Immobilienbewertung & Immobilienverkauf für Testamentsvollstrecker
Als Testamentsvollstrecker stehen Sie vor der Herausforderung, den Nachlass gerecht und effizient zu verwalten. Unsere professionellen Verkehrswertgutachten bieten Ihnen die Lösung für eine präzise Immobilienbewertung und reibungslose Abwicklung. Auf Wunsch verkaufen wir die geerbte Immobilie auch für Sie.
Das Wichtigste in Kürze
- Als Testamentsvollstrecker haben Sie innerhalb kurzer Zeit viele Aufgaben rund um die Verwaltung des Nachlasses des Verstorbenen um die Ohren. Dabei sind Sie womöglich berufstätig, haben schon ohne diese zusätzliche Aufgabe kaum Zeit und betrauern den Verlust eines geliebten Menschen.
- Gehört eine Immobilie zum Nachlass, der unter mehreren Erben aufgeteilt werden muss, verkompliziert sich alles. In diesem Fall haben Sie mehrere Optionen, darunter Realteilung, Verkauf oder Überschreibung an einen Erben mit Ausbezahlung der anderen.
- Damit alles fair bleibt und die vorprogrammierten Erbschaftsstreitigkeiten vermieden werden, empfiehlt sich die Unterstützung eines Sachverständigen für Immobilien.
- Der Sachverständige erstellt ein objektives Gutachten über den Marktwert der Nachlassimmobilie.
- Die vielfach zertifizierten, öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der Heid Immobilienbewertung sind darüber hinaus als Mediatoren in Immobilienfragen für Sie da.
- Testamentsvollstrecker dürfen uns optional mit dem Immobilienverkauf betrauen.

Ihre Vorteile auf einen Blick:
Gesetzeskonform
Unsere Gutachten erstellen wir rechtssicher nach §194 BauGB und ImmoWertV.
Zertifiziert
Unsere Gutachter verfügen über Zertifikate von TÜV, DEKRA, DIA, HypZert und EIPOS.
Zeitnah
Rasche Bearbeitung. Sie erhalten Ihr Gutachten meist in 2-3 Wochen.
Festpreisgarantie
Wir bieten Ihnen einen transparenten Festpreis für unsere Leistung an.
Mit Verkauf
Auf Wunsch verkaufen wir die Immobilie direkt oder über unsere Partner für Sie.
Von Unsicherheit zu Klarheit – Ihr Weg mit uns:
Sie fühlen sich überfordert mit der Verantwortung und sind unsicher, wie hoch der Wert der Nachlassimmobilie wirklich ist? Selbstständige Bewertungen oder Schätzungen von Online-Tools haben nicht die gewünschte Sicherheit gebracht. Sie ziehen bereits einen Anwalt in Erwägung, um sich für keimende Konflikte mit anderen Erben zu wappnen?
Vermeiden Sie Stress bei der Abwicklung der Erbschaft dort, wo dies in Ihrer Macht steht. Und das ist bei der Immobilie. Diese stellt oft nicht nur einen beträchtlichen Teil des Nachlasses dar, sondern zudem einen Streitpunkt.
Als Testamentsvollstrecker ist es Ihre Aufgabe, den Nachlass samt Immobilie fair unter den Erben aufzuteilen. Hierfür brauchen Sie eine korrekte und akzeptierte Wertermittlung.
Herausforderungen für Testamentsvollstrecker | Vorteile einer Immobilienbewertung von Heid |
Unsicherheit über den Immobilienwert | Objektive & anerkannte Schätzung des Immobilienwertes |
Fehlende rechtliche Kenntnisse | Rechtskonforme Bewertung, von Behörden und Gerichten anerkannt |
Angst vor Konflikten zwischen Erben | Transparente Prozesse, klare Kommunikation, Sachverständiger als Immobilienmediator |
Zeitmangel, um Erbschaft effizient zu verwalten | Zeitersparnis & Stressvermeidung durch professionelle Unterstützung |
Unsicherheit über Verbleib der Immobilie | Auf Wunsch: Immobilienverkauf durch Profis |
Unser Ansatz: Wir bieten Ihnen ein professionelles, rechtssicheres Verkehrswertgutachten mit persönlicher Expertenberatung durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige.
