Sie möchten Ihre Immobilie an die nächste Generation weitergeben – aber weiter darin wohnen? Dann stehen Sie vor der Entscheidung: Wohnrecht oder Nießbrauch? Beide Rechte sichern den Verbleib im Haus oder in der Wohnung, unterscheiden sich jedoch deutlich in ihren Auswirkungen. Wer die Besonderheiten von Wohnrecht und Nießbraucht kennt, trifft die bessere Entscheidung – für sich selbst und für seine Familie.

Älteres Paar blickt auf ein Blatt Papier und überlegt.
Wenn die Überlegung der Eltern ist, die Immobilie an Kinder zu übertragen und dabei flexibel zu bleiben, spricht vieles für ein Wohnrecht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wohnrecht ist beschränkt: Es erlaubt nur das eigene Wohnen.
  • Nießbrauch erlaubt mehr: Sie dürfen darin wohnen und zusätzlich vermieten.
  • Ob Wohnrecht oder Nießbrauch für Sie besser geeignet ist, hängt von Ihrer Lebenssituation ab.

André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Wohnrecht vs. Nießbrauch – was sie voneinander unterscheidet

Beide Rechte gehören zu den sogenannten Nutzungsrechten an Immobilien. Während das Wohnrecht ausschließlich das Wohnen in der Immobilie erlaubt, gewährt der Nießbrauch umfassendere Rechte.

Merkmal Wohnrecht Nießbrauch
Nutzung Eigene Wohnnutzung Nutzung und Vermietung
Einnahmen möglich Nein Ja (Mieteinnahmen)
Übertragbar/vererbbar Nein Nein
Einfluss auf Immobilienwert Wertmindernd Stark wertmindernd
Steuerliche Wirkung Geringere Schen­kungs­steu­er Höhere Reduzierung möglich
Im Grundbuch eingetragen Ja (als Dienstbarkeit) Ja (als dingliches Recht)
Im Pflegefall auflösbar? Eher ja Eher nein

Wohnrecht oder Nießbrauch: was passt zu welcher Lebenssituation?

Welche Regelung die richtige ist, hängt stark davon ab, wen Sie absichern möchten und welche Ziele Sie verfolgen. Auch bei Pfle­ge­be­dürf­tig­keit spielt der Vergleich von Wohnrecht oder Nießbrauch im Pflegefall eine entscheidende Rolle. Die folgende Übersicht hilft bei der Entscheidung:

  • Für Eltern, die das Haus an Kinder verschenken:
    Nießbrauch senkt die Steuerlast stärker. Wohnrecht bietet einen einfacheren Rückzug, wenn sich Lebensumstände ändern.
  • Für Ehepartner:
    Wohnrecht sichert das gemeinsame Zuhause. Wer wirtschaftlich flexibel bleiben will, wählt Nießbrauch.
  • Für Pflegekräfte oder Bedienstete:
    Wohnrecht auf Zeit mit klarer Befristung ist sinnvoll. Nießbrauch ist hier meist ungeeignet.
  • Für Kapitalanleger oder Vermieter:
    Nießbrauch lohnt sich bei Mieteinnahmen. Wohnrecht bietet nur das persönliche Nutzungsrecht ohne Gewinn.

Wohnrecht oder Nießbrauch im Pflegefall – welche Lösung schützt besser?

Steht der Umzug ins Pflegeheim an, zählt Flexibilität. Wer ein Wohnrecht hat, kann im Vertrag festlegen, dass es bei Auszug automatisch erlischt. Das schützt Angehörige vor späteren Forderungen durch das Sozialamt.

Werden Wohnrecht oder Nießbrauch nicht rechtzeitig angepasst, kann das im Pflegefall zur doppelten Belastung führen: hohe Pflegekosten und eine Immobilie, die nicht verwertet werden kann.

Ing. André Heid M. Sc.

Anders beim Nießbrauch: Hier besteht die Pflicht zur Nutzung – oder zur Vermietung. Wird der Nießbrauch nicht mehr aktiv ausgeübt, fordert das Sozialamt womöglich Er­satz­leis­tun­gen vom Eigentümer. Im Zweifel bleibt die Immobilie blockiert.

Tipp: Wer mit Pfle­ge­be­dürf­tig­keit rechnet, fährt mit einem klar befristeten Wohnrecht besser.

Fallbeispiel: Immobilie an Kinder verschenken – was spricht für Wohnrecht, was für Nießbrauch?

Frau Schneider (70) schenkt ihr Einfamilienhaus an Tochter Anna. Das Haus ist 600.000 Euro wert, die ortsübliche Miete liegt bei 1.000 Euro/Monat.

