- Restnutzungsdauergutachten in Frankfurt zur AfA-Verkürzung
- Unverbindliche und kostenlose Erstberatung mit unseren Experten
- Transparenter Festpreis ohne nachträgliche Kosten
- Gesetzeskonforme Gutachten von unabhängigen Experten in Frankfurt und Umgebung
- Zertifizierte Sachverständige mit Regionalkenntnis in und um Frankfurt
- Gutachten für Wohnflächenberechnung, Gewerbe– und Spezialimmobilien
- Verlässliche Restnutzungsdauergutachten in Frankfurt dank Vier-Augen-Prinzip
- Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige mit jahrelanger Erfahrung
- Nutzungsdauergutachten vom Finanzamt Frankfurt anerkannt
- Kurzfristige Termine für die Besichtigung Ihrer Immobilie
- Rundum betreut inklusive kostenloser Nachbetreuung
- Individuelle Lösungen für Ihr spezifisches Anliegen
Erscheint Ihnen die vom Finanzamt angesetzte Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie zu hoch oder schlicht nicht plausibel? Ein Nachweis über die geringere Nutzungsdauer kann dazu führen, dass sich die Absetzungen für Abnutzung (AfA) spürbar verkürzen – und damit Ihre Steuerlast sinkt. Wenn Sie dafür ein Restnutzungsdauergutachten für Ihre Immobilie in Frankfurt benötigen, kommt es darauf an, dass die Ausarbeitung den geltenden Vorgaben entspricht, damit sie anerkannt wird.
Damit der Nachweis Bestand hat, sollte er von öffentlich bestellte, vereidigte und idealerweise zertifizierte Sachverständige erstellt werden. Viele Finanzämter erwarten zudem, dass das Gutachten auf einer Besichtigung vor Ort beruht – gerade bei Gebäuden, deren Zustand und Modernisierungen nur im direkten Eindruck zuverlässig bewertet werden können. Mit der Heid Immobilienbewertung setzen Sie in Frankfurt auf einen verlässlichen Ansprechpartner. Unsere Gutachter erfüllen alle erforderlichen Voraussetzungen und sind mit den Anforderungen vertraut, die bei einem Nutzungsdauergutachten in Frankfurt typischerweise entscheidend sind.
Steuern sparen mit einem Nutzungsdauergutachten in Frankfurt
Unter der Restnutzungsdauer versteht man den Zeitraum, in dem ein Gebäude voraussichtlich noch wirtschaftlich sinnvoll genutzt werden kann – etwa durch Vermietung oder Verpachtung. Werden in der Immobilie Modernisierungen vorgenommen, kann sich diese Nutzungsphase verlängern. Das wirkt sich häufig positiv auf die Attraktivität für Investoren aus und kann den erzielbaren Kaufpreis erhöhen.
Gleichzeitig kann eine kürzere Restnutzungsdauer in der steuerlichen Immobilienbewertung entscheidend sein: Sie verkürzt den AfA-Zeitraum, wodurch sich höhere jährliche Abschreibungen ergeben können – und damit kurzfristig spürbare steuerliche Vorteile. Den dafür notwendigen gutachterlichen Nachweis für das Finanzamt erstellen unsere qualifizierten Sachverständigen gerne für Sie. Vereinbaren Sie jetzt ein kostenloses Erstgespräch für Ihr Restnutzungsdauergutachten in Frankfurt – telefonisch oder über das Kontaktformular.
Wann sich ein Bausubstanzgutachten in Frankfurt lohnt und wann nicht
Beachten Sie, dass sich ein Restnutzungsdauergutachten (auch: Bausubstanzgutachten) für Ihre Immobilie in Frankfurt nicht in jedem Fall lohnt. Diese Kriterien können zu einer Verkürzung der Restnutzungsdauer führen:
- Wirtschaftliche Entwertung: Vor Ablauf der technischen Nutzungsdauer ist keine anderweitige und wirtschaftlich sinnvolle Nutzung möglich.
- Rechtliche Nutzungsbeschränkungen: Die Nutzungsdauer wird durch rechtliche Gegebenheiten eingegrenzt.
- Technischer Verschleiß: Schäden am Tragwerk beeinträchtigen die Nutzbarkeit des Objekts in seiner Gesamtheit.
