Eine Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft (WEG) setzt sich aus allen Eigentümern einer Wohnanlage zusammen. Sie entscheiden gemeinsam über das Ge­mein­schafts­ei­gen­tum und sind für dessen Verwaltung und Instandhaltung verantwortlich. Die WEG sorgt für eine faire Verteilung der Kosten und Pflichten unter den Eigentümern.

Was ist eine Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft?

Eine Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft (WEG) ist die rechtliche Gemeinschaft aller Eigentümer einer Immobilie mit mehreren Wohn- oder Ge­wer­be­ein­hei­ten. Sie verwaltet ge­mein­schaft­lich das sogenannte Ge­mein­schafts­ei­gen­tum, also alle Gebäudeteile, die nicht einem einzelnen Eigentümer zugeordnet sind. Dazu gehören zum Beispiel das Dach, das Treppenhaus oder die Außenanlagen. Die Mitgliedschaft in der Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft entsteht automatisch mit dem Kauf einer Einheit innerhalb der Immobilie.

Welche Rechte und Pflichten haben Mitglieder einer WEG?

Grundlage für Rechte und Pflichten innerhalb der WEG ist das Woh­nungs­ei­gen­tums­ge­setz. Mitglieder einer Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft haben das Recht, über Maßnahmen am Ge­mein­schafts­ei­gen­tum mitzubestimmen und an Ei­gen­tü­mer­ver­samm­lun­gen teilzunehmen. Sie dürfen Anträge stellen und Einsicht in Ver­wal­tungs­un­ter­la­gen nehmen. Zu den Pflichten gehört unter anderem die fristgerechte Zahlung des Hausgeldes, also der monatlichen Beiträge für die In­stand­hal­tungs­rück­la­ge, die Verwaltung und die Betriebskosten des Ge­mein­schafts­ei­gen­tums. Außerdem müssen sie gefasste Beschlüsse umsetzen und zur Erhaltung der ge­mein­schaft­li­chen Anlagen beitragen.

Wie wird die Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft verwaltet?

Die Verwaltung einer Ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft erfolgt in der Regel durch eine professionelle WEG-Verwaltung, die von den Eigentümern per Beschluss beauftragt wird. Diese kümmert sich um die Organisation von Ei­gen­tü­mer­ver­samm­lun­gen, die Umsetzung von Beschlüssen, die Abrechnung des Hausgeldes und die Instandhaltung des Ge­mein­schafts­ei­gen­tums. Die Eigentümer selbst treffen die grundlegenden Entscheidungen, die Verwaltung setzt diese fachgerecht um. In kleinen WEGs kann die Verwaltung auch von einem Eigentümer übernommen werden, wenn die Gemeinschaft dem zustimmt.

Was wird auf einer Ei­gen­tü­mer­ver­samm­lung beschlossen?

Die Ei­gen­tü­mer­ver­samm­lung findet in der Regel einmal jährlich statt und dient der gemeinsamen Ent­schei­dungs­fin­dung innerhalb der Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft. Zusätzliche Versammlungen können einberufen werden, wenn dringende Entscheidungen anstehen oder mindestens ein Viertel der Eigentümer dies verlangt. Die Alternative zu au­ßer­or­dent­li­chen Ei­gen­tü­mer­ver­samm­lun­gen ist ein Umlaufbeschluss.

Typische Beschlüsse betreffen:

  • Wirtschaftsplan und Hausgeld (z. B. Höhe der monatlichen Beiträge)
  • In­stand­hal­tungs­maß­nah­men (z. B. Dachsanierung, Fas­sa­den­an­strich, Austausch der Heizungsanlage)
  • Vergabe von Aufträgen (z. B. an Hand­werks­be­trie­be oder Dienstleister)
  • Jah­res­ab­rech­nung und Rück­la­gen­bil­dung
  • Bestellung oder Abberufung der WEG-Verwaltung
  • Hausordnung und Nut­zungs­re­ge­lun­gen (z. B. Tierhaltung, Nutzung der Ge­mein­schafts­flä­chen)
  • Mo­der­ni­sie­run­gen und bauliche Veränderungen (sofern zu­stim­mungs­pflich­tig)

Wie ist das Stimmrecht in der Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft geregelt?

Alle Entscheidungen der Ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft werden per Abstimmung getroffen und im Ver­samm­lungs­pro­to­koll festgehalten. Jeder Eigentümer hat ein Stimmrecht, dessen Vergabe sich nach der Tei­lungs­er­klä­rung richtet. Üblich sind das Kopfprinzip (eine Stimme pro Person), das Objektprinzip (eine Stimme pro Einheit) oder das Wertprinzip (Stimmen nach Mit­ei­gen­tums­an­teil).

Ein Beschluss ist in den meisten Fällen wirksam, wenn die einfache Mehrheit diesem zustimmt. Für bestimmte Maßnahmen, etwa bauliche Veränderungen oder Mo­der­ni­sie­run­gen, ist jedoch häufig eine qualifizierte oder sogar einstimmige Mehrheit erforderlich.

Wie werden die Kosten in einer Ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft aufgeteilt?

Die Kosten in einer Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft werden in der Regel gemäß des Mit­ei­gen­tums­an­teils auf die einzelnen Eigentümer verteilt. Dieser Anteil ist in der Tei­lungs­er­klä­rung festgelegt und orientiert sich meist an der Größe der jeweiligen Einheit im Verhältnis zur Gesamtanlage. In manchen Fällen können auch abweichende Ver­tei­lungs­schlüs­sel vereinbart oder per Beschluss festgelegt werden.

Umlagefähige Kosten können im Rahmen der Be­triebs­kos­ten­ab­rech­nung bei vermieteten Einheiten auf die Mieter übertragen werden. Alle anderen Kosten, etwa für Instandhaltung oder Verwaltung, trägt der Eigentümer selbst.