Ein Staffelgeschoss ist ein oberes, gegenüber den darunterliegenden Geschossen zurückgesetztes Geschoss eines Hauses. Es nimmt nicht die volle Grundfläche der unteren Etage ein und verleiht dem Baukörper dadurch ein gestaffeltes Erscheinungsbild. Im Baurecht gilt das Staffelgeschoss als Übergangsform zwischen Vollgeschoss und Dachgeschoss und ist in vielen Landesbauordnungen gesondert geregelt.
Was zeichnet ein Staffelgeschoss aus?
Charakteristisch für ein Staffelgeschoss ist der deutliche Rücksprung der Fassade gegenüber dem darunterliegenden Geschoss, meist um mindestens 1,25 bis 3 Meter auf mehreren oder allen Seiten.
Durch diesen Versatz entstehen:
- großzügige Dachterrassen oder begrünte Flachdächer,
- eine geringere Gebäudehöhe,
- und ein ästhetisch harmonischer Abschluss des Baukörpers.
Staffelgeschosse werden vor allem bei mehrgeschossigen Wohn-, Büro- oder Mischgebäuden eingesetzt, um Bebauungsgrenzen einzuhalten, städtische Höhenvorgaben zu erfüllen und gleichzeitig zusätzlichen Wohnraum zu schaffen.
Welche Vorteile bietet ein Staffelgeschoss?
Ein Staffelgeschoss kombiniert Wohnraumerweiterung und architektonische Leichtigkeit.
Vorteile:
- Zusätzliche Wohnfläche trotz Begrenzung der Vollgeschosse
- Attraktive Dachterrassen oder private Freiflächen
- Bessere Belichtung und Belüftung durch zurückspringende Fassade
- Moderne Architekturwirkung und höherer Immobilienwert
Nachteile:
- Höhere Bau- und Planungskosten
- Aufwendige Abdichtungs- und Dämmarbeiten
- Teilweise eingeschränkte Grundrissgestaltung
Welche baurechtlichen Vorgaben gelten für Staffelgeschosse?
Staffelgeschosse unterliegen den allgemeinen Bauordnungsrechtvorschriften und müssen insbesondere folgende Kriterien erfüllen:
- Gebäudehöhe und Geschossigkeit
- Abstandsflächen zu Nachbargrundstücken (Grenzbebauung)
- Brandschutz, Belichtung und Fluchtwege
- Flächennutzung gemäß Bebauungsplan oder Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Viele Bebauungspläne erlauben Staffelgeschosse ausdrücklich als gestalterisches Mittel, um Gebäudehöhen zu begrenzen, das Stadtbild aufzulockern und Dachbegrünung zu integrieren.
Wie wird ein Staffelgeschoss in der Wohnflächenberechnung berücksichtigt?
Flächen eines Staffelgeschosses zählen zur Wohnfläche, sofern sie als vollwertiger Aufenthaltsraum genehmigt sind. Wichtig sind hierbei:
- Lichte Raumhöhe von mindestens 2,20 m
- Ausreichende Belichtung und Belüftung
- Baurechtliche Nutzungsgenehmigung
Rücksprünge der Fassade oder Dachschrägen werden nicht zur Wohnfläche gerechnet, können aber in der Immobilienbewertung wertsteigernd wirken, insbesondere bei hochwertiger Ausstattung oder attraktiver Aussicht.
persönliche Beratung
Nach einem kostenlosen Erstgespräch vereinbaren wir gemeinsam einen Fixpreis, zu dem Sie Ihre Immobilie von uns schätzen lassen können. Sie erhalten ein seriöses Wertgutachten, das auf Wunsch auch vor Gericht und auf Behörden gültig ist.
Wir nehmen kurzfristige Aufträge in unseren zahlreichen Sachverständigenbüros in ganz Deutschland an. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Wann gilt ein Staffelgeschoss als Vollgeschoss?
Ob ein Staffelgeschoss baurechtlich als Vollgeschoss zählt, hängt von den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ab.
Ein Staffelgeschoss ist kein Vollgeschoss, wenn
- die Grundfläche maximal zwei Drittel der darunterliegenden Geschossfläche beträgt
- und die Deckenoberkante des Staffelgeschosses eine bestimmte Höhe über der Geländeoberfläche nicht überschreitet (meist zwischen 1,40 m und 1,60 m; je nach Bundesland).
Wird einer dieser Werte überschritten, gilt das Staffelgeschoss als Vollgeschoss, mit entsprechenden Auswirkungen auf die zulässige Geschossigkeit und Bebauungsdicht nach BauNVO und Bebauungsplan.
Wie unterscheidet sich ein Staffelgeschoss von einem Dachgeschoss?
Das Staffelgeschoss ist ein vollwertiges Geschoss mit Flachdach, das oberhalb des letzten Vollgeschosses liegt und zur Fassade deutlich zurückspringt. Das Dachgeschoss dagegen liegt unter einem geneigten Dach und weist meist Dachschrägen auf.
Baurechtlich wird das Dachgeschoss in vielen Landesbauordnungen nicht als Staffelgeschoss betrachtet. Während ein Staffelgeschoss häufig Teil der regulären Geschosszahl ist, gilt das Dachgeschoss meist nur als ausgebauter Dachraum, abhängig von Höhe, Belichtung und Nutzung.