Das Bauordnungsrecht ist ein zentraler Bestandteil des öffentlichen Baurechts und betrifft nahezu jedes Bauvorhaben. Es regelt, wie gebaut werden darf, welche technischen Anforderungen einzuhalten sind und wer im Bauprozess welche Verantwortung trägt.
Was ist das Bauordnungsrecht?
Das Bauordnungsrecht ist ein Teil des öffentlichen Baurechts und regelt die technischen und formalen Anforderungen an bauliche Anlagen. Es dient dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere in Bezug auf Standsicherheit, Brand-, Schall-, Wärmeschutz und Gestaltungsvorgaben. Das Bauordnungsrecht fällt in die Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer. Die rechtliche Grundlage dafür bilden deshalb die jeweiligen Landesbauordnungen (LBO).
Was ist der Unterschied zwischen Bauplanungs- und Bauordnungsrecht?
Das Bauplanungsrecht regelt, ob auf einem Grundstück gebaut werden darf und wenn ja, was dort zulässig ist. Es wird bundesweit im Baugesetzbuch (BauGB) und in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) geregelt. Das Bauordnungsrecht hingegen bestimmt, wie gebaut werden darf. Es liefert also die bau- und sicherheitstechnischen Anforderungen an das konkrete Bauvorhaben.
Kurz gesagt:
- Bauplanungsrecht = Ob und was gebaut werden darf
- Bauordnungsrecht = Wie gebaut werden muss
Was ist die Funktion des Bauordnungsrechts?
Das Bauordnungsrecht dient in erster Linie dem Schutz von Leben, Gesundheit und der öffentlichen Sicherheit im Zusammenhang mit baulichen Anlagen. Es schützt dabei sowohl die Allgemeinheit als auch die einzelnen Nutzer von Gebäuden. Zu den wesentlichen Funktionen zählen:
- Gefahrenabwehr im Baubereich, zum Beispiel durch Vorgaben zur Standsicherheit, zum baulichen Brandschutz oder zur Materialqualität.
- Sicherstellung der Einhaltung anderer Gesetze, etwa aus dem Bereich des Umwelt-, Energie- oder Denkmalschutzes.
- Gewährleistung sozialer Mindeststandards, etwa durch Anforderungen an Belichtung, Belüftung und Barrierefreiheit von Wohnungen und Aufenthaltsräumen.
- Umsetzung der Bauleitplanung, da Baugenehmigungen nur erteilt werden dürfen, wenn das Vorhaben mit den geltenden Bestimmungen vereinbar ist.
- Verhinderung gestalterischer Verunstaltungen, um ein städtebaulich geordnetes Erscheinungsbild zu sichern.
Zudem stellt das Bauordnungsrecht sicher, dass Bauvorhaben den öffentlichen Interessen und städtebaulichen Zielen entsprechen.
Was wird im Bauordnungsrecht geregelt?
Gegenstand des Bauordnungsrechts sind unter anderem:
- Anforderungen an Grundstücke (z. B. Erschließung, Abstandsflächen)
- Anforderungen an die Beschaffenheit baulicher Anlagen (z. B. Wände, Decken, Dächer)
- Vorschriften bezüglich bauaufsichtlicher Verfahren (z.B. Bauantrag, Genehmigung)
- Sicherheitsanforderungen (z. B. Standsicherheit, Brandschutz, Tragwerksplanung)
- Technische Ausstattung (z. B. Rettungs- und Fluchtwege, Belüftung, Beleuchtung, Heizung)
- Gestaltungsvorschriften (z. B. Dachformen, Fassaden, Größe und Lage von Gebäuden)
- Barrierefreiheit bei öffentlich zugänglichen Gebäuden
- Rechte und Pflichten der am Bau Beteiligten
- Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden
Kommt es zu planabweichenden Ausführungen oder werden andere öffentlich-rechtliche Anforderungen verletzt, sieht das Bauordnungsrecht außerdem Sanktionsmöglichkeiten vor. Verstöße gegen baurechtliche Vorschriften können zu behördlichen Maßnahmen wie Baueinstellung, Nutzungsuntersagung, Rückbau oder Bußgeldern führen.
Hinweis: Die konkreten Vorschriften des Bauordnungsrechts können sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Wer ein Bauprojekt plant, sollte daher stets die Landesbauordnung des zuständigen Bundeslandes prüfen.
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Wann muss das Bauordnungsrecht beachtet werden?
Das Bauordnungsrecht kommt zur Anwendung, sobald ein bauliches Vorhaben geplant, geändert oder durchgeführt wird. Das betrifft zum Beispiel den Neubau, Umbau, Anbau, Abriss oder die Nutzungsänderung einer Immobilie. Auch bei Sanierungen oder Modernisierungen können bestimmte Anforderungen aus dem Bauordnungsrecht greifen, etwa zum Brandschutz oder zur Statik.
Nicht zu beachten ist es bei sogenannten verfahrensfreien Bauvorhaben. Dazu zählen je nach Landesbauordnung kleinere Bauwerke wie Gartenhäuser, Carports oder bestimmte Instandhaltungsarbeiten.
Was ist ein bauordnungsrechtliches Verfahren?
Ein bauordnungsrechtliches Verfahren ist das Verwaltungsverfahren, mit dem geprüft wird, ob ein geplantes Bauvorhaben den Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnung entspricht. Es beginnt in der Regel mit der Einreichung eines Bauantrags bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde. Nach erfolgreicher Prüfung erteilt die Behörde die Baugenehmigung.