Wenn Kinder erben, gelten im Erb­schaft­steu­er­recht besonders günstige Regeln. Vor allem bei Immobilien, hohen Geldbeträgen oder schon länger bestehenden Vermögenswerten profitieren Kinder des Verstorbenen von einem hohen Freibetrag. Dieser Ratgeber erklärt verständlich, wann Kinder Erbschaftsteuer zahlen müssen und welche steuerlichen Besonderheiten dabei gelten.

Einfamilienhaus wie es oft an Kinder vererbt wird
Im­mo­bi­li­en­ver­mö­gen spielt für Kinder im Erbfall oft eine besonders große Rolle.
Das Wichtigste in Kürze
  • Kinder gehören der Erb­schaft­steu­er­klas­se I an und profitieren von einem hohen Freibetrag von 400.000 Euro pro Elternteil.
  • Erbschaftsteuer fällt erst an, wenn der Wert des geerbten Vermögens diesen Freibetrag überschreitet.
  • Für Kinder gelten Steuersätze zwischen 7 und 30 Prozent, abhängig vom steu­er­pflich­ti­gen Restbetrag.
  • Der gemeine Wert der Immobilie zum Zeitpunkt des Erbfalls ist die Grundlage für die steuerliche Wertermittlung.
  • Durch die Fa­mi­li­en­heim­re­gel, abzugsfähige Nachlasskosten und ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten lässt sich die Steuerlast häufig deutlich reduzieren.
  • Kinder unter 27 Jahren können zusätzlich einen Ver­sor­gungs­frei­be­trag (bis 52.000 €) erhalten.
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André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Ab wann müssen Kinder Erbschaftsteuer zahlen?

Kinder müssen Erbschaftsteuer zahlen, sobald der Wert des geerbten Vermögens den Freibetrag von 400.000 Euro übersteigt. Dieser Freibetrag gilt pro Elternteil. Erbt ein Kind also von Mutter und Vater getrennt, kann der Betrag doppelt genutzt werden.

Erst wenn der sogenannte gemeine Wert des Nachlasses diesen Betrag überschreitet, entsteht eine Steuerpflicht. Dazu gehören Immobilien, Geldvermögen, Wertpapiere oder Grundstücke. Bei Immobilien ist der vom Finanzamt angesetzte Steuerwert ausschlaggebend. Liegt dieser über dem Freibetrag, wird Erbschaftsteuer fällig.

Gerade bei Häusern oder Ei­gen­tums­woh­nun­gen erreichen selbst ältere Objekte oft Werte, die den Freibetrag übersteigen. In solchen Fällen lohnt sich eine professionelle Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung, um den tatsächlichen Marktwert der Immobilie realistisch nachzuweisen.

Gesetzliche Erbfolge: Wann erben Kinder?

Kinder gehören nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zur ersten Ordnung der gesetzlichen Erben. Sie stehen damit ganz oben in der Erbfolge und erben vor allen anderen Verwandten. Das gilt sowohl für leibliche als auch adoptierte Kinder.

Stiefkinder sind nur dann erbberechtigt, wenn sie im Testament ausdrücklich berücksichtigt werden. In diesem Fall sind sie steuerlich den eigenen Kindern gleichgestellt.

So ist die gesetzliche Reihenfolge aufgebaut:

  • Kinder erben immer zuerst. Existieren mehrere Kinder, teilen sie das Erbe zu gleichen Teilen.
  • Gibt es zusätzlich einen Ehepartner, erbt dieser neben den Kindern einen gesetzlich bestimmten Anteil.
  • Geschwister, Nichten, Neffen oder andere Verwandte gehen leer aus, solange Kinder vorhanden sind.

Für die Erbschaftsteuer bedeutet das:

Kinder profitieren von besonders günstigen steuerlichen Regeln, weil sie zur Steuerklasse I gehören und einen der höchsten Freibeträge erhalten. Trotzdem entsteht oft Unsicherheit, vor allem wenn Immobilien oder mehrere Vermögenswerte im Spiel sind.

Typische Konstellationen aus der Praxis

In vielen Familien ist es selbst­ver­ständ­lich, dass Kinder später Vermögen oder eine Immobilie ihrer Eltern übernehmen. In der Praxis entstehen dabei jedoch sehr un­ter­schied­li­che Konstellationen, die direkten Einfluss auf die Erbschaftsteuer haben.

