Die Buchgrundschuld ist eine besonders sichere Form der Kreditsicherung, bei der kein Grundschuldbrief ausgestellt wird. Als rechtmäßiger Nachweis gilt ausschließlich der Eintrag im Grundbuch.
Was ist eine Buchgrundschuld?
Die Buchgrundschuld ist eine Grundschuld, bei der kein Grundschuldbrief ausgestellt wird. Sie existiert ausschließlich als Eintragung im Grundbuch und dient häufig der Absicherung von Immobiliendarlehen. Da alle Veränderungen – wie Abtretung oder Löschung – notariell beurkundet und vom Grundbuchamt eingetragen werden müssen, gilt sie als besonders sicher.
Was ist der Unterschied zwischen Buchgrundschuld und Briefgrundschuld?
Der wesentliche Unterschied liegt in der Form der Dokumentation: Bei der Buchgrundschuld erfolgt der Nachweis des Rechts ausschließlich über das Grundbuch. Bei der Briefgrundschuld wird zusätzlich ein Grundschuldbrief ausgestellt. Die Briefgrundschuld ist dadurch flexibler übertragbar, aber auch anfälliger für Missbrauch, etwa bei Verlust des Briefs.
Was sind die Vor- und Nachteile einer Buchgrundschuld?
Eine brieflose Grundschuld ist zwar weniger flexibel, hat aber den Vorteil, dass sie äußerst sicher ist. Denn eine im Grundbuch eingetragene Grundschuld ohne Brief kann nicht in falsche Hände geraten. Jede Übertragung der Grundschuld wird von einem Notar eingereicht und vom Grundbuchamt vorgenommen, sodass die Historie aus jedem aktuellen Grundbuchauszug ersichtlich ist.
Nachteile ergeben sich vor allem durch den höheren Verwaltungsaufwand: Jede Änderung ist mit Zeit und Kosten verbunden. Zudem ist die Buchgrundschuld weniger flexibel übertragbar als die Briefgrundschuld, etwa bei einer Weitergabe zwischen Banken.
Welche Kosten entstehen durch eine Buchgrundschuld?
Für die erstmalige Eintragung einer Buchgrundschuld fallen Notarkosten und Grundbuchkosten an, die gesetzlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt sind. In der Praxis liegen diese Kosten bei etwa 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises der Immobilie.
Kommt es später zur Löschung der Grundschuld entstehen weitere Kosten von rund 0,2 Prozent der Grundschuldhöhe. Deutlich günstiger ist die Abtretung der Buchgrundschuld an einen neuen Gläubiger, zum Beispiel im Rahmen einer Anschlussfinanzierung. Sie verursacht in der Regel nur ein Drittel bis maximal die Hälfte der Kosten, die bei einer Löschung und anschließenden Neueintragung anfallen würden.
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