Beim Kauf oder Bau eines Grundstücks in Bayern zählen die Er­schlie­ßungs­kos­ten zu den größten Kos­ten­po­si­tio­nen – und gleichzeitig zu den am häufigsten unterschätzten. Diese Ausgaben fallen für den Anschluss an Strom, Wasser, Abwasser, Straßen, Internet oder Gas an und sind eine unverzichtbare Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks. Es lohnt sich ein genauer Blick auf die regionale Ausgestaltung der Er­schlie­ßungs­kos­ten in Bayern, denn hier gelten spezifische rechtliche Rah­men­be­din­gun­gen und Ver­jäh­rungs­re­geln.

Vogelperspektive eines kleinen Ortes in Bayern.
Auf dem Land sind die Er­schlie­ßungs­kos­ten in Bayern oft deutlich günstiger als in städtischen Regionen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Er­schlie­ßungs­kos­ten in Bayern zählen zu den Baunebenkosten und variieren je nach Region.
  • Wie bundesweit geregelt, dürfen auch in Bayern die Gemeinden höchstens 90 Prozent der Er­schlie­ßungs­kos­ten auf die Grund­stücks­ei­gen­tü­mer umlegen (§ 129 BauGB). Die restlichen mindestens 10 Prozent trägt die Kommune selbst. Die konkrete Höhe richtet sich nach der jeweiligen Satzung der Gemeinde.
  • Die Ver­jäh­rungs­frist für Er­schlie­ßungs­bei­trä­ge in Bayern beträgt 20 Jahre, mit einer maximalen Obergrenze von 25 Jahren seit Baubeginn.
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André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Er­schlie­ßungs­kos­ten in Bayern im Überblick

Die Er­schlie­ßungs­kos­ten in Bayern beinhalten sämtliche Ausgaben, die notwendig sind, um ein Grundstück an die öffentliche Infrastruktur wie Wasser, Abwasser, Strom, Gas und Te­le­kom­mu­ni­ka­ti­on anzuschließen. Auch die Er­schlie­ßungs­kos­ten für den Straßenbau zählen dazu und machen häufig einen erheblichen Teil der Gesamtkosten aus. Sie sind ein fester Bestandteil der Baunebenkosten und Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks.

Oft wird nicht klar zwischen den tatsächlichen Kosten und den gesetzlichen Abgaben unterschieden. Während die Er­schlie­ßungs­kos­ten für ein Grundstück in Bayern alle realen Aufwendungen für die bauliche Anbindung – sowohl auf öffentlichem als auch auf privatem Grund – beinhalten, handelt es sich bei den Er­schlie­ßungs­bei­trä­gen in Bayern um gesetzlich geregelte Be­tei­li­gungs­be­trä­ge, die von der Gemeinde erhoben werden dürfen. Diese Beiträge betreffen vor allem die erstmalige Herstellung öffentlicher Infrastruktur wie Straßen und basieren auf dem Kom­mu­nal­ab­ga­ben­ge­setz (KAG) Bayern.

Höhe der Er­schlie­ßungs­kos­ten in Bayern

Wie hoch die Er­schlie­ßungs­kos­ten in Bayern ausfallen, hängt stark von der Lage des Grundstücks, der kommunalen Satzung und der vorhandenen Infrastruktur ab. In Neubaugebieten im ländlichen Raum fallen die Kosten meist deutlich geringer aus als in urbanen Gebieten wie München.

Im Durchschnitt bewegen sich die Er­schlie­ßungs­kos­ten in Bayern zwischen 10.000 und 25.000 Euro. In besonders gut erschlossenen Baugebieten mit Fern­wär­me­an­schluss oder komplexer Infrastruktur können auch deutlich höhere Summen anfallen.

Bei­spiel­rech­nung: Er­schlie­ßungs­kos­ten im Neubaugebiet in Bayern

Eine Familie plant den Bau eines Ein­fa­mi­li­en­hau­ses auf einem Grundstück in einem ländlich gelegenen Neubaugebiet in Bayern. Die folgende Tabelle zeigt eine realistische Kalkulation der Er­schlie­ßungs­kos­ten:

Anschlussart Kalkulierte Kosten
Straßennetz 4.000 €
Wasser und Abwasser 2.500 €
Strom 2.000 €
Gas 2.000 €
Telefon und Internet 500 €
Gesamt 11.400 €

Hinweis: Diese Bei­spiel­rech­nung basiert auf typischen Er­fah­rungs­wer­ten in ländlichen Regionen Bayerns. In Städten oder Gemeinden mit anspruchsvoller Infrastruktur kann der Betrag erheblich abweichen.

Lesetipp: In einem weiterführenden Ratgeber erklären wir Ihnen, was Sie über die Zusammensetzung der Er­schlie­ßungs­kos­ten für Abwasser, Wasser, Strom, Gas und Te­le­kom­mu­ni­ka­ti­on wissen sollten. Darüber hinaus verweisen wir auf unseren allgemeinen, nachfolgend verlinkten Beitrag zum Thema, in dem wir auch den Unterschied zwischen Er­schlie­ßungs­kos­ten und -beiträgen erklären.

