Die Bau­auf­sichts­be­hör­de ist für viele Bauherren eine der ersten Anlaufstellen auf dem Weg zum eigenen Bauvorhaben. Sie prüft, ob ein geplanter Bau mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften vereinbar ist und entscheidet darüber, ob eine Baugenehmigung erteilt werden kann.

Was ist die Bau­auf­sichts­be­hör­de?

Die Bau­auf­sichts­be­hör­de ist die zuständige staatliche Stelle, die über die rechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben wacht. Sie ist meist Teil der kommunalen oder regionalen Verwaltung und fungiert als Ansprechpartner für Bauherren, Architekten und Planer.

Was macht die Bau­auf­sichts­be­hör­de?

Die Bau­auf­sichts­be­hör­de überwacht, ob Bauvorhaben den baurechtlichen Vorgaben entsprechen. Sie prüft Bauanträge, erteilt Bau­ge­neh­mi­gun­gen und kontrolliert die Einhaltung von Vorschriften wie dem Bau­ord­nungs­recht, dem Bebauungsplan oder dem Denkmalschutz. Außerdem können ihre Mitarbeiter Baustellen besichtigen, Bauarbeiten untersagen oder bei Verstößen Sanktionen verhängen. Auch bei Beschwerden oder Gefahren am Bau ist die Bau­auf­sichts­be­hör­de zuständig und sorgt durch Anordnungen für die Sicherheit von Gebäuden und ihrer Nutzung.

Wie ist die Bau­auf­sichts­be­hör­de strukturiert?

Die Bauaufsicht ist in Deutschland meist dreistufig aufgebaut:

  • Die Oberste Bau­auf­sichts­be­hör­de ist in der Regel das jeweilige Lan­des­mi­nis­te­ri­um, meist das Ministerium für Bau, Inneres oder Infrastruktur. Sie gibt den gesetzlichen Rahmen für die unteren Ebenen vor und hat die Aufsicht darüber.
  • Obere Bau­auf­sichts­be­hör­den sind meist Re­gie­rungs­prä­si­di­en oder Be­zirks­re­gie­run­gen. Sie koordinieren die Umsetzung der Landesvorgaben in den Regionen und sind Bindeglied zwischen oberster und unterer Ebene.
  • Untere Bau­auf­sichts­be­hör­den sitzen in der Regel bei den Stadt- oder Kreis­ver­wal­tun­gen. Sie sind für die praktische Durchführung zuständig, etwa für die Prüfung von Bauanträgen, die Erteilung von Bau­ge­neh­mi­gun­gen und die Überwachung von Baustellen vor Ort.

Hinweis: Diese dreistufige Struktur der Bau­auf­sichts­be­hör­den besteht nicht in allen Bundesländern in gleicher Form. In einigen Bundesländern, zum Beispiel Bayern, Baden-Württemberg oder Nordrhein-Westfalen, gibt es eine voll ausgeprägte Drei-Ebenen-Struktur. In anderen Bundesländern, wie etwa Berlin, Hamburg, Schleswig-Holstein oder Bremen, entfällt oft die mittlere Ebene, da es sich hier um Stadtstaaten oder zentral organisierte Flächenländer handelt.

Wann muss ich mich an die Bau­auf­sichts­be­hör­de wenden?

An die Bau­auf­sichts­be­hör­de müssen Sie sich immer dann wenden, wenn Ihr Bauvorhaben ge­neh­mi­gungs­pflich­tig ist oder wenn Sie baurechtliche Fragen zum Grundstück oder zur Ausführung haben. Typische Anlässe sind:

  • Einreichen eines Bauantrags für Neubauten, Anbauten oder Nut­zungs­än­de­run­gen
  • Abstimmung zu Befreiungen vom Bebauungsplan oder Ausnahmen vom Baurecht
  • Anfragen zur Ge­neh­mi­gungs­frei­heit bestimmter Maßnahmen
  • Anzeige ge­neh­mi­gungs­frei­er Bauvorhaben, falls vorgeschrieben
  • Meldung von Baumängeln oder Verstößen gegen baurechtliche Vorschriften

Auch wenn Sie sich unsicher sind, ob für Ihr Vorhaben eine Genehmigung notwendig ist, ist die Bau­auf­sichts­be­hör­de der richtige Ansprechpartner. Sie informiert über das weitere Vorgehen und die erforderlichen Unterlagen.

Welche Befugnisse hat die Bau­auf­sichts­be­hör­de?

Die Bau­auf­sichts­be­hör­de hat weitreichende Befugnisse, um die Einhaltung des öffentlichen Baurechts sicherzustellen. Sie kann unter anderem:

  • Bauanträge prüfen und Bau­ge­neh­mi­gun­gen erteilen oder ablehnen
  • Baustellen kontrollieren, um sicherzustellen, dass ge­neh­mi­gungs­kon­form gebaut wird
  • Bau­ein­stel­lun­gen oder Nut­zungs­un­ter­sa­gun­gen anordnen, wenn gegen Vorschriften verstoßen wird
  • Rückbauten verlangen, wenn illegal gebaut wurde
  • Zwangsmaßnahmen einleiten, etwa Bußgelder verhängen oder Ersatzvornahmen veranlassen

Ziel der Bau­auf­sichts­be­hör­de ist es, die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Bauwesen zu gewährleisten. Insbesondere im Hinblick auf Brandschutz, Standsicherheit, gesunde Wohn­ver­hält­nis­se und Nachbarschutz.

Wie kann ich gegen eine Entscheidung der Bau­auf­sichts­be­hör­de vorgehen?

Wenn Sie mit einer Entscheidung der Bau­auf­sichts­be­hör­de nicht einverstanden sind (z.B. bei einer abgelehnten Baugenehmigung oder einer Nut­zungs­un­ter­sa­gung), können Sie rechtlich dagegen vorgehen. In der Regel besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich Widerspruch einzulegen. Die Behörde prüft daraufhin den Bescheid erneut.

Bleibt der Widerspruch ohne Erfolg oder ist in Ihrem Bundesland kein Widerspruch vorgesehen (wie etwa in Bayern), können Sie direkt Klage beim zuständigen Ver­wal­tungs­ge­richt einreichen. In dringenden Fällen, etwa bei einem Baustopp, besteht zudem die Möglichkeit, einstweiligen Rechtsschutz zu beantragen, um das Bauvorhaben vorläufig fortsetzen zu können.

Es empfiehlt sich, vor juristischen Schritten rechtlichen Rat einzuholen, etwa bei einem auf Baurecht spezialisierten Anwalt. Denn baurechtliche Verfahren sind oft komplex und stark vom Einzelfall abhängig.