Ein Bausubstanzgutachten in Frankfurt ist für steuerliche Zwecke nicht sinnvoll, wenn Ihre Immobilie modernisiert oder umfassend saniert wurde. Dies führt in der Regel zu einer Erhöhung der Nutzungsdauer.
Ein Gutachten ist besonders dann sinnvoll, wenn die Immobilie bereits deutlich verschlissen ist – etwa bei einem nicht modernisierten Wohnobjekt oder einer intensiv genutzten Gewerbefläche. Um die verkürzte Nutzungsdauer gegenüber dem Finanzamt belegen zu können, brauchen Sie dafür in Frankfurt ein Restnutzungsdauergutachten. Ein Verkehrswertgutachten reicht in diesem Zusammenhang nicht aus, da es die dafür geforderten Kriterien nicht erfüllt.
Beispiel für die Berechnung der Restnutzungsdauer in Frankfurt:
Herr Schuster ist Eigentümer einer Betreiberimmobilie in Frankfurt und hat das Objekt für 400.000 Euro erworben. Die Anschaffungskosten unterteilen sich zu einem Viertel in Bodenwert und drei Vierteln in Gebäudewert. Als Grundlage für die AfA dient nur der Gebäudewertanteil. Die vom Finanzamt veranschlagte Gesamtnutzungsdauer liegt bei 30 Jahren, durch ein fachkundiges Gutachten kann sie aber auf 10 Jahre heruntergesetzt werden. Folglich steigt die AfA pro Jahr von 10.000 auf 30.000 Euro an. Mit einem Einkommenssteuersatz von 42 Prozent führt das zu einer Steuerersparnis von 8.404 Euro pro Jahr – bis die Immobilie nach zehn Jahren komplett abgeschrieben ist und für den Eigentümer keinen steuerlichen Nutzen mehr hat.
| Kostenpunkt | bisher | neu |
|---|---|---|
| Anschaffungskosten | 400.000 € | 400.000 € |
| minus Bodenwert | 100.000 € | 100.000 € |
| Gebäudewert | 300.000 € | 300.000 € |
| Restnutzungsdauer | 30 Jahre | 10 Jahre |
| AfA (%) | 3,33 % | 10 % |
| AfA/Jahr | 10.000 € | 30.000€ |
| Einkommenssteuersatz | 42 % | 42 % |
| Weniger Einkommen | 20.010 € | |
| Steuerersparnis /Jahr | 8.404 € |
Restnutzungsdauergutachten in Frankfurt auf einen Blick
- ab 1.690 Euro
- vom Finanzamt Frankfurt anerkannt
- Nachweis einer verkürzten AfA
- ca. 20 bis 30 Seiten
- Dauer ca. 2 bis 3 Wochen
- mit Vor-Ort-Besichtigung
Unsere Gutachten überzeugen – auch Gerichte und Finanzämter: 99,9 % Anerkennungsquote bestätigen uns höchste Qualität und Fachkompetenz.
Kunden, die uns vertrauen
Unsere Bewertungen bei Google
Noch mehr Referenzen sowie Case Studies finden Sie in unseren Kundenerfahrungen. Dort stehen auch Mustergutachten zur Ansicht bereit.
Häufige Fragen zu Restnutzungsdauergutachten in Frankfurt
Wie können Sie mit einem Bausubstanzgutachten in Frankfurt Steuern sparen?
Wenn die tatsächliche Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie geringer ist als der vom Finanzamt veranschlagte Wert, können Sie kurzfristig von erheblichen Steuerersparnissen profitieren. Die Chancen auf eine verkürzte Restnutzungsdauer stehen gut, wenn Ihre Immobilie stark abgenutzt und nicht modernisiert ist. In diesem Fall verringert sich der AfA-Zeitraum, Sie können pro Jahr deutlich höhere Summen abschreiben und Steuern sparen. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie Ihrem Finanzamt in Frankfurt einen Nachweis in Form eines Restnutzungsdauergutachten vorlegen, das von einem Sachverständigen mit ausreichender Qualifikation angefertigt wurde. Ob eine Verkürzung möglich ist und wie hoch sie ausfällt, muss allerdings immer im Einzelfall geprüft werden.
Welches Restnutzungsdauergutachten wird vom Finanzamt Frankfurt anerkannt?
