Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist eine zentrale Rechtsverordnung des deutschen Bauplanungsrechts. Sie legt fest, wie Grundstücke genutzt und bebaut werden dürfen, also welche Nutzungsarten in bestimmten Baugebieten zulässig sind und in welchem Umfang eine bauliche Nutzung möglich ist.
Was regelt die Baunutzungsverordnung konkret?
Die BauNVO bestimmt sowohl die Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohnen, Gewerbe, Mischgebiete) als auch das Maß der baulichen Nutzung, also wie dicht, wie hoch und in welcher Bauweise gebaut werden darf. Wesentliche Regelungsinhalte sind:
- Zulässige Baugebiete (§§ 2–14 BauNVO)
- Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ)
- Baumassenzahl (BMZ) und zulässige Gebäudehöhe
- Bauweise (offen oder geschlossen)
- Überbaubare Grundstücksflächen
Diese Kennzahlen steuern die bauliche Dichte und prägen damit das Stadt- und Ortsbild nachhaltig.
Welche Baugebiete definiert die BauNVO?
Die Baunutzungsverordnung unterscheidet verschiedene Baugebiete, die im Bebauungsplan festgelegt werden. Zu den wichtigsten zählen:
- Reine Wohngebiete (WR): ausschließlich Wohnbebauung
- Allgemeine Wohngebiete (WA): Wohnen plus nicht störendes Gewerbe
- Mischgebiete (MI): gleichberechtigtes Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe
- Gewerbegebiete (GE) und Industriegebiete (GI): vorrangig gewerbliche Nutzung
- Kerngebiete (MK): verdichtete Innenstadtbereiche mit Wohnen, Handel und Dienstleistungen
- Sondergebiete (SO): z. B. für Ferienanlagen, Krankenhäuser oder Einkaufszentren
- Urbane Gebiete (MU): gemischte Nutzung von Wohnen und Arbeiten
Diese Einteilung legt fest, welche Nutzungen zulässig oder unzulässig sind, und sorgt für eine geordnet geplante Flächennutzung in Städten und Gemeinden.
Warum ist die Baunutzungsverordnung wichtig?
Die BauNVO schafft Rechtssicherheit und Planungsklarheit für Kommunen, Bauherren und Investoren. Sie stellt sicher, dass Bebauungspläne einheitlich, nachvollziehbar und vergleichbar gestaltet werden können. Darüber hinaus dient sie:
- dem Schutz der Nachbarschaft vor unpassender Nutzung,
- der geordneten Entwicklung von Wohn- und Gewerbeflächen
- und der Erhaltung eines ausgewogenen Stadtbildes.
Damit ist die BauNVO ein zentrales Instrument für eine nachhaltige Stadt- und Raumplanung in Deutschland.
Wie beeinflusst die Baunutzungsverordnung Bauvorhaben?
Wer ein Grundstück bebauen oder verändern möchte, muss prüfen:
- in welchem Baugebiet sich das Grundstück laut Bebauungsplan befindet,
- welche Nutzungen dort erlaubt sind,
- und welche Kennzahlen wie GRZ, GFZ oder Gebäudehöhe eingehalten werden müssen.
Die Einhaltung dieser Vorgaben ist Voraussetzung für die Baugenehmigung. Verstöße, etwa eine zu hohe Bebauungsdichte oder eine unzulässige Nutzung, können zur Ablehnung des Bauantrags oder zu baurechtlichen Auflagen führen.
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Wie hängen BauGB und BauNVO zusammen?
Das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO) bilden gemeinsam das Kernstück des deutschen Bauplanungsrechts.
- Das BauGB legt die grundsätzlichen rechtlichen Rahmenbedingungen der Bauleitplanung fest, also wie Bebauungs- und Flächennutzungspläne aufgestellt, geändert und umgesetzt werden.
- Die BauNVO konkretisiert diese Vorgaben, indem sie genau regelt, welche Nutzungen und Bebauungsmaße in den verschiedenen Baugebieten zulässig sind.
Beide Regelwerke greifen somit eng ineinander, um eine rechtssichere, planvolle und nachhaltige Stadtentwicklung zu gewährleisten.
Wann wurde die Baunutzungsverordnung zuletzt geändert?
Die Baunutzungsverordnung wird regelmäßig an aktuelle städtebauliche Entwicklungen angepasst. Die bislang letzte größere Änderung erfolgte im Jahr 2017 mit der Einführung des neuen Gebietstyps „Urbanes Gebiet (MU)“.
Dieser Gebietstyp soll eine engere Verzahnung von Wohnung, Arbeiten und städtischem Leben ermöglichen und trägt der Verdichtung von Innenstädten Rechnung. Ziel der Novelle war es, auf moderne Stadtentwicklungsanforderungen, wie Nachverdichtung, Mischnutzung und Wohnraummangel, flexibel reagieren zu können.