Viele Enkel wissen zunächst nicht, welche steuerlichen Regeln gelten, wenn sie eine Immobilie aus dem Nachlass der Großeltern erhalten. Der Freibetrag wirkt auf den ersten Blick hoch, doch besonders gestiegene Immobilienwerte führen schnell zu einer Steuerpflicht.
Damit keine Unsicherheiten entstehen, zeigt dieser Ratgeber kompakt und verständlich, was Enkel steuerlich beachten müssen und wie sich die Erbschaftsteuer mit einer realistischen Bewertung senken lässt.
- Enkel haben einen Freibetrag von 200.000 Euro. Nur wenn beide Elternteile verstorben sind, erhöht sich dieser auf 400.000 Euro.
- Enkelkinder werden der Erbschaftsteuerklasse I zugeordnet und profitieren damit von niedrigeren Steuersätzen als Geschwister, Nichten oder Neffen des Verstorbenen.
- Die Erbschaftsteuer für Enkel fällt an, sobald der steuerpflichtige Erwerb den jeweiligen Freibetrag überschreitet.
- Grundlage der Berechnung ist der Verkehrswert der Immobilie zum Zeitpunkt des Erbfalls.
- Mit einem Verkehrswertgutachten können Enkel belegen, wenn die Immobilie weniger wert ist als vom Finanzamt angesetzt und so ihre Steuerlast deutlich reduzieren.
Wann müssen Enkel Erbschaftsteuer zahlen?
Erben Enkel eine Immobilie oder anderes Vermögen, prüft das Finanzamt automatisch, ob Erbschaftsteuer anfällt.
Enkel gehören zur Steuerklasse I und haben einen Freibetrag von 200.000 Euro. Der Freibetrag von 200.000 Euro gilt nur dann, wenn Enkel durch ein Testament bedacht werden oder durch eine Schenkung Vermögen erhalten. Ohne testamentarische Verfügung erben Enkel nicht, solange der Elternteil lebt.
Erst wenn ein Elternteil verstorben ist und der Enkel an dessen Stelle in der gesetzlichen Erbfolge nachrückt, erhöht sich der Freibetrag auf 400.000 Euro. Wird der jeweilige Freibetrag überschritten, ist der darüber liegende Teil steuerpflichtig.
Maßgeblich für die Bewertung einer Immobilie ist der gemeine Wert nach Bewertungsgesetz (§ 9 BewG). Gerade bei Immobilien, die viele Jahre im Eigentum der Großeltern waren, liegt dieser Wert oft deutlich höher als erwartet. Ohne realistische Bewertung, die zum Beispiel eine angemessene Alterswertminderung berücksichtigt, kann daraus schnell eine spürbare Steuerlast entstehen.
Wann erben Enkel? Einordnung in der Erbfolge
Ob Enkel tatsächlich erben, hängt stark von der gesetzlichen Erbfolge ab. Entscheidend ist, ob der jeweilige Elternteil des Enkels noch lebt oder bereits verstorben ist. Erst wenn dieser Punkt geklärt ist, lässt sich bestimmen, ob Enkel überhaupt einen gesetzlichen Erbanspruch haben oder nur durch ein Testament berücksichtigt werden. Dabei hat der Erblasser reichlich Gestaltungsspielraum. So kann er seine eigenen Kinder beispielsweise als Vorerben einsetzen und die Enkel als Nacherben.
Lesetipp: Erfahren Sie in unserem Ratgeber mehr zur Vorerbschaft von Immobilien.
Enkel erben meist nur, wenn der Elternteil verstorben ist
Solange ein Elternteil lebt, geht der Enkel bei der gesetzlichen Erbfolge leer aus. Erst wenn Mutter oder Vater des Enkels verstorben sind, wird der Enkel zum gesetzlichen Erben.
In der Übersicht bedeutet das:
- Erbfall mit lebendem Elternteil. Der Elternteil erbt. Enkel sind nicht erbberechtigt.
- Erbfall mit verstorbenem Elternteil. Der Enkel tritt an die Stelle des Elternteils und erbt dessen Anteil.
Diese Regel führt in der Praxis oft zu Missverständnissen, da viele Familien annehmen, dass Enkel automatisch berücksichtigt werden. Tatsächlich werden sie gesetzliche Erben nur dann, wenn ein Elternteil nicht mehr lebt.
Erbfolge im Testament vs. ohne Testament
Großeltern können Enkel jederzeit durch ein Testament direkt als Erben einsetzen. In diesem Fall spielt die gesetzliche Reihenfolge keine Rolle. Ohne Testament greift automatisch die gesetzliche Erbfolge.
Ein Testament schafft also klare Verhältnisse, ändert jedoch nichts an den steuerlichen Regeln.
Achtung beim „Generationensprung“
Wenn Großeltern direkt an Enkel vererben, gelten weniger steuerliche Vorteile, als viele erwarten.
