Wenn Kinder erben, gelten im Erbschaftsteuerrecht besonders günstige Regeln. Vor allem bei Immobilien, hohen Geldbeträgen oder schon länger bestehenden Vermögenswerten profitieren Kinder des Verstorbenen von einem hohen Freibetrag. Dieser Ratgeber erklärt verständlich, wann Kinder Erbschaftsteuer zahlen müssen und welche steuerlichen Besonderheiten dabei gelten.
- Kinder gehören der Erbschaftsteuerklasse I an und profitieren von einem hohen Freibetrag von 400.000 Euro pro Elternteil.
- Erbschaftsteuer fällt erst an, wenn der Wert des geerbten Vermögens diesen Freibetrag überschreitet.
- Für Kinder gelten Steuersätze zwischen 7 und 30 Prozent, abhängig vom steuerpflichtigen Restbetrag.
- Der gemeine Wert der Immobilie zum Zeitpunkt des Erbfalls ist die Grundlage für die steuerliche Wertermittlung.
- Durch die Familienheimregel, abzugsfähige Nachlasskosten und ein Verkehrswertgutachten lässt sich die Steuerlast häufig deutlich reduzieren.
- Kinder unter 27 Jahren können zusätzlich einen Versorgungsfreibetrag (bis 52.000 €) erhalten.
Ab wann müssen Kinder Erbschaftsteuer zahlen?
Kinder müssen Erbschaftsteuer zahlen, sobald der Wert des geerbten Vermögens den Freibetrag von 400.000 Euro übersteigt. Dieser Freibetrag gilt pro Elternteil. Erbt ein Kind also von Mutter und Vater getrennt, kann der Betrag doppelt genutzt werden.
Erst wenn der sogenannte gemeine Wert des Nachlasses diesen Betrag überschreitet, entsteht eine Steuerpflicht. Dazu gehören Immobilien, Geldvermögen, Wertpapiere oder Grundstücke. Bei Immobilien ist der vom Finanzamt angesetzte Steuerwert ausschlaggebend. Liegt dieser über dem Freibetrag, wird Erbschaftsteuer fällig.
Gerade bei Häusern oder Eigentumswohnungen erreichen selbst ältere Objekte oft Werte, die den Freibetrag übersteigen. In solchen Fällen lohnt sich eine professionelle Immobilienbewertung, um den tatsächlichen Marktwert der Immobilie realistisch nachzuweisen.
Gesetzliche Erbfolge: Wann erben Kinder?
Kinder gehören nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zur ersten Ordnung der gesetzlichen Erben. Sie stehen damit ganz oben in der Erbfolge und erben vor allen anderen Verwandten. Das gilt sowohl für leibliche als auch adoptierte Kinder.
Stiefkinder sind nur dann erbberechtigt, wenn sie im Testament ausdrücklich berücksichtigt werden. In diesem Fall sind sie steuerlich den eigenen Kindern gleichgestellt.
So ist die gesetzliche Reihenfolge aufgebaut:
- Kinder erben immer zuerst. Existieren mehrere Kinder, teilen sie das Erbe zu gleichen Teilen.
- Gibt es zusätzlich einen Ehepartner, erbt dieser neben den Kindern einen gesetzlich bestimmten Anteil.
- Geschwister, Nichten, Neffen oder andere Verwandte gehen leer aus, solange Kinder vorhanden sind.
Für die Erbschaftsteuer bedeutet das:
Kinder profitieren von besonders günstigen steuerlichen Regeln, weil sie zur Steuerklasse I gehören und einen der höchsten Freibeträge erhalten. Trotzdem entsteht oft Unsicherheit, vor allem wenn Immobilien oder mehrere Vermögenswerte im Spiel sind.
Typische Konstellationen aus der Praxis
In vielen Familien ist es selbstverständlich, dass Kinder später Vermögen oder eine Immobilie ihrer Eltern übernehmen. In der Praxis entstehen dabei jedoch sehr unterschiedliche Konstellationen, die direkten Einfluss auf die Erbschaftsteuer haben.
- Ein Kind erbt das Einfamilienhaus der Eltern
Häufig bleibt das Elternhaus über Jahrzehnte im Familienbesitz. Durch gestiegene Immobilienpreise überschreitet der Wert oft schneller als erwartet den Freibetrag. Eine präzise Immobilienbewertung ist hier entscheidend, um die tatsächliche Steuerlast korrekt zu berechnen. - Ein Kind lebt im Elternhaus und möchte es weiter bewohnen
Wenn das Kind die Immobilie selbst nutzt, können steuerliche Vergünstigungen greifen. Ob die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, hängt jedoch von der tatsächlichen Wohnsituation und der Größe der Immobilie ab. - Mehrere Kinder erben gemeinsam eine Immobilie
Erben Geschwister gemeinsam, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Soll ein Kind ausgezahlt werden oder übernimmt ein Kind das Haus allein, spielt der realistische Verkehrswert eine zentrale Rolle für die gerechte Aufteilung und die steuerliche Bewertung.
