Das Bau­pla­nungs­recht ist ein zentrales Instrument der Stadt- und Raumplanung in Deutschland. Es legt fest, ob und in welchem Umfang auf einem Grundstück gebaut werden darf. Wer neu bauen, umbauen oder Flächen umnutzen möchte, sollte die bau­pla­nungs­recht­li­chen Vorgaben kennen.

Was ist das Bau­pla­nungs­recht?

Das Bau­pla­nungs­recht ist ein Teil des öffentlichen Baurechts und regelt, ob und in welchem Umfang auf einem Grundstück gebaut werden darf. Es legt unter anderem fest, wie Grund­stücks­flä­chen genutzt werden dürfen, zum Beispiel als Wohngebiet, Gewerbegebiet oder Grünfläche. Das Bau­pla­nungs­recht wird bundesweit im Baugesetzbuch (BauGB) und in der Bau­nut­zungs­ver­ord­nung (BauNVO) geregelt.

Im Bau­pla­nungs­recht sind unter anderem zwei zentrale Instrumente der Bauleitplanung verankert: der Bebauungsplan und der Flä­chen­nut­zungs­plan, die auf kommunaler Ebene von den Gemeinden aufgestellt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Bauordnungs- und Bau­pla­nungs­recht?

Das Bau­ord­nungs­recht bestimmt, wie gebaut werden darf. Es enthält technische, si­cher­heits­re­le­van­te und gestalterische Vorgaben und wird durch die Lan­des­bau­ord­nun­gen geregelt. Das Bau­pla­nungs­recht hingegen beschäftigt sich mit der zulässigen baulichen Nutzbarkeit von Grund und Boden. Es regelt also, ob und was auf einem Grundstück gebaut werden darf.

Was ist die Funktion des Bau­pla­nungs­rechts?

Die Funktion des Bau­pla­nungs­rechts besteht darin, eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen. Es legt fest, wie Flächen innerhalb einer Gemeinde genutzt werden dürfen, zum Beispiel für Wohnen, Gewerbe oder öffentliche Einrichtungen. Damit schützt es das öffentliche Interesse an einer sinnvollen Flächennutzung, sichert Nach­bar­schafts­ver­träg­lich­keit und verhindert planloses Bauen.

Was wird im Bau­pla­nungs­recht geregelt?

Im Bau­pla­nungs­recht wird geregelt, wie Grundstücke genutzt werden dürfen und unter welchen Voraussetzungen eine Bebauung zulässig ist. Es definiert die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Außenbereich, im unbeplanten Innenbereich sowie in Gebieten mit Bebauungsplan. Zentrale Re­ge­lungs­in­hal­te sind:

  • die Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen
  • die Einordnung von Bauflächen in Nutzungsarten (z. B. Wohn-, Misch- oder Gewerbegebiet)
  • die bauliche Dichte, Ge­schoss­flä­chen­zahl und Bauweise
  • der Schutz bestehender Strukturen, wie Grünflächen oder Denkmäler
  • Vorgaben zur Nachhaltigkeit, Um­welt­ver­träg­lich­keit und städtebaulichen Ordnung

Wann muss das Bau­pla­nungs­recht beachtet werden?

Das Bau­pla­nungs­recht muss immer dann beachtet werden, wenn ein Grundstück bebaut, umgenutzt oder geteilt werden soll. Es entscheidet darüber, ob ein Vorhaben pla­nungs­recht­lich zulässig ist, also überhaupt umgesetzt werden darf. Relevant ist es bei Neubauten, aber auch bei Nut­zungs­än­de­run­gen, etwa wenn aus einer Wohnung ein Büro wird. Auch bei der Parzellierung von Grundstücken kann das Bau­pla­nungs­recht greifen. Es ist vor allem im Zusammenhang mit der Bauleitplanung der Gemeinden zu beachten, sowie bei Vorhaben innerhalb und außerhalb eines Bebauungsplans.

Was ist die bau­pla­nungs­recht­li­che Zulässigkeit?

Die bau­pla­nungs­recht­li­che Zulässigkeit beschreibt, ob ein geplantes Bauvorhaben nach den Vorgaben des Baugesetzbuchs (BauGB) auf einem bestimmten Grundstück grundsätzlich erlaubt ist. Dabei wird geprüft, ob das Vorhaben mit der Art der baulichen Nutzung, der Bauweise, dem Maß der Nutzung und den Festsetzungen eines Bebauungsplans übereinstimmt. Auch die Erschließung des Grundstücks muss gesichert sein. Liegt kein Bebauungsplan vor, gelten die Regeln des unbeplanten Innenbereichs (§ 34 BauGB) oder des Außenbereichs (§ 35 BauGB). Nur wenn ein Vorhaben bau­pla­nungs­recht­lich zulässig ist, kann eine Baugenehmigung erteilt werden.