Ein Todesfall ist schlimm genug und als Testamentsvollstrecker haben Sie genügend Aufgaben, die Sie nicht delegieren können. Zumindest was das Immobilienvermögen des Verstorbenen angeht, dürfen Sie auf unsere fachkundige Unterstützung zählen. Verschaffen Sie sich Klarheit über den Immobilienwert, profitieren Sie mit unserem Verkehrswertgutachten von rechtlicher Sicherheit und sorgen Sie dafür, dass die Erbengemeinschaft trotz Hausverkauf harmonisch bleibt.
So funktioniert die Immobilienbewertung für Testamentsvollstrecker
Wir erklären Ihnen im Video, was Sie der Heid Immobilienbewertung erwarten dürfen.
Bis zu Ihrer Immobilienbewertung sind es nur 5 Schritte, die wir gemeinsam gehen:
- Kontaktaufnahme: Sie erreichen uns über unser Kontaktformular oder telefonisch unter der Rufnummer 0800 – 90 90 282. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen und vereinbaren gemeinsam einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.
- Kostenlose Erstberatung: Wir klären im unverbindlichen Erstgespräch mit Ihnen Ihre individuellen Bedürfnisse und ermitteln die sinnvollsten Maßnahmen zur Bewertung Ihrer Nachlassimmobilie.
- Unterlagen zusammenstellen: Stimmen Sie unserem Angebot zu, unterzeichnen Sie den Vertrag und lassen uns alle notwendigen Dokumente und Unterlagen zukommen, die wir für die Bewertung benötigen.
- Wir bewerten Ihre Immobilie umgehend: Wir vereinbaren einen Besichtigungstermin vor Ort und beschaffen uns, falls noch nicht vorhanden, die nötigen Dokumente mit einer Vollmacht.
- Gutachten erhalten: 2 bis 3 Wochen später halten Sie Ihr Verkehrswertgutachten in den Händen. Damit haben Sie eine neutrale, objektive und sachverständige Immobilienbewertung für den Nachlass.
Wenn Sie möchten, kümmern wir uns anschließend um den Immobilienverkauf und entlasten Sie als Testamentsvollstrecker von dieser Bürde.
Häufige Fragen von Testamentsvollstreckern zur Immobilienbewertung
Als Testamentsvollstrecker wollen Sie kein Risiko eingehen. Bloß keinen Fehler machen in einer ohnehin schon schwierigen Situation. Andererseits möchten Sie natürlich keine unnötigen Kosten verursachen. An dieser Stelle beantworten wir Ihnen eine Reihe von Fragen, die wir oft von Nachlassverwaltern gestellt bekommen.
Was kostet ein Gutachten für eine Nachlassimmobilie?
Ein Verkehrswertgutachten für eine Wohnimmobilie erhalten Sie ab 2.790 Euro. Der genaue Umfang lässt sich allerdings erst beziffern, wenn der Sachverständige ein paar Details zur Immobilie kennt. Aber seien Sie unbesorgt: Während andere Gutachter Ihnen jede Menge Extrakosten auf die Rechnung packen, lassen wir Ihnen nach dem kostenlosen Erstgespräch ein konkretes Festpreisangebot zukommen.
Bedenken Sie: Die Investition in ein Verkehrswertgutachten sichert eine faire Abwicklung und kann kostspielige rechtliche Auseinandersetzungen vermeiden.
Wer bezahlt das Gutachten für eine Nachlassimmobilie?
Der Testamentsvollstrecker wird im Rahmen seiner Verwaltungsaufgaben für den Nachlass tätig. Die dabei entstehenden Kostensind Teil der Nachlassverwaltung. Eine ordnungsgemäße Nachlassverwaltung schließt die korrekte Bewertung von Nachlassgegenständen wie Immobilien ein.
Der Testamentsvollstrecker hat das Recht, Dienste qualifizierter Dritter bei der Verwaltung und Verwertung der Immobilie in Anspruch zu nehmen. Ein Verkehrswertgutachten kann notwendig sein, um den angemessenen Wert einer Immobilie zu ermitteln. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Verkauf oder eine Ausbezahlung der Miterben geplant ist. Ein Verkehrswertgutachten dient der ordnungsgemäßen Nachlassverwaltung und dem Schutz der Erbeninteressen.
Was passiert, wenn ich nach Erhalt des Gutachtens noch Fragen habe?
Da wir unsere gesetzeskonformen Maßstäbe zur Bewertung Ihrer Nachlassimmobilie transparent im Verkehrswertgutachten aufschlüsseln, gibt es nur selten Rückfragen. Sollte die Erbengemeinschaft oder eine Behörde dennoch konkrete Fragen zum Wert der Immobilie oder unserer Berechnung haben, beantworten wir diese im Rahmen unserer kostenlosen Nachbetreuung gerne.
