Rest­nut­zungs­dau­er­gut­ach­ten Flensburg

Unsere Sach­ver­stän­di­gen ermitteln die Rest­nut­zungs­dau­er Ihrer Immobilie in Flensburg und Umgebung steueroptimiert.

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André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Immobiliengutachter für Nutzungsdauergutachten
Nut­zungs­dau­er­gut­ach­ten für Flensburg

Sie zweifeln daran, dass die vom Finanzamt angesetzte Rest­nut­zungs­dau­er den tatsächlichen Zustand Ihrer Immobilie korrekt widerspiegelt? Wenn Sie einen Nachweis über die geringere Nutzungsdauer vorlegen, lässt sich die Absetzungen für Abnutzung (AfA) oft spürbar verkürzen – und damit Ihre Steuerlast reduzieren. Für Ihre Immobilie in Flensburg benötigen Sie dafür ein Rest­nut­zungs­dau­er­gut­ach­ten, das nach bestimmten Vorgaben erstellt sein muss, damit es anerkannt wird.

Für einen belastbaren Nachweis kommen öffentlich bestellte, vereidigte und idealerweise zertifizierte Sachverständige in Frage. Viele Finanzämter bestehen zudem darauf, dass das Gutachten auf einer persönlichen Besichtigung vor Ort basiert. Mit der Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung setzen Sie in Flensburg auf einen verlässlichen Ansprechpartner: Unsere Gutachter erfüllen alle erforderlichen Voraussetzungen und wissen genau, worauf es bei einem Nut­zungs­dau­er­gut­ach­ten ankommt – von der Beurteilung der Bausubstanz bis zur nach­voll­zieh­ba­ren Dokumentation.

Professionelle Immobilienbewertung Flensburg
Professionelle Rest­nut­zungs­dau­er­gut­ach­ten Flensburg

Steuern sparen mit einem Nut­zungs­dau­er­gut­ach­ten in Flensburg

Unter der Rest­nut­zungs­dau­er versteht man den Zeitraum, in dem eine bauliche Anlage voraussichtlich noch wirtschaftlich nutzbar bleibt – etwa für Vermietung oder Verpachtung. Werden durch Sanierungen, Mo­der­ni­sie­run­gen oder In­stand­set­zun­gen zusätzliche Jahre gewonnen, steigt in der Regel die Attraktivität der Immobilie für Anleger und damit oft auch ihr erzielbarer Marktpreis.

Umgekehrt kann eine kürzere Rest­nut­zungs­dau­er bei der steuerlichen Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung entscheidend sein: Sie verkürzt den AfA-Zeitraum, wodurch sich höhere jährliche Abschreibungen ergeben und Sie zeitnah von steuerlichen Vorteilen profitieren können. Den dafür benötigten gutachterlichen Nachweis gegenüber dem Finanzamt erstellen unsere qualifizierten Sach­ver­stän­di­gen gern für Sie – auch in Flensburg. Vereinbaren Sie direkt ein kostenloses Erstgespräch für Ihr Rest­nut­zungs­dau­er­gut­ach­ten in Flensburg.

Ein Gutachten ist vor allem dann sinnvoll, wenn die Immobilie bereits deutlich abgenutzt ist – etwa bei einem nicht modernisierten Wohnhaus oder einer Gewerbeeinheit, die über Jahre stark genutzt wurde. Für den Nachweis einer verkürzten Nutzungsdauer brauchen Sie dafür ein Rest­nut­zungs­dau­er­gut­ach­ten für Ihr Objekt in Flensburg. Ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten genügt in diesem Zusammenhang nicht, weil es die dafür erforderlichen Kriterien nicht in der geforderten Form abdeckt.

Grafische Darstellung der Kriterien zur Verkürzung der Restnutzungsdauer

Beispiel für die Berechnung der Rest­nut­zungs­dau­er in Flensburg:

Herr Schuster ist Eigentümer einer Be­trei­ber­im­mo­bi­lie in Flensburg und hat das Objekt für 400.000 Euro erworben. Die An­schaf­fungs­kos­ten unterteilen sich zu einem Viertel in Bodenwert und drei Vierteln in Gebäudewert. Als Grundlage für die AfA dient nur der Ge­bäu­de­wert­an­teil. Die vom Finanzamt veranschlagte Ge­samt­nut­zungs­dau­er liegt bei 30 Jahren, durch ein fachkundiges Gutachten kann sie aber auf 10 Jahre heruntergesetzt werden. Folglich steigt die AfA pro Jahr von 10.000 auf 30.000 Euro an. Mit einem Ein­kom­mens­steu­er­satz von 42 Prozent führt das zu einer Steuerersparnis von 8.404 Euro pro Jahr – bis die Immobilie nach zehn Jahren komplett abgeschrieben ist und für den Eigentümer keinen steuerlichen Nutzen mehr hat.