  • Ein Kind erbt das Einfamilienhaus der Eltern
    Häufig bleibt das Elternhaus über Jahrzehnte im Familienbesitz. Durch gestiegene Im­mo­bi­li­en­prei­se überschreitet der Wert oft schneller als erwartet den Freibetrag. Eine präzise Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung ist hier entscheidend, um die tatsächliche Steuerlast korrekt zu berechnen.
  • Ein Kind lebt im Elternhaus und möchte es weiter bewohnen
    Wenn das Kind die Immobilie selbst nutzt, können steuerliche Vergünstigungen greifen. Ob die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, hängt jedoch von der tatsächlichen Wohnsituation und der Größe der Immobilie ab.
  • Mehrere Kinder erben gemeinsam eine Immobilie
    Erben Geschwister gemeinsam, entsteht automatisch eine Er­ben­ge­mein­schaft. Soll ein Kind ausgezahlt werden oder übernimmt ein Kind das Haus allein, spielt der realistische Verkehrswert eine zentrale Rolle für die gerechte Aufteilung und die steuerliche Bewertung.

Lesetipp: Mehr dazu, wie die Auszahlung unter Geschwistern funktioniert, erfahren Sie im Ratgeber zum Haus erben und Geschwister auszahlen. Mehr zur Erbschaftsteuer sowie zu Freibeträgen für Nichten und Neffen, Tante und Onkel, Geschwister und Enkel.

Diese Konstellationen zeigen: Auch wenn Kinder steuerlich begünstigt sind, können Immobilienwerte und fehlende Nachlassplanung schnell zu einer unerwarteten Steuerbelastung führen. Eine fundierte Wertermittlung hilft, Klarheit zu schaffen und steuerliche Potenziale auszuschöpfen.

Freibetrag bei der Erbschaftsteuer für Kinder

Kinder profitieren im Erbfall von einem der höchsten Freibeträge im deutschen Erb­schaft­steu­er­recht. Der Gesetzgeber stuft sie als enge Angehörige ein. Dadurch bleibt ein großer Teil des vererbten Vermögens steuerfrei. Das ist besonders wichtig bei Immobilien, da deren Marktwert oft deutlich höher liegt als erwartet.

Erbschaftsteuer: Freibeträge und Steuerklassen
Erbschaftsteuer: Freibeträge und Steuerklassen.

Der Freibetrag für Kinder beträgt 400.000 Euro pro Elternteil. Liegt der Wert des geerbten Vermögens darüber, wird nur der übersteigende Betrag nach den Regeln der Steuerklasse I besteuert.

Verwandtschaft Freibetrag Steuerklasse
Ehepartner / Lebenspartner 500.000 € I
Kinder 400.000 € I
Enkel 200.000 € I
Geschwister 20.000 € II
Nicht verwandte Erben 20.000 € III

Ver­sor­gungs­frei­be­trag für Kinder unter 27 Jahren

Zusätzlich zum allgemeinen Freibetrag können Kinder unter 27 Jahren einen Ver­sor­gungs­frei­be­trag (§ 17 ErbStG) erhalten. Dieser dient als Ausgleich für den Wegfall des Unterhalts durch den verstorbenen Elternteil und kann, abhängig vom Alter, bis zu 52.000 Euro betragen. Je älter das Kind ist, desto geringer fällt der Betrag aus. Der Ver­sor­gungs­frei­be­trag wird zusätzlich zum regulären Freibetrag von 400.000 Euro gewährt.

Alter des Kindes Ver­sor­gungs­frei­be­trag
Bis 5 Jahre 52.000 €
Bis 10 Jahre 41.000 €
Bis 15 Jahre 30.700 €
Bis 20 Jahre 20.500 €
Bis 27 Jahre 10.300 €

In der Beratungspraxis zeigt sich häufig, dass viele Erben den Freibetrag unterschätzen oder nicht wissen, dass er pro Elternteil gilt. Besonders bei Im­mo­bi­li­en­er­b­schaf­ten führt diese Unklarheit zu Fehlannahmen über die tatsächliche Steuerlast.

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Gerade bei Kindern ist der hohe Freibetrag eine echte Chance. Wenn zusätzlich eine realistische Bewertung vorliegt, lässt sich die Erbschaftsteuer in vielen Fällen vollständig vermeiden.

Ing. André Heid M.Sc.

Wie hoch ist die Erbschaftsteuer für Kinder?

Wie hoch die Erbschaftsteuer für Kinder ausfällt, hängt davon ab, wie viel vom geerbten Vermögen nach Abzug des Freibetrags von 400.000 Euro übrigbleibt. Kinder gehören zur Steuerklasse I, die die günstigsten Steuersätze im Erb­schaft­steu­er­recht bietet. Trotzdem können Immobilienwerte schnell höher sein als erwartet. Dadurch entsteht eine Steuerpflicht, obwohl Kinder grundsätzlich gut gestellt sind.

Für Kinder gelten stufenweise Steuersätze zwischen 7 und 30 Prozent. Je höher der steu­er­pflich­ti­ge Betrag ist, desto höher fällt der Steuersatz nach § 19 Abs. 1 ErbStG aus.

