Ein Aufteilungsplan ist ein amtlich beglaubigter Bauplan, der detailliert zeigt, wie ein Gebäude in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilt ist. Er gehört zu den wichtigsten Unterlagen einer Tei­lungs­er­klä­rung. Der Plan bildet Lage, Größe und Abgrenzung der einzelnen Einheiten – also Wohnungen, Kellerabteile, Stellplätze oder Gewerberäume – exakt ab. Damit ist er eine unverzichtbare Grundlage für die Begründung von Woh­nungs­ei­gen­tum nach dem Woh­nungs­ei­gen­tums­ge­setz (WEG).

Was zeigt ein Aufteilungsplan?

Der Aufteilungsplan, auch Teilungsplan genannt, umfasst Grundrisse, Schnitte und Ansichten des Gebäudes (meist im Maßstab 1:100). Jede Son­der­ei­gen­tums­ein­heit wird mit einer Nummer oder Buch­sta­ben­kenn­zeich­nung versehen, die auch in der Tei­lungs­er­klä­rung verwendet wird.

Er zeigt außerdem:

  • die genaue Abgrenzung zwischen Sonder- und Ge­mein­schafts­ei­gen­tum,
  • die Lage und Fläche der einzelnen Einheiten,
  • die Zugänge, Flure und Treppenhäuser
  • ge­mein­schaft­lich genutzten Räume wie Heizungsräume oder Fahrradkeller
  • häufig auch Angaben zu Wohnflächen und Nutzflächen.

Zum Aufteilungsplan gehört immer die Ab­ge­schlos­sen­heits­be­schei­ni­gung.

Wer erstellt den Aufteilungsplan?

Ein Aufteilungsplan wird üblicherweise von einem Architekten, Bauingenieur oder Ver­mes­sungs­fach­mann erstellt. Er basiert auf den genehmigten Bauzeichnungen und muss exakt mit der realen baulichen Situation übereinstimmen.

Damit der Plan rechtlich anerkannt wird, benötigt er einen Be­glau­bi­gungs­ver­merk der Baubehörde. Nur ein behördlich beglaubigter Aufteilungsplan kann beim Grundbuchamt für die Begründung von Woh­nungs­ei­gen­tum verwendet werden.

Wann wird ein Aufteilungsplan benötigt?

Ein Aufteilungsplan ist immer erforderlich, wenn ein Gebäude in Woh­nungs­ei­gen­tum (§ 3 WEG) oder Teileigentum (§ 1 Abs. 3 WEG) aufgeteilt werden soll – beispielsweise:

  • bei der Gründung einer Ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft,
  • vor dem Verkauf einzelner Wohnungen,
  • bei der Umwandlung eines Mehr­fa­mi­li­en­hau­ses in Ei­gen­tums­woh­nun­gen,
  • nach baulichen Veränderungen, die eine neue Tei­lungs­er­klä­rung erfordern.

Auch bei einer Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung ist der Aufteilungsplan wichtig, um die rechtliche und bauliche Struktur einer Einheit korrekt zu beurteilen.

Wie unterscheidet sich der Aufteilungsplan von der Tei­lungs­er­klä­rung?

Die Tei­lungs­er­klä­rung beschreibt die rechtlichen Verhältnisse, während der Aufteilungsplan die bauliche Darstellung liefert.

Beide Dokumente ergänzen sich:

  • Die Tei­lungs­er­klä­rung legt fest, welche Räume zu welcher Einheit gehören und welche Flächen ge­mein­schaft­lich genutzt werden.
  • Der Aufteilungsplan visualisiert diese Angaben auf Basis der Bauzeichnungen.

Ohne Aufteilungsplan ist weder die notarielle Beurkundung der Tei­lungs­er­klä­rung noch die Anlegung von Woh­nungs­ei­gen­tum im Grundbuch möglich.

Wie wird der Aufteilungsplan beim Grundbuchamt verwendet?

Der beglaubigte Aufteilungsplan wird zusammen mit der Tei­lungs­er­klä­rung beim Grundbuchamt eingereicht. Dort dient er als Grundlage, um die einzelnen Woh­nungs­ei­gen­tums­blät­ter anzulegen.

Die im Plan verwendeten Kennzeichnungen (Nummern/Buchstaben) werden 1:1 in das Woh­nungs­ei­gen­tums­grund­buch übernommen und sichern die eindeutige Iden­ti­fi­zier­bar­keit jeder Einheit.

Welche Bedeutung hat der Aufteilungsplan für die Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung?

In der Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung dient der Aufteilungsplan als rechtlicher und baulicher Nachweis der Nut­zungs­ein­hei­ten. Gutachter verwenden ihn, um

  • die exakte Größe und Lage einer Wohnung zu prüfen,
  • die Abgrenzung von Gemeinschafts- und Sondereigentum zu verstehen,
  • rechtliche Besonderheiten oder Einschränkungen zu erkennen,
  • den Wert einer einzelnen Einheit realistisch zu bestimmen.

Fehlende, veraltete oder fehlerhafte Auf­tei­lungs­plä­ne können die Bewertung erschweren und bei Kauf oder Beleihung zu Rechts­un­si­cher­heit führen.