Die Ge­mein­schafts­ord­nung (GemO) ist das verbindliche Regelwerk einer Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft (WEG). Sie legt fest, wie das ge­mein­schaft­li­che Eigentum verwaltet wird, welche Rechte und Pflichten die Eigentümer haben und welche Regeln für Nutzung, Abstimmung und Kos­ten­ver­tei­lung gelten. Rechtlich ist sie Teil der Tei­lungs­er­klä­rung und wird beim Grundbuchamt hinterlegt. Ziel der Ge­mein­schafts­ord­nung ist es, das Zusammenleben in der Ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft rechtssicher zu gestalten und Konflikte zu vermeiden.

Was steht in einer Ge­mein­schafts­ord­nung?

Die Inhalte einer Ge­mein­schafts­ord­nung muss sich an den Vorgaben des Woh­nungs­ei­gen­tums­ge­set­zes (WEG) orientieren, kann aber von Ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft zu Ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft variieren.

Typische Inhalte einer Ge­mein­schafts­ord­nung sind beispielsweise:

  • Stimmrechte und Be­schluss­fas­sung, Umlageschlüssel
  • Nutzung des Ge­mein­schafts­ei­gen­tums
  • Hausordnung und Ver­hal­tens­re­geln
  • In­stand­hal­tungs­pflich­ten und Kos­ten­re­ge­lun­gen,
  • Bauliche Veränderungen und Mo­der­ni­sie­run­gen
  • Son­der­nut­zungs­rech­te, zum Beispiel Stellplätze oder Gartenanteile
  • Verbot von gewerbliche oder sonstigen beruflichen Tätigkeiten

Damit legt die Ge­mein­schafts­ord­nung die zentralen Spielregeln für die gesamte Ei­gen­tü­mer­ge­sell­schaft fest.

Tipp: Auch für gewerblich genutzte Einheiten innerhalb einer WEG bietet Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung professionelle und gerichtsfeste Im­mo­bi­li­en­be­wer­tun­gen an.

Ist eine Ge­mein­schafts­ord­nung Pflicht?

Eine Ge­mein­schafts­ord­nung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber in fast allen Tei­lungs­er­klä­run­gen aufgenommen, um klare Strukturen zu schaffen. Fehlt sie, gelten ausschließlich die gesetzlichen Regelungen des WEG, was in der Praxis häufig zu Unsicherheiten führen kann. Daher wird eine Ge­mein­schafts­ord­nung von Fachleuten als unverzichtbar empfohlen.

Wie entsteht eine Ge­mein­schafts­ord­nung?

Die Ge­mein­schafts­ord­nung wird meist vom Bauträger oder dem ursprünglichen Eigentümer erstellt, wenn ein Gebäude in Woh­nungs­ei­gen­tum aufgeteilt wird.

Typischer Ablauf:

  1. Erstellung der Ge­mein­schafts­ord­nung
  2. Notarielle Beurkundung
  3. Eintragung als Teil der Tei­lungs­er­klä­rung beim Grundbuchamt

Sie wird damit rechtlich bindend und gilt automatisch für alle jetzigen und zukünftigen Eigentümer.

Welche Wirkung hat die Ge­mein­schafts­ord­nung?

Die Ge­mein­schafts­ord­nung wirkt dauerhaft und grund­buch­recht­lich. Wer eine Wohnung kauft, übernimmt automatisch alle darin festgelegten Regeln, Pflichten und Rechte, selbst dann, wenn man nicht ausdrücklich zustimmt. Sie ist also verbindlich für die gesamte Ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft und ihre Rechts­nach­fol­ger.

Kann die Ge­mein­schafts­ord­nung geändert werden?

Ja, Änderungen sind möglich, allerdings nur unter strengen Voraussetzungen. Da die Ge­mein­schafts­ord­nung Teil der notariell beurkundeten Tei­lungs­er­klä­rung ist, gilt:

  • In der Regel ist Einstimmigkeit der Ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft erforderlich.
  • Einige Regelungen (z. B. zur Hausordnung oder Kos­ten­ver­tei­lung) können jedoch per Mehr­heits­be­schluss angepasst werden, wenn die Ge­mein­schafts­ord­nung dies ausdrücklich zulässt.
  • Jede Änderung muss notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen werden.

Wie unterscheidet sich die Ge­mein­schafts­ord­nung von der Hausordnung?

Die Ge­mein­schafts­ord­nung ist das rechtliche Fundament der WEG, die Hausordnung das praktische Regelwerk für den Alltag.

Ge­mein­schafts­ord­nung Hausordnung
Teil der Tei­lungs­er­klä­rung Teil der internen Regelungen der WEG
Rechtlich verbindlich und im Grundbuch eingetragen Nicht grund­buch­re­le­vant, nur Ge­mein­schafts­be­schluss
Regelt Ei­gen­tums­ver­hält­nis­se, Verwaltung, Stimmrechte, Kos­ten­ver­tei­lung Regelt den Alltag im Gebäude (z. B. Ruhezeiten, Reinigung, Müllentsorgung)
Änderungen nur mit Einstimmigkeit oder per Sonderregelung und Notar Änderungen per Mehr­heits­be­schluss der Eigentümer möglich
Gilt dauerhaft für alle Eigentümer und Rechts­nach­fol­ger Gilt für Bewohner, also auch für Mieter
Zielt auf Rechts­si­cher­heit und Organisation der WEG Zielt auf Ordnung, Sauberkeit und reibungslosen Alltag