Die Vermieterbescheinigung ist ein offizielles Dokument, das der Vermieter oder die Hausverwaltung dem Mieter bei Einzug ausstellt. Sie dient der Meldebehörde als Nachweis, dass ein Mieter tatsächlich in eine bestimmte Wohnung eingezogen ist. Rechtliche Grundlage ist § 19 des Bundesmeldegesetzes (BMG). Ziel der Vermieterbescheinigung ist es, Scheinanmeldungen zu verhindern und die Wohnsitzanmeldung eindeutig nachvollziehbar zu machen.
Wann ist eine Vermieterbescheinigung Pflicht?
Eine Vermieterbescheinigung ist immer dann notwendig, wenn
- ein Mieter neu einzieht,
- eine Untermiete erfolgt, oder
- ein Eigentümer selbst einzieht.
Die Bescheinigung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde vorgelegt werden. Bei einem Auszug ist sie nur erforderlich, wenn die Person ins Ausland zieht oder keinen neuen Wohnsitz in Deutschland anmeldet.
Welche Angaben muss die Bescheinigung eines Vermieters enthalten?
Laut § 19 Abs. 3 BMG sind folgende Angaben in einer Vermieterbescheinigung zur Vorlage beim Einwohnermeldeamt verpflichtend:
- Name und Anschrift des Vermieters, ggf. zusätzlich Anschrift des Eigentümers
- Einzugsdatum
- Anschrift der Wohnung
- Namen der meldepflichtigen Personen
Tipp: Viele Städte bieten digitale Formulare oder Online-Portale zur elektronischen Übermittlung der Vermieterbescheinigung an. Das spart Zeit und reduziert den Aufwand für beide Parteien.
Die Heid Immobilienbewertung stellt Ihnen eine Vorlage zur Verfügung. Diese brauchen Vermieter nur noch auszufüllen, damit Mieter sie einreichen können. Wundern Sie sich nicht, dass „Wohnungsgeberbestätigung“ auf dem Dokument steht. Dies ist der offizielle Begriff für die Vermieterbescheinigung.
Wie bekomme ich eine Vermieterbescheinigung?
Die Vermieterbestätigung wird vom Vermieter oder der Hausverwaltung ausgestellt – meist formlos oder über ein Online-Formular der Stadtverwaltung. In großen Städten ist der digitale Weg inzwischen Standard: Der Vermieter kann die Bescheinigung direkt elektronisch an das Einwohnermeldeamt übermitteln.
Welche Folgen drohen bei fehlender Vermieterbestätigung?
Wird die Vermieterbescheinigung nicht fristgerecht ausgestellt oder eingereicht, kann ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro verhängt werden. Bei Scheinanmeldungen, also falschen oder bewusst manipulierten Angaben, drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro (§ 54 BMG).
Auch für Mieter kann es Konsequenzen haben: Ohne gültige Vermieterbescheinigung ist eine Wohnsitzanmeldung nicht möglich, was wiederum Probleme bei Bank-, Versicherungs- oder Behördenangelegenheiten nach sich ziehen kann.
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Wo muss ich die Vermieterbescheinigung abgeben?
Die Vermieterbescheinigung ist bei der örtlich zuständigen Meldebehörde einzureichen. Meist erfolgt die Abgabe beim Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro der Stadt oder Gemeinde, in der sich die Wohnung befindet.
In vielen Kommunen kann die Übermittlung auch elektronisch erfolgen. Dafür erhalten Vermieter von der Behörde einen speziellen Online-Zugang oder PIN-Code, mit dem die Bestätigung digital übermittelt werden kann.
Der Mieter muss die Vermieterbescheinigung anschließend bei der Anmeldung des Wohnsitzes persönlich oder online vorlegen. Ohne sie ist eine Anmeldung gesetzlich nicht zulässig.
Welche Kosten fallen für eine Vermieterbescheinigung an?
Die Ausstellung einer Vermieterbescheinigung ist in der Regel kostenfrei. Weder der Vermieter noch der Mieter müssen Gebühren an die Behörde zahlen, da es sich um eine gesetzliche Pflichtleistung handelt.
Nur wenn der Vermieter die Ausstellung an eine Hausverwaltung delegiert, kann dort eine Verwaltungsgebühr oder Servicepauschale anfallen. Diese Kosten dürfen jedoch nicht auf den Mieter umgelegt werden.