Das Bau­ord­nungs­recht ist ein zentraler Bestandteil des öffentlichen Baurechts und betrifft nahezu jedes Bauvorhaben. Es regelt, wie gebaut werden darf, welche technischen Anforderungen einzuhalten sind und wer im Bauprozess welche Verantwortung trägt.

Was ist das Bau­ord­nungs­recht?

Das Bau­ord­nungs­recht ist ein Teil des öffentlichen Baurechts und regelt die technischen und formalen Anforderungen an bauliche Anlagen. Es dient dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere in Bezug auf Standsicherheit, Brand-, Schall-, Wärmeschutz und Ge­stal­tungs­vor­ga­ben. Das Bau­ord­nungs­recht fällt in die Ge­setz­ge­bungs­kom­pe­tenz der Bundesländer. Die rechtliche Grundlage dafür bilden deshalb die jeweiligen Lan­des­bau­ord­nun­gen (LBO).

Was ist der Unterschied zwischen Bauplanungs- und Bau­ord­nungs­recht?

Das Bau­pla­nungs­recht regelt, ob auf einem Grundstück gebaut werden darf und wenn ja, was dort zulässig ist. Es wird bundesweit im Baugesetzbuch (BauGB) und in der Bau­nut­zungs­ver­ord­nung (BauNVO) geregelt. Das Bau­ord­nungs­recht hingegen bestimmt, wie gebaut werden darf. Es liefert also die bau- und si­cher­heits­tech­ni­schen Anforderungen an das konkrete Bauvorhaben.

Kurz gesagt:

  • Bau­pla­nungs­recht = Ob und was gebaut werden darf
  • Bau­ord­nungs­recht = Wie gebaut werden muss

Was ist die Funktion des Bau­ord­nungs­rechts?

Das Bau­ord­nungs­recht dient in erster Linie dem Schutz von Leben, Gesundheit und der öffentlichen Sicherheit im Zusammenhang mit baulichen Anlagen. Es schützt dabei sowohl die Allgemeinheit als auch die einzelnen Nutzer von Gebäuden. Zu den wesentlichen Funktionen zählen:

  • Gefahrenabwehr im Baubereich, zum Beispiel durch Vorgaben zur Standsicherheit, zum baulichen Brandschutz oder zur Ma­te­ri­al­qua­li­tät.
  • Sicherstellung der Einhaltung anderer Gesetze, etwa aus dem Bereich des Umwelt-, Energie- oder Denkmalschutzes.
  • Gewährleistung sozialer Min­dest­stan­dards, etwa durch Anforderungen an Belichtung, Belüftung und Bar­rie­re­frei­heit von Wohnungen und Auf­ent­halts­räu­men.
  • Umsetzung der Bauleitplanung, da Bau­ge­neh­mi­gun­gen nur erteilt werden dürfen, wenn das Vorhaben mit den geltenden Bestimmungen vereinbar ist.
  • Verhinderung gestalterischer Verunstaltungen, um ein städtebaulich geordnetes Er­schei­nungs­bild zu sichern.

Zudem stellt das Bau­ord­nungs­recht sicher, dass Bauvorhaben den öffentlichen Interessen und städtebaulichen Zielen entsprechen.

Was wird im Bau­ord­nungs­recht geregelt?

Gegenstand des Bau­ord­nungs­rechts sind unter anderem:

  • Anforderungen an Grundstücke (z. B. Erschließung, Abstandsflächen)
  • Anforderungen an die Beschaffenheit baulicher Anlagen (z. B. Wände, Decken, Dächer)
  • Vorschriften bezüglich bau­auf­sicht­li­cher Verfahren (z.B. Bauantrag, Genehmigung)
  • Si­cher­heits­an­for­de­run­gen (z. B. Standsicherheit, Brandschutz, Trag­werks­pla­nung)
  • Technische Ausstattung (z. B. Rettungs- und Fluchtwege, Belüftung, Beleuchtung, Heizung)
  • Ge­stal­tungs­vor­schrif­ten (z. B. Dachformen, Fassaden, Größe und Lage von Gebäuden)
  • Bar­rie­re­frei­heit bei öffentlich zugänglichen Gebäuden
  • Rechte und Pflichten der am Bau Beteiligten
  • Befugnisse der Bau­auf­sichts­be­hör­den

Kommt es zu plan­ab­wei­chen­den Ausführungen oder werden andere öffentlich-rechtliche Anforderungen verletzt, sieht das Bau­ord­nungs­recht außerdem Sank­ti­ons­mög­lich­kei­ten vor. Verstöße gegen baurechtliche Vorschriften können zu behördlichen Maßnahmen wie Baueinstellung, Nut­zungs­un­ter­sa­gung, Rückbau oder Bußgeldern führen.

Hinweis: Die konkreten Vorschriften des Bau­ord­nungs­rechts können sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Wer ein Bauprojekt plant, sollte daher stets die Lan­des­bau­ord­nung des zuständigen Bundeslandes prüfen.

Wann muss das Bau­ord­nungs­recht beachtet werden?

Das Bau­ord­nungs­recht kommt zur Anwendung, sobald ein bauliches Vorhaben geplant, geändert oder durchgeführt wird. Das betrifft zum Beispiel den Neubau, Umbau, Anbau, Abriss oder die Nut­zungs­än­de­rung einer Immobilie. Auch bei Sanierungen oder Mo­der­ni­sie­run­gen können bestimmte Anforderungen aus dem Bau­ord­nungs­recht greifen, etwa zum Brandschutz oder zur Statik.

Nicht zu beachten ist es bei sogenannten ver­fah­rens­frei­en Bauvorhaben. Dazu zählen je nach Lan­des­bau­ord­nung kleinere Bauwerke wie Gartenhäuser, Carports oder bestimmte In­stand­hal­tungs­ar­bei­ten.

Was ist ein bau­ord­nungs­recht­li­ches Verfahren?

Ein bau­ord­nungs­recht­li­ches Verfahren ist das Ver­wal­tungs­ver­fah­ren, mit dem geprüft wird, ob ein geplantes Bauvorhaben den Anforderungen der jeweiligen Lan­des­bau­ord­nung entspricht. Es beginnt in der Regel mit der Einreichung eines Bauantrags bei der zuständigen Bau­auf­sichts­be­hör­de. Nach erfolgreicher Prüfung erteilt die Behörde die Baugenehmigung.