Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung & Im­mo­bi­li­en­ver­kauf für Tes­ta­ments­voll­stre­cker

Als Tes­ta­ments­voll­stre­cker stehen Sie vor der Herausforderung, den Nachlass gerecht und effizient zu verwalten. Unsere professionellen Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten bieten Ihnen die Lösung für eine präzise Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung und reibungslose Abwicklung. Auf Wunsch verkaufen wir die geerbte Immobilie auch für Sie.

Das Wichtigste in Kürze

  • Als Tes­ta­ments­voll­stre­cker haben Sie innerhalb kurzer Zeit viele Aufgaben rund um die Verwaltung des Nachlasses des Verstorbenen um die Ohren. Dabei sind Sie womöglich berufstätig, haben schon ohne diese zusätzliche Aufgabe kaum Zeit und betrauern den Verlust eines geliebten Menschen.
  • Gehört eine Immobilie zum Nachlass, der unter mehreren Erben aufgeteilt werden muss, verkompliziert sich alles. In diesem Fall haben Sie mehrere Optionen, darunter Realteilung, Verkauf oder Überschreibung an einen Erben mit Ausbezahlung der anderen.
  • Damit alles fair bleibt und die vor­pro­gram­mier­ten Erb­schafts­strei­tig­kei­ten vermieden werden, empfiehlt sich die Unterstützung eines Sach­ver­stän­di­gen für Immobilien.
  • Der Sachverständige erstellt ein objektives Gutachten über den Marktwert der Nach­lass­im­mo­bi­lie.
  • Die vielfach zertifizierten, öffentlich bestellten und vereidigten Sach­ver­stän­di­gen der Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung sind darüber hinaus als Mediatoren in Im­mo­bi­li­en­fra­gen für Sie da.
  • Tes­ta­ments­voll­stre­cker dürfen uns optional mit dem Im­mo­bi­li­en­ver­kauf betrauen.
6 Gründe für eine professionelle Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung bei der Nach­lass­ver­wal­tung.
Bekannt aus

Ihre Vorteile auf einen Blick:

Gesetzeskonform

Unsere Gutachten erstellen wir rechtssicher nach §194 BauGB und ImmoWertV.

Zertifiziert

Unsere Gutachter verfügen über Zertifikate von TÜV, DEKRA, DIA, HypZert und EIPOS.

Zeitnah

Rasche Bearbeitung. Sie erhalten Ihr Gutachten meist in 2-3 Wochen.

Festpreis​garantie

Wir bieten Ihnen einen transparenten Festpreis für unsere Leistung an.

Mit Verkauf

Auf Wunsch verkaufen wir die Immobilie direkt oder über unsere Partner für Sie.

Von Unsicherheit zu Klarheit – Ihr Weg mit uns:

Sie fühlen sich überfordert mit der Verantwortung und sind unsicher, wie hoch der Wert der Nach­lass­im­mo­bi­lie wirklich ist? Selbstständige Bewertungen oder Schätzungen von Online-Tools haben nicht die gewünschte Sicherheit gebracht. Sie ziehen bereits einen Anwalt in Erwägung, um sich für keimende Konflikte mit anderen Erben zu wappnen?

Vermeiden Sie Stress bei der Abwicklung der Erbschaft dort, wo dies in Ihrer Macht steht. Und das ist bei der Immobilie. Diese stellt oft nicht nur einen beträchtlichen Teil des Nachlasses dar, sondern zudem einen Streitpunkt.

Als Tes­ta­ments­voll­stre­cker ist es Ihre Aufgabe, den Nachlass samt Immobilie fair unter den Erben aufzuteilen. Hierfür brauchen Sie eine korrekte und akzeptierte Wertermittlung.

Her­aus­for­de­run­gen für Tes­ta­ments­voll­stre­cker Vorteile einer Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung von Heid
Unsicherheit über den Immobilienwert Objektive & anerkannte Schätzung des Im­mo­bi­li­en­wer­tes
Fehlende rechtliche Kenntnisse Rechtskonforme Bewertung, von Behörden und Gerichten anerkannt
Angst vor Konflikten zwischen Erben Transparente Prozesse, klare Kommunikation, Sach­ver­stän­di­ger als Im­mo­bi­li­en­me­dia­tor
Zeitmangel, um Erbschaft effizient zu verwalten Zeitersparnis & Stress­ver­mei­dung durch professionelle Unterstützung
Unsicherheit über Verbleib der Immobilie Auf Wunsch: Im­mo­bi­li­en­ver­kauf durch Profis

Unser Ansatz: Wir bieten Ihnen ein professionelles, rechtssicheres Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten mit persönlicher Ex­per­ten­be­ra­tung durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige.

