Die Pauschalmiete ist ein Mietmodell, bei dem Neben- und Betriebskosten nicht separat abgerechnet, sondern pauschal im Mietpreis enthalten sind. Dieses Modell verspricht klare Verhältnisse, birgt aber auch rechtliche und wirtschaftliche Herausforderungen für Vermieter und Mieter.
Was ist eine Pauschalmiete? Definition
Eine Pauschalmiete, auch als Inklusivmiete bekannt, ist eine Mietform, bei der sämtliche Nebenkosten bereits im Mietpreis enthalten sind. Der