird steuerlich nicht als Begünstigung anerkannt. Es kann jedoch sinnvoll sein, im Testament ein Pflegevermächtnis festzuhalten, das wird gesondert behandelt und kann steuerlich günstiger sein als ein reguläres Erbe. Erfahren Sie in unserem Ratgeber mehr zum Immobilienvermächtnis.
Gibt es Ausnahmen, wenn Onkel oder Tante den Erblasser gepflegt haben?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Kosten für eine Energieberatung auch steuerlich geltend machen. Das ist entweder über die haushaltsnahen Dienstleistungen möglich oder im Rahmen energetischer Sanierungen nach § 35c Einkommensteuergesetz. Sprechen Sie dazu am besten auch mit Ihrem Steuerberater. Wir stellen Ihnen alle notwendigen Nachweise bereit.
Kann man durch Schenkung an Onkel oder Tante Steuern sparen?
Ja, Schenkungen folgen denselben Freibeträgen und Steuersätzen wie Erbschaften, können jedoch alle zehn Jahre erneut steuerfrei genutzt werden. Wer also frühzeitig Vermögen überträgt, kann Freibeträge mehrfach ausschöpfen und so langfristig Steuern sparen.
Was passiert, wenn mehrere Onkel und Tanten gemeinsam erben?
In diesem Fall wird der Nachlass anteilig aufgeteilt. Jeder Erbteil wird separat versteuert. Eine gemeinsame Immobilienbewertung ist wichtig, damit alle Beteiligten den gleichen Marktwert zugrunde legen. Das verhindert Ungleichheiten und steuerliche Fehler.