  • Variante 1: Wohnrecht auf Lebenszeit
    Der Wert des Wohnrechts wird nach dem Be­wer­tungs­ge­setz (§ 14 BewG) berechnet:
    1.000 Euro x 12 Monate x Vervielfältiger 10,5 = 126.000 Euro Wert des Wohnrechts
    → Schenkungswert: 600.000 – 126.000 = 474.000 Euro
  • Variante 2: Nießbrauch auf Lebenszeit
    Der Nießbrauch erlaubt auch Vermietung – derselbe Rechenweg, aber mit Risikoaufschlag:
    1.000 Euro x 12 x Vervielfältiger 12,5 = 150.000 Euro Wert des Nießbrauchs
    → Schenkungswert: 600.000 – 150.000 = 450.000 Euro

Fazit: Der Nießbrauch bringt steuerlich mehr, schränkt den Eigentümer der Immobilie aber stärker ein. Das Wohnrecht ist einfacher aufzulösen, sobald ein Pflegeheim ins Spiel kommt.

Wohnrecht oder Nießbrauch? Häufige Fragen

In diesem Abschnitt beantworten wir häufige Fragen.

Wie wirkt sich Wohnrecht oder Nießbrauch auf den Im­mo­bi­li­en­ver­kauf aus?

Eine Immobilie mit Wohnrecht oder Nießbrauch ist schwerer verkäuflich. Der neue Eigentümer kann sie nicht selbst nutzen, solange das Recht besteht. Vor allem ein Nießbrauch senkt den Wert stark, weil auch Mieteinnahmen dem Berechtigten zustehen. Ein Wohnrecht mit klarer Befristung oder Rück­tritts­klau­sel erleichtert den Verkauf.

Wie wirken sich Wohnrecht oder Nießbrauch auf die Steuer aus?

Nießbrauch verringert den steu­er­pflich­ti­gen Schenkungswert deutlich stärker als ein Wohnrecht. Dadurch lassen sich Freibeträge optimaler ausschöpfen. Allerdings ist der Ge­stal­tungs­spiel­raum kleiner, besonders im Pflegefall. Beim Wohnrecht bleibt mehr Flexibilität, aber der steuerliche Vorteil fällt geringer aus.

Wie lässt sich der Wert von Wohnrecht oder Nießbrauch berechnen?

Der Wert richtet sich nach der ortsüblichen Miete und der statistischen Lebenserwartung des Berechtigten. Für das Wohnrecht wird meist ein niedrigerer Vervielfältiger angesetzt als für den Nießbrauch. Die Berechnung erfolgt nach § 14 BewG. Ein Wohnrecht-Rechner oder ein Gutachten vom Sach­ver­stän­di­gen liefert eine genaue Einschätzung.

Geschlecht

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Gilt das Wohnrecht für ein Ehepaar, tragen Sie bitte das Alter der Person mit der statistisch höheren Rest­le­bens­er­war­tung ein. Sie finden diese auf Seite des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­ums unter den Schlüs­sel­wör­tern „Sterbetafel“ und „Bewertung einer le­bens­läng­li­chen Nutzung oder Leistung“.

1 Jahr(e)

Liegt Ihnen keine aktuelle Ver­kehrs­wert­ermitt­lung eines Gutachters vor, können Sie näherungsweise auch eine Maklerschätzung eintragen.

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Sofern Sie keine Miete erhalten/bezahlen, tragen Sie hier die ortsübliche Miete für eine vergleichbare Wohnimmobilie ein.

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Hinweis: Unser Wohnrecht-Rechner bietet eine groben Überblick und ersetzt keine professionelle Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung durch einen zertifizierten Sach­ver­stän­di­gen.

Fazit: Wohnrecht oder Nießbrauch – was ist wann sinnvoll?

Wohnrecht ist ideal für Personen, die sich das Wohnrecht sichern, aber keine Einnahmen erzielen wollen – etwa bei einem möglichen Umzug ins Heim.

Nießbrauch eignet sich für alle, die sich umfassende Nutzungsrechte sichern und eventuell vermieten möchten – und gleichzeitig den Verkehrswert der Immobilie stärker senken wollen, zum Beispiel für Schen­kungs­steu­er oder Pflicht­teil­re­du­zie­rung.

Beide Varianten haben ihre Stärken. Entscheidend ist, was zu Ihrer persönlichen Situation passt:

  • Sollen Einnahmen möglich sein? → Nießbrauch
  • Geht es nur um lebenslanges Wohnen? → Wohnrecht
  • Muss die Immobilie flexibel bleiben? → Wohnrecht mit Auf­lö­sungs­klau­sel
  • Sollen Steu­er­frei­be­trä­ge optimal genutzt werden? → Nießbrauch mit Gutachten