Wert der Erbschaft nach Abzug des Freibetrags Steuersatz Steuerklasse I
bis 75.000 Euro 7 %
bis 300.000 Euro 11 %
bis 600.000 Euro 15 %
bis 6 Mio. Euro 19 %
bis 13 Mio. Euro 23 %
bis 26 Mio. Euro 27 %
über 26 Mio. Euro 30 %
Erbschaftsteuer-Tabelle für Kinder

Beispiel aus der Praxis

Erbt ein Kind eine Immobilie mit einem Marktwert von 520.000 Euro, bleibt nach Abzug des Freibetrags ein steu­er­pflich­ti­ger Betrag von 120.000 Euro.
→ Anzuwendender Steuersatz: 11 Prozent
Erbschaftsteuer: 13.200 Euro

Zum Vergleich: Dieselbe Immobilie würde für Tanten, Onkel, Nichten, Neffen oder Geschwister des Erblassers erheblich teurer werden.

Bei ihnen beträgt der Freibetrag nur 20.000 Euro. Damit wären 500.000 Euro steuerpflichtig – mehr als das Vierfache des steu­er­pflich­ti­gen Betrags eines Kindes.
→ Steuersatz Steuerklasse II: 25 Prozent (für diesen Wertbereich)
Erbschaftsteuer: 125.000 Euro

Gerade bei älteren Immobilien können Re­no­vie­rungs­be­darf, Lagefaktoren, im Grundbuch eingetragene Grund­dienst­bar­kei­ten oder bauliche Besonderheiten den realen Wert stark beeinflussen. Sachverständige sprechen hierbei von besonderen ob­jekt­spe­zi­fi­schen Grund­stücks­merk­ma­len. Eine präzise, unabhängige Bewertung verhindert, dass der Steuerwert zu hoch angesetzt wird.

Erbschaftsteuer für Kinder senken

Auch wenn Kinder steuerlich begünstigt sind, lohnt es sich, die Möglichkeiten zur Reduzierung der Erbschaftsteuer genau zu prüfen. Gerade bei Immobilien kann der tatsächliche Marktwert stark vom angesetzten Steuerwert abweichen. Eine realistische Bewertung und einige gesetzliche Ge­stal­tungs­spiel­räu­me helfen dabei, die Steuerlast spürbar zu senken.

Abzugsfähige Nach­lass­ver­bind­lich­kei­ten

Das Finanzamt erkennt pauschal 15.000 Euro an Kosten rund um Bestattung, Nach­lass­ab­wick­lung oder Grabpflege als steuerlich absetzbar an. Höhere Beträge können geltend gemacht werden, wenn sie nachweislich entstanden sind. Diese Kosten mindern direkt den steu­er­pflich­ti­gen Erbwert.

Steu­er­ermä­ßi­gung für vermietete Immobilien

Wird eine geerbte Immobilie vermietet, gilt ein gesetzlicher Abschlag von 10 Prozent auf den Verkehrswert nach § 13d Erb­schaft­steu­er­ge­setz. Dieser Automatismus reduziert den steu­er­pflich­ti­gen Wert und damit die Steuerlast.

Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten als wichtigster Hebel

Ein zentraler Steuerhebel ist eine unabhängige Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung. Das Finanzamt arbeitet mit stan­dar­di­sier­ten Verfahren, die Besonderheiten wie Sa­nie­rungs­be­darf oder regionale Marktlagen oft nicht korrekt abbilden.

Ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sach­ver­stän­di­gen weist den tatsächlichen Marktwert rechtssicher nach. Liegt dieser unter dem Steuerwert, reduziert sich die Be­mes­sungs­grund­la­ge unmittelbar.

Werfen Sie einen gerne Blick auf ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten, mit dem wir einen deutlich niedrigeren gemeinen Wert für Kunden durchsetzen konnten.

Steuerbefreiung für das Familienheim

Kinder können die Erbschaftsteuer auf Immobilien umgehen, wenn sie das Familienheim erben und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese Befreiung zählt zu den größten steuerlichen Vorteilen überhaupt.

Voraussetzungen für die Steuerbefreiung:

  • Das Familienheim muss vom Erblasser bis zum Erbfall zu eigenen Wohnzwecken genutzt worden sein.
  • Das Kind muss die Immobilie nach dem Erbfall unverzüglich selbst bewohnen.
  • Die Eigennutzung muss mindestens zehn Jahre bestehen bleiben.
  • Die Wohnfläche darf 200 Quadratmeter nicht überschreiten. Bei größeren Immobilien ist nur der Anteil bis 200 Quadratmeter befreit.

Wird eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, entfällt die Steuerbefreiung rückwirkend, es sei denn, das Kind ist aus zwingenden Gründen (schwere Krankheit oder Pfle­ge­be­dürf­tig­keit) an der Eigennutzung gehindert.

Praxisbeispiel: Familienheim steuerfrei oder steuerpflichtig?

