Die Grund­stücks­gren­ze ist die rechtlich verbindliche Linie, die den Verlauf eines Grundstücks festlegt und es von benachbarten Grundstücken abgrenzt. Sie ist im Lie­gen­schafts­ka­tas­ter dokumentiert und spielt eine zentrale Rolle bei Bauvorhaben, Im­mo­bi­li­en­be­wer­tun­gen und der Grund­stücks­ver­mes­sung.

Wie werden Grund­stücks­gren­zen festgelegt?

Grund­stücks­gren­zen entstehen durch eine amtliche Vermessung, die von öffentlich bestellten Ver­mes­sungs­in­ge­nieu­ren oder Ver­mes­sungs­äm­tern durchgeführt wird. Dabei werden:

  • Grenzpunkte bestimmt und dauerhaft markiert
  • die Daten in Lie­gen­schafts­kar­ten und digitalen Ka­tas­ter­un­ter­la­gen eingetragen,
  • und eine eindeutige Flur­stücks­num­mer vergeben.

Diese Flur­stücks­num­mer erscheint sowohl im Grundbuch als auch in der Lie­gen­schafts­kar­te und dient als rechtliche Zuordnung des Eigentums. Die Angaben sind Grundlage für Ei­gen­tums­nach­wei­se, Kaufverträge, Bauplanungen und Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten.

Wie erkenne ich die Grund­stücks­gren­ze vor Ort?

Grenzpunkte sind meist durch physische Markierungen wie Grenzsteine, Bolzen oder Me­tall­mar­kie­run­gen gekennzeichnet. Sie befinden sich üblicherweise an den Ecken oder Grenzverläufen des Grundstücks.

Achtung: Grenzzeichen können im Laufe der Zeit überwachsen, verschoben oder beschädigt werden. Wer sich über den exakten Grenzverlauf unsicher ist, sollte keine baulichen Maßnahmen durchführen, bevor die Grenze durch eine amtliche Grenzanzeige oder Grenz­fest­stel­lung überprüft wurde.

Wie kann eine Grund­stücks­gren­ze überprüft oder wie­der­her­ge­stellt werden?

Bei Unklarheiten über den Grenzverlauf kann der Eigentümer eine Grenzanzeige oder eine amtliche Grenz­fest­stel­lung beantragen:

  • Eine Grenzanzeige dient der reinen Sichtbarmachung vorhandener Grenzpunkte durch einen Ver­mes­sungs­in­ge­nieur. Sie hat rein informativen Charakter.
  • Eine Grenz­fest­stel­lung ist rechtlich verbindlich. Der genaue Grenzverlauf wird neu vermessen, in das Kataster übernommen und kann bei Streitigkeiten gerichtsfest nachgewiesen werden.

Hinweis: Nur befugte Ver­mes­sungs­stel­len dürfen amtliche Grenz­fest­stel­lun­gen durchführen.

Was tun bei Streit über die Grund­stücks­gren­ze?

Kommt es zu Grenz­strei­tig­kei­ten, sollte zunächst eine Einsicht in das Lie­gen­schafts­ka­tas­ter erfolgen oder eine amtliche Vermessung beauftragt werden. Kann keine Einigung erzielt werden, entscheidet auf Antrag das Vermessungsamt oder im weiteren Verlauf das Zivilgericht über den exakten Grenzverlauf.

Hinweis: Das eigenmächtige Versetzen von Grenzsteinen, Zäunen oder anderen Angrenzungen kann als Sach­be­schä­di­gung (§ 303 StGB) oder Besitzstörung (§ 862 BGB) gewertet werden.

Welche Bedeutung hat die Grund­stücks­gren­ze im Baurecht?

Im Baurecht spielt die Grund­stücks­gren­ze eine zentrale Rolle. Sie definiert:

  • den Mindestabstand, den Gebäude oder Nebenanlagen einhalten müssen,
  • wo eine Grenzbebauung zulässig ist,
  • und welche baurechtlichen Genehmigungen erforderlich sind.

Fehlerhafte Annahmen über den Grenzverlauf können zu Baustopps, Rück­bau­ver­fü­gun­gen oder Bußgeldern führen. Daher sollte der genaue Verlauf der Grenze vor jedem Bauvorhaben oder Grundstückskauf überprüft werden.

Was gilt bei einer Überbauung der Grund­stücks­gren­ze?

Kommt es zu einer Überbauung der Grund­stücks­gren­ze, also wenn ein Gebäude oder Bauteil teilweise auf das Nach­bar­grund­stück ragt, spricht man rechtlich von einem Überbau im Sinne des § 912 BGB.

Ein solcher Überbau kann entstehen durch:

  • ungenaue Vermessung,
  • Baufehler,
  • oder die Unkenntnis über den exakten Grenzverlauf.

Wurde die Überbauung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig vorgenommen, kann der Nachbar verpflichtet sein, den Überbau zu dulden, sofern er dem Bau nicht widersprochen hat. In diesem Fall hat der betroffene Eigentümer des überbauten Grundstücks Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.

Wurde die Grenze jedoch bewusst oder grob fahrlässig überschritten, kann der Nachbar den Rückbau verlangen.

Daher ist es vor jedem Bauprojekt wichtig, den Grenzverlauf exakt vermessen und dokumentieren zu lassen, um spätere Streitigkeiten und Kosten zu vermeiden.