Wer ein Grundstück in Hessen kaufen oder bebauen möchte, muss mit Erschließungskosten rechnen. Besonders in Neubaugebieten oder bei älteren Grundstücken können dadurch höhere zusätzliche Kosten entstehen. Diese entstehen für den Anschluss an die öffentliche Infrastruktur und variieren je nach Gemeinde. Eine gute Vorbereitung schützt Sie vor unerwarteten Kosten – besonders bei älteren Grundstücken mit möglicher Nachforderung. Erfahren Sie alle wichtigen Informationen zu den Erschließungskosten in Hessen!
Das Wichtigste in Kürze
- Die Erschließungskosten in Hessen liegen im Durchschnitt zwischen 15.000 und 21.000 Euro – je nach Lage, Größe und Gemeinde.
- Gemeinden dürfen laut Kommunalabgabengesetz (KAG HE) bis zu 90 Prozent auf Grundstückseigentümer umlegen, mindestens 10 Prozent müssen sie selbst tragen.
- Die Verjährung für Erschließungskosten in Hessen beträgt in der Regel 4 Jahre ab Entstehung der Beitragspflicht, mit einer absoluten Grenze von 20 Jahren ab Vorteilslage.
- Die Sachverständigen der Heid Immobilienbewertung prüfen die Erschließungsfreiheit im Rahmen von Verkehrswertgutachten oder einer Immobilienkaufberatung – besonders relevant in einem Sanierungsgebiet.
Überblick über Erschließungskosten für ein Grundstück in Hessen
Erschließungskosten in Hessen entstehen beim Anschluss eines Grundstücks an die öffentliche Infrastruktur. Dazu zählen unter anderem Wasser, Abwasser, Strom, Gas sowie Telefon und Internet. Auch die Kosten für die Straßenerschließung werden miteinkalkuliert. Erschließungskosten gehören zu den Baunebenkosten und sind Voraussetzung für eine Baugenehmigung.
Wichtig ist die Unterscheidung zu den sogenannten Erschließungsbeiträgen: Während Erschließungskosten die tatsächlichen Bau- und Anschlusskosten beschreiben, handelt es sich bei Erschließungsbeiträgen um gesetzlich geregelte Zahlungen, die von den Gemeinden zur Finanzierung der erstmaligen Erschließung öffentlicher Anlagen wie Straßen erhoben werden.
Höhe der Erschließungskosten in Hessen
Die Erschließungskosten in Hessen variieren stark, abhängig von Gemeinde, Grundstückslage und technischem Aufwand. In städtischen Neubaugebieten können die Kosten höher ausfallen, da zusätzliche Infrastruktur wie Straßenbeleuchtung, Entwässerung, Gehwege oder Anbindung an den ÖPNV geschaffen werden muss. Gleichzeitig verteilen sich diese Kosten häufig auf mehrere Bauherren. In ländlichen Gebieten sind die Anforderungen oft geringer, dafür können einzelne Bauherren anteilig stärker belastet werden.
Typische Erschließungskosten liegen zwischen 15.000 und 21.000 Euro pro Grundstück. Dazu zählen unter anderem der Anschluss an Abwasser, Strom, Wasser Gas und Telekommunikation.
Ein wesentlicher Faktor ist die kommunale Satzung: Sie legt fest, wie hoch der Kostenanteil für Grundstückseigentümer ausfällt und welche Leistungen inbegriffen sind. Daher sollten Sie sich bereits vor dem Grundstückskauf bei der zuständigen Gemeinde über mögliche Erschließungskosten informieren.
In Hessen erleben wir regelmäßig, dass zwei benachbarte Gemeinden völlig unterschiedliche Erschließungsbeiträge verlangen. Wer sich nicht rechtzeitig informiert, riskiert erhebliche Mehrkosten.
Ing. André Heid M.Sc.
FAQ: Häufige Fragen
In diesem Abschnitt beantworten wir häufig gestellte Fragen zu den Erschließungskosten in Hessen.
Wie hoch sind typische Erschließungskosten in Hessen?
Die Erschließungskosten für ein Grundstück in Hessen liegen je nach Gemeinde und Lage meist zwischen 15.000 und 21.000 Euro. In ländlichen Gebieten kann der Betrag niedriger ausfallen, während in städtischen Neubaugebieten höhere Summen anfallen, zum Beispiel 4.000 € für Wasser/Abwasser, 2.500 € für Strom, 2.000 € für Gas und 800 € für Internet.
Gibt es eine Verjährung für Erschließungskosten in Hessen?
Ja, laut Kommunalabgabengesetz Hessen verjähren Erschließungsbeiträge in der Regel nach 4 Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem die Beitragspflicht entstanden ist. Zusätzlich gilt eine absolute Verjährungsfrist von 20 Jahren ab Eintritt der Vorteilslage, nach deren Ablauf keine Beiträge mehr erhoben werden dürfen.
Gilt die Verjährung auch für ältere Grundstücke?
Ja, auch bei älteren Grundstücken kann die Verjährung greifen. Entscheidend ist der Zeitpunkt der sogenannten Vorteilslage. Liegt dieser mehr als 20 Jahre zurück, dürfen Gemeinden in der Regel keine Erschließungsbeiträge mehr erheben. Zur Sicherheit empfiehlt sich eine schriftliche Auskunft der Gemeinde.