Die Warmmiete ist der monatliche Gesamtbetrag, den ein Mieter an den Vermieter überweist. Sie besteht aus der Kaltmiete, also der reinen Entgelt für die Nutzung der Wohnung, und den Betriebskosten, die regelmäßig anfallen, etwa für Heizung, Wasser oder Müllabfuhr. Damit bildet die Warmmiete die tatsächliche monatliche Wohn­kos­ten­be­las­tung ab.

Was ist der Unterschied zwischen Kaltmiete, Warmmiete und Gesamtmiete?

Die Kaltmiete umfasst nur die reine Miete für die Nutzung der Wohnung oder des Hauses.

Die Warmmiete enthält zusätzlich die umlagefähigen Betriebskosten, also die sogenannten Nebenkosten.

Die Gesamtmiete geht noch einen Schritt weiter und berücksichtigt zusätzlich die individuellen Ver­brauchs­kos­ten des Mieters, etwa für Strom, Telefon/Internet, Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ) oder private Versicherungen wie Hausrat- und Glas­ver­si­che­rung.

Welche Nebenkosten sind in der Warmmiete enthalten?

Typische Bestandteile der Warmmiete sind:

  • Heizkosten
  • Warm- und Kalt­was­ser­ver­sor­gung
  • Müllabfuhr
  • Haus­meis­ter­diens­te
  • Stra­ßen­rei­ni­gung
  • Winterdienst (Schnee räumen, streuen)
  • Gartenpflege
  • Ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen
  • Aufzugskosten
  • Beleuchtung und Reinigung von Ge­mein­schafts­flä­chen

Nicht enthalten sind zum Beispiel:

  • Stromkosten
  • Telefon- und In­ter­net­ge­büh­ren
  • Rundfunkbeitrag
  • Private Versicherungen

Wer legt die Warmmiete fest?

Die Warmmiete ergibt sich aus der Summe von Kaltmiete und den erwarteten Betriebskosten. Vermieter orientieren sich bei der Kalkulation an den Vorjahreswerten oder den durch­schnitt­li­chen Nebenkosten lauft Be­triebs­kos­ten­ver­ord­nung (BetrKV).

Ändern sich die tatsächlichen Kosten – etwa durch gestiegene Energiepreise oder kommunale Gebühren –, darf der Vermieter die Be­triebs­kos­ten­vor­aus­zah­lung anpassen, muss dies aber schriftlich begründen (§ 560 BGB).

Darf die Warmmiete erhöht werden?

Ja, eine Erhöhung der Warmmiete ist zulässig, wenn sich die Betriebskosten erhöhen oder eine Mieterhöhung der Kaltmiete rechtlich zulässig ist.

Wichtig:

  • Die Erhöhung muss transparent und nachvollziehbar sein.
  • Der Mieter hat Anspruch auf eine detaillierte Abrechnung über die tatsächlich entstandenen Betriebskosten.
  • Überzahlungen aus Vorauszahlungen müssen zurückerstattet, Nachzahlungen dagegen innerhalb der gesetzlichen Frist geleistet werden.

Wie hoch ist die durch­schnitt­li­che Warmmiete pro Quadratmeter?

Die Höhe der Warmmiete hängt stark von Region, Objektart und Bauzustand ab. Auf dem Land ist sie oft deutlich niedriger als in Großstädten, teilweise unter 8 Euro pro Quadratmeter. Die Betriebskosten machen im Schnitt 25 bis 35 % der Warmmiete aus. Bei schlecht gedämmten Gebäuden oder alten Heizsystem kann der Anteil deutlich höher sein.

Wie können Mieter bei der Warmmiete sparen?

Mieter können ihre Warmmiete vor allem durch einen bewussten Umgang mit Energie und Wasser senken. Schon kleine Maßnahmen helfen, die monatliche Belastung zu reduzieren:

  • Heizverhalten optimieren: Räume nur bei Bedarf heizen und die Temperatur nachts absenken.
  • Stoßlüften statt Kipplüften: Sorgt für frische Luft, ohne zu viel Wärme zu verlieren.
  • Wasserverbrauch senken: Sparduschköpfe oder Perlatoren reduzieren den Verbrauch spürbar.
  • Strom- und Gasanbieter vergleichen: Ein günstigerer En­er­gie­ver­sor­ger kann indirekt auch die Warmmiete senken.
  • Ne­ben­kos­ten­ab­rech­nung prüfen: Falsche oder unzulässige Posten kommen häufig vor. Eine Kontrolle der Be­triebs­kos­ten­ab­rech­nung lohnt sich.

Langfristig wirkt sich auch der energetische Zustand der Wohnung auf die Warmmiete aus: Gut gedämmte Gebäude mit moderner Heizung verursachen geringere Betriebskosten und damit eine niedrigere Warmmiete.