Die Brief­grund­schuld ist eine klassische Form der Kreditsicherung bei Immobilien. Sie kombiniert den Eintrag im Grundbuch mit einem zusätzlichen Grund­schuld­brief.

Was ist eine Brief­grund­schuld?

Die Brief­grund­schuld ist eine Grundschuld, bei der zusätzlich zum Grund­buch­ein­trag ein Grund­schuld­brief ausgestellt wird. Dieser Grund­schul­d­rief­dient als rechtlicher Nachweis des Gläubigerrechts und muss bei Übertragungen oder Vollstreckungen im Original vorliegen.

Anders als bei der Buchgrundschuld werden Änderungen wie Gläu­bi­ger­wech­sel nicht im Grundbuch dokumentiert, sondern ergeben sich allein aus dem Besitz des Briefes. Das macht die Brief­grund­schuld besonders flexibel, birgt aber auch Risiken bei Verlust oder Missbrauch.

Was steht im Grund­schuld­brief?

Bei der Bestellung einer Brief­grund­schuld stellt das Grundbuchamt einen Grund­schuld­brief als amtliche Urkunde aus. Dieser enthält insbesondere Angaben

  • zur Grundschuld (Höhe, Fälligkeit, Zinsen),
  • zum Be­las­tungs­ge­gen­stand (Grundstück oder Immobilie),
  • zum Gläubiger.

Rechtlich maßgeblich ist der Besitz des Briefes: Wer ihn innehat, gilt als Gläubiger der Grundschuld und kann daraus Ansprüche geltend machen. In der Praxis verbleibt der Grund­schuld­brief daher meist bei der finanzierenden Bank und wird erst nach vollständiger Rückzahlung des Darlehens an den Eigentümer herausgegeben.

Welche Vorteile hat eine Brief­grund­schuld?

Der Vorteil einer Brief­grund­schuld gegenüber einer Buchgrundschuld ist die Flexibilität. Wird die Grundschuld an eine andere Person oder Institution übertragen, ist dafür kein mit Kosten verbundener Grund­buch­ein­trag nötig, sondern lediglich eine Ab­tre­tungs­er­klä­rung und die Übergabe des Grund­schuld­briefs. Außenstehende Dritte können die Grund­schuld­über­tra­gung nicht nachvollziehen.

Welche Nachteile und Risiken bestehen bei der Brief­grund­schuld?

Schon bei der Eintragung der Brief­grund­schuld begegnen Sie einem ersten Nachteil: Die Gebühren zur Erstellung des Grund­schuld­briefs samt Grund­buch­ein­trag sind ungefähr um ein Viertel teurer als bei einer rein im Grundbuch eingetragene Grundschuld.

Das größte Risiko der Brief­grund­schuld besteht darin, dass der Grund­schuld­brief verloren geht oder in unbefugte Hände gerät. Gelangen unberechtigte Dritte, zum Beispiel bei einem Einbruch, in den Besitz des Grund­schuld­briefs, können sie als Gläubiger den Anspruch auf Auszahlung der vollen Summe einschließlich Zinsen geltend machen. Das gilt auch, wenn Sie das Geld oder einen Teil davon bereits an den Berechtigten zurückbezahlt haben.

Ist der Brief verschwunden, kann die Grundschuld weder übertragen noch gelöscht werden. In diesem Fall ist ein kosten- und zeitintensives Auf­ge­bots­ver­fah­ren beim Amtsgericht notwendig, um den Brief für kraftlos zu erklären. Steht ein Im­mo­bi­li­en­ver­kauf an, verzögert der Verlust des Grund­schul­briefs die Ei­gen­tums­über­tra­gung um mehr als ein halbes Jahr.