Kann ich die Immobilienbewertung auch für den Verkauf des geerbten Hauses nutzen?
Ja, ein Verkehrswertgutachten ist eine starke Verhandlungsgrundlage beim Verkauf der Nachlassimmobilie. Das Gutachten kann die Veräußerung sogar beschleunigen, da potenzielle Käufer darin Schwachstellen, die sie ohnehin nicht verschweigen dürfen, und zu erwartende Investitionskosten direkt ersehen können. Dadurch erhalten Kaufinteressenten gleich eine realistische und fachkundige Einschätzung zur Immobilie und sparen Zeit und Geld, da sie keinen eigenen Gutachter mit der Bewertung der Immobilie beauftragen müssen.
Darf ich als Testamentsvollstrecker eine Nachlassimmobilie (auch an mich selbst) verkaufen?
Ja, als Testamentsvollstrecker dürfen Sie eine Nachlassimmobilie grundsätzlich verkaufen. Hier sind die wichtigsten Punkte dazu:
- Der Testamentsvollstrecker hat die Befugnis, über Nachlassgegenstände zu verfügen.
- Er kann eine zum Nachlass gehörende Immobilie veräußern, wenn dies durch die ordnungsgemäße Nachlassverwaltung geboten ist.
- Der Testamentsvollstrecker kann den Verkauf auch ohne Zustimmung der Erben durchführen. Die Erben müssen bei der Beurkundung des Kaufvertrages nicht anwesend sein.
- Der Immobilienverkauf durch den Nachlassverwalter muss zu einem angemessenen Preis erfolgen. Der Testamentsvollstrecker darf seine Befugnisse nicht missbrauchen.
- Ein Testamentsvollstrecker darf eine Immobilie sogar an sich selbst verkaufen, solange dies zum angemessenen Preis geschieht (vgl. ndtv.info).
- Die Befugnis des Testamentsvollstreckers kann durch letztwillige Anordnungen des Erblassers eingeschränkt werden.
- Der Testamentsvollstrecker muss bei seinen Handlungen stets im Interesse des Nachlasses und gemäß dem Willen des Erblassers handeln.
- Bei Immobilienverkäufen muss der Testamentsvollstrecker ein Testamentsvollstreckerzeugnis in Ausfertigung vorlegen.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Testamentsvollstrecker zwar weitreichende Befugnisse hat, aber auch einer sorgfältigen Prüfungspflicht unterliegt, insbesondere wenn es um den Verkauf von wertvollen Nachlassgegenständen wie Immobilien geht. Auf der anderen Seite ist der Testamentsvollstrecker dazu verpflichtet, den Wert einer Nachlassimmobilie zu erhalten und diese gegebenenfalls sogar zu vermieten oder zu verpachten, um Einnahmen zu generieren (vgl. ra-balg.de).
Sollten Sie erwägen, die Nachlassimmobilie ohne Zustimmung der Erbengemeinschaft zu verkaufen oder die Immobilie gar selbst zu erwerben, brauchen Sie zwingend eine unparteiische und sachkundige Schätzung des Immobilienwertes. Diese muss fair und marktgerecht erfolgen und im Zweifelsfall einer gerichtlichen Untersuchung standhalten. Mit dem Verkehrswertgutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gehen Sie auf Nummer sicher.
Kümmern Sie sich auch um den Verkauf einer Nachlassimmobilie?
Unser Kerngeschäft ist die Bewertung von Immobilien. In diesem Zug kommt häufig vor, dass uns Nachlassverwalter bitten, die Immobilie direkt zu veräußern. Wir verfügen deutschlandweit über ein entsprechendes Netzwerk und regionale Partner, um den Immobilienverkauf für Testamentsvollstrecker vorzunehmen. Sprechen Sie uns gerne – auch nach Erhalt des Gutachtens – darauf an.
Effiziente Nachlassverwaltung mit Immobilieneigentum
Beenden Sie die Unsicherheit rund um die geerbte Immobilie und vermeiden Sie potenzielle Konflikte. Kontaktieren Sie uns noch heute für Ihr maßgeschneidertes Verkehrswertgutachten und sorgen Sie für Klarheit und Rechtssicherheit in der Nachlassverwaltung.
Vertrauen Sie auf unsere Expertise – für eine reibungslose und gerechte Abwicklung des Nachlasses.