Kostenpunkt bisher neu
An­schaf­fungs­kos­ten 400.000 € 400.000 €
minus Bodenwert 100.000 € 100.000 €
Gebäudewert 300.000 € 300.000 €
Rest­nut­zungs­dau­er 30 Jahre 10 Jahre
AfA (%) 3,33 % 10 %
AfA/Jahr 10.000 € 30.000€
Ein­kom­mens­steu­er­satz 42 % 42 %
Weniger Einkommen 20.010 €
Steuerersparnis /Jahr 8.404 €

Unsere Bewertungen bei Google

Ich würde meine Wertermittlung wieder hier durchführen lassen, da ich sehr überzeugt wurde und absolut zuverlässig gearbeitet wurde.
Kundenmeinung Nummer 1
Sabrina Diederich
vor 6 Tagen
Unser Gutachten lag innerhalb weniger Tage auf dem Tisch und war erste Klasse. Vielen Dank für die top Arbeit!
Kundenmeinung Nummer 2
Bernhardin Niggemann
vor 4 Wochen
Als Makler habe ich Unterstützung für bei der Bewertung einer Ge­wer­be­im­mo­bi­lie benötigt, da ich dort nicht ganz soviel Erfahrung besitze. Hierbei wurde ich von den Sach­ver­stän­di­gen von Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung[...mehr]
Kundenmeinung Nummer 3
Stefan Kuhn
vor 10 Monaten

Noch mehr Referenzen sowie Case Studies finden Sie in unseren Kun­de­n­er­fah­run­gen. Dort stehen auch Mustergutachten zur Ansicht bereit.

Wie können Sie mit einem Bau­sub­stanz­gut­ach­ten in Flensburg Steuern sparen?

Wenn die tatsächliche Rest­nut­zungs­dau­er Ihrer Immobilie geringer ist als der vom Finanzamt veranschlagte Wert, können Sie kurzfristig von erheblichen Steu­er­erspar­nis­sen profitieren. Die Chancen auf eine verkürzte Rest­nut­zungs­dau­er stehen gut, wenn Ihre Immobilie stark abgenutzt und nicht modernisiert ist. In diesem Fall verringert sich der AfA-Zeitraum, Sie können pro Jahr deutlich höhere Summen abschreiben und Steuern sparen. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie Ihrem Finanzamt in Flensburg einen Nachweis in Form eines Rest­nut­zungs­dau­er­gut­ach­ten vorlegen, das von einem Sach­ver­stän­di­gen mit ausreichender Qualifikation angefertigt wurde. Ob eine Verkürzung möglich ist und wie hoch sie ausfällt, muss allerdings immer im Einzelfall geprüft werden.

Welches Rest­nut­zungs­dau­er­gut­ach­ten wird vom Finanzamt Flensburg anerkannt?

Das Finanzamt in Flensburg muss ein Nut­zungs­dau­er­gut­ach­ten von öffentlich bestellten und vereidigten Sach­ver­stän­di­gen prinzipiell anerkennen, sofern es alle relevanten Kriterien erfüllt. Die qualifizierten Gutachter von Heid erfüllen diese Anforderung und kennen sich auch mit weiteren Vorgaben bestens aus. Sollte Ihr Sachbearbeiter des Finanzamts Flensburg das Gutachten dennoch nicht gelten lassen, profitieren Sie von unserer kostenlosen Nachbetreuung. Gern stehen wir in diesem Fall für weitere Fragen und Erläuterungen zur Verfügung.

Welche Unterlagen benötigt ein Sach­ver­stän­di­ger für ein Nut­zungs­dau­er­gut­ach­ten in Flensburg?

Um ein Rest­nut­zungs­dau­er­gut­ach­ten in Flensburg für Sie anzufertigen, benötigen wir einige Unterlagen. Wichtig sind insbesondere die Baubeschreibung und Informationen zu Instandhaltungs- und Mo­der­ni­sie­rungs­maß­nah­men sowie wesentlichen Schäden aus den vergangenen 20 Jahren. Halten Sie zusätzlich Kopien dieser Dokumente bereit:

Wie viel kostet ein Rest­nut­zungs­dau­er­gut­ach­ten in Flensburg?

Das Heid-Gutachten zur Verkürzung der Rest­nut­zungs­dau­er kostet in Flensburg ab 1.690 Euro. Basierend auf Art und Umfang Ihres Anliegens vereinbaren wir einen Festpreis mit Ihnen. Dieser wird nicht mehr verändert. Das heißt: Es gibt weder versteckte noch nachträgliche Kosten, selbst wenn sich im Nachhinein etwas am Arbeitsumfang ändert.

Welchen Umfang hat das Nut­zungs­dau­er­gut­ach­ten in Flensburg von Heid?

Ei­Rest­nut­zungs­dau­er­gut­ach­ten in Flensburg umfasst etwa 20 bis 30 Seiten. Das Dokument hat einen hohen Detailgrad. Unter anderem erläutern wir in zwei Varianten, warum und in welcher Höhe die Rest­nut­zungs­dau­er Ihrer Immobilie verkürzt werden kann. Auch den Verschleiß legen wir detailliert dar. Die hohe Qualität unserer Gutachten gewährleisten wir durch eine Vor-Ort-Begehung und das Vier-Augen-Prinzip. Außerdem verfügen unsere Sach­ver­stän­di­gen über anerkannte Zer­ti­fi­zie­run­gen, jahrelange Erfahrung und umfassende Re­gio­nal­kennt­nis.

5 Schritte zum Nut­zungs­dau­er­gut­ach­ten in Flensburg

  • Gerne beraten wir Sie bei rechtlichen sowie inhaltlichen Fragestellungen zu ihrer Immobilie.
  • Unsere Sach­ver­stän­di­gen fertigen regelmäßig Rest­nut­zungs­dau­er­gut­ach­ten in Flensburg und Umgebung an.

Sie möchten wissen, wie so ein Rest­nut­zungs­dau­er­gut­ach­ten aussieht? Werfen Sie einen Blick auf ein Muster-Rest­nut­zungs­dau­er­gut­ach­ten.

Erfahren Sie im persönlichen Gespräch mit unseren Kundenberatern oder auf unserer Seite rund um die Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung in Flensburg mehr über unsere Dienst­leis­tun­gen und Gutachten in Ihrer Region.

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