Lesetipp: Mehr dazu, wie die Auszahlung unter Geschwistern funktioniert, erfahren Sie im Ratgeber zum Haus erben und Geschwister auszahlen. Mehr zur Erbschaftsteuer sowie zu Freibeträgen für Nichten und Neffen, Tante und Onkel, Geschwister und Enkel.
Diese Konstellationen zeigen: Auch wenn Kinder steuerlich begünstigt sind, können Immobilienwerte und fehlende Nachlassplanung schnell zu einer unerwarteten Steuerbelastung führen. Eine fundierte Wertermittlung hilft, Klarheit zu schaffen und steuerliche Potenziale auszuschöpfen.
Freibetrag bei der Erbschaftsteuer für Kinder
Kinder profitieren im Erbfall von einem der höchsten Freibeträge im deutschen Erbschaftsteuerrecht. Der Gesetzgeber stuft sie als enge Angehörige ein. Dadurch bleibt ein großer Teil des vererbten Vermögens steuerfrei. Das ist besonders wichtig bei Immobilien, da deren Marktwert oft deutlich höher liegt als erwartet.
Der Freibetrag für Kinder beträgt 400.000 Euro pro Elternteil. Liegt der Wert des geerbten Vermögens darüber, wird nur der übersteigende Betrag nach den Regeln der Steuerklasse I besteuert.
| Verwandtschaft | Freibetrag | Steuerklasse |
| Ehepartner / Lebenspartner | 500.000 € | I |
| Kinder | 400.000 € | I |
| Enkel | 200.000 € | I |
| Geschwister | 20.000 € | II |
| Nicht verwandte Erben | 20.000 € | III |
Versorgungsfreibetrag für Kinder unter 27 Jahren
Zusätzlich zum allgemeinen Freibetrag können Kinder unter 27 Jahren einen Versorgungsfreibetrag (§ 17 ErbStG) erhalten. Dieser dient als Ausgleich für den Wegfall des Unterhalts durch den verstorbenen Elternteil und kann, abhängig vom Alter, bis zu 52.000 Euro betragen. Je älter das Kind ist, desto geringer fällt der Betrag aus. Der Versorgungsfreibetrag wird zusätzlich zum regulären Freibetrag von 400.000 Euro gewährt.
| Alter des Kindes | Versorgungsfreibetrag |
| Bis 5 Jahre | 52.000 € |
| Bis 10 Jahre | 41.000 € |
| Bis 15 Jahre | 30.700 € |
| Bis 20 Jahre | 20.500 € |
| Bis 27 Jahre | 10.300 € |
In der Beratungspraxis zeigt sich häufig, dass viele Erben den Freibetrag unterschätzen oder nicht wissen, dass er pro Elternteil gilt. Besonders bei Immobilienerbschaften führt diese Unklarheit zu Fehlannahmen über die tatsächliche Steuerlast.
Gerade bei Kindern ist der hohe Freibetrag eine echte Chance. Wenn zusätzlich eine realistische Bewertung vorliegt, lässt sich die Erbschaftsteuer in vielen Fällen vollständig vermeiden.
Ing. André Heid M.Sc.
Wie hoch ist die Erbschaftsteuer für Kinder?
Wie hoch die Erbschaftsteuer für Kinder ausfällt, hängt davon ab, wie viel vom geerbten Vermögen nach Abzug des Freibetrags von 400.000 Euro übrigbleibt. Kinder gehören zur Steuerklasse I, die die günstigsten Steuersätze im Erbschaftsteuerrecht bietet. Trotzdem können Immobilienwerte schnell höher sein als erwartet. Dadurch entsteht eine Steuerpflicht, obwohl Kinder grundsätzlich gut gestellt sind.
Für Kinder gelten stufenweise Steuersätze zwischen 7 und 30 Prozent. Je höher der steuerpflichtige Betrag ist, desto höher fällt der Steuersatz nach § 19 Abs. 1 ErbStG aus.
| Wert der Erbschaft nach Abzug des Freibetrags | Steuersatz Steuerklasse I |
| bis 75.000 Euro | 7 % |
| bis 300.000 Euro | 11 % |
| bis 600.000 Euro | 15 % |
| bis 6 Mio. Euro | 19 % |
| bis 13 Mio. Euro | 23 % |
| bis 26 Mio. Euro | 27 % |
| über 26 Mio. Euro | 30 % |
Beispiel aus der Praxis
Erbt ein Kind eine Immobilie mit einem Marktwert von 520.000 Euro, bleibt nach Abzug des Freibetrags ein steuerpflichtiger Betrag von 120.000 Euro.
