Was tun, wenn das eigene Grundstück nicht erreichbar ist? Das Notwegerecht sorgt in solchen Fällen für eine gesetzlich geregelte Zufahrt über Nachbargrundstücke.
Was ist ein Notwegerecht?
Ein Notwegerecht ist ein gesetzlich geregeltes Wegerecht nach Bürgerlichem Gesetzbuch (§ 917 BGB). Es erlaubt einem Grundstückseigentümer, über das Nachbargrundstück zu gehen oder zu fahren, wenn sein eigenes Grundstück keine ausreichende Verbindung zu einem öffentlichen Weg hat. Es handelt sich um ein sogenanntes Notstandsrecht, das nicht vertraglich vereinbart werden muss. Der Eigentümer des belasteten Grundstücks muss die Nutzung dulden, hat jedoch Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.
Wann bekomme ich ein Notwegerecht?
Ein Notwegerecht kommt in Betracht, wenn Sie Ihr Grundstück nicht auf direktem oder zumutbarem Weg erreichen können, etwa weil keine öffentliche Straße angrenzt oder der bisherige Zugang entfallen ist. Voraussetzung ist, dass der Weg wirklich notwendig ist, zum Beispiel um Ihr Wohnhaus zu betreten oder genehmigte Bauarbeiten durchzuführen.
Wichtig: Die fehlende Zuwegung darf nicht durch eigenes Handeln entstanden sein, etwa weil Sie selbst einen bestehenden Zugang bebaut oder das Grundstück ungünstig geteilt haben. Auch wenn es einen Umweg gibt, der zwar umständlich, aber zumutbar ist, wird das Notwegerecht in der Regel nicht gewährt. Ob ein Anspruch besteht, hängt immer vom konkreten Einzelfall ab.
Was ist der Unterschied zwischen Wegerecht und Notwegerecht?
Ein Wegerecht ist in der Regel eine vertraglich eingeräumte Dienstbarkeit, die im Grundbuch eingetragen wird. Es erlaubt dem Berechtigten, dauerhaft einen bestimmten Weg über ein fremdes Grundstück zu nutzen. Ein Notwegerecht dagegen entsteht nicht durch einen Vertrag, sondern tritt automatisch in Kraft, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind (§ 917 BGB). Es handelt sich hier um eine vorübergehende Lösung, die nur so lange gilt, wie das Grundstück keine anderweitig zumutbare Verbindung zu einem öffentlichen Weg hat.
Was kostet ein Notwegerecht?
Wer ein Notwegerecht nutzt, muss dem Eigentümer des betroffenen Grundstücks eine angemessene Entschädigung zahlen. Diese wird auch als Notwegrente bezeichnet und orientiert sich an Art und Umfang der Nutzung, dem Wertverlust für das belastete Grundstück sowie möglichen Beeinträchtigungen für den Grundstückseigentümer.
Möglich sind sowohl einmalige Zahlungen als auch laufende jährliche Renten. Kommt es zu keiner Einigung, kann das Gericht die Entschädigung mithilfe eines Sachverständigengutachtens festlegen. Zusätzlich entstehen gegebenenfalls Notar- und Gerichtskosten, insbesondere wenn es zu Streitigkeiten kommt.
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Wird ein Notwegerecht im Grundbuch eingetragen?
Ein gesetzliches Notwegerecht wird in der Regel nicht im Grundbuch eingetragen. In manchen Fällen wird das Notwegerecht allerdings in ein vertragliches Wegerecht umgewandelt und dann als Grunddienstbarkeit im Grundbuch gesichert.
Wie lange gilt ein Notwegerecht?
Ein Notwegerecht gilt grundsätzlich so lange, wie das betroffene Grundstück keine ausreichende Verbindung zu einem öffentlichen Weg hat. Sobald eine andere zumutbare Zuwegung möglich ist, erlischt das Notwegerecht automatisch. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn eine neue Straße gebaut oder die Grundstückssituation verändert wird.