Die Son­der­ei­gen­tums­ver­wal­tung übernimmt die Verwaltung einzelner, vermieteter Einheiten innerhalb einer Wohnanlage. Sie ist besonders für Eigentümer sinnvoll, die ihre Immobilie professionell betreuen lassen und sich nicht selbst um Mieter, Abrechnungen oder Instandhaltung kümmern möchten.

Was ist eine Son­der­ei­gen­tums­ver­wal­tung?

Die Son­der­ei­gen­tums­ver­wal­tung (SE-Verwaltung) bezieht sich auf die Verwaltung von vermieteten Wohnungen oder Ge­wer­be­ein­hei­ten, die im alleinigen Eigentum einer Person stehen. Sie betrifft ausschließlich das Sondereigentum eines Eigentümers, also alle Bereiche, die nicht zum Ge­mein­schafts­ei­gen­tum der Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft (WEG) gehören. Dazu zählen zum Beispiel die vermietete Wohnung selbst, deren Innenräume und individuell genutzte Ausstattungen. Eigentümer beauftragen eine Son­der­ei­gen­tums­ver­wal­tung, um sich im Alltag von der Mietverwaltung zu entlasten zu lassen.

Welche Aufgaben übernimmt eine Son­der­ei­gen­tums­ver­wal­tung?

Die Son­der­ei­gen­tums­ver­wal­tung übernimmt alle Aufgaben, die im Zusammenhang mit der Vermietung und Betreuung einzelner Ei­gen­tums­ein­hei­ten stehen. Dazu zählen unter anderem:

  • Das Aufsetzen von Mietverträgen und die Auswahl neuer Mieter,
  • die Kommunikation mit Mietern,
  • die Kontrolle des Mieteingangs und die Verwaltung des Mietkontos,
  • die Bearbeitung von Mieteranliegen,
  • die Erstellung der Be­triebs­kos­ten­ab­rech­nung und
  • die Gewährleistung der Einhaltung gesetzlicher Auflagen.

Welche Aufgaben genau von der SE-Verwaltung übernommen werden, lässt sich im Vertrag individuell vereinbaren und flexibel an die Wünsche des Eigentümers anpassen.

Wie unterscheidet sich die SE-Verwaltung von der WEG-Verwaltung?

Die Son­der­ei­gen­tums­ver­wal­tung betreut ausschließlich das Sondereigentum eines einzelnen Eigentümers. Die Woh­nungs­ei­gen­tums­ver­wal­tung (WEG-Verwaltung) hingegen ist für das Ge­mein­schafts­ei­gen­tum aller Woh­nungs­ei­gen­tü­mer zuständig, also zum Beispiel das Treppenhaus, das Dach oder die Außenanlagen. Während die WEG-Verwaltung von der Ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft bestellt wird, beauftragt jeder Eigentümer die Son­der­ei­gen­tums­ver­wal­tung individuell.

Wie hoch sind die Kosten der Son­der­ei­gen­tums­ver­wal­tung?

Die Kosten der Son­der­ei­gen­tums­ver­wal­tung hängen vom Leistungsumfang und der Größe der Einheit ab. Auch der Standort der Immobilie und die Wahl des Anbieters haben Einfluss auf die Höhe der Kosten. Die Kosten für die SE-Verwaltung werden meist als monatliche Pauschale pro Einheit berechnet.

Kann ich die Kosten für die SE-Verwaltung auf meine Mieter umlegen?

Nein, Kosten für die Son­der­ei­gen­tums­ver­wal­tung gelten als Ver­wal­tungs­kos­ten und dürfen somit nicht auf den Mieter umgelegt werden. Als Eigentümer müssen Sie diese Kosten also selbst tragen.

Sind die SE-Ver­wal­tungs­kos­ten steuerlich absetzbar?

Ja, bei vermieteten Einheiten können diese Ausgaben als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden, da sie im Zusammenhang mit der Erzielung von Mieteinnahmen stehen.