→ Anzuwendender Steuersatz: 11 Prozent
→ Erbschaftsteuer: 13.200 Euro
Zum Vergleich: Dieselbe Immobilie würde für Tanten, Onkel, Nichten, Neffen oder Geschwister des Erblassers erheblich teurer werden.
Bei ihnen beträgt der Freibetrag nur 20.000 Euro. Damit wären 500.000 Euro steuerpflichtig – mehr als das Vierfache des steuerpflichtigen Betrags eines Kindes.
→ Steuersatz Steuerklasse II: 25 Prozent (für diesen Wertbereich)
→ Erbschaftsteuer: 125.000 Euro
Gerade bei älteren Immobilien können Renovierungsbedarf, Lagefaktoren, im Grundbuch eingetragene Grunddienstbarkeiten oder bauliche Besonderheiten den realen Wert stark beeinflussen. Sachverständige sprechen hierbei von besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmalen. Eine präzise, unabhängige Bewertung verhindert, dass der Steuerwert zu hoch angesetzt wird.
Erbschaftsteuer für Kinder senken
Auch wenn Kinder steuerlich begünstigt sind, lohnt es sich, die Möglichkeiten zur Reduzierung der Erbschaftsteuer genau zu prüfen. Gerade bei Immobilien kann der tatsächliche Marktwert stark vom angesetzten Steuerwert abweichen. Eine realistische Bewertung und einige gesetzliche Gestaltungsspielräume helfen dabei, die Steuerlast spürbar zu senken.
Abzugsfähige Nachlassverbindlichkeiten
Das Finanzamt erkennt pauschal 15.000 Euro an Kosten rund um Bestattung, Nachlassabwicklung oder Grabpflege als steuerlich absetzbar an. Höhere Beträge können geltend gemacht werden, wenn sie nachweislich entstanden sind. Diese Kosten mindern direkt den steuerpflichtigen Erbwert.
Steuerermäßigung für vermietete Immobilien
Wird eine geerbte Immobilie vermietet, gilt ein gesetzlicher Abschlag von 10 Prozent auf den Verkehrswert nach § 13d Erbschaftsteuergesetz. Dieser Automatismus reduziert den steuerpflichtigen Wert und damit die Steuerlast.
Verkehrswertgutachten als wichtigster Hebel
Ein zentraler Steuerhebel ist eine unabhängige Immobilienbewertung. Das Finanzamt arbeitet mit standardisierten Verfahren, die Besonderheiten wie Sanierungsbedarf oder regionale Marktlagen oft nicht korrekt abbilden.
Ein Verkehrswertgutachten durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen weist den tatsächlichen Marktwert rechtssicher nach. Liegt dieser unter dem Steuerwert, reduziert sich die Bemessungsgrundlage unmittelbar.
Werfen Sie einen gerne Blick auf ein Verkehrswertgutachten, mit dem wir einen deutlich niedrigeren gemeinen Wert für Kunden durchsetzen konnten.
Steuerbefreiung für das Familienheim
Kinder können die Erbschaftsteuer auf Immobilien umgehen, wenn sie das Familienheim erben und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese Befreiung zählt zu den größten steuerlichen Vorteilen überhaupt.
Voraussetzungen für die Steuerbefreiung:
- Das Familienheim muss vom Erblasser bis zum Erbfall zu eigenen Wohnzwecken genutzt worden sein.
- Das Kind muss die Immobilie nach dem Erbfall unverzüglich selbst bewohnen.
- Die Eigennutzung muss mindestens zehn Jahre bestehen bleiben.
- Die Wohnfläche darf 200 Quadratmeter nicht überschreiten. Bei größeren Immobilien ist nur der Anteil bis 200 Quadratmeter befreit.
Wird eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, entfällt die Steuerbefreiung rückwirkend, es sei denn, das Kind ist aus zwingenden Gründen (schwere Krankheit oder Pflegebedürftigkeit) an der Eigennutzung gehindert.
Praxisbeispiel: Familienheim steuerfrei oder steuerpflichtig?
Ein Kind erbt das Einfamilienhaus der Mutter. Der Verkehrswert beträgt 600.000 Euro. Die Immobilie wurde von der Mutter bis zum Erbfall selbst bewohnt.
