Die Grundstücksgrenze ist die rechtlich verbindliche Linie, die den Verlauf eines Grundstücks festlegt und es von benachbarten Grundstücken abgrenzt. Sie ist im Liegenschaftskataster dokumentiert und spielt eine zentrale Rolle bei Bauvorhaben, Immobilienbewertungen und der Grundstücksvermessung.
Wie werden Grundstücksgrenzen festgelegt?
Grundstücksgrenzen entstehen durch eine amtliche Vermessung, die von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren oder Vermessungsämtern durchgeführt wird. Dabei werden:
- Grenzpunkte bestimmt und dauerhaft markiert
- die Daten in Liegenschaftskarten und digitalen Katasterunterlagen eingetragen,
- und eine eindeutige Flurstücksnummer vergeben.
Diese Flurstücksnummer erscheint sowohl im Grundbuch als auch in der Liegenschaftskarte und dient als rechtliche Zuordnung des Eigentums. Die Angaben sind Grundlage für Eigentumsnachweise, Kaufverträge, Bauplanungen und Verkehrswertgutachten.
Wie erkenne ich die Grundstücksgrenze vor Ort?
Grenzpunkte sind meist durch physische Markierungen wie Grenzsteine, Bolzen oder Metallmarkierungen gekennzeichnet. Sie befinden sich üblicherweise an den Ecken oder Grenzverläufen des Grundstücks.
Achtung: Grenzzeichen können im Laufe der Zeit überwachsen, verschoben oder beschädigt werden. Wer sich über den exakten Grenzverlauf unsicher ist, sollte keine baulichen Maßnahmen durchführen, bevor die Grenze durch eine amtliche Grenzanzeige oder Grenzfeststellung überprüft wurde.
Wie kann eine Grundstücksgrenze überprüft oder wiederhergestellt werden?
Bei Unklarheiten über den Grenzverlauf kann der Eigentümer eine Grenzanzeige oder eine amtliche Grenzfeststellung beantragen:
- Eine Grenzanzeige dient der reinen Sichtbarmachung vorhandener Grenzpunkte durch einen Vermessungsingenieur. Sie hat rein informativen Charakter.
- Eine Grenzfeststellung ist rechtlich verbindlich. Der genaue Grenzverlauf wird neu vermessen, in das Kataster übernommen und kann bei Streitigkeiten gerichtsfest nachgewiesen werden.
Hinweis: Nur befugte Vermessungsstellen dürfen amtliche Grenzfeststellungen durchführen.
Was tun bei Streit über die Grundstücksgrenze?
Kommt es zu Grenzstreitigkeiten, sollte zunächst eine Einsicht in das Liegenschaftskataster erfolgen oder eine amtliche Vermessung beauftragt werden. Kann keine Einigung erzielt werden, entscheidet auf Antrag das Vermessungsamt oder im weiteren Verlauf das Zivilgericht über den exakten Grenzverlauf.
Hinweis: Das eigenmächtige Versetzen von Grenzsteinen, Zäunen oder anderen Angrenzungen kann als Sachbeschädigung (§ 303 StGB) oder Besitzstörung (§ 862 BGB) gewertet werden.
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Welche Bedeutung hat die Grundstücksgrenze im Baurecht?
Im Baurecht spielt die Grundstücksgrenze eine zentrale Rolle. Sie definiert:
- den Mindestabstand, den Gebäude oder Nebenanlagen einhalten müssen,
- wo eine Grenzbebauung zulässig ist,
- und welche baurechtlichen Genehmigungen erforderlich sind.
Fehlerhafte Annahmen über den Grenzverlauf können zu Baustopps, Rückbauverfügungen oder Bußgeldern führen. Daher sollte der genaue Verlauf der Grenze vor jedem Bauvorhaben oder Grundstückskauf überprüft werden.
Was gilt bei einer Überbauung der Grundstücksgrenze?
Kommt es zu einer Überbauung der Grundstücksgrenze, also wenn ein Gebäude oder Bauteil teilweise auf das Nachbargrundstück ragt, spricht man rechtlich von einem Überbau im Sinne des § 912 BGB.
Ein solcher Überbau kann entstehen durch:
- ungenaue Vermessung,
- Baufehler,
- oder die Unkenntnis über den exakten Grenzverlauf.
Wurde die Überbauung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig vorgenommen, kann der Nachbar verpflichtet sein, den Überbau zu dulden, sofern er dem Bau nicht widersprochen hat. In diesem Fall hat der betroffene Eigentümer des überbauten Grundstücks Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.
Wurde die Grenze jedoch bewusst oder grob fahrlässig überschritten, kann der Nachbar den Rückbau verlangen.
Daher ist es vor jedem Bauprojekt wichtig, den Grenzverlauf exakt vermessen und dokumentieren zu lassen, um spätere Streitigkeiten und Kosten zu vermeiden.