Wer in Spanien eine Immobilie kaufen, verkaufen oder bewerten lassen möchte, kommt an diesem Dokument nicht vorbei: Die Nota Simple gibt Auskunft über die aktuelle rechtliche Lage einer Immobilie und wird vom spanischen Grundbuchamt ausgestellt.

Was ist eine Nota Simple?

Die Nota Simple ist ein informativer Auszug aus dem spanischen Grundbuch, der vom zuständigen Grundbuchamt ausgestellt wird. Sie bietet einen kompakten Überblick über die aktuelle rechtliche Situation einer Immobilie in Spanien. Insbesondere über die Ei­gen­tums­ver­hält­nis­se, bestehende Belastungen und die Lage des Objekts.

Im Gegensatz zur amtlich beglaubigten Grund­buch­be­schei­ni­gung hat die Nota Simple keine rechtliche Beweiskraft gegenüber Dritten. Sie ist rein informativ und enthält keine Angaben zu früheren Eigentümern oder gelöschten Rechten.

Wann benötige ich eine Nota Simple?

In der Praxis kommt die Nota Simple häufig zum Einsatz, da sie schnell und zuverlässig aktuelle Informationen zum rechtlichen Status einer Immobilie liefert. Sie ist in vielen Situationen ein wichtiges Ent­schei­dungs­in­stru­ment, zum Beispiel:

Tipp: Wenn Sie eine Aus­lands­im­mo­bi­lie besitzen oder erwerben möchten, unterstützt Sie Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung mit fundierten Gutachten nach deutschem Standard. Selbst­ver­ständ­lich auch für Ihre spanische Immobilie. Ob in Barcelona, auf den Balearen oder Kanaren oder irgendwo anders in Spanien: Unsere öffentlich bestellten und vereidigten Sach­ver­stän­di­gen kennen die lokalen Märkte und liefern Bewertungen, die auf Wunsch sowohl in Spanien als auch in Deutschland vom Finanzamt, vor Gericht oder von der Bank anerkannt werden.

Welche Informationen enthält die Nota Simple?

Die Nota Simple enthält alle wesentlichen Informationen zur rechtlichen und wirt­schaft­li­chen Situation einer Immobilie in Spanien. Dazu gehören in der Regel:

  • Angaben zum Eigentümer (Name, Anteil am Eigentum)
  • Beschreibung der Immobilie (Lage, Art, Größe, Ka­tas­ter­re­fe­renz)
  • Rechte und Belastungen (zum Beispiel Hypotheken, Nießbrauch, Wohnrechte)
  • Dienstbarkeiten (z. B. Wegerechte oder Leitungsrechte)
  • Gerichtliche Verfügungen oder Vermerke (etwa Pfändungen oder Bauverbote)
  • Grundbuchnummer und Ein­tra­gungs­da­ten

Wie kann ich eine Nota Simple in Spanien beantragen?

Eine Nota Simple kann direkt beim zuständigen spanischen Grundbuchamt (Registro de la Propiedad) beantragt werden. Die Antragstellung erfolgt persönlich vor Ort, schriftlich per Post oder online über das zentrale Portal der Grund­buch­be­hör­den. Für die Beantragung benötigen Sie die genaue Adresse oder die Ka­tas­ter­re­fe­renz der Immobilie. Alternativ kann auch ein Anwalt, Notar oder eine Im­mo­bi­li­en­agen­tur in Spanien die Beantragung übernehmen. Die Bearbeitung dauert meist nur wenige Werktage, bei Online-Anträgen häufig sogar weniger.

Wer darf die Nota Simple beantragen?

Die Nota Simple kann von jeder Person mit einem legitimen Interesse beantragt werden. Dazu zählen zum Beispiel potenzielle Käufer, Eigentümer, Makler, Rechtsanwälte, Gutachter, Notare, Banken oder Investoren.

Was kostet die Beantragung einer Nota Simple?

Die Kosten für eine Nota Simple sind überschaubar. Üblicherweise berechnet das spanische Grundbuchamt zirka 9,02 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer für die Bereitstellung.