Die Grund­schuld­be­stel­lung ist ein rechtlicher Vorgang, bei dem eine Immobilie als Sicherheit für ein Darlehen dient. Dabei wird zugunsten des Kreditgebers – meist einer Bank – eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen. Sie stellt die Voraussetzung dar, um beispielsweise eine Baufinanzierung, einen Im­mo­bi­li­en­kre­dit oder eine Umschuldung abzusichern. Ohne eine wirksame Grund­schuld­be­stel­lung gewährt kein Kreditinstitut ein grund­pfand­recht­lich gesichertes Darlehen.

Was ist eine Grundschuld und wozu dient die Grund­schuld­be­stel­lung?

Die Grundschuld ist ein sogenanntes Grundpfandrecht im Sinne der §§ 1191 ff. BGB. Sie gibt dem Gläubiger (meist der Bank) das Recht auf Zwangs­ver­wer­tung der Immobilie, wenn der Kreditnehmer seine Zah­lungs­ver­pflich­tun­gen nicht erfüllt.

Die Grund­schuld­be­stel­lung schafft somit eine dingliche Sicherheit für den Kreditgeber und ermöglicht im Gegenzug günstigere Kreditzinsen für den Eigentümer, da das Risiko der Bank sinkt.

Wie läuft eine Grund­schuld­be­stel­lung ab?

Der Ablauf einer Grund­schuld­be­stel­lung erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Kre­dit­ver­ein­ba­rung: Der Kreditnehmer schließt einen Dar­le­hens­ver­trag mit der Bank ab.
  2. Notarielle Beurkundung: Der Notar erstellt und beurkundet die Grund­schuld­be­stel­lungs­ur­kun­de.
  3. Eintragung ins Grundbuch: Der Notar beantragt die Eintragung der Grundschuld beim zuständigen Grundbuchamt.
  4. Erteilung der Grund­schuld­ur­kun­de: Nach erfolgter Eintragung erhält die Bank die Grund­schuld­ur­kun­de als Nachweis des Pfandrechts.

Erst mit der Eintragung ins Grundbuch ist die Grund­schuld­be­stel­lung rechtlich wirksam. Anschließend kann die Bank das Darlehen auszahlen.

Welche Unterlagen werden für die Grund­schuld­be­stel­lung benötigt?

Für die Vorbereitung und notarielle Beurkundung sind in der Regel folgende Dokumente erforderlich:

  • Gültiger Personalausweis des Eigentümers oder Kreditnehmers
  • Aktueller Grundbuchauszug der Immobilie
  • Angaben zur Darlehenshöhe und zum Kreditgeber (Bank)
  • Formulare der Bank zur Grund­schuld­be­stel­lung
  • Falls vorhanden: Kaufvertrag oder Bau­trä­ger­ver­trag

Welche Kosten entstehen bei der Grund­schuld­be­stel­lung?

Die Kosten für die Grund­schuld­be­stel­lung setzen sich aus Notar- und Grund­buch­ge­büh­ren zusammen. Sie betragen etwa 0,8 bis 1,0 % der Grund­schuld­sum­me.

Beispiel: Bei einer Grundschuld über 300.000 € entstehen Kosten von rund 2.400 € bis 3.000 €.

Diese Aufwendungen trägt üblicherweise der Kreditnehmer. Sie gehören zu den Nebenkosten der Baufinanzierung und können der Ei­gen­tums­über­tra­gung der Immobilie steuerlich relevant sein.

Was macht der Notar bei der Grund­schuld­be­stel­lung?

Der Notar spielt bei der Grund­schuld­be­stel­lung eine zentrale Rolle: Er erstellt die Grund­schuld­be­stel­lungs­ur­kun­de, prüft die rechtliche und formale Richtigkeit aller Angaben und sorgt dafür, dass die Interessen beider Parteien – Kreditnehmer und Bank – gewahrt bleiben.

Nach der Unterzeichnung leitet der Notar den Antrag an das Grundbuchamt weiter und überwacht den Ein­tra­gungs­pro­zess. Erst mit erfolgter Eintragung gilt das Darlehen als grund­pfand­recht­lich gesichert und die Bank kann die Kreditsumme freigeben.

Wie lange dauert eine Grund­schuld­be­stel­lung?

Die Dauer einer Grund­schuld­be­stel­lung hängt von mehreren Faktoren ab – insbesondere vom Notar, der Bank und dem zuständigen Grundbuchamt.

In der Praxis gelten folgende Richtwerte:

  • Notartermin: meist innerhalb weniger Tage bis zwei Wochen
  • Erstellung und Beurkundung der Urkunde: sofort beim Notartermin
  • Eintragung im Grundbuch: je nach Bundesland 1 bis 6 Wochen, in stark ausgelasteten Grundbuchämtern auch länger

Viele Banken akzeptieren bereits eine Not­ar­be­stä­ti­gung über die beantragte Eintragung, sodass das Darlehen oft vor endgültiger Grund­buch­ein­tra­gung ausgezahlt wird.

Insgesamt dauert die Grund­schuld­be­stel­lung in der Regel zwischen 2 und 6 Wochen.