Ein Todesfall ist schlimm genug und als Tes­ta­ments­voll­stre­cker haben Sie genügend Aufgaben, die Sie nicht delegieren können. Zumindest was das Im­mo­bi­li­en­ver­mö­gen des Verstorbenen angeht, dürfen Sie auf unsere fachkundige Unterstützung zählen. Verschaffen Sie sich Klarheit über den Immobilienwert, profitieren Sie mit unserem Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten von rechtlicher Sicherheit und sorgen Sie dafür, dass die Er­ben­ge­mein­schaft trotz Hausverkauf harmonisch bleibt.

So funktioniert die Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung für Tes­ta­ments­voll­stre­cker

Wir erklären Ihnen im Video, was Sie der Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung erwarten dürfen.

Bis zu Ihrer Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung sind es nur 5 Schritte, die wir gemeinsam gehen:

  1. Kontaktaufnahme: Sie erreichen uns über unser Kontaktformular oder telefonisch unter der Rufnummer 0800 – 90 90 282. Wir melden uns schnellst­mög­lich bei Ihnen und vereinbaren gemeinsam einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.
  2. Kostenlose Erstberatung: Wir klären im unverbindlichen Erstgespräch mit Ihnen Ihre individuellen Bedürfnisse und ermitteln die sinnvollsten Maßnahmen zur Bewertung Ihrer Nach­lass­im­mo­bi­lie.
  3. Unterlagen zusammenstellen: Stimmen Sie unserem Angebot zu, unterzeichnen Sie den Vertrag und lassen uns alle notwendigen Dokumente und Unterlagen zukommen, die wir für die Bewertung benötigen.
  4. Wir bewerten Ihre Immobilie umgehend: Wir vereinbaren einen Be­sich­ti­gungs­ter­min vor Ort und beschaffen uns, falls noch nicht vorhanden, die nötigen Dokumente mit einer Vollmacht.
  5. Gutachten erhalten: 2 bis 3 Wochen später halten Sie Ihr Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten in den Händen. Damit haben Sie eine neutrale, objektive und sachverständige Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung für den Nachlass.

Wenn Sie möchten, kümmern wir uns anschließend um den Im­mo­bi­li­en­ver­kauf und entlasten Sie als Tes­ta­ments­voll­stre­cker von dieser Bürde.

Häufige Fragen von Tes­ta­ments­voll­stre­ckern zur Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung

Als Tes­ta­ments­voll­stre­cker wollen Sie kein Risiko eingehen. Bloß keinen Fehler machen in einer ohnehin schon schwierigen Situation. Andererseits möchten Sie natürlich keine unnötigen Kosten verursachen. An dieser Stelle beantworten wir Ihnen eine Reihe von Fragen, die wir oft von Nach­lass­ver­wal­tern gestellt bekommen.

Was kostet ein Gutachten für eine Nach­lass­im­mo­bi­lie?

Ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten für eine Wohnimmobilie erhalten Sie ab 2.790 Euro. Der genaue Umfang lässt sich allerdings erst beziffern, wenn der Sachverständige ein paar Details zur Immobilie kennt. Aber seien Sie unbesorgt: Während andere Gutachter Ihnen jede Menge Extrakosten auf die Rechnung packen, lassen wir Ihnen nach dem kostenlosen Erstgespräch ein konkretes Fest­preis­an­ge­bot zukommen.

Bedenken Sie: Die Investition in ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten sichert eine faire Abwicklung und kann kostspielige rechtliche Aus­ein­an­der­set­zun­gen vermeiden.

Wer bezahlt das Gutachten für eine Nach­lass­im­mo­bi­lie?

Der Tes­ta­ments­voll­stre­cker wird im Rahmen seiner Ver­wal­tungs­auf­ga­ben für den Nachlass tätig. Die dabei entstehenden Kostensind Teil der Nach­lass­ver­wal­tung. Eine ordnungsgemäße Nach­lass­ver­wal­tung schließt die korrekte Bewertung von Nach­lass­ge­gen­stän­den wie Immobilien ein.

Der Tes­ta­ments­voll­stre­cker hat das Recht, Dienste qualifizierter Dritter bei der Verwaltung und Verwertung der Immobilie in Anspruch zu nehmen. Ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten kann notwendig sein, um den angemessenen Wert einer Immobilie zu ermitteln. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Verkauf oder eine Ausbezahlung der Miterben geplant ist. Ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten dient der ordnungsgemäßen Nach­lass­ver­wal­tung und dem Schutz der Erbeninteressen.

Was passiert, wenn ich nach Erhalt des Gutachtens noch Fragen habe?

Da wir unsere ge­set­zes­kon­for­men Maßstäbe zur Bewertung Ihrer Nach­lass­im­mo­bi­lie transparent im Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten aufschlüsseln, gibt es nur selten Rückfragen. Sollte die Er­ben­ge­mein­schaft oder eine Behörde dennoch konkrete Fragen zum Wert der Immobilie oder unserer Berechnung haben, beantworten wir diese im Rahmen unserer kostenlosen Nachbetreuung gerne.

Kann ich die Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung auch für den Verkauf des geerbten Hauses nutzen?

