Wenn ein Angehöriger mit Behinderung erbt, soll das Erbe vor allem eines leisten: schützen und unterstützen. Ohne eine passende Gestaltung kann die Erbschaft jedoch schnell zum Problem werden, vor allem wenn eine Immobilie im Spiel ist. Ein Behindertentestament schafft einen verlässlichen Rahmen, der Erben mit Behinderung langfristig absichert. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige zum Behindertentestament mit Immobilie im kompakten Überblick.
- Ein Behindertentestament soll Erben mit Behinderung langfristig finanziell absichern, ohne dass Sozialhilfeträger Anspruch auf den Nachlass erheben.
- Die klassische Ausgestaltung folgt dem Konstrukt der Vor- und Nacherbschaft in Kombination mit einer Dauertestamentsvollstreckung auf Lebenszeit.
- Der Erbe mit Behinderung wird als Vorerbe eingesetzt. Gleichzeitig sind im Behindertentestament häufig Geschwister oder andere Angehörige die Nacherben.
- Der Testamentsvollstrecker kümmert sich um die Verwaltung des Nachlasses und stellt sicher, dass der Vorerbe entsprechend der Vorgaben im Testament Unterstützung erhält.
- Ist eine Immobilie Teil des Behindertentestaments, kann beispielsweise veranlasst werden, dass Mieteinnahmen an den Erben mit Behinderung gehen.
- Dabei ist es oft sinnvoll, den Zweck der finanziellen Unterstützung klar zu definieren (z. B. Reisen, Therapien).
Behindertentestament erklärt: Was steckt dahinter?
Ein Behindertentestament ist kein eigener Testamentstyp. Es ist eine gezielte Nachlassgestaltung, mit der Eltern oder Angehörige eine Person mit Behinderung absichern wollen. Meist benötigt diese Person dauerhaft Unterstützung und häufig bezieht sie Sozialleistungen. Gleichzeitig soll mit dem Behindertentestament verhindert werden, dass der Erbe den Nachlass sofort verbrauchen muss, weil sonst Sozialleistungen entfallen oder gekürzt würden.
Wichtig: Im Kern geht es nicht darum, mehr zu vererben, sondern das Erbe so zu strukturieren, dass es dem Betroffenen tatsächlich zugutekommt.
In der Praxis basiert das Konstrukt meist auf drei Bausteinen:
- Vor- und Nacherbschaft
- Dauervollstreckung gemäß § 2209 BGB (also eine dauerhafte Testamentsvollstreckung)
- eingeschränkte Verfügungsrechte des Erben mit Behinderung
Der Unterschied zum klassischen Testament liegt weniger in der Form als in der Wirkung: Hier erhalten die Erben meist direkten Zugriff auf die Nachlassgegenstände. Beim Behindertentestament steuern Sie Zugriff und Verwaltung deutlich stärker und das Vermögen ist nicht sofort frei verfügbar. Sie setzen einen klaren Rahmen für Familie, Betreuung und spätere Entscheidungen.
Warum haben Erben mit Behinderung oft nichts vom Nachlass?
Viele Familien erleben hier einen harten Bruch zwischen Wunsch und Wirklichkeit: Sozialhilfe funktioniert nach dem Nachrangprinzip. Wer eigenes Einkommen oder verwertbares Vermögen hat, muss dieses grundsätzlich zuerst einsetzen, bevor Sozialhilfe einspringt. Daher kann eine Erbschaft ungewollt dazu führen, dass das geerbte Vermögen nicht die Lebensqualität verbessert, sondern in kurzer Zeit für Kosten verbraucht wird, die sonst die Sozialleistung getragen hätte.
Was wollen Erblasser mit einem Behindertentestament erreichen?
Eltern oder Angehörige verfolgen mit einem Behindertentestament meist diese Ziele:
- Sie sichern finanzielle Ressourcen für den Erben. Diese Vermögenswerte sollen zur Verbesserung seiner Lebensqualität in klar definierten Bereichen eingesetzt werden (z. B. Hobby, Reisen, Zusatzbehandlungen). Dabei wird die staatliche Grundversorgung nicht gefährdet.
- Sie schaffen klare Zuständigkeiten und Rahmenbedingungen, damit Verwaltungsaufgaben, Ausgaben und Entscheidungen verlässlich laufen. Dadurch reduziert sich auch das Risiko für Konflikte.
- Sie schützen den Nachlass, sodass er nicht unkontrolliert verbraucht wird oder durch Fehlentscheidungen und Streitigkeiten verloren geht.
- Sie halten mit dem Behindertentestament eine faire Perspektive für Geschwister oder andere Angehörige offen, wenn später Vermögen übergehen soll.
Wie hilft ein Behindertentestament, wenn sich eine Immobilie im Nachlass befindet?
