Die Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) ist ein zentrales Dokument im deutschen Meldewesen. Sie bestätigt, dass eine Person tatsächlich in eine bestimmte Wohnung eingezogen ist. Ohne die Wohnungsgeberbestätigung ist eine Anmeldung des neuen Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt nicht möglich. Sie ist somit ein Pflichtnachweis für jeden Umzug in Deutschland.
Vermieterbescheinigung oder Wohnungsgeberbestätigung – gibt es einen Unterschied?
Die Begriffe Vermieterbescheinigung und Wohnungsgeberbestätigung werden häufig gleichbedeutend verwendet. Rechtlich korrekt ist jedoch der Begriff Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 BMG.
Beide bezeichnen dasselbe Dokument, das vom Vermieter, Eigentümer oder einer bevollmächtigten Person (z. B. Hausverwaltung oder Hauptmieter) ausgestellt wird. Ziel ist stets der Nachweis des tatsächlichen Einzugs in eine Wohnung.
Wie lange ist eine Wohnungsgeberbestätigung gültig?
Eine Wohnungsgeberbestätigung ist zeitlich nicht begrenzt, sondern dient zur einmaligen Anmeldung an einem neuen Wohnort. Sie ist eine Voraussetzung, um sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug beim Einwohnermeldeamt anzumelden.
Sie sind so lange an einem Ort gemeldet, bis sie sich an einem anderen neu anmelden. Eine regelmäßige Erneuerung der Wohnungsgeberbestätigung ist also nicht erforderlich.
Braucht jeder Bewohner einer Wohnung eine eigene Wohnungsgeberbestätigung?
Nein, der Vermieter kann ein Formular für alle Bewohner ausstellen, muss darin jedoch jede Person namentlich aufführen. Wird ein Familienmitglied nachträglich angemeldet (z. B. Partner oder Kind), ist eine neue oder ergänzte Bescheinigung notwendig.
Reicht ein Mietvertrag als Wohnungsgeberbestätigung?
Nein, ein Mietvertrag allein ersetzt die Wohnungsgeberbestätigung nicht. Der Mietvertrag belegt lediglich, dass ein Mietverhältnis besteht. Er bestätigt jedoch nicht den tatsächlichen Einzug in die Wohnung. Genau dieser Nachweis ist Zweck der Wohnungsgeberbestätigung.
Selbst wenn Mietbeginn und Einzugsdatum identisch sind, verlangen Meldebehörden ausdrücklich die separate Wohnungsgeberbestätigung, da sie ein gesetzlich vorgeschriebenes Formular mit bestimmten Pflichtangaben (§ 19 BMG) ist. Ohne diese Bescheinigung ist eine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt nicht möglich, auch wenn der Mietvertrag bereits vorliegt.
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Ist eine Wohnungsgeberbestätigung bei Untermiete erforderlich?
Ja, auch bei einer Untermiete ist eine Wohnungsgeberbestätigung vorgeschrieben. In diesem Fall gilt der Hauptmieter als Wohnungsgeber und muss dem Untermieter eine entsprechende Bestätigung ausstellen.
Ist eine Wohnungsgeberbestätigung bei Auszug erforderlich?
Eine Wohnungsgeberbestätigung ist bei Auszug nur dann erforderlich, wenn der Mieter ins Ausland zieht oder keinen neuen Wohnsitz in Deutschland anmeldet. In allen anderen Fällen genügt die Anmeldung am neuen Wohnort, da die alte Adresse automatisch abgemeldet wird.