Ein Bauträger ist eine Privatperson oder ein Unternehmen, das Grundstücke auf eigene Rechnung erwirbt, darauf Gebäude errichtet und die fertigen Immobilien verkauft – meist schlüsselfertig an private Käufer oder Investoren.

Im Gegensatz zum Bauunternehmer baut der Bauträger auf eigenes wirt­schaft­li­ches Risiko und ist während der gesamten Bauphase Eigentümer des Grundstücks und des Bauwerks. Seine Tätigkeit vereint Elemente aus Pro­jekt­ent­wick­lung, Bauausführung und Im­mo­bi­li­en­ver­kauf.

Welche Aufgaben hat ein Bauträger?

Ein Bauträger übernimmt die komplette Planung, Organisation und Durchführung eines Bauprojekts – von der Grund­stücks­be­schaf­fung bis zur Schlüs­sel­über­ga­be.

Zu seinen Aufgaben gehören:

  • Erwerb und Erschließung des Grundstücks
  • Erstellung von Bau- und Ge­neh­mi­gungs­un­ter­la­gen
  • Koordination der Bauausführung und Bauüberwachung
  • Beauftragung und Steuerung von Hand­werks­be­trie­ben
  • Vermarktung und Verkauf der Immobilie
  • Abwicklung aller rechtlichen und finanziellen Vorgänge

Damit bietet der Bauträger ein Rundum-Paket für Käufer, die ein Haus oder eine Wohnung kaufen, aber nicht selbst bauen möchten.

Wie funktioniert ein Bau­trä­ger­ver­trag?

Die rechtliche Grundlage bildet der Bau­trä­ger­ver­trag nach der Makler- und Bau­trä­ger­ver­ord­nung (MaBV). Er kombiniert Elemente des Kaufvertrags für das Grundstück und des Werkvertrags für das Gebäude.

Der Vertrag muss notariell beurkundet werden und regelt unter anderem:

  • Kaufpreis und Ra­ten­zah­lungs­plan
  • Baubeschreibung und Aus­stat­tungs­stan­dard
  • Fer­tig­stel­lungs­ter­mi­ne
  • Sicherheiten und Gewährleistung
  • Übertragung und Übergabe des Eigentums

Welche Pflichten hat ein Bauträger?

Rechtlich gilt der Bauträger als Bauherr und trägt damit sämtliche Pflichten und Risiken während der Bauphase. Dazu gehören:

  • Einhaltung aller Bauvorschriften und Genehmigungen
  • Verantwortung für Bauqualität und Mängelhaftung
  • Zahlung von Steuern, Abgaben und Hand­wer­kerleis­tun­gen
  • Sicherstellung der fertigen und mangelfreien Übergabe
  • Lastenfreie Ei­gen­tums­über­tra­gung der Immobilie an den Käufer

Was unterscheidet Bauträger und Ge­ne­ral­un­ter­neh­mer?

Ein Ge­ne­ral­un­ter­neh­mer (GU) oder Ge­ne­ral­über­neh­mer (GÜ) baut im Auftrag eines Auftraggebers und erbringt die Bauleistung, während der Bauträger als Bauherr auf eigenes Risiko baut und die fertige Immobilie verkauft.

Kurz gesagt:

  • Der Bauträger verkauft Eigentum.
  • Der Ge­ne­ral­un­ter­neh­mer erbringt Bauleistungen für einen bestehenden Eigentümer.

Welche Risiken bestehen beim Kauf vom Bauträger?

Der Bauträgerkauf bietet Komfort und Pla­nungs­si­cher­heit, birgt aber auch Risiken:

  • Bau­ver­zö­ge­run­gen durch Insolvenz oder Lieferengpässe
  • Mängel bei Bauausführung oder Material
  • Unklare oder zu knapp formulierte Baubeschreibung
  • Nach­fi­nan­zie­rungs­ri­si­ken, wenn Sonderwünsche oder Preis­stei­ge­run­gen auftreten

Expertentipp: Käufer sollten den Bau­trä­ger­ver­trag vor Unterzeichnung durch einen Fachanwalt für Baurecht oder einen Sach­ver­stän­di­gen prüfen lassen.

Wie erkenne ich einen seriösen Bauträger?

Ein zuverlässiger Bauträger zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:

  • Erlaubnis nach Gewerbeordnung § 34c GewO (Bau­trä­ger­tä­tig­keit)
  • Nachweisliche Re­fe­renz­pro­jek­te
  • Transparente Bau- und Zahlungspläne
  • Bürgschaften oder Fer­tig­stel­lungs­ga­ran­tien
  • Gute Bonität und positive Kun­de­n­er­fah­run­gen und -bewertungen

Ein Blick in das Handelsregister oder eine Besichtigung von Re­fe­renz­ob­jek­ten gibt Aufschluss über Zuverlässigkeit und Erfahrung.