Die Wohn­bau­för­de­rung ist ein staatliches För­der­instru­ment, mit dem Bund und Länder den Bau, den Erwerb und die Modernisierung von Wohnraum unterstützen. Ziel ist es, bezahlbaren, be­darfs­ge­rech­ten und ökologisch wertvollen Wohnraum zu schaffen sowie private Bauherren und Woh­nungs­un­ter­neh­men finanziell zu entlasten. Gefördert wird sowohl der neue Wohnungsbau als auch die energetische und bar­rie­re­redu­zie­ren­de Modernisierung bestehender Immobilien.

Wohn­bau­för­de­rung beinhaltet in der Praxis zinsgünstige Darlehen, Til­gungs­zu­schüs­se und einmalige Zuschüsse. Programme werden sowohl bundesweit als auch regional durch die Länder realisiert.

Was genau ist Wohn­bau­för­de­rung und wozu dient sie?

Wohn­bau­för­de­rung umfasst alle staatlichen Maßnahmen, mit denen finanzielle Unterstützung für den Bau, Kauf oder die Modernisierung von Wohnraum bereitgestellt wird. Ziel ist es, qualitativ guten, an die Zeit angepassten Wohnraum zu schaffen, den sich die Menschen leisten können. Mit der Wohn­bau­för­de­rung werden Haushalte und Bauherren entlastet und gleichzeitig ökologische Standards erfüllt.

Wer kann Wohn­bau­för­de­rung beantragen?

Je nach Förderprogramm können private Bauherren, Im­mo­bi­li­en­käu­fer, Kommunen, Woh­nungs­un­ter­neh­men und weitere Akteure Fördermittel beantragen. Die konkreten Voraussetzungen hängen vom jeweiligen Förderprogramm ab.

Welche Arten von Wohn­bau­för­der­mit­teln gibt es?

Wohn­bau­för­de­rung kann in Form von zins­ver­bil­lig­ten Darlehen, Til­gungs­zu­schüs­sen oder einmaligen Zuschüssen erfolgen. Die Förderung kann sich auf Neubau, den Erwerb von Wohneigentum oder en­er­gie­ef­fi­zi­en­te Modernisierung beziehen.

Wie unterscheiden sich Bundes- und Lan­des­för­der­pro­gram­me?

Auf Bundesebene gibt es Förderprogramme, die oft über die KfW Bankengruppe abgewickelt werden. Die Länder haben eigene Wohn­bau­för­der­pro­gram­me mit zusätzlichen oder ergänzenden Konditionen und Kriterien. Häufig ist eine Kombination mehrerer Programme möglich.

Welche aktuellen Entwicklungen gelten für die Wohn­bau­för­de­rung 2026?

Für 2026 hat die Bundesregierung nochmals erhebliche Mittel für den sozialen Wohnungsbau und die Städ­te­bau­för­de­rung bereitgestellt. Insgesamt sind 4 Milliarden Euro für den sozialen Wohnraum vorgesehen, die Landesmittel ergänzen diese Summe zusätzlich. Zudem sind neue Förderprogramme etwa zur Umwandlung von Gewerbe in Wohnraum geplant. Die Wohn­bau­för­de­rung 2028 und 2029 soll sogar je 5,5 Milliarden Euro betragen. => Zur Pres­se­mit­tei­lung

Wie beantrage ich Wohn­bau­för­de­rung?

Die meisten Förderprogramme erfordern einen Antrag vor Beginn der Bauarbeiten. Je nach Programm erfolgt die Antragstellung über die zuständige Lan­des­för­der­bank oder direkt über bundesweite För­der­platt­for­men wie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Eine frühzeitige Beratung und Antragstellung sind entscheidend, um Fördermittel zu sichern.