Das Richt­wert­grund­stück, auch Bo­den­richt­wert­grund­stück genannt, ist ein Mo­dell­grund­stück, das stellvertretend für typische Grundstücke in einer bestimmten Lage steht. Es bildet die Grundlage für die Ermittlung von Bo­den­richt­wer­ten und hilft dabei, Grund­stücks­wer­te vergleichbar zu machen.

Was ist ein Richt­wert­grund­stück?

Laut Im­mo­bi­li­en­wert­ermitt­lungs­ver­ord­nung (konkret: § 13 ImmoWertV) ist ein Bo­den­richt­wert­grund­stück ist ein unbebautes und fiktives Mo­dell­grund­stück, dessen Eigenschaften weitgehend den vorherrschenden wert­be­ein­flus­sen­den Grund­stücks­merk­ma­len innerhalb einer nach § 15 ImmoWertV gebildeten Bo­den­richt­wert­zo­ne entsprechen.

Es dient als Ver­gleichs­grund­la­ge zur Ableitung des Bodenrichtwerts. Das Richt­wert­grund­stück wird nicht individuell begutachtet, sondern bildet den Durchschnitt der Lage. Es handelt sich beim Richt­wert­grund­stück also nicht um ein reales Grundstück, sondern um ein normiertes Konzept für die Markt­wert­ermitt­lung von Grund­stücks­flä­chen.

Welche Merkmale hat ein Bo­den­richt­wert­grund­stück?

Ein Richt­wert­grund­stück weist typische Grund­stücks­merk­ma­le auf, die in der jeweiligen Bo­den­richt­wert­zo­ne nach § 15 ImmoWertV vorherrschen. Wert­be­ein­flus­sen­de Grund­stücks­merk­ma­le sind dabei:

  • der Ent­wick­lungs­zu­stand
  • die Art und das Maß der baulichen Nutzung,
  • die Bauweise oder die Gebäudestellung zur Nachbarbebauung,
  • die Grund­stücks­grö­ße,
  • die Grund­stücks­tie­fe und
  • die Bodengüte als Acker- oder Grünlandzahl.

Wichtig: Gemäß § 16 ImmoWertV darf das Bo­den­richt­wert­grund­stück keine individuellen Besonderheiten enthalten, die nur im Rahmen einer Ein­zel­be­gut­ach­tung feststellbar sind, wie etwa Altlasten oder Dienstbarkeiten wie Wegerechte.

Wozu dient das Bo­den­richt­wert­grund­stück in der Praxis?

Das Bo­den­richt­wert­grund­stück schafft eine einheitliche Be­wer­tungs­grund­la­ge für Grundstücke innerhalb einer Bo­den­richt­wert­zo­ne. Es dient dazu, den Grund­stücks­markt nachvollziehbar und vergleichbar zu machen. Die daraus abgeleiteten Bodenrichtwerte sind relevant für:

  • die Berechnung der Grundsteuer nach dem neuen Be­wer­tungs­mo­dell,
  • die erste Orientierung beim Kauf oder Verkauf von unbebauten Grundstücken,
  • sowie die gesetzlich geregelte Wertermittlung nach der ImmoWertV.

Wie werden Bo­den­richt­wert­grund­stü­cke ermittelt?

Bo­den­richt­wert­grund­stü­cke werden nicht einzeln bewertet, sondern entstehen im Rahmen der Bildung sogenannter Bo­den­richt­wert­zo­nen. Diese Zonen umfassen räumlich zu­sam­men­hän­gen­de Gebiete, in denen vergleichbare Grundstücke mit ähnlicher Lage und Nutzung liegen. Die Gut­ach­ter­aus­schüs­se grenzen die Zonen so ab, dass die lagebedingten Wert­un­ter­schie­de innerhalb der Zone höchstens 30 Prozent vom Bo­den­richt­wert­grund­stück abweichen.

Ist das Bo­den­richt­wert­grund­stück mit meinem Grundstück identisch?

Nein. Das Bo­den­richt­wert­grund­stück ist ein theoretisches Ver­gleichs­mo­dell, das den Durchschnitt innerhalb einer Bo­den­richt­wert­zo­ne abbildet. Ihr Grundstück kann davon in wesentlichen Merkmalen abweichen, etwa in Größe, Zuschnitt, Lage oder Erschließung.

Eine eigenständige Berechnung ist nicht möglich, da es keine all­ge­mein­gül­ti­ge Formel für die Berechnung des Bo­den­richt­wer­tes gibt. Nur erfahrene Im­mo­bi­li­en­sach­ver­stän­di­ge wissen, welche Zu- oder Abschläge gemacht werden müssen, um die Abweichung vom Bo­den­richt­wert­grund­stück angemessen zu berücksichtigen. Wenn Sie den genauen Verkehrswert Ihrer Immobilie ermitteln möchten, ist ein qualifiziertes Wertgutachten die richtige Lösung.

Wo finde ich Informationen zum Richt­wert­grund­stück in meiner Region?

Die Bo­den­richt­wert­grund­stü­cke und die dazugehörigen Bodenrichtwerte werden von den zuständigen Gut­ach­ter­aus­schüs­sen der Länder veröffentlicht. Das erfolgt meist über eigene Portale wie BORIS-D (Bo­den­richt­wert­in­for­ma­ti­ons­sys­tem Deutschland). Dort sind Informationen zur Lage, Nutzungsart, Grund­stücks­grö­ße und dem jeweils zugrunde gelegten Bodenrichtwert öffentlich einsehbar.