Die Verkehrsfläche gehört zu den wichtigsten Flächenarten in der Ge­bäu­de­be­wer­tung und Flä­chen­be­rech­nung. Sie umfasst alle Bereiche, die der Erschließung innerhalb eines Gebäudes dienen.

Was ist die Verkehrsfläche? Definition

Verkehrsflächen gehören zu den Nutzungsflächen eines Gebäudes, die in der DIN-Norm 277 festgehalten sind. Die Verkehrsfläche umfasst alle Flächen, die dem Erschließungs- und Be­we­gungs­ver­kehr dienen. Dazu gehören:

  • Flure und Gänge
  • Treppen und Treppenhäuser
  • Aufzugsschächte und Vorzonen
  • Ein­gangs­be­rei­che und Hallen (z. B. Lobby im Hotel)
  • Innere Rampen und Durchgänge (z. B. bei Lo­gis­tik­im­mo­bi­li­en)
  • Fahrbahnen und Rangierflächen zwischen den Stellplätzen in Garagen

Nicht zur Verkehrsfläche zählen Lager-, Technik- oder Auf­ent­halts­räu­me. Auch Flächen im Außenbereich, etwa Zufahrten oder Gehwege, sind nicht Bestandteil der Verkehrsfläche im Sinne der DIN 277.

Hinweis: Neben der Verkehrsfläche kennen Bauingenieure, Juristen und Im­mo­bi­li­en­sach­ver­stän­di­ge unter anderem noch die

Die Ar­ron­die­rungs­flä­che hingegen betrifft keine Gebäude, sondern Grundstücke.

Wie wird die Verkehrsfläche berechnet?

Die Verkehrsfläche wird anhand der tatsächlichen, begehbaren Fläche innerhalb des Gebäudes berechnet. Grundlage bilden dabei die lichten Maße zwischen den Bau­kon­struk­tio­nen. Die Berechnung erfolgt geschossweise und basiert auf den Grundrissen des Gebäudes. Entscheidend ist nicht, wie ein Raum genutzt wird, sondern wofür er baulich vorgesehen ist.

Welche Bedeutung hat die Verkehrsfläche bei der Planung von Gebäuden?

Bei der Gebäudeplanung ist die Verkehrsfläche ein zentraler Faktor für die Flä­chen­ef­fi­zi­enz und Bar­rie­re­frei­heit. Architekten und Bauherren achten darauf, Verkehrsflächen möglichst funktional und platzsparend zu gestalten, ohne die Nutzbarkeit einzuschränken.

Gleichzeitig müssen sie sicherstellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben zur Sicherheit und Zugänglichkeit erfüllt werden. Dazu zählen zum Beispiel Anforderungen an Fluchtwege und Mindestbreiten nach der Ar­beits­stät­ten­richt­li­nie (ASR A1.8), insbesondere bei Büro- oder Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en.

Warum ist die Verkehrsfläche für die Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung relevant?

Die Verkehrsfläche beeinflusst die Wirt­schaft­lich­keit und Flä­chen­ef­fi­zi­enz eines Gebäudes und damit auch den Marktwert der Immobilie. Je größer ihr Anteil an der Gesamtfläche, desto geringer fällt die tatsächlich nutzbare oder vermietbare Fläche aus. Bei der Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung ist die korrekte Zuordnung und Abgrenzung der Verkehrsfläche im Rahmen der Nutz­flä­chen­be­rech­nung deshalb unerlässlich.

Besonders relevant ist die Verkehrsfläche bei der Wertermittlung von Spe­zi­al­im­mo­bi­li­en wie Bahnhöfen, Flughäfen, Einkaufszentren oder Krankenhäusern. Denn hier machen Verkehrsflächen wie Eingangshallen, Laufwege oder Ver­bin­dungs­gän­ge oft einen erheblichen Teil der Gesamtfläche aus.