Eine Immobilie macht vieles komplexer. Sie bindet Wert, bringt aber auch laufende Verpflichtungen mit sich: Grundsteuer, Versicherungen, Instandhaltung, Modernisierungen. Ein Erbe mit Behinderung kann diese Verantwortungen nicht immer eigenständig tragen. Gleichzeitig kann die Immobilie im Zusammenspiel mit Sozialleistungen Druck auslösen: Es entsteht schnell die Frage, ob das neu gewonnene Vermögen genutzt oder verwertet werden muss.
Wer eine Immobilie erbt, hat darüber hinaus grundlegende Entscheidungen zu treffen: Eigennutzung, Vermietung oder Verkauf? Ohne klare Regelungen entstehen hier schnell Konflikte, weil Interessen auseinanderlaufen. Ein Behindertentestament kann diese Punkte vorab ordnen und verhindert, dass die Immobilie zum Dauerstreitfall wird.
Gerade bei Immobilien hilft ein Behindertentestament dabei, Ruhe in die Abläufe zu bringen: Es klärt, wer sich kümmern darf, wie Entscheidungen getroffen werden und wie der Erbe mit Behinderung zuverlässig unterstützt wird.
Dipl. Ing. André Heid M.Sc.
Die Grundprinzipien des Behindertentestaments mit Immobilie
Eine Immobilie im Nachlass bringt Wert, Verantwortung und Entscheidungsdruck zusammen. Genau deshalb brauchen Sie bei einem Behindertentestament mit einer Immobilie ein Konstrukt, das über viele Jahre tragfähig bleibt. Oft gestalten Erblasser die Regelungen so, dass der Erbe mit Behinderung zwar wirtschaftlich vom Nachlass profitiert, jedoch nicht direkt darauf zugreifen kann.
Wir stellen Ihnen die Grundprinzipien vor, auf denen ein Behindertentestament meist fußt.
Vor- und Nacherbschaft beim Behindertentestament
Mit einer Vor- und Nacherbschaft teilt sich die Erbfolge in zwei Etappen. Der Vorerbe erhält den Nachlass zuerst. Der Nacherbe erbt ihn später, meist beim Tod des Vorerben oder zu einem im Testament definierten Zeitpunkt. In Behindertentestamenten wird die Person mit Behinderung üblicherweise als Vorerbe eingesetzt. Geschwister oder andere Angehörige werden zu Nacherben.
Der zentrale Effekt: Der Vorerbe (Erbe mit Behinderung) kann nicht frei über den Nachlass verfügen. Er ist an fest definierte Vorgaben gebunden, profitiert aber vom Nachlass, zum Beispiel in Form von Mieteinnahmen oder einem Wohnrecht. Falls nicht anders im Testament festgelegt, darf er die Immobilie nicht veräußern.
Gleichzeitig greift durch die Vor- und Nacherbschaft die sozialhilferechtliche Erbenhaftung nicht. Würden Geschwister nach dem Tod der Person mit Behinderung zu regulären Erben, müssten sie unter Umständen Kosten tragen, die von Sozialhilfeträgern aus dem Erbe zurückgefordert werden. Sind sie allerdings Nacherben, greift diese Regelung nicht.
Ziel ist es, im Behindertentestament genau zu definieren, was mit der Immobilie passieren soll: Ob sie vermietet oder selbstgenutzt werden soll. An wen die Mieteinnahmen gehen. Und was in dem Fall passiert, wenn sie doch verkauft wird. Überall, wo Lücken sind, können später Konflikten entstehen.
Welche Rolle spielt die Dauertestamentsvollstreckung?
Der Einsatz eines Testamentsvollstreckers sorgt dafür, dass nicht mehrere Personen gleichzeitig versuchen, die Immobilie und alle damit zusammenhängenden Aufgaben zu steuern. Der Testamentsvollstrecker übernimmt die Verwaltung, trifft Entscheidungen und setzt die Anweisungen aus dem Testament um. Dabei handelt er ausschließlich im Interesse des Erblassers, um dessen letzten Willen bestmöglich umzusetzen.
Während die reguläre Testamentsvollstreckung meist endet, wenn der Nachlass abgewickelt und verteilt ist, besteht bei einer Dauertestamentsvollstreckung ein Sonderfall. Sie läuft über einen längeren, im Testament festgelegten Zeitraum, oft bis zu einem bestimmten Ereignis wie dem Tod des Vorerben. Dadurch bleibt die Verwaltung dauerhaft in einer Hand des Testamentsvollstreckers.