Ein Kind erbt das Einfamilienhaus der Mutter. Der Verkehrswert beträgt 600.000 Euro. Die Immobilie wurde von der Mutter bis zum Erbfall selbst bewohnt.

Fall 1: Das Kind zieht nach dem Erbfall selbst ein

Das Kind bezieht das Familienheim unverzüglich und plant, es langfristig selbst zu nutzen.

Folge: Die Immobilie bleibt vollständig steuerfrei, wenn die Eigennutzung mindestens zehn Jahre besteht und die Wohnfläche nicht größer als 200 Quadratmeter ist.
Erbschaftsteuer: 0 Euro

Fall 2: Das Kind möchte das Haus nicht selbst nutzen

Statt einzuziehen, entscheidet sich das Kind für Vermietung oder Verkauf. In diesem Fall entfällt die Fa­mi­li­en­heim­be­frei­ung vollständig.

Berechnung ohne Steuerbefreiung:

  • Verkehrswert: 600.000 Euro
  • Freibetrag: 400.000 Euro
  • Steu­er­pflich­ti­ger Anteil: 200.000 Euro
  • Steuersatz (Steuerklasse I): 15 Prozent

Erbschaftsteuer: 30.000 Euro

Ergebnis: Allein durch die Entscheidung, das Familienheim selbst zu nutzen, kann das Kind 30.000 Euro sparen. Bei höherwertigen Immobilien kann die Ersparnis leicht über 100.000 Euro liegen.

Erbschaftsteuer für Kinder berechnen

Sie möchten wissen, wie hoch Ihre Erbschaftsteuer ausfallen würde? Mit unserem Erbschaftsteuer-Rechner können Sie den Betrag näherungsweise in wenigen Schritten selbst berechnen.

Der Rechner berücksichtigt:

  • den Freibetrag von 400.000 Euro pro Elternteil,
  • die Steuersätze der Steuerklasse I,
  • den realistischen Nachlasswert,
  • abzugsfähige Kosten wie Bestattungs- oder Nach­lass­ab­wick­lungs­kos­ten.
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André Heid
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Häufige Fragen zur Erbschaftsteuer bei Kindern

Viele Fragen zur Erbschaftsteuer für Kinder entstehen erst im konkreten Erbfall. Gerade bei Immobilien oder größeren Vermögenswerten ist die steuerliche Einordnung oft komplexer als erwartet. Im folgenden Bereich beantworten wir die wichtigsten Fragen, die uns in der täglichen Beratung rund um Freibeträge, Steuerpflicht und Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung begegnen.

Wie hoch ist der Freibetrag für Kinder bei der Erbschaftsteuer?

Kinder haben einen Freibetrag von 400.000 Euro pro Elternteil. Dieser Betrag wird vom gesamten Nachlasswert abgezogen. Erst der darüber liegende Teil wird besteuert. In vielen Fällen bleibt das Erbe dadurch komplett steuerfrei, besonders wenn eine realistische Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung vorliegt.

Ab wann müssen Kinder Erbschaftsteuer zahlen?

Sobald der Wert des geerbten Vermögens den Freibetrag von 400.000 Euro übersteigt, entsteht eine Steuerpflicht. Maßgeblich ist der gemeine Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls. Bei Immobilien prüft das Finanzamt oft pauschal. Deshalb ist ein fundiertes Gutachten sinnvoll, um Überbewertungen zu vermeiden.

Wie wird die Erbschaftsteuer für Kinder berechnet?

Berechnet wird die Steuer aus dem Wert des Erbes abzüglich des Freibetrags. Für den steu­er­pflich­ti­gen Restbetrag gelten die Steuersätze der Steuerklasse I zwischen 7 und 30 Prozent. Welche Stufe angewendet wird, hängt von der Höhe des verbleibenden Betrags ab. Ein realistisch ermittelter Verkehrswert sorgt für eine korrekte Grundlage.

Müssen Kinder für eine geerbte Immobilie Erbschaftsteuer zahlen?

Das kommt auf den Wert an. Liegt die Immobilie über dem Freibetrag, wird der überschießende Teil besteuert. Wird das Haus jedoch als Familienheim genutzt und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, kann eine vollständige Steuerbefreiung möglich sein. Wir prüfen in solchen Fällen immer zuerst, ob die Fa­mi­li­en­heim­re­gel angewendet werden kann.

Welche steuerlichen Vorteile haben Kinder im Vergleich zu anderen Erben?

Kinder gehören zur am besten gestellten Steuerklasse. Sie profitieren von einem hohen Freibetrag und den niedrigsten Steuersätzen.

Im Vergleich zu Geschwistern, Nichten oder Neffen fällt die Steuerbelastung deutlich geringer aus. In vielen Fällen lässt sie sich mit einer präzisen Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung vollständig vermeiden.