Er­schlie­ßungs­kos­ten Bayern: Verjährung nach 20 Jahren

Die Verjährung von Er­schlie­ßungs­kos­ten ist für viele Grund­stücks­käu­fer in Bayern ein wichtiger Punkt – vor allem dann, wenn sie ein bereits erschlossenes Grundstück erwerben. Denn auch nach Jahren können Gemeinden unter bestimmten Voraussetzungen noch Er­schlie­ßungs­bei­trä­ge erheben.

Grundlage dafür ist das Kom­mu­nal­ab­ga­ben­ge­setz (KAG) Bayern. Demnach verjähren Er­schlie­ßungs­bei­trä­ge 20 Jahre nach Eintritt der sogenannten Vorteilslage, also ab dem Zeitpunkt, zu dem das Grundstück durch die Er­schlie­ßungs­maß­nah­me nutzbar wird.

Seit einer Ge­set­zes­än­de­rung im Jahr 2021 gilt zusätzlich: Wurden seit Beginn der erstmaligen technischen Herstellung einer Er­schlie­ßungs­an­la­ge mehr als 25 Jahre nicht genutzt, dürfen keine Beiträge mehr erhoben werden. Diese Frist schützt Eigentümer davor, nach Jahrzehnten noch zur Kasse gebeten zu werden – etwa für längst vergessene Stra­ßen­bau­pro­jek­te.

Beachten Sie folgende Punkte, wenn Sie ein Grundstück kaufen möchten:

  • Vor dem Kauf unbedingt bei der Gemeinde nachfragen, ob noch offene Er­schlie­ßungs­bei­trä­ge bestehen.
  • Ein Eintrag wie „ebp“ (er­schlie­ßungs­bei­trags­pflich­tig) im Bo­den­richt­wert­ver­zeich­nis ist ein Hinweis auf potenzielle Nachforderungen.
  • Im Zweifel hilft eine schriftliche Auskunft der Gemeinde oder eine Beratung durch einen Sach­ver­stän­di­gen.

För­der­mög­lich­kei­ten in Bayern

Achten Sie bereits in der Planungsphase auf eine realistische Kalkulation. Wenn Sie frühzeitig die Kosten erfassen und die kommunalen Gegebenheiten kennen, können Sie gezielter planen und Förderoptionen prüfen.

In Bayern existieren je nach Gemeinde oder Landkreis regionale Förderprogramme, etwa zur Förderung des Wohnungsbaus im ländlichen Raum oder zur Fa­mi­li­en­för­de­rung. Diese Programme können teilweise auch Er­schlie­ßungs­kos­ten abdecken oder indirekt entlasten, zum Beispiel durch vergünstigte Grund­stücks­prei­se in Er­schlie­ßungs­ge­bie­ten.

Tipp: Fragen Sie direkt bei Ihrer Kommune oder im Landratsamt nach aktuellen För­der­pro­gram­men oder Zuschüssen im Zusammenhang mit dem Grundstückskauf und der Erschließung.

Eine fachkundige Beratung hilft, Potenziale zur Kostensenkung zu erkennen und typische Fehler zu vermeiden. Die öffentlich bestellten und vereidigten Sach­ver­stän­di­gen der Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung unterstützen Sie bei der Analyse und Bewertung Ihrer Er­schlie­ßungs­kos­ten.

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Gerade bei der Erschließung von Grundstücken in Bayern zeigt sich, wie wichtig eine frühzeitige und fundierte Planung ist. Wer die regionalen Regelungen kennt und professionell kalkuliert, spart nicht nur Geld, sondern vermeidet auch rechtliche Fallstricke.

Ing. André Heid M.Sc.

FAQ: Häufige Fragen

Wir beantworten in diesem Abschnitt häufig gestellte Fragen zu den Er­schlie­ßungs­kos­ten in Bayern.

Welche Er­schlie­ßungs­kos­ten kommen in Bayern beim Grundstückskauf auf mich zu?

Beim Kauf eines unerschlossenen Grundstücks in Bayern müssen Sie mit Kosten für Straße, Wasser, Abwasser, Strom, Gas und Te­le­kom­mu­ni­ka­ti­on rechnen. Die Höhe variiert stark je nach Region und kann zwischen 10.000 und 25.000 Euro liegen – teils auch darüber.

Wer legt in Bayern die Höhe der Er­schlie­ßungs­bei­trä­ge fest?

Die Gemeinden bestimmen die Beitragshöhe durch Satzungen auf Grundlage des Bayerischen Kom­mu­nal­ab­ga­ben­ge­set­zes (KAG). Grund­stücks­ei­gen­tü­mer müssen bis zu 90 Prozent der Kosten tragen, mindestens 10 Prozent verbleiben bei der Kommune.

Wie finde ich heraus, ob für mein Grundstück noch Er­schlie­ßungs­kos­ten offen sind?

Fragen Sie direkt bei der zuständigen Gemeinde oder im Bauamt nach. Ein Hinweis kann auch im Grundbuch oder im Bo­den­richt­wert­ver­zeich­nis stehen, zum Beispiel durch den Vermerk „ebp“ für er­schlie­ßungs­bei­trags­pflich­tig. Die Sach­ver­stän­di­gen der Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung prüfen die Er­schlie­ßungs­frei­heit im Rahmen von Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten oder einer Im­mo­bi­li­en­kauf­be­ra­tung – besonders relevant in einem Sa­nie­rungs­ge­biet.

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André Heid
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