Ein eingetragenes Wohnrecht verringert den Wert einer Immobilie und erschwert ihren Verkauf. Deshalb möchten viele Eigentümer das Wohnrecht aus dem Grundbuch löschen. Ob nach dem Tod des Berechtigten oder durch eine einvernehmliche Einigung – hier erfahren Sie, wie die Löschung des Wohnrechts aus dem Grundbuch funktioniert, wann sie auch ohne Zustimmung möglich ist und welche Kosten auf Sie zukommen.

Einfamilienhaus
Eingetragene Wohnrechte im Grundbuch mindern den Verkaufswert eines Ein­fa­mi­li­en­hau­ses. Durch die Löschung wird die Immobilie lastenfrei und attraktiver für Käufer.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Wohnrecht steht in Abteilung II des Grundbuchs und ist eine sogenannte beschränkte persönliche Dienstbarkeit.
  • Die Löschung des Wohnrechts im Grundbuch ist meist nur mit Zustimmung des Berechtigten möglich.
  • Das Wohnrecht erlischt automatisch bei Tod des Berechtigten, Zeitablauf oder wenn eine vertragliche Bedingung entfällt.
  • Die Kosten für eine Löschung des Wohnrechts im Grundbuch liegen meist im mittleren dreistelligen Bereich.
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André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Wohnrecht aus Grundbuch löschen: Voraussetzungen

Ein Wohnrecht bleibt im Grundbuch bestehen, bis es gelöscht wird – selbst wenn es faktisch nicht mehr genutzt wird. Die Löschung des Wohnrechts aus dem Grundbuch ist möglich, wenn:

  • der Wohnberechtigte verstorben ist.
  • das Wohnrecht befristet war und der Zeitraum abgelaufen ist.
  • vertraglich vereinbart wurde, dass das Wohnrecht bei Pflegeheim-Einzug endet.
  • das Gebäude unbewohnbar geworden ist.
  • im Rahmen einer Zwangs­ver­stei­ge­rung ein nachrangiges Wohnrecht erlischt.

Hinweis: Besonders häufig wird das Wohnrecht aus dem Grundbuch gelöscht nach dem Tod des Berechtigten. In solchen Fällen reicht in der Regel ein schriftlicher Antrag beim Grundbuchamt zusammen mit der Sterbeurkunde – die Löschung erfolgt dann meist unkompliziert und ohne weitere Zustimmung.

Löschung mit Zustimmung des Berechtigten

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Ohne die Zustimmung des Wohn­rechts­in­ha­bers bleibt die Immobilie blockiert – oft hilft eine professionelle Bewertung, um eine realistische Ablöse zu verhandeln.

Ing. André Heid M.Sc.

Lebt der Wohnberechtigte noch, ist seine notarielle Zustimmung erforderlich. Die sogenannte Lö­schungs­be­wil­li­gung muss öffentlich beglaubigt werden. In der Praxis kaufen viele Eigentümer dem Berechtigten das Wohnrecht gegen Abfindung ab. Deren Höhe hängt vom Restwert des Rechts ab.

Beispiel: Eine 76-jährige Person erhält für den Verzicht auf ihr Wohnrecht 35.000 Euro. Grundlage ist eine Vergleichsmiete von 600 Euro monatlich und eine Rest­le­bens­er­war­tung von 8 Jahren laut Sterbetafel.

Gibt es im Vertrag eine Regelung, dass das Wohnrecht bei Auszug erlischt, genügt zur Löschung oft eine Mel­de­be­schei­ni­gung.

Löschung ohne Zustimmung

In bestimmten Fällen ist keine Zustimmung des Berechtigten erforderlich – etwa wenn ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht nach dem Tod gelöscht werden soll und dafür eine Sterbeurkunde sowie ein schriftlicher Antrag vorliegen. Auch der Ablauf einer vertraglichen Befristung, die Unbewohnbarkeit der Immobilie oder eine Zwangs­ver­stei­ge­rung können eine automatische Löschung rechtfertigen – sofern entsprechende Nachweise erbracht werden.

Löschung des Wohnrechts im Grundbuch: Kosten

Die Kosten für eine Löschung des Wohnrechts im Grundbuch setzen sich zusammen aus:

Beispiel: Bei einem Geschäftswert von 20.000 Euro entstehen Notarkosten von etwa 150 Euro, plus 25 Euro für das Grundbuchamt. Die Kosten für die Löschung des Wohnrechts im Grundbuch trägt der Eigentümer.

So läuft der Antrag beim Grundbuchamt

Um das Wohnrecht aus dem Grundbuch zu löschen, ist folgender Ablauf nötig:

  1. Antrag schriftlich beim zuständigen Grundbuchamt einreichen.
  2. Notar erstellt und beglaubigt die Lö­schungs­be­wil­li­gung oder reicht die Sterbeurkunde ein.
  3. Grundbuchamt prüft und bestätigt die Löschung.
  4. Eigentümer erhält schriftliche Bestätigung.

Häufig gestellte Fragen rund um die Löschung des Wohnrechts im Grundbuch

Hier beantworten wir häufige Fragen zur Löschung des Wohnrechts im Grundbuch.

Wie lange dauert es, bis das Wohnrecht aus dem Grundbuch gelöscht ist?

Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, erfolgt die Löschung des Wohnrechts aus dem Grundbuch meist innerhalb weniger Wochen. Beauftragen Sie einen Notar, übernimmt dieser die gesamte Abwicklung.

Muss ich als Erbe das Wohnrecht löschen lassen?

Ja, wenn das Wohnrecht mit dem Tod des Berechtigten endet, sind die Erben als neue Eigentümer in der Pflicht, die Löschung zu beantragen – erst dann ist die Immobilie wieder vollständig lastenfrei.

Was passiert, wenn das Wohnrecht nicht aus dem Grundbuch gelöscht wird?

Solange das Wohnrecht im Grundbuch eingetragen ist, bleibt die Immobilie rechtlich belastet – auch wenn der Berechtigte verstorben oder ausgezogen ist. Das erschwert den Verkauf oder führt zu rechtlichen Unsicherheiten.

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