Anliegerbeiträge sind kommunale Kostenbeteiligungen, die Grundstückseigentümer zahlen müssen, wenn bestehende öffentliche Straßen, Wege oder Anlagen ausgebaut, erneuert oder verbessert werden. Rechtsgrundlage bilden die Kommunalabgabengesetze (KAG) der Bundesländer sowie kommunale Satzungen.
Wann fallen Anliegerbeiträge an?
Anliegerbeiträge werden erhoben, wenn eine Maßnahme das Grundstück aufwertet oder seine Nutzbarkeit verbessert. Typische Fälle sind:
- Ausbau, Sanierung oder Erneuerung von Straßen
- Erneuerung oder Ausbau von Geh- und Radwegen
- Modernisierung oder Austausch der Straßenbeleuchtung
- Verbreiterung oder Umgestaltung von Verkehrsflächen
- Maßnahmen an Regenwasser- oder Entwässerungsanlagen
Was ist der Unterschied zwischen Erschließungs- und Anliegerbeiträgen?
Die beiden Beitragstypen unterscheiden sich klar:
- Erschließungskosten entstehen bei der erstmaligen Herstellung der Infrastruktur (z. B. neue Straße, Wasser- oder Abwasserleitungen).
- Anliegerbeiträge fallen bei späteren Maßnahmen an bestehenden Straßen oder Anlagen an (Erneuerung, Ausbau, Verbesserung).
Wie werden Anliegerbeiträge berechnet?
Die genaue Berechnung ergibt sich aus der kommunalen Satzung. Einfluss haben unter anderem:
- Umfang und Art der Baumaßnahme
- Anteil der Gemeinde und Anteil der Anlieger (oft 30 – 90 %)
- Grundstücksgröße und Nutzung (Wohnen, Gewerbe)
- Lage und dadurch entstehender Vorteil
Je nach Kommune kann der Anliegeranteil stark variieren. Jedes beitragspflichtige Grundstück trägt einen anteiligen Kostenbeitrag, unabhängig davon, ob der Eigentümer die Straße tatsächlich nutzt.
Wie lange können Anliegerbeiträge rückwirkend erhoben werden?
Eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es nicht. In vielen Bundesländern beträgt die Verjährungsfrist vier Jahre, teils gelten jedoch längere Fristen, abhängig von:
- dem Zeitpunkt des Abschlusses der Maßnahme,
- dem Erlass des Beitragsbescheids,
- und der jeweiligen Landesgesetzgebung.
Wichtig: Die Frist beginnt erst, wenn die Kommune die Maßnahme abschließend abgerechnet hat.
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Sind Anliegerbeiträge steuerlich absetzbar?
Eine steuerliche Absetzbarkeit ist teilweise möglich.
Vermieter können Anliegerbeiträge als Erhaltungsaufwand absetzen, wenn die Maßnahmen dem Erhalt der Immobilie dienen.
Für Selbstnutzer ist ein Abzug nur möglich, wenn die Maßnahme zu den haushaltsnahen Handwerkerleistungen zählt. Dies gilt allerdings nicht immer und hängt von der Art der Maßnahme ab.
Lesetipp & Hinweis: Erfahren Sie in unserem Ratgeber mehr zur Absetzung für Abnutzung (AfA). Eine steuerliche Beratung ist in der Praxis empfehlenswert.
Was passiert, wenn der Eigentümer Anliegerbeiträge nicht bezahlt?
Wer den Beitragsbescheid nicht begleicht, muss mit folgenden Konsequenzen rechnen:
- Mahnungen und Säumniszuschläge,
- Zwangsmaßnahmen der Kommune,
- ein Vollstreckungsverfahren.
Außerdem kann die Kommune eine Zwangssicherungshypothek im Grundbuch eintragen lassen.