- Der Freibetrag für Enkel beträgt in diesen Fällen nur 200.000 Euro.
- Der höhere Freibetrag des vorverstorbenen Elternteils in Höhe von 400.000 Euro entfällt vollständig.
- Die Familienheimregel ist meist nicht anwendbar.
- Immobilien führen dadurch häufig zu einer steuerpflichtigen Erbschaft.
Prüfen Sie frühzeitig, ob eine Schenkung oder eine gestaffelte Vermögensübertragung steuerlich günstiger ist.
Erbschaftsteuer für Enkel: Freibeträge und Steuerklasse
Enkel gehören steuerlich zur günstigen Steuerklasse I. Sie stehen damit besser da als entferntere Verwandte wie Geschwister, Nichten oder Neffen. Der Freibetrag beträgt 200.000 Euro, wenn der Elternteil des Enkels noch lebt. Ist der Elternteil bereits verstorben und der Enkel rückt in dessen Position nach, erhöht sich der Freibetrag auf 400.000 Euro. Dieser Unterschied ist in der Praxis entscheidend und wird häufig übersehen.
Der Vorteil der Steuerklasse I wirkt sich besonders bei Immobilien aus, da viele Großelternhäuser durch Wertsteigerungen inzwischen hohe Verkehrswerte erreichen.
| Verwandtschaft | Freibetrag | Steuerklasse |
| Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner | 500.000 € | I |
| Kinder | 400.000 € | I |
| Enkel mit verstorbenem Elternteil | 400.000 € | I |
| Enkel mit lebendem Elternteil | 200.000 € | I |
| Geschwister, Nichten, Neffen, Tanten, Onkel | 20.000 € | II |
| Nicht verwandte Erben | 20.000 € | III |
Aber nicht jedes Enkelkind wird steuerlich gleich behandelt. Entscheidend ist der rechtliche Verwandtschaftsgrad.
- Stiefenkel. Sie gehören steuerlich zur Steuerklasse I, da Stiefkinder und deren Abkömmlinge den leiblichen Kindern gleichgestellt sind. Sie erhalten daher denselben Freibetrag wie Enkel. Je nach familiärer Situation sind das 200.000 Euro oder 400.000 Euro.
- Adoptivenkel. Sie sind leiblichen Enkeln vollständig gleichgestellt und gehören zur Steuerklasse I. Auch hier gilt je nach Situation ein persönlicher Freibetrag von 200.000 Euro oder 400.000 Euro.
- Pflege- oder Bonus-Enkel. Familiäre Bindung oder ein langjähriges Betreuungsverhältnis haben keinen Einfluss auf die steuerliche Einstufung. Ohne rechtlichen Verwandtschaftsstatus gehören sie zur Steuerklasse III und haben nur einen Freibetrag von 20.000 Euro.
Hinweis: Die steuerliche Einstufung richtet sich ausschließlich nach der rechtlichen Verwandtschaft, nicht nach familiären Bindungen oder gelebten Beziehungen.
Wie hoch ist die Erbschaftsteuer für Enkelkinder?
Die Höhe der Erbschaftsteuer für Enkel richtet sich nach der Steuerklasse I. Sie profitieren von vergleichsweise niedrigen Steuersätzen und von einem hohen Freibetrag.
Je höher der Wert des Nachlasses nach Abzug des Freibetrags ist, desto höher wird der Steuersatz. Die Spanne reicht von 7 bis 30 Prozent.
| Wert der Erbschaft (nach Abzug des Freibetrags) | Steuersatz Steuerklasse I |
| bis 75.000 € | 7 % |
| bis 300.000 € | 11 % |
| bis 600.000 € | 15 % |
| bis 6 Mio. € | 19 % |
| bis 13 Mio. € | 23 % |
| bis 26 Mio. € | 27 % |
| über 26 Mio. € | 30 % |
Besonders bei Immobilien entsteht die Steuerpflicht schnell. Viele Großelternhäuser haben durch Wertsteigerungen der letzten Jahre deutlich höhere Marktwerte, als die Familie erwartet. Dadurch wird selbst bei einem Erbe in der direkten Linie häufig Erbschaftsteuer fällig.
Typische Erbfälle für Enkel
Wenn Enkel erben, geschieht das häufig in besonderen oder komplexeren Familiensituationen. Oft spielen nicht nur steuerliche Aspekte eine Rolle, sondern auch familiäre Entscheidungen, frühere Absprachen oder langjährige Bindungen. Gerade bei Immobilien, die über Jahrzehnte im Eigentum der Großeltern waren, entstehen typische Konstellationen, die steuerlich relevant sind.
Beispiele aus der Praxis:
- Ein Enkel erbt die Wohnung seiner Großmutter.