Typische Aufgaben einer Dauertestamentsvollstreckung sind:
- laufende Kosten bezahlen und Rücklagen organisieren
- Instandhaltung und Reparaturen veranlassen
- Vermietung steuern, Verträge abschließen, Mieten überwachen
- nachvollziehbar dokumentieren, was entschieden wurde und warum
Fallbeispiel eines Behindertentestaments für Geschwister: Eine Tochter mit Behinderung erbt als Vorerbin das Elternhaus. Der Bruder ist Nacherbe. Der Testamentsvollstrecker, ein enger Vertrauter der Familie, regelt die im Testament vorgesehene Vermietung dauerhaft. Außerdem kümmert er sich um anfallende Sanierungsmaßnahmen. Im Testament ist klar definiert, welche finanziellen Unterstützung zu welchen Zwecken an die Tochter gehen sollen, damit sie im Alltag vom Erbe profitiert. Der Testamentsvollstrecker stellt auch hier sicher, dass alles reibungslos abläuft.
Welche Anweisungen dürfen im Behindertentestament mit Immobilie nicht fehlen?
Ein Behindertentestament steht und fällt mit konkreten, umsetzbaren Vorgaben. Allgemeine Formulierungen helfen im individuellen Einzelfall wenig, insbesondere wenn das Wohl der Erben auf dem Spiel steht. Daher ist es bei der Erarbeitung eines Behindertentestaments mit Immobilie immer ratsam, die Hilfe eines spezialisierten Anwalts in Anspruch zu nehmen.
Typische Regelungsbestandteile sind:
- Festlegung von Vorerbe, Nacherbe(n) und Dauertestamentsvollstrecker auf Lebenszeit. Benennen Sie auch einen oder mehrere Ersatz-Testamentsvollstrecker.
- Achten Sie darauf, dass das Erbe über der Pflichtteilsquote liegt, sodass Sozialhilfeträger keine Ansprüche auf den Pflichtteil geltend machen können.
- Genaue Anweisungen, wie die Erträge aus dem Erbe zu verwenden sind: Welche Unterstützungen soll der Erbe mit Behinderung erhalten, für welche Zwecke und in welchem Rahmen?
Ist eine Immobilie Bestandteil des Behindertentestaments, können weitere Vorgaben sinnvoll sein:
- Klare Vorgaben zur Nutzung, z. B. Vermietung oder Kriterien für einen Verkauf.
- Kostenregelungen für Hausgeld, Grundsteuer, Versicherungen, größere Reparaturen etc.
- Entscheidungsvorgaben für Sonderfälle wie hoher Sanierungsbedarf, Mietausfall, Leerstand
Vorsicht bei lebenslangem Wohnungsrecht: Hier können auf lange Sicht zahlreiche Probleme entstehen. Ein Wohnrecht sollten Sie nur vergeben, wenn die dauerhafte Betreuung des Erben mit Behinderung im vererbten Haus gewährleistet werden kann. Muss Ihr Kind beispielsweise irgendwann ausziehen, können sich aus dem Wohnrecht Ansprüche seitens der Sozialhilfeträger ergeben.
Auch hier gilt: Lassen Sie sich vor dem Aufsetzen des Behindertentestaments ausführlich rechtlich beraten!
Alternativen zum Behindertentestament: Welche schaden, welche nützen?
Oft tauchen Alternativen zur Vor- und Nacherbschaft auf, die ebenfalls dazu dienen sollen, einen Erben mit Behinderung zu schützen. Einige können unter bestimmten Bedingungen sinnvoll sein, andere bergen riskante Fallstricke. Wir geben einen kompakten Überblick.
Vermächtnis
Bei einem Vermächtnis wird der Begünstigte nicht direkt zum Eigentümer, sondern erhält einen schuldrechtlichen Anspruch gegen die Erben auf einen bestimmten Vermögensgegenstand (zum Beispiel eine Immobilie). Dieser Anspruch muss vom Vermächtnisnehmer aktiv eingefordert werden.
Der Vorteil einer Vermächtnislösung ist, dass der Angehörige mit Behinderung nicht Teil der Erbengemeinschaft wird. Die Erbauseinandersetzung lässt sich so einfacher abwickeln. Auf der anderen Seite ist das Vermächtnis immer mit einem gewissen Risiko verbunden. Denn bisher fehlt es an belastbaren Rechtsprechungen. Es ist unklar, ob diese Lösung sozialhilfefest ist.
Enterbung und Pflichtteil
Enterbung klingt nach einer einfachen Lösung, führt in der Praxis aber zu neuen Problemen. Denn auch wenn Sie einen Angehörigen mit Behinderung enterben, bleibt der Pflichtteilsanspruch bestehen. Dieser entspricht der Hälfte des gesetzlich vorgesehenen Erbteils. Der Haken: Den Pflichtteil kann der Sozialhilfeträger beanspruchen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. In Folge landet Ihr Nachlass nicht, wie gewünscht, beim Erben, sondern beim Staat.
Gut zu wissen: Die gleiche Konsequenz ergibt sich bei einer Schenkung zu Lebzeiten.
