Die Wohnbauförderung ist ein staatliches Förderinstrument, mit dem Bund und Länder den Bau, den Erwerb und die Modernisierung von Wohnraum unterstützen. Ziel ist es, bezahlbaren, bedarfsgerechten und ökologisch wertvollen Wohnraum zu schaffen sowie private Bauherren und Wohnungsunternehmen finanziell zu entlasten. Gefördert wird sowohl der neue Wohnungsbau als auch die energetische und barrierereduzierende Modernisierung bestehender Immobilien.
Wohnbauförderung beinhaltet in der Praxis zinsgünstige Darlehen, Tilgungszuschüsse und einmalige Zuschüsse. Programme werden sowohl bundesweit als auch regional durch die Länder realisiert.
Was genau ist Wohnbauförderung und wozu dient sie?
Wohnbauförderung umfasst alle staatlichen Maßnahmen, mit denen finanzielle Unterstützung für den Bau, Kauf oder die Modernisierung von Wohnraum bereitgestellt wird. Ziel ist es, qualitativ guten, an die Zeit angepassten Wohnraum zu schaffen, den sich die Menschen leisten können. Mit der Wohnbauförderung werden Haushalte und Bauherren entlastet und gleichzeitig ökologische Standards erfüllt.
Wer kann Wohnbauförderung beantragen?
Je nach Förderprogramm können private Bauherren, Immobilienkäufer, Kommunen, Wohnungsunternehmen und weitere Akteure Fördermittel beantragen. Die konkreten Voraussetzungen hängen vom jeweiligen Förderprogramm ab.
Welche Arten von Wohnbaufördermitteln gibt es?
Wohnbauförderung kann in Form von zinsverbilligten Darlehen, Tilgungszuschüssen oder einmaligen Zuschüssen erfolgen. Die Förderung kann sich auf Neubau, den Erwerb von Wohneigentum oder energieeffiziente Modernisierung beziehen.
Wie unterscheiden sich Bundes- und Landesförderprogramme?
Auf Bundesebene gibt es Förderprogramme, die oft über die KfW Bankengruppe abgewickelt werden. Die Länder haben eigene Wohnbauförderprogramme mit zusätzlichen oder ergänzenden Konditionen und Kriterien. Häufig ist eine Kombination mehrerer Programme möglich.
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Welche aktuellen Entwicklungen gelten für die Wohnbauförderung 2026?
Für 2026 hat die Bundesregierung nochmals erhebliche Mittel für den sozialen Wohnungsbau und die Städtebauförderung bereitgestellt. Insgesamt sind 4 Milliarden Euro für den sozialen Wohnraum vorgesehen, die Landesmittel ergänzen diese Summe zusätzlich. Zudem sind neue Förderprogramme – etwa zur Umwandlung von Gewerbe in Wohnraum – geplant. Die Wohnbauförderung 2028 und 2029 soll sogar je 5,5 Milliarden Euro betragen. => Zur Pressemitteilung
Wie beantrage ich Wohnbauförderung?
Die meisten Förderprogramme erfordern einen Antrag vor Beginn der Bauarbeiten. Je nach Programm erfolgt die Antragstellung über die zuständige Landesförderbank oder direkt über bundesweite Förderplattformen wie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Eine frühzeitige Beratung und Antragstellung sind entscheidend, um Fördermittel zu sichern.