Wer ein Grundstück in Hessen kaufen oder bebauen möchte, muss mit Er­schlie­ßungs­kos­ten rechnen. Besonders in Neubaugebieten oder bei älteren Grundstücken können dadurch höhere zusätzliche Kosten entstehen. Diese entstehen für den Anschluss an die öffentliche Infrastruktur und variieren je nach Gemeinde. Eine gute Vorbereitung schützt Sie vor unerwarteten Kosten – besonders bei älteren Grundstücken mit möglicher Nachforderung. Erfahren Sie alle wichtigen Informationen zu den Er­schlie­ßungs­kos­ten in Hessen!

Kleines Dorf in Hessen.
Im ländlichen Raum Hessens sind die Er­schlie­ßungs­kos­ten meist niedriger als in städtischen Gebieten – je nach Gemeinde und Anschlussart.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Er­schlie­ßungs­kos­ten in Hessen liegen im Durchschnitt zwischen 15.000 und 21.000 Euro – je nach Lage, Größe und Gemeinde.
  • Gemeinden dürfen laut Kom­mu­nal­ab­ga­ben­ge­setz (KAG HE) bis zu 90 Prozent auf Grund­stücks­ei­gen­tü­mer umlegen, mindestens 10 Prozent müssen sie selbst tragen.
  • Die Verjährung für Er­schlie­ßungs­kos­ten in Hessen beträgt in der Regel 4 Jahre ab Entstehung der Beitragspflicht, mit einer absoluten Grenze von 20 Jahren ab Vorteilslage.
  • Die Sach­ver­stän­di­gen der Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung prüfen die Er­schlie­ßungs­frei­heit im Rahmen von Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten oder einer Im­mo­bi­li­en­kauf­be­ra­tung – besonders relevant in einem Sa­nie­rungs­ge­biet.
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André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Überblick über Er­schlie­ßungs­kos­ten für ein Grundstück in Hessen

Er­schlie­ßungs­kos­ten in Hessen entstehen beim Anschluss eines Grundstücks an die öffentliche Infrastruktur. Dazu zählen unter anderem Wasser, Abwasser, Strom, Gas sowie Telefon und Internet. Auch die Kosten für die Stra­ßen­er­schlie­ßung werden mit­ein­kal­ku­liert. Er­schlie­ßungs­kos­ten gehören zu den Baunebenkosten und sind Voraussetzung für eine Baugenehmigung.

Wichtig ist die Unterscheidung zu den sogenannten Er­schlie­ßungs­bei­trä­gen: Während Er­schlie­ßungs­kos­ten die tatsächlichen Bau- und Anschlusskosten beschreiben, handelt es sich bei Er­schlie­ßungs­bei­trä­gen um gesetzlich geregelte Zahlungen, die von den Gemeinden zur Finanzierung der erstmaligen Erschließung öffentlicher Anlagen wie Straßen erhoben werden.

Höhe der Er­schlie­ßungs­kos­ten in Hessen

Die Er­schlie­ßungs­kos­ten in Hessen variieren stark, abhängig von Gemeinde, Grundstückslage und technischem Aufwand. In städtischen Neubaugebieten können die Kosten höher ausfallen, da zusätzliche Infrastruktur wie Stra­ßen­be­leuch­tung, Entwässerung, Gehwege oder Anbindung an den ÖPNV geschaffen werden muss. Gleichzeitig verteilen sich diese Kosten häufig auf mehrere Bauherren. In ländlichen Gebieten sind die Anforderungen oft geringer, dafür können einzelne Bauherren anteilig stärker belastet werden.

Typische Er­schlie­ßungs­kos­ten liegen zwischen 15.000 und 21.000 Euro pro Grundstück. Dazu zählen unter anderem der Anschluss an Abwasser, Strom, Wasser Gas und Te­le­kom­mu­ni­ka­ti­on.

Ein wesentlicher Faktor ist die kommunale Satzung: Sie legt fest, wie hoch der Kostenanteil für Grund­stücks­ei­gen­tü­mer ausfällt und welche Leistungen inbegriffen sind. Daher sollten Sie sich bereits vor dem Grundstückskauf bei der zuständigen Gemeinde über mögliche Er­schlie­ßungs­kos­ten informieren.

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In Hessen erleben wir regelmäßig, dass zwei benachbarte Gemeinden völlig un­ter­schied­li­che Er­schlie­ßungs­bei­trä­ge verlangen. Wer sich nicht rechtzeitig informiert, riskiert erhebliche Mehrkosten.

Ing. André Heid M.Sc.

FAQ: Häufige Fragen

In diesem Abschnitt beantworten wir häufig gestellte Fragen zu den Er­schlie­ßungs­kos­ten in Hessen.

Wie hoch sind typische Er­schlie­ßungs­kos­ten in Hessen?

Die Er­schlie­ßungs­kos­ten für ein Grundstück in Hessen liegen je nach Gemeinde und Lage meist zwischen 15.000 und 21.000 Euro. In ländlichen Gebieten kann der Betrag niedriger ausfallen, während in städtischen Neubaugebieten höhere Summen anfallen, zum Beispiel 4.000 € für Wasser/Abwasser, 2.500 € für Strom, 2.000 € für Gas und 800 € für Internet.

Gibt es eine Verjährung für Er­schlie­ßungs­kos­ten in Hessen?

Ja, laut Kom­mu­nal­ab­ga­ben­ge­setz Hessen verjähren Er­schlie­ßungs­bei­trä­ge in der Regel nach 4 Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem die Beitragspflicht entstanden ist. Zusätzlich gilt eine absolute Ver­jäh­rungs­frist von 20 Jahren ab Eintritt der Vorteilslage, nach deren Ablauf keine Beiträge mehr erhoben werden dürfen.

Gilt die Verjährung auch für ältere Grundstücke?

Ja, auch bei älteren Grundstücken kann die Verjährung greifen. Entscheidend ist der Zeitpunkt der sogenannten Vorteilslage. Liegt dieser mehr als 20 Jahre zurück, dürfen Gemeinden in der Regel keine Er­schlie­ßungs­bei­trä­ge mehr erheben. Zur Sicherheit empfiehlt sich eine schriftliche Auskunft der Gemeinde.

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