Teilungsanordnung
Mit einer Teilungsanordnung steuern Sie, wer innerhalb einer Erbengemeinschaft welchen Gegenstand erhalten soll. Das ist bei Immobilien besonders beliebt, denn diese lassen sich im Gegensatz zu Geld nicht einfach aufteilen. In der Praxis bekommt zum Beispiel ein Kind das Haus, ein anderes erhält weitere Vermögenswerte.
Achtung: Die Teilungsanordnung ordnet zu, sie löst aber nicht automatisch das Wertproblem. Wenn die Immobilie mehr wert ist als andere Nachlasswerte, sind Ausgleichszahlungen erforderlich. Verfügt der Erbe mit Behinderungen nicht die nötigen liquiden Mittel, stößt das Konzept an seine Grenzen.
| Erbschaftslösung | Vorteil | Nachteil |
| Vorerbe und Nacherbe | Der Nachlass bleibt langfristig geschützt und planbar. | Die Umsetzung ist komplex und kann ohne klare Regeln zu Schwierigkeiten führen. |
| Vermächtnis | Erbe mit Behinderung wird nicht Teil der Erbengemeinschaft, was die Erbabwicklung erleichtert. | Es ist unklar, ob das Konstrukt wirklich sozialhilfefest ist. |
| Enterbung | Vermeintlich „einfachste“ Lösung. | Pflichtteilsansprüche bleiben bestehen und können vom Sozialhilfeträge beansprucht werden. |
| Teilungsanordnung | Sie ordnen klar zu, wer was erhält und vermeiden so Streitigkeiten über die Erbaufteilung. | Wertunterschiede führen häufig zu Ausgleichszahlungen, die ohne Liquidität schwer leistbar sind. |
Häufig gestellte Fragen zum Behindertentestament mit Immobilie
Nachdem Sie unseren Ratgeber zum Behindertentestament mit Immobilie gelesen und hoffentlich viele hilfreiche Anhaltspunkte zur Nachlassgestaltung mitgenommen haben, tauchen bestimmt noch weiterführende Fragen auf. Ein paar davon beantworten wir direkt hier.
Welche Risiken gibt es beim Behindertentestament mit Immobilie?
Ein Behindertentestament birgt zahlreiche Risiken. Deshalb ist die umfassende Beratung durch einen spezialisierten Anwalt unabdingbar. Typische Fallstricke sind beispielsweise, dass der Erbfall des zweiten Elternteils nicht mitgedacht wurde, dass es an einer soliden Liquiditätsplanung fehlt oder Zuständigkeiten unklar verteilt sind.
Ist das Behindertentestament rechtlich zulässig?
Ja, basierend auf Rechtsprechungen gilt das Behindertentestament in der Form der Vor- und Nacherbschaft als rechtlich zulässig und nicht sittenwidrig.
Wer eignet sich als Testamentsvollstrecker?
Erblasser können entweder eine konkrete Person als Testamentsvollstrecker einsetzen, die Bestimmung an einen Dritten weitergeben oder vom Nachlassgericht einen Verantwortlichen stellen lassen. Diese Verantwortung in die Hände des Staates zu legen, empfehlen wir bei einem Erben mit Behinderung nicht. Besser wählen Sie eine Person aus, der Sie vertrauen und die im Interesse Ihres Erben handelt. Außerdem sollte sie in finanziellen Angelegenheiten erfahren sein. Darüber hinaus können Sie auch juristische Personen, wie einen Verein oder eine Stiftung, als Testamentsvollstrecker einsetzen.
Expertentipp: Bei größeren Vermögenswerten ist die Familienstiftung mit Immobilie nicht nur eine steuerlich günstige Möglichkeit zum Werterhalt. Sie löst bei einem entsprechend definierten Zweck zugunsten des Familienmitglieds mit Behinderung direkt das Problem, einen geeigneten Testamentsvollstrecker zu finden.
Darf die Immobilie aus einem Behindertentestament verkauft werden?
Eine Immobilie aus dem Behindertentestament darf nur unter bestimmten Voraussetzungen verkauft werden. Der Erbe mit Behinderung (Vorerbe) hat in der Regel keine Befugnis, das Haus zu veräußern. Anders sieht es beim Testamentsvollstrecker aus, sofern die Anordnungen im Testament einen Verkauf zulassen.
In welchen Fällen ist eine Immobilienbewertung sinnvoll?
Im Rahmen eines Behindertentestaments kann eine Immobilienbewertung durch qualifizierte Sachverständige aus mehreren Gründen sinnvoll sein. Allein bei der Gestaltung des Testaments ist es oft unerlässlich, den genauen Verkehrswert des Hauses zu kennen, um das Erbe fair aufzuteilen. Auch nach dem Erbfall kann eine exakte Wertermittlung ratsam sein, um einen marktgerechten Preis für den Verkauf zu bestimmen.