Ja, ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten ist eine starke Ver­hand­lungs­grund­la­ge beim Verkauf der Nach­lass­im­mo­bi­lie. Das Gutachten kann die Veräußerung sogar beschleunigen, da potenzielle Käufer darin Schwachstellen, die sie ohnehin nicht verschweigen dürfen, und zu erwartende In­ves­ti­ti­ons­kos­ten direkt ersehen können. Dadurch erhalten Kauf­in­ter­es­sen­ten gleich eine realistische und fachkundige Einschätzung zur Immobilie und sparen Zeit und Geld, da sie keinen eigenen Gutachter mit der Bewertung der Immobilie beauftragen müssen.

Darf ich als Tes­ta­ments­voll­stre­cker eine Nach­lass­im­mo­bi­lie (auch an mich selbst) verkaufen?

Ja, als Tes­ta­ments­voll­stre­cker dürfen Sie eine Nach­lass­im­mo­bi­lie grundsätzlich verkaufen. Hier sind die wichtigsten Punkte dazu:

  1. Der Tes­ta­ments­voll­stre­cker hat die Befugnis, über Nach­lass­ge­gen­stän­de zu verfügen.
  2. Er kann eine zum Nachlass gehörende Immobilie veräußern, wenn dies durch die ordnungsgemäße Nach­lass­ver­wal­tung geboten ist.
  3. Der Tes­ta­ments­voll­stre­cker kann den Verkauf auch ohne Zustimmung der Erben durchführen. Die Erben müssen bei der Beurkundung des Kaufvertrages nicht anwesend sein.
  4. Der Im­mo­bi­li­en­ver­kauf durch den Nach­lass­ver­wal­ter muss zu einem angemessenen Preis erfolgen. Der Tes­ta­ments­voll­stre­cker darf seine Befugnisse nicht missbrauchen.
  5. Ein Tes­ta­ments­voll­stre­cker darf eine Immobilie sogar an sich selbst verkaufen, solange dies zum angemessenen Preis geschieht (vgl. ndtv.info).
  6. Die Befugnis des Tes­ta­ments­voll­stre­ckers kann durch letztwillige Anordnungen des Erblassers eingeschränkt werden.
  7. Der Tes­ta­ments­voll­stre­cker muss bei seinen Handlungen stets im Interesse des Nachlasses und gemäß dem Willen des Erblassers handeln.
  8. Bei Im­mo­bi­li­en­ver­käu­fen muss der Tes­ta­ments­voll­stre­cker ein Tes­ta­ments­voll­stre­ck­erzeug­nis in Ausfertigung vorlegen.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Tes­ta­ments­voll­stre­cker zwar weitreichende Befugnisse hat, aber auch einer sorgfältigen Prüfungspflicht unterliegt, insbesondere wenn es um den Verkauf von wertvollen Nach­lass­ge­gen­stän­den wie Immobilien geht. Auf der anderen Seite ist der Tes­ta­ments­voll­stre­cker dazu verpflichtet, den Wert einer Nach­lass­im­mo­bi­lie zu erhalten und diese gegebenenfalls sogar zu vermieten oder zu verpachten, um Einnahmen zu generieren (vgl. ra-balg.de).

Sollten Sie erwägen, die Nach­lass­im­mo­bi­lie ohne Zustimmung der Er­ben­ge­mein­schaft zu verkaufen oder die Immobilie gar selbst zu erwerben, brauchen Sie zwingend eine unparteiische und sachkundige Schätzung des Im­mo­bi­li­en­wer­tes. Diese muss fair und marktgerecht erfolgen und im Zweifelsfall einer gerichtlichen Untersuchung standhalten. Mit dem Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sach­ver­stän­di­gen gehen Sie auf Nummer sicher.

Kümmern Sie sich auch um den Verkauf einer Nach­lass­im­mo­bi­lie?

Unser Kerngeschäft ist die Bewertung von Immobilien. In diesem Zug kommt häufig vor, dass uns Nach­lass­ver­wal­ter bitten, die Immobilie direkt zu veräußern. Wir verfügen deutschlandweit über ein entsprechendes Netzwerk und regionale Partner, um den Im­mo­bi­li­en­ver­kauf für Tes­ta­ments­voll­stre­cker vorzunehmen. Sprechen Sie uns gerne – auch nach Erhalt des Gutachtens – darauf an.

Effiziente Nach­lass­ver­wal­tung mit Im­mo­bi­li­en­ei­gen­tum

Beenden Sie die Unsicherheit rund um die geerbte Immobilie und vermeiden Sie potenzielle Konflikte. Kontaktieren Sie uns noch heute für Ihr maß­ge­schnei­der­tes Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten und sorgen Sie für Klarheit und Rechts­si­cher­heit in der Nach­lass­ver­wal­tung.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise – für eine reibungslose und gerechte Abwicklung des Nachlasses.

André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.