Das Finanzamt in Frankfurt muss ein Nutzungsdauergutachten von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen prinzipiell anerkennen, sofern es alle relevanten Kriterien erfüllt. Die qualifizierten Gutachter von Heid erfüllen diese Anforderung und kennen sich auch mit weiteren Vorgaben bestens aus. Sollte Ihr Sachbearbeiter des Finanzamts Frankfurt das Gutachten dennoch nicht gelten lassen, profitieren Sie von unserer kostenlosen Nachbetreuung. Gern stehen wir in diesem Fall für weitere Fragen und Erläuterungen zur Verfügung.
Welche Unterlagen benötigt ein Sachverständiger für ein Nutzungsdauergutachten in Frankfurt?
Um ein Restnutzungsdauergutachten in Frankfurt für Sie anzufertigen, benötigen wir einige Unterlagen. Wichtig sind insbesondere die Baubeschreibung und Informationen zu Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie wesentlichen Schäden aus den vergangenen 20 Jahren. Halten Sie zusätzlich Kopien dieser Dokumente bereit:
- Energieausweis
- Baugenehmigung
- amtlicher Lageplan
- Bauzeichnungen, Grundrisse aller Geschosse, Schnitte und Ansichten
- aktueller Grundbuchauszug
- Wohn- und Nutzflächenberechnung
- Flächen- und Raumberechnungen (Kubaturberechnung, Bruttogrundfläche)
Wie viel kostet ein Restnutzungsdauergutachten in Frankfurt?
Das Heid-Gutachten zur Verkürzung der Restnutzungsdauer kostet in Frankfurt ab 1.690 Euro. Basierend auf Art und Umfang Ihres Anliegens vereinbaren wir einen Festpreis mit Ihnen. Dieser wird nicht mehr verändert. Das heißt: Es gibt weder versteckte noch nachträgliche Kosten, selbst wenn sich im Nachhinein etwas am Arbeitsumfang ändert.
Welchen Umfang hat das Nutzungsdauergutachten in Frankfurt von Heid?
EiRestnutzungsdauergutachten in Frankfurt umfasst etwa 20 bis 30 Seiten. Das Dokument hat einen hohen Detailgrad. Unter anderem erläutern wir in zwei Varianten, warum und in welcher Höhe die Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie verkürzt werden kann. Auch den Verschleiß legen wir detailliert dar. Die hohe Qualität unserer Gutachten gewährleisten wir durch eine Vor-Ort-Begehung und das Vier-Augen-Prinzip. Außerdem verfügen unsere Sachverständigen über anerkannte Zertifizierungen, jahrelange Erfahrung und umfassende Regionalkenntnis.
5 Schritte zum Nutzungsdauergutachten in Frankfurt
- Gerne beraten wir Sie bei rechtlichen sowie inhaltlichen Fragestellungen zu ihrer Immobilie.
- Unsere Sachverständigen fertigen regelmäßig Restnutzungsdauergutachten in Frankfurt und Umgebung an.
- Kontaktformular ausfüllen
- Besichtigungstermin vereinbaren
- Ortstermin mit dem Sachverständigen
- Sachverständigen Gutachten wird erstellt
- Übersendung des Gutachtens
Sie möchten wissen, wie so ein Restnutzungsdauergutachten aussieht? Werfen Sie einen Blick auf ein Muster-Restnutzungsdauergutachten.
Unsere Sachverständigenbüros in Frankfurt
Heid Immobilienbewertung Frankfurt am Main
Adresse:
Alte Oper, An d. Welle 4
60316 Frankfurt am Main
Öffnungszeiten:
Mo-Fr 07:00 – 20:00
Sa 10:00 – 15:00
Heid Immobiliengutachter Frankfurt am Main
Adresse:
Günthersburgallee 31
60316 Frankfurt am Main
Öffnungszeiten:
Mo-Fr 07:00 – 20:00
Sa 10:00 – 15:00
Erfahren Sie im persönlichen Gespräch mit unseren Kundenberatern oder auf unserer Seite rund um die Immobilienbewertung in Frankfurt mehr über unsere Dienstleistungen und Gutachten in Ihrer Region.
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Mitgliedschaften:
DGuSV, Deutscher Gutachter & Sachverständigenverband
VDI, Verein deutscher Ingenieure