Die Sicherungsgrundschuld ist eine besondere Form der Grundschuld und ein gängiges Mittel zur Absicherung von Immobiliendarlehen. Sie wird im Grundbuch eingetragen und durch eine separate Vereinbarung mit einer konkreten Forderung verknüpft.
Was ist die Sicherungsgrundschuld?
Die Sicherungsgrundschuld ist ein Grundpfandrecht, das im Grundbuch eingetragen wird, um einen Kredit – in der Regel ein Immobiliendarlehen – abzusichern. Sie ermöglicht dem Kreditgeber, die Immobilie zu verwerten, wenn der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Anders als die klassische Grundschuld ist die Sicherungsgrundschuld durch eine sogenannte Sicherungsabrede mit einem konkreten Kredit verknüpft. In der Praxis sind die meisten Grundschulden als Sicherungsgrundschulden ausgestaltet.
Wie wird eine Sicherungsgrundschuld bestellt?
Die Bestellung einer Sicherungsgrundschuld erfordert eine notarielle Vereinbarung zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Gläubiger sowie die Eintragung im Grundbuch. Zusätzlich wird meist eine Sicherungsabrede getroffen, die festlegt, welche Forderung durch die Grundschuld gesichert wird.
Was ist die Sicherungsabrede?
Die Sicherungsabrede ist ein schuldrechtlicher Vertrag, der zwischen Kreditgeber und Eigentümer geschlossen wird. Die Sicherungsabrede verbindet die abstrakte Grundschuld mit einer konkreten Forderung. Das bedeutet, sie legt fest, wann und in welchem Umfang der Gläubiger aus der Grundschuld vollstrecken darf.
Was passiert mit der Sicherungsgrundschuld, wenn das Darlehen vollständig zurückgezahlt ist?
Nach Rückzahlung des Kredits erlischt zwar der Sicherungszweck, die Grundschuld bleibt jedoch im Grundbuch bestehen. Sie ist dann rechtlich „leer“, also nicht mehr an eine Forderung gebunden. Als Eigentümer können Sie in diesem Fall entscheiden, ob Sie die Grundschuld löschen oder bestehen lassen möchten.
persönliche Beratung
Nach einem kostenlosen Erstgespräch vereinbaren wir gemeinsam einen Fixpreis, zu dem Sie Ihre Immobilie von uns schätzen lassen können. Sie erhalten ein seriöses Wertgutachten, das auf Wunsch auch vor Gericht und auf Behörden gültig ist.
Wir nehmen kurzfristige Aufträge in unseren zahlreichen Sachverständigenbüros in ganz Deutschland an. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Kann ich eine Sicherungsgrundschuld erneut nutzen?
Ja, eine einmal eingetragene Sicherungsgrundschuld kann erneut zur Absicherung eines anderen Kredits verwendet werden. Voraussetzung ist, dass der bisherige Gläubiger sie freigibt und eine neue Sicherungsabrede mit dem neuen Kreditgeber getroffen wird. Das spart Zeit und Kosten, da keine neue Grundschuld bestellt und eingetragen werden muss.
Kann die Sicherungsgrundschuld abgetreten werden?
Ja, eine Sicherungsgrundschuld kann auf einen neuen Gläubiger abgetreten werden. Das ist besonders bei einer Anschlussfinanzierung oder Umschuldung eines Immobilienkredits üblich. In diesem Fall bleibt die Grundschuld im Grundbuch bestehen, wird aber auf den neuen Kreditgeber übertragen. Voraussetzung ist, dass beide Banken der Abtretung zustimmen.