Das Bauplanungsrecht ist ein zentrales Instrument der Stadt- und Raumplanung in Deutschland. Es legt fest, ob und in welchem Umfang auf einem Grundstück gebaut werden darf. Wer neu bauen, umbauen oder Flächen umnutzen möchte, sollte die bauplanungsrechtlichen Vorgaben kennen.
Was ist das Bauplanungsrecht?
Das Bauplanungsrecht ist ein Teil des öffentlichen Baurechts und regelt, ob und in welchem Umfang auf einem Grundstück gebaut werden darf. Es legt unter anderem fest, wie Grundstücksflächen genutzt werden dürfen, zum Beispiel als Wohngebiet, Gewerbegebiet oder Grünfläche. Das Bauplanungsrecht wird bundesweit im Baugesetzbuch (BauGB) und in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) geregelt.
Im Bauplanungsrecht sind unter anderem zwei zentrale Instrumente der Bauleitplanung verankert: der Bebauungsplan und der Flächennutzungsplan, die auf kommunaler Ebene von den Gemeinden aufgestellt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Bauordnungs- und Bauplanungsrecht?
Das Bauordnungsrecht bestimmt, wie gebaut werden darf. Es enthält technische, sicherheitsrelevante und gestalterische Vorgaben und wird durch die Landesbauordnungen geregelt. Das Bauplanungsrecht hingegen beschäftigt sich mit der zulässigen baulichen Nutzbarkeit von Grund und Boden. Es regelt also, ob und was auf einem Grundstück gebaut werden darf.
Was ist die Funktion des Bauplanungsrechts?
Die Funktion des Bauplanungsrechts besteht darin, eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen. Es legt fest, wie Flächen innerhalb einer Gemeinde genutzt werden dürfen, zum Beispiel für Wohnen, Gewerbe oder öffentliche Einrichtungen. Damit schützt es das öffentliche Interesse an einer sinnvollen Flächennutzung, sichert Nachbarschaftsverträglichkeit und verhindert planloses Bauen.
Was wird im Bauplanungsrecht geregelt?
Im Bauplanungsrecht wird geregelt, wie Grundstücke genutzt werden dürfen und unter welchen Voraussetzungen eine Bebauung zulässig ist. Es definiert die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Außenbereich, im unbeplanten Innenbereich sowie in Gebieten mit Bebauungsplan. Zentrale Regelungsinhalte sind:
- die Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen
- die Einordnung von Bauflächen in Nutzungsarten (z. B. Wohn-, Misch- oder Gewerbegebiet)
- die bauliche Dichte, Geschossflächenzahl und Bauweise
- der Schutz bestehender Strukturen, wie Grünflächen oder Denkmäler
- Vorgaben zur Nachhaltigkeit, Umweltverträglichkeit und städtebaulichen Ordnung
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Wann muss das Bauplanungsrecht beachtet werden?
Das Bauplanungsrecht muss immer dann beachtet werden, wenn ein Grundstück bebaut, umgenutzt oder geteilt werden soll. Es entscheidet darüber, ob ein Vorhaben planungsrechtlich zulässig ist, also überhaupt umgesetzt werden darf. Relevant ist es bei Neubauten, aber auch bei Nutzungsänderungen, etwa wenn aus einer Wohnung ein Büro wird. Auch bei der Parzellierung von Grundstücken kann das Bauplanungsrecht greifen. Es ist vor allem im Zusammenhang mit der Bauleitplanung der Gemeinden zu beachten, sowie bei Vorhaben innerhalb und außerhalb eines Bebauungsplans.
Was ist die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit?
Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit beschreibt, ob ein geplantes Bauvorhaben nach den Vorgaben des Baugesetzbuchs (BauGB) auf einem bestimmten Grundstück grundsätzlich erlaubt ist. Dabei wird geprüft, ob das Vorhaben mit der Art der baulichen Nutzung, der Bauweise, dem Maß der Nutzung und den Festsetzungen eines Bebauungsplans übereinstimmt. Auch die Erschließung des Grundstücks muss gesichert sein. Liegt kein Bebauungsplan vor, gelten die Regeln des unbeplanten Innenbereichs (§ 34 BauGB) oder des Außenbereichs (§ 35 BauGB). Nur wenn ein Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig ist, kann eine Baugenehmigung erteilt werden.