Die Grundschuldbestellung ist ein rechtlicher Vorgang, bei dem eine Immobilie als Sicherheit für ein Darlehen dient. Dabei wird zugunsten des Kreditgebers – meist einer Bank – eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen. Sie stellt die Voraussetzung dar, um beispielsweise eine Baufinanzierung, einen Immobilienkredit oder eine Umschuldung abzusichern. Ohne eine wirksame Grundschuldbestellung gewährt kein Kreditinstitut ein grundpfandrechtlich gesichertes Darlehen.
Was ist eine Grundschuld und wozu dient die Grundschuldbestellung?
Die Grundschuld ist ein sogenanntes Grundpfandrecht im Sinne der §§ 1191 ff. BGB. Sie gibt dem Gläubiger (meist der Bank) das Recht auf Zwangsverwertung der Immobilie, wenn der Kreditnehmer seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt.
Die Grundschuldbestellung schafft somit eine dingliche Sicherheit für den Kreditgeber und ermöglicht im Gegenzug günstigere Kreditzinsen für den Eigentümer, da das Risiko der Bank sinkt.
Wie läuft eine Grundschuldbestellung ab?
Der Ablauf einer Grundschuldbestellung erfolgt in mehreren Schritten:
- Kreditvereinbarung: Der Kreditnehmer schließt einen Darlehensvertrag mit der Bank ab.
- Notarielle Beurkundung: Der Notar erstellt und beurkundet die Grundschuldbestellungsurkunde.
- Eintragung ins Grundbuch: Der Notar beantragt die Eintragung der Grundschuld beim zuständigen Grundbuchamt.
- Erteilung der Grundschuldurkunde: Nach erfolgter Eintragung erhält die Bank die Grundschuldurkunde als Nachweis des Pfandrechts.
Erst mit der Eintragung ins Grundbuch ist die Grundschuldbestellung rechtlich wirksam. Anschließend kann die Bank das Darlehen auszahlen.
Welche Unterlagen werden für die Grundschuldbestellung benötigt?
Für die Vorbereitung und notarielle Beurkundung sind in der Regel folgende Dokumente erforderlich:
- Gültiger Personalausweis des Eigentümers oder Kreditnehmers
- Aktueller Grundbuchauszug der Immobilie
- Angaben zur Darlehenshöhe und zum Kreditgeber (Bank)
- Formulare der Bank zur Grundschuldbestellung
- Falls vorhanden: Kaufvertrag oder Bauträgervertrag
Welche Kosten entstehen bei der Grundschuldbestellung?
Die Kosten für die Grundschuldbestellung setzen sich aus Notar- und Grundbuchgebühren zusammen. Sie betragen etwa 0,8 bis 1,0 % der Grundschuldsumme.
Beispiel: Bei einer Grundschuld über 300.000 € entstehen Kosten von rund 2.400 € bis 3.000 €.
Diese Aufwendungen trägt üblicherweise der Kreditnehmer. Sie gehören zu den Nebenkosten der Baufinanzierung und können der Eigentumsübertragung der Immobilie steuerlich relevant sein.
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Was macht der Notar bei der Grundschuldbestellung?
Der Notar spielt bei der Grundschuldbestellung eine zentrale Rolle: Er erstellt die Grundschuldbestellungsurkunde, prüft die rechtliche und formale Richtigkeit aller Angaben und sorgt dafür, dass die Interessen beider Parteien – Kreditnehmer und Bank – gewahrt bleiben.
Nach der Unterzeichnung leitet der Notar den Antrag an das Grundbuchamt weiter und überwacht den Eintragungsprozess. Erst mit erfolgter Eintragung gilt das Darlehen als grundpfandrechtlich gesichert und die Bank kann die Kreditsumme freigeben.
Wie lange dauert eine Grundschuldbestellung?
Die Dauer einer Grundschuldbestellung hängt von mehreren Faktoren ab – insbesondere vom Notar, der Bank und dem zuständigen Grundbuchamt.
In der Praxis gelten folgende Richtwerte:
- Notartermin: meist innerhalb weniger Tage bis zwei Wochen
- Erstellung und Beurkundung der Urkunde: sofort beim Notartermin
- Eintragung im Grundbuch: je nach Bundesland 1 bis 6 Wochen, in stark ausgelasteten Grundbuchämtern auch länger
Viele Banken akzeptieren bereits eine Notarbestätigung über die beantragte Eintragung, sodass das Darlehen oft vor endgültiger Grundbucheintragung ausgezahlt wird.
Insgesamt dauert die Grundschuldbestellung in der Regel zwischen 2 und 6 Wochen.