Das Wohnförderkonto ist eine Art fiktives Steuerkonto, das im Rahmen der Riester-Förderung bei Nutzung der Eigenheimrente (auch Wohn-Riester genannt) für selbst genutzte Immobilien entsteht. Es erfasst die staatlich geförderten Riester-Beiträge inklusive Zulagen, die für den Immobilienkauf oder Bau verwendet wurden. Bei Renteneintritt erfolgt eine nachgelagerte Besteuerung entweder jährlich oder als Einmalzahlung mit Rabatt.

Was ist ein Wohnförderkonto und wie hoch wird es verzinst?

Das Wohnförderkonto ist ein virtuelles Konto im Rahmen der Eigenheimrente, auf dem alle förderfähigen Entnahmen für selbst genutztes Wohneigentum gebündelt werden. Es wird jährlich mit einem pauschalen Zinssatz von 2 Prozent verzinst. Die spätere Besteuerung des Wohn­för­der­kon­tos erfolgt im Rentenalter – wahlweise als Einmalbetrag mit 30 Prozent Rabatt (sogenannter Auf­lö­sungs­be­trag für das Wohnförderkonto) oder als jährliche Raten.

Was ist der Auf­lö­sungs­be­trag beim Wohnförderkonto?

Der Auf­lö­sungs­be­trag bezeichnet den Betrag, der bei Ein­mal­be­steue­rung des Wohn­för­der­kon­tos fällig wird. 30 Prozent Rabatt werden abgezogen.

Wie wird das Wohnförderkonto berechnet?

Die Berechnung des Wohn­för­der­kon­tos basiert auf

  • allen geförderten Einzahlungen (inkl. Zulagen),
  • Entnahmen für den Im­mo­bi­li­en­er­werb oder -bau und
  • pauschaler Verzinsung von 2 Prozent pro Jahr.

Wie erfolgt die Berechnung des Wohn­för­der­kon­tos mit Bausparvertrag?

Bei einem Bausparvertrag mit Riester-Förderung fließen die angesparten Beiträge und Zulagen beim Im­mo­bi­li­en­er­werb ebenfalls ins Wohnförderkonto ein. Die Berechnung des Wohn­för­der­kon­tos beim Bausparvertrag erfolgt nach denselben Regeln.

Jahr der Entnahme 2025
Entnommener Betrag 50.000 €
Verzinsung (2 % p.a.) 10.949 €
Kontostand nach 10 Jahren 60.949 €

Die spätere Verzinsung und Besteuerung erfolgen wie bei klassischen Wohn-Riester-Modellen.

Wie funktioniert die Besteuerung des Wohn­för­der­kon­tos?

Die Besteuerung des Wohn­för­der­kon­tos erfolgt entweder als Einmalzahlung (mit 30 % Abschlag) oder als gleichmäßige Jahresraten über maximal 25 Jahre. Beide Modelle unterliegen der individuellen Steuerlast im Alter.

Was passiert mit dem Wohnförderkonto bei Scheidung oder Tod?

Bei Scheidung wird das Konto demjenigen Partner zugeordnet, der die Immobilie weiterhin nutzt. Bei Tod wird das Konto auf die Erben übertragen. Je nach Nutzung kann eine Besteuerung nach dem Tod des Besteuerten entfallen.