Fall 1: Das Kind zieht nach dem Erbfall selbst ein
Das Kind bezieht das Familienheim unverzüglich und plant, es langfristig selbst zu nutzen.
→ Folge: Die Immobilie bleibt vollständig steuerfrei, wenn die Eigennutzung mindestens zehn Jahre besteht und die Wohnfläche nicht größer als 200 Quadratmeter ist.
→ Erbschaftsteuer: 0 Euro
Fall 2: Das Kind möchte das Haus nicht selbst nutzen
Statt einzuziehen, entscheidet sich das Kind für Vermietung oder Verkauf. In diesem Fall entfällt die Familienheimbefreiung vollständig.
Berechnung ohne Steuerbefreiung:
- Verkehrswert: 600.000 Euro
- Freibetrag: 400.000 Euro
- Steuerpflichtiger Anteil: 200.000 Euro
- Steuersatz (Steuerklasse I): 15 Prozent
→ Erbschaftsteuer: 30.000 Euro
Ergebnis: Allein durch die Entscheidung, das Familienheim selbst zu nutzen, kann das Kind 30.000 Euro sparen. Bei höherwertigen Immobilien kann die Ersparnis leicht über 100.000 Euro liegen.
Erbschaftsteuer für Kinder berechnen
Sie möchten wissen, wie hoch Ihre Erbschaftsteuer ausfallen würde? Mit unserem Erbschaftsteuer-Rechner können Sie den Betrag näherungsweise in wenigen Schritten selbst berechnen.
Der Rechner berücksichtigt:
- den Freibetrag von 400.000 Euro pro Elternteil,
- die Steuersätze der Steuerklasse I,
- den realistischen Nachlasswert,
- abzugsfähige Kosten wie Bestattungs- oder Nachlassabwicklungskosten.
Häufige Fragen zur Erbschaftsteuer bei Kindern
Viele Fragen zur Erbschaftsteuer für Kinder entstehen erst im konkreten Erbfall. Gerade bei Immobilien oder größeren Vermögenswerten ist die steuerliche Einordnung oft komplexer als erwartet. Im folgenden Bereich beantworten wir die wichtigsten Fragen, die uns in der täglichen Beratung rund um Freibeträge, Steuerpflicht und Immobilienbewertung begegnen.
Wie hoch ist der Freibetrag für Kinder bei der Erbschaftsteuer?
Kinder haben einen Freibetrag von 400.000 Euro pro Elternteil. Dieser Betrag wird vom gesamten Nachlasswert abgezogen. Erst der darüber liegende Teil wird besteuert. In vielen Fällen bleibt das Erbe dadurch komplett steuerfrei, besonders wenn eine realistische Immobilienbewertung vorliegt.
Ab wann müssen Kinder Erbschaftsteuer zahlen?
Sobald der Wert des geerbten Vermögens den Freibetrag von 400.000 Euro übersteigt, entsteht eine Steuerpflicht. Maßgeblich ist der gemeine Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls. Bei Immobilien prüft das Finanzamt oft pauschal. Deshalb ist ein fundiertes Gutachten sinnvoll, um Überbewertungen zu vermeiden.
Wie wird die Erbschaftsteuer für Kinder berechnet?
Berechnet wird die Steuer aus dem Wert des Erbes abzüglich des Freibetrags. Für den steuerpflichtigen Restbetrag gelten die Steuersätze der Steuerklasse I zwischen 7 und 30 Prozent. Welche Stufe angewendet wird, hängt von der Höhe des verbleibenden Betrags ab. Ein realistisch ermittelter Verkehrswert sorgt für eine korrekte Grundlage.
Müssen Kinder für eine geerbte Immobilie Erbschaftsteuer zahlen?
Das kommt auf den Wert an. Liegt die Immobilie über dem Freibetrag, wird der überschießende Teil besteuert. Wird das Haus jedoch als Familienheim genutzt und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, kann eine vollständige Steuerbefreiung möglich sein. Wir prüfen in solchen Fällen immer zuerst, ob die Familienheimregel angewendet werden kann.
Welche steuerlichen Vorteile haben Kinder im Vergleich zu anderen Erben?
Kinder gehören zur am besten gestellten Steuerklasse. Sie profitieren von einem hohen Freibetrag und den niedrigsten Steuersätzen.
Im Vergleich zu Geschwistern, Nichten oder Neffen fällt die Steuerbelastung deutlich geringer aus. In vielen Fällen lässt sie sich mit einer präzisen Immobilienbewertung vollständig vermeiden.