Beim Verkauf einer Immobilie möchten viele Eigentümer das Haus oder die Wohnung gerne innerhalb der Familie weitergeben. Doch wie wirkt sich das auf bestehende Vorkaufsrechte aus – insbesondere von Mietern? Und gibt es ein gesetzliches Vorkaufsrecht für Fa­mi­li­en­an­ge­hö­ri­ge? Hier erfahren Sie, wie das Vorkaufsrecht für Fa­mi­li­en­an­ge­hö­ri­ge funktioniert und was rechtlich gilt.

Erwachsene Zwillinge zocken Playstation im Wohnzimmer
Erwachsene Zwillinge spielen Playstation im Wohnzimmer, nachdem sie sich ein gegenseitiges Vorkaufsrecht für Ihr Haus eingeräumt haben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt kein generelles gesetzliches Vorkaufsrecht für Fa­mi­li­en­an­ge­hö­ri­ge – es muss vertraglich vereinbart werden.
  • Auch geschiedene Ehepartner können als Fa­mi­li­en­an­ge­hö­ri­ge gelten.
  • Ein im Grundbuch eingetragenes Vorkaufsrecht für Fa­mi­li­en­an­ge­hö­ri­ge hat Vorrang vor dem Mie­ter­vor­kaufs­recht.
  • Beim Verkauf an Verwandte oder Haus­halts­an­ge­hö­ri­ge greift das gesetzliche Vorkaufsrecht des Mieters nicht.
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André Heid
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Vorkaufsrecht innerhalb der Familie: Was gilt grundsätzlich?

Viele Eigentümer möchten ihre Immobilie innerhalb der Familie weitergeben – zum Beispiel an Kinder, Enkel oder andere nahe Angehörige. Aus rechtlicher Sicht handelt es sich dabei dennoch um einen regulären Verkauf. Ein gesetzliches Vorkaufsrecht für Fa­mi­li­en­mit­glie­der gibt es nicht, doch der Gesetzgeber begünstigt solche Verkäufe in mehrfacher Hinsicht:

  • Kein Eingreifen des Mie­ter­vor­kaufs­rechts: Wird eine Immobilie an Fa­mi­li­en­an­ge­hö­ri­ge oder Haus­halts­an­ge­hö­ri­ge verkauft, entfällt das gesetzliche Vorkaufsrecht des Mieters (§ 577 BGB).
  • Vermeidung von Konflikten: Ein vertraglich geregeltes Vorkaufsrecht schafft Klarheit – besonders dann, wenn mehrere potenzielle Käufer in der Familie vorhanden sind.
  • Ge­stal­tungs­spiel­raum: Eigentümer können durch eine frühzeitige vertragliche Regelung sicherstellen, dass bestimmte Personen bevorzugt zum Zuge kommen – unabhängig von gesetzlichen Vorgaben.
  • Steuerliche Vorteile: Beim Hausverkauf an bestimmte Fa­mi­li­en­an­ge­hö­ri­ge (z. B. Ehegatten, Kinder) können steuerliche Vorteile, wie die Befreiung von der Grund­er­werb­steu­er, greifen.

Alle wichtigen Informationen zum Vorkaufsrecht im Allgemeinen lesen Sie im verlinkten Beitrag.

Eine Immobilie in der Familie zu halten, hat oft mehr mit Vertrauen als mit Verträgen zu tun – das Vorkaufsrecht gibt diesem Wunsch die nötige rechtliche Sicherheit.

Ing. André Heid M. Sc.

Ein automatisches gesetzliches Vorkaufsrecht für Fa­mi­li­en­an­ge­hö­ri­ge gibt es nicht. Verwandte müssen also nicht per Gesetz bevorzugt behandelt werden. Allerdings gibt es spezielle gesetzliche Regelungen, die den Verkauf innerhalb der Familie begünstigen. Zum Beispiel entfällt das Vorkaufsrecht der Gemeinde bei einem Verkauf an bestimmte Fa­mi­li­en­an­ge­hö­ri­ge. Entscheidend ist dabei, wie nah das Ver­wandt­schafts­ver­hält­nis rechtlich eingestuft wird.

verwandtschaftsverhältnisse
Damit ein Fa­mi­li­en­mit­glied ein Vorkaufsrecht erhält, muss dieses vertraglich vereinbart und idealerweise notariell beurkundet werden.

Vorkaufsrecht unter Geschwistern nur in Ausnahmefällen

Ein Vorkaufsrecht unter Geschwistern besteht grundsätzlich nicht – außer im Rahmen einer Er­ben­ge­mein­schaft. Bei Immobilien-Angelegenheiten außerhalb einer Er­ben­ge­mein­schaft gibt es zwischen Geschwistern grundsätzlich kein gesetzliches Vorkaufsrecht. Ein solches muss ausdrücklich vertraglich vereinbart und im Grundbuch eingetragen werden.

Vorkaufsrecht unter Miterben

Eine gesetzliche Ausnahme bildet das Vorkaufsrecht unter Miterben – häufig auch im Zusammenhang mit dem Vorkaufsrecht unter Geschwistern relevant:

Laut § 2034 BGB steht Miterben ein Vorkaufsrecht zu, wenn ein Erbe seinen Anteil an einen Dritten verkaufen möchte. Dieses gesetzliche Vorkaufsrecht schützt die Er­ben­ge­mein­schaft vor dem Eintritt außenstehender Personen. Es gilt allerdings nur, solange der potenzielle Käufer nicht selbst Miterbe ist. Besonderheit: Dieses Recht kann sogar vererbt werden.

Im Verkaufsfall muss der Erb­an­teils­ver­käu­fer alle anderen Miterben informieren. Innerhalb von zwei Monaten können diese ihr Vorkaufsrecht ausüben. Da der Verkauf ohnehin notariell beurkundet werden muss, kann die Be­nach­rich­ti­gung auch durch den Notar erfolgen. Möchte ein Miterbe das Vorkaufsrecht nutzen, reicht eine Erklärung gegenüber dem Verkäufer oder – falls der Anteil schon übertragen wurde – gegenüber dem Käufer.

Lesetipp: Oftmals ist der Hausverkauf in einer Er­ben­ge­mein­schaft der letzte Ausweg, beispielsweise wenn zwischen den Miterben Uneinigkeit herrscht. Erfahren Sie in unserem Ratgeber, was Sie beachten müssen, wenn Sie ein geerbtes Haus verkaufen. Für noch mehr Tiefgang empfehlen wir zusätzlich unseren Beitrag zum Thema Haus erben und Geschwister auszahlen.

Wie lässt sich ein Vorkaufsrecht für Fa­mi­li­en­mit­glie­der vereinbaren?

Wenn Sie möchten, dass ein Fa­mi­li­en­mit­glied beim Im­mo­bi­li­en­ver­kauf bevorzugt wird, sollten Sie ein vertragliches Vorkaufsrecht abschließen. Dieses sollte

  • schriftlich und notariell beurkundet sein,
  • idealerweise als dingliches Recht im Grundbuch eingetragen werden und
  • klare Bedingungen enthalten, wann und wie das Recht ausgeübt werden darf.