Die Bau­nut­zungs­ver­ord­nung (BauNVO) ist eine zentrale Rechts­ver­ord­nung des deutschen Bau­pla­nungs­rechts. Sie legt fest, wie Grundstücke genutzt und bebaut werden dürfen, also welche Nutzungsarten in bestimmten Baugebieten zulässig sind und in welchem Umfang eine bauliche Nutzung möglich ist.

Was regelt die Bau­nut­zungs­ver­ord­nung konkret?

Die BauNVO bestimmt sowohl die Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohnen, Gewerbe, Mischgebiete) als auch das Maß der baulichen Nutzung, also wie dicht, wie hoch und in welcher Bauweise gebaut werden darf. Wesentliche Re­ge­lungs­in­hal­te sind:

Diese Kennzahlen steuern die bauliche Dichte und prägen damit das Stadt- und Ortsbild nachhaltig.

Welche Baugebiete definiert die BauNVO?

Die Bau­nut­zungs­ver­ord­nung unterscheidet verschiedene Baugebiete, die im Bebauungsplan festgelegt werden. Zu den wichtigsten zählen:

  • Reine Wohngebiete (WR): ausschließlich Wohnbebauung
  • Allgemeine Wohngebiete (WA): Wohnen plus nicht störendes Gewerbe
  • Mischgebiete (MI): gleich­be­rech­tig­tes Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe
  • Gewerbegebiete (GE) und In­dus­trie­ge­bie­te (GI): vorrangig gewerbliche Nutzung
  • Kerngebiete (MK): verdichtete In­nen­stadt­be­rei­che mit Wohnen, Handel und Dienst­leis­tun­gen
  • Sondergebiete (SO): z. B. für Ferienanlagen, Krankenhäuser oder Einkaufszentren
  • Urbane Gebiete (MU): gemischte Nutzung von Wohnen und Arbeiten

Diese Einteilung legt fest, welche Nutzungen zulässig oder unzulässig sind, und sorgt für eine geordnet geplante Flächennutzung in Städten und Gemeinden.

Warum ist die Bau­nut­zungs­ver­ord­nung wichtig?

Die BauNVO schafft Rechts­si­cher­heit und Pla­nungs­klar­heit für Kommunen, Bauherren und Investoren. Sie stellt sicher, dass Bebauungspläne einheitlich, nachvollziehbar und vergleichbar gestaltet werden können. Darüber hinaus dient sie:

  • dem Schutz der Nachbarschaft vor unpassender Nutzung,
  • der geordneten Entwicklung von Wohn- und Gewerbeflächen
  • und der Erhaltung eines ausgewogenen Stadtbildes.

Damit ist die BauNVO ein zentrales Instrument für eine nachhaltige Stadt- und Raumplanung in Deutschland.

Wie beeinflusst die Bau­nut­zungs­ver­ord­nung Bauvorhaben?

Wer ein Grundstück bebauen oder verändern möchte, muss prüfen:

  • in welchem Baugebiet sich das Grundstück laut Bebauungsplan befindet,
  • welche Nutzungen dort erlaubt sind,
  • und welche Kennzahlen wie GRZ, GFZ oder Gebäudehöhe eingehalten werden müssen.

Die Einhaltung dieser Vorgaben ist Voraussetzung für die Baugenehmigung. Verstöße, etwa eine zu hohe Bebauungsdichte oder eine unzulässige Nutzung, können zur Ablehnung des Bauantrags oder zu baurechtlichen Auflagen führen.

Wie hängen BauGB und BauNVO zusammen?

Das Baugesetzbuch (BauGB) und die Bau­nut­zungs­ver­ord­nung (BauNVO) bilden gemeinsam das Kernstück des deutschen Bau­pla­nungs­rechts.

  • Das BauGB legt die grundsätzlichen rechtlichen Rah­men­be­din­gun­gen der Bauleitplanung fest, also wie Bebauungs- und Flä­chen­nut­zungs­plä­ne aufgestellt, geändert und umgesetzt werden.
  • Die BauNVO konkretisiert diese Vorgaben, indem sie genau regelt, welche Nutzungen und Bebauungsmaße in den verschiedenen Baugebieten zulässig sind.

Beide Regelwerke greifen somit eng ineinander, um eine rechtssichere, planvolle und nachhaltige Stadt­ent­wick­lung zu gewährleisten.

Wann wurde die Bau­nut­zungs­ver­ord­nung zuletzt geändert?

Die Bau­nut­zungs­ver­ord­nung wird regelmäßig an aktuelle städtebauliche Entwicklungen angepasst. Die bislang letzte größere Änderung erfolgte im Jahr 2017 mit der Einführung des neuen Gebietstyps „Urbanes Gebiet (MU)“.

Dieser Gebietstyp soll eine engere Verzahnung von Wohnung, Arbeiten und städtischem Leben ermöglichen und trägt der Verdichtung von Innenstädten Rechnung. Ziel der Novelle war es, auf moderne Stadt­ent­wick­lungs­an­for­de­run­gen, wie Nachverdichtung, Mischnutzung und Wohnraummangel, flexibel reagieren zu können.