Das Bau­las­ten­ver­zeich­nis ist ein öffentlich geführtes Register, in dem freiwillige öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grund­stücks­ei­gen­tü­mern dokumentiert werden.

Was steht im Bau­las­ten­ver­zeich­nis?

Im Bau­las­ten­ver­zeich­nis (Bau­las­ten­re­gis­ter) werden öffentlich-rechtliche Verpflichtungen eingetragen, die ein Grund­stücks­ei­gen­tü­mer gegenüber der Bau­auf­sichts­be­hör­de übernommen hat. Diese Verpflichtungen betreffen meist Abstandsflächen, Stell­platz­nach­wei­se oder Leitungsrechte. Sie gelten auch für künftige Eigentümer und können den Verkehrswert beeinflussen.

Wie unterscheidet sich das Bau­las­ten­ver­zeich­nis vom Grundbuch?

Während das Grundbuch pri­vat­recht­li­che Rechte wie Eigentum oder Grund­pfand­rech­te dokumentiert, führt das Bau­las­ten­ver­zeich­nis öffentlich-rechtliche Verpflichtungen. Eine Baulast erscheint also nicht im Grundbuch. Wer nur das Grundbuch prüft, übersieht eventuell wichtige Nut­zungs­ein­schrän­kun­gen.

Hinweis: In Bayern werden Baulasten als Grund­dienst­bar­kei­ten im Grundbuch festgehalten. In Brandenburg wurden Baulasten zwischen Juni 1994 und Juni 2006 ebenfalls im Grundbuch eingetragen, alle anderen stehen in den Bau­las­ten­re­gis­tern der bran­den­bur­gi­schen Behörden.

Wer führt das Bau­las­ten­ver­zeich­nis?

Das Bau­las­ten­ver­zeich­nis wird von der jeweils zuständigen unteren Bau­auf­sichts­be­hör­de geführt. Meist ist das das Bauamt der Kommune. Es gibt keine zentrale Datenbank. Lediglich in Bayern existiert kein offizielles Bau­las­ten­ver­zeich­nis.

Wie kann ich Einsicht ins Bau­las­ten­ver­zeich­nis nehmen?

Die Einsicht ins Bau­las­ten­re­gis­ter erfolgt bei der örtlich zuständigen Bau­auf­sichts­be­hör­de. Sie wird nur mit berechtigtem Interesse gewährt, zum Beispiel für Eigentümer, Käufer oder den Notar. Dazu stellen Sie einen formlosen Antrag. Immer mehr Kommunen gewähren eine digitale Einsicht.

Können Baulasten auch mehrere Grundstücke gleichzeitig betreffen?

Ja, sogenannte „herrschende Baulasten“ können sich auf mehrere Grundstücke beziehen. Paradebeispiele sind Zu­fahrts­re­ge­lun­gen oder ge­mein­schaft­lich genutzte Abstandsflächen. Dabei verpflichtet sich ein Eigentümer zugunsten eines anderen Grundstücks, bestimmte Nut­zungs­vor­ga­ben einzuhalten. In solchen Fällen sind alle betroffenen Grundstücke mit der Baulast belastet.

Warum ist das Bau­las­ten­ver­zeich­nis beim Immobilienkauf so wichtig?

Baulasten können ein Grundstück in der Nutzung stark einschränken, zum Beispiel wenn eine Bebauung abseits des Hauptgebäudes nicht möglich ist. Ohne Einsicht riskieren Käufer unerwartete Einschränkungen. Ein systematisches Wertgutachten berücksichtigt auch eingetragene Baulasten.