Die Oma hat die 3-Zimmer-Wohnung in Stuttgart vor vielen Jahren gekauft. Der heutige Marktwert liegt deutlich über dem Freibetrag. Dadurch entsteht sofort eine Steuerpflicht, obwohl der Enkel nur eine einzelne Wohnung übernimmt. - Eine Enkelin erhält ein Haus durch ein Testament.
Die Großeltern möchten, dass das Familienheim in der übernächsten Generation bleibt. Die Enkelin möchte einziehen, doch der Verkehrswert liegt höher als erwartet. Ohne realistisches Wertgutachten fällt die Steuerlast oft spürbar aus. - Mehrere Enkel erben gemeinsam das Elternhaus der Großeltern.
Einer der Enkel möchte die Immobilie übernehmen und die anderen auszahlen. Für die Steuer zählt jedoch der anteilige Verkehrswert. Eine einheitliche Bewertung ist wichtig, um eine faire Aufteilung und korrekte Besteuerung sicherzustellen.
Gerade in solchen Konstellationen sorgt eine fundierte Immobilienbewertung dafür, dass der steuerliche Wert korrekt angesetzt wird und die Erbschaft fair und transparent abgewickelt werden kann.
So senken Enkel die Erbschaftsteuer auf Immobilien
Enkel können ihre Steuerlast deutlich reduzieren, wenn sie alle steuerlichen Spielräume ausschöpfen und den tatsächlichen Marktwert der Immobilie korrekt belegen. Die wichtigsten Hebel im Überblick.
- Nachlassverbindlichkeiten richtig ansetzen: Pauschal werden 15.000 Euro für Bestattung und Abwicklung anerkannt. Weitere Kosten wie Räumung oder Gutachten können mit Belegen abgezogen werden und senken die Steuer.
- 10-Prozent-Abschlag bei vermieteten Immobilien: Für vermietete Wohnimmobilien gilt ein gesetzlicher Abschlag von 10 Prozent. Bei Teilvermietung, etwa einer Einliegerwohnung, wird der vermietete Anteil entsprechend begünstigt.
- Schenkungen als Alternative beachten: Der Freibetrag für Enkel kann alle 10Jahre erneut genutzt werden. Eine vorzeitige Übertragung kann daher steuerlich deutlich günstiger sein.
- Pflegevermächtnis für pflegende Enkel: Ein Pflegevermächtnis kann sinnvoll sein, wenn Enkel Großeltern über längere Zeit betreut haben. Es wird im Testament festgelegt und steuerlich gesondert berücksichtigt. Oft ist diese Lösung günstiger als ein regulärer Erbteil und honoriert die Pflege rechtssicher.
- Immobilienwert realistisch ermitteln: Standardverfahren des Finanzamts setzen Werte oft eher hoch an. Ein unabhängiges Verkehrswertgutachten kann den Wert deutlich reduzieren, insbesondere bei älteren Immobilien.
Viele Familien unterschätzen, wie stark eine frühzeitige Planung die Erbschaftsteuer für Enkel senken kann. Wer Freibeträge richtig nutzt und Immobilien realistisch bewerten lässt, verhindert unnötige Steuerlast.
Ing. André Heid M.Sc.
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Familienheim: Steuerbefreiung gilt für Enkel nicht
Die Steuerbefreiung für das Familienheim nach § 13 ErbStG gilt ausschließlich für Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder. Enkel erhalten diese Steuerbefreiung normalerweise nicht. Auch wenn ein Elternteil verstorben ist und der Enkel in der gesetzlichen Erbfolge nachrückt, führt das nicht dazu, dass er steuerlich wie ein Kind des Verstorbenen behandelt wird.
Eine Steuerbefreiung kommt daher nur in seltenen Sonderfällen in Betracht, etwa wenn ein Enkel rechtlich an die Stelle eines Kindes tritt oder adoptiert wurde. In der Praxis bleiben Immobilien, die an Enkel vererbt werden, deshalb fast immer steuerpflichtig.
Lesetipp: Weitere Möglichkeiten, die Erbschaftsteuer zu reduzieren, finden Sie im Ratgeber Erbschaftsteuer umgehen.
Erbschaftsteuer für Enkel berechnen
Wie hoch fällt die Erbschaftsteuer tatsächlich aus? Mit unserem Erbschaftsteuer-Rechner erhalten Sie in wenigen Schritten eine grobe Einschätzung. Das Tool berücksichtigt:
- den Freibetrag für Enkel in Höhe von 200.000 Euro, wenn der Elternteil noch lebt, oder 400.000 Euro, wenn der Elternteil bereits verstorben ist.
- die günstige Steuerklasse I mit niedrigen Steuersätzen.
- abzugsfähige Nachlassverbindlichkeiten wie Bestattungskosten, Räumungsarbeiten oder Abwicklungskosten.
Geben Sie einfach den Nachlasswert und die relevanten Angaben ein. Der Rechner zeigt sofort, welche Steuer voraussichtlich anfällt und wie stark sich Faktoren wie Gutachten, Abschläge oder Kosten auf das Ergebnis auswirken.
Die Details zur Immobilie können darin nicht berücksichtigt werden. Umfasst Ihr Erbe ein Grundstück oder eine Immobilie, wenden Sie sich bitte zur korrekten Wertermittlung an einen zertifizierten Immobiliensachgutachter.
Häufige Fragen zur Erbschaftsteuer für Enkelkinder
Viele Familien sind unsicher, wann Enkel Erbschaftsteuer zahlen müssen und welche Freibeträge tatsächlich gelten. Die folgenden Fragen begegnen uns in der Beratung am häufigsten.
Wie viel dürfen Enkel steuerfrei erben?
Enkel haben einen Freibetrag von 200.000 Euro, wenn der Elternteil noch lebt. Ist der Elternteil bereits verstorben und der Enkel rückt an dessen Stelle nach, erhöht sich der Freibetrag auf 400.000 Euro. Enkel gehören zur Steuerklasse I und sind dadurch steuerlich deutlich besser gestellt als Geschwister, Onkel oder Tanten des Erblassers.
Was gilt steuerlich für Stiefenkel?
Stiefkinder und deren Abkömmlinge zählen steuerlich zur Steuerklasse I. Stiefenkel werden daher genauso behandelt wie leibliche Enkel. Je nach Situation gilt ein Freibetrag von 200.000 Euro oder 400.000 Euro. Die früher verbreitete Annahme, dass Stiefenkel in die Steuerklasse III fallen, ist falsch.
Müssen Enkel Erbschaftsteuer zahlen, wenn sie ein Haus erben?
Ja, sofern der steuerliche Wert der Immobilie über dem Freibetrag liegt.
Die Steuer bemisst sich nach dem gemeinen Wert der Immobilie, also dem realistischen Marktwert zum Zeitpunkt des Erbfalls. Dieser berücksichtigt allerdings keine besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale.
Müssen Enkel im Ausland Erbschaftsteuer zahlen?
Ja. Auch Enkel im Ausland müssen Erbschaftsteuer auf Immobilien in Deutschland zahlen. Entscheidend ist nicht der Wohnsitz des Enkels, sondern:
- ob der Erblasser in Deutschland gelebt hat oder
- ob das geerbte Vermögen in Deutschland liegt.
Zusätzlich können im Wohnsitzstaat des Enkels eigene steuerliche Pflichten entstehen. Eine internationale Steuerberatung ist in solchen Fällen sinnvoll.
Wann lohnt sich eine Schenkung statt einer Erbschaft für Enkel?
Eine Schenkung kann die Steuerlast deutlich reduzieren. Der Freibetrag für Enkel lässt sich alle zehn Jahre erneut nutzen. Besonders bei Immobilien oder größeren Vermögenswerten lohnt sich eine Übertragung in mehreren Schritten. Vorteil: Der Wert wird zum Zeitpunkt der Schenkung festgeschrieben und steigt später nicht mehr steuerlich an.
Gibt es steuerliche Vorteile für Enkel, die ihre Großeltern gepflegt haben?
Ja. Neben einem möglichen Pflegevermächtnis, das im Testament festgelegt wird, kommt auch der gesetzliche Pflegefreibetrag infrage. Bis zu 20.000 Euro können steuerfrei bleiben, wenn der Enkel den Erblasser unentgeltlich oder gegen zu geringe Vergütung gepflegt hat. Beide Modelle können die Steuerlast erheblich senken.
Wie werden Nießbrauch- oder Wohnrechte bei der Erbschaftsteuer für Enkel berücksichtigt?
Nießbrauch und Wohnrechte mindern den Immobilienwert deutlich. Der Kapitalwert des Nutzungsrechts wird vom Verkehrswert abgezogen. Für Enkel bedeutet das eine niedrigere Bemessungsgrundlage und eine geringere Erbschaftsteuer. Bei älteren Immobilien fällt die Entlastung häufig besonders spürbar aus. Ein Verkehrswertgutachten zeigt, wie stark die Abzüge im Einzelfall wirken.
Was passiert bei Erbengemeinschaften mit Enkeln?
Häufig erben Enkel gemeinsam mit Geschwistern des Erblassers oder mit Tanten und Onkeln.
Wichtig ist:
- Jeder Erbteil wird in der jeweiligen Steuerklasse besteuert.
- Die Freibeträge unterscheiden sich stark.
- Eine einheitliche Immobilienbewertung ist zentral, um faire Ausgleichszahlungen und korrekte Steuerberechnung zu gewährleisten.
Gerade bei gemischten Erbengemeinschaften mit unterschiedlicher Interessenlage ist ein Verkehrswertgutachten unverzichtbar.