Die Gemarkung ist die größte Gebietseinheit im Lie­gen­schafts­ka­tas­ter und umfasst mehrere Flure und Flurstücke. Der Begriff geht ursprünglich auf das Wort Grenze zurück und bezeichnete ein Gebiet, das als zusammengehörig betrachtet wurde. Gemarkungen tragen meist den Namen einer Stadt, Gemeinde oder eines Ortsteils. Sie entsprechen jedoch nicht den heutigen Ver­wal­tungs­gren­zen.

Was ist eine Gemarkung und wann spielt sie eine Rolle?

Eine Gemarkung ist ein klar abgegrenzter Katasterbezirk, der mehrere Flure und Flurstücke umfasst und der eindeutigen Zuordnung sowie Verwaltung aller Grundstücke im Lie­gen­schafts­ka­tas­ter dient.

Die Gemarkung erfüllt mehrere wichtige Funktionen:

  • Ver­mes­sungs­tech­ni­sche Zuordnung aller Flächen im Kataster
  • Grundlage für das Grundbuch, in dem jedes Grundstück mit Gemarkung, Flur und Flurstück geführt wird
  • Verwaltungs- und Be­steue­rungs­grund­la­ge für Städte, Gemeinden und Finanzämter
  • Rechts­si­cher­heit bei Ei­gen­tums­über­tra­gun­gen, Verkäufen oder Teilungen

Gemarkungen sichern damit die räumliche Ordnung des Grundbesitzes und sind unentbehrlich für Bauleitplanung, Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung und Erstellung eines Ver­kehrs­wert­gut­ach­tens.

Wie ist eine Gemarkung aufgebaut?

Eine Gemarkung gliedert sich hierarchisch in:

  • Gemarkung: größter Katasterbezirk (z. B. München-Trudering)
  • Flur: Teilbereich innerhalb der Gemarkung
  • Flurstück: kleinste ver­mes­sungs­tech­ni­sche Einheit

Damit bildet die Gemarkung die oberste Ordnungsebene im Katasterwesen. Alle Flurstücke einer Gemarkung sind fortlaufend nummeriert und in der Lie­gen­schafts­kar­te verzeichnet.

Wie wird eine Gemarkung bezeichnet?

Gemarkungsnamen orientieren sich in der Regel an Orts- oder Ge­mein­de­be­zeich­nun­gen.

Beispiele:

  • Gemarkung Berlin-Mitte
  • Gemarkung Hamburg-Eppendorf
  • Gemarkung Köln-Rodenkirchen

In ländlichen Gebieten entspricht die Gemarkung häufig der ehemaligen Gemeindegrenze vor Gebietsreformen. Die offiziellen Bezeichnungen werden von den Ka­tas­ter­be­hör­den der Länder geführt.

Wie kann ich die Gemarkung meines Grundstücks herausfinden?

Die Gemarkung ist in mehreren amtlichen Dokumenten angegeben, insbesondere in:

  • dem Grundbuchauszug (im Be­stands­ver­zeich­nis),
  • der Lie­gen­schafts­kar­te (Flurkarte),
  • dem Auszug aus dem Lie­gen­schafts­ka­tas­ter (ALKIS-Auszug).

Sie wird dort stets gemeinsam mit der Flur- und Flur­stücks­num­mer genannt, um jedes Grundstück eindeutig zu identifizieren.

Beispiel: Gemarkung München-Trudering, Flur 15, Flurstück 274/3

Wie entstehen neue Gemarkungen oder Änderungen?

Neue oder geänderte Gemarkungen entstehen durch:

  • Kommunale Gebietsreformen,
  • Neugründung von Ortsteilen,
  • Ka­tas­ter­neu­ord­nun­gen (z. B. Flurbereinigung, Er­schlie­ßungs­maß­nah­men)

Änderungen erfolgen durch die Katasterbehörde des jeweiligen Bundeslandes und werden im amtlichen Ver­mes­sungs­re­gis­ter veröffentlicht. Alte Namen oder Zuordnungen werden archiviert, damit sie weiterhin nachvollziehbar bleiben.

Was ist der Ge­mar­kungs­schlüs­sel?

Der Ge­mar­kungs­schlüs­sel ist ein amtlicher Zahlencode, mit dem jede Gemarkung in Deutschland eindeutig identifiziert wird. Er besteht in der Regel aus vier bis sechs Ziffern, die aus dem Amtlichen Re­gio­nal­schlüs­sel (ARS) abgeleitet sind.

Beispiel: Gemarkung München-Trudering → Ge­mar­kungs­schlüs­sel: 098707

  • „09“ steht für Bayern
  • „8707“ für die Gemarkung innerhalb des Landkreises oder der Stadt