Bauliche Anlagen sind mehr als nur Häuser: Auch Mauern, Werbetafeln oder Aufschüttungen fallen darunter. Wer etwas bauen möchte, sollte wissen, welche Vorgaben dafür gelten.

Was ist eine bauliche Anlage? Definition

Der Begriff „bauliche Anlage“ wird in den Lan­des­bau­ord­nun­gen (LBO) der Bundesländer definiert. In der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (§ 2 Abs. 1 BauO NRW) heißt es beispielsweise:

Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen. Eine Verbindung mit dem Boden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht oder auf ortsfesten Bahnen begrenzt beweglich ist oder wenn die Anlage nach ihrem Ver­wen­dungs­zweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden.

Was ist eine bauliche Anlage nach BauGB?

Auch im Baugesetzbuch (BauGB) taucht der Begriff „bauliche Anlage“ auf. Gemäß § 29 Absatz 1 Halbsatz 1 BauGB gelten die §§ 30 bis 37 BauGB für solche Vorhaben, die eine bauliche Anlage zum Gegenstand haben und auf die Errichtung, Änderung oder Nut­zungs­än­de­rung der baulichen Anlage gerichtet sind. Was genau eine bauliche Anlage ist, lässt das BauGB jedoch offen.

Welche Beispiele gibt es für bauliche Anlagen?

Als bauliche Anlage aufgezählt werden in der oben erwähnten LBO von Nordrhein-Westfalen unter anderem:

  • Aufschüttungen und Abgrabungen
  • Lagerplätze, Abstellplätze und Aus­stel­lungs­plät­ze
  • Sport- und Spielflächen
  • Campingplätze, Wochenendplätze und Zeltplätze
  • Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahr­rad­ab­stell­plät­ze
  • Gerüste
  • Hilfs­ein­rich­tun­gen zur statischen Sicherung von Bauzuständen

Was ist der Unterschied zwischen einem Gebäude und einer baulichen Anlage?

Ein Gebäude ist eine besondere Form der baulichen Anlage. Es ist in der Regel selbstständig nutzbar, durch Wände und ein Dach begrenzt und dient dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen. Bauliche Anlage ist der übergeordnete Begriff. Ein Gebäude ist also immer auch eine bauliche Anlage, aber nicht jede bauliche Anlage ist ein Gebäude.

Tipp: Ob für Ihre geplante bauliche Anlage zum Beispiel eine Baugenehmigung oder eine Bauanzeige notwendig ist, erfragen Sie am besten direkt bei der zuständigen Bau­auf­sichts­be­hör­de oder dem Bauamt Ihrer Gemeinde.

Wann ist eine bauliche Anlage ge­neh­mi­gungs­pflich­tig?

Ob eine bauliche Anlage ge­neh­mi­gungs­pflich­tig ist, hängt vom jeweils geltenden Landesrecht ab, insbesondere von der LBO des Bundeslandes, in dem gebaut wird. Grundsätzlich gilt: Ge­neh­mi­gungs­pflich­tig ist eine bauliche Anlage dann, wenn sie nicht ausdrücklich als verfahrensfrei oder ge­neh­mi­gungs­frei gestellt geregelt ist. Dabei kommt es auf Faktoren wie Größe, Nutzung, Bauort und Auswirkung auf die Umgebung an.

Welche gesetzlichen Regelungen gelten für bauliche Anlagen?

Für bauliche Anlagen gelten verschiedene öffentlich-rechtliche Vorschriften auf Bundes- und Landesebene. So bestimmt beispielsweise das Bau­pla­nungs­recht, ob und was auf einer Grund­stücks­flä­che gebaut werden darf. Das Bau­ord­nungs­recht legt wiederum fest, wie hinsichtlich Standsicherheit, Brandschutz oder Abstandsflächen gebaut werden darf.

Hinzu kommen gegebenenfalls Vorschriften aus Fachgesetzen (zum Beispiel aus dem Denkmal-, Umwelt-, Energie- oder Nach­bar­schafts­recht) zur Anwendung. Welche Regelungen im Einzelfall gelten, hängt vom Standort, der Nutzung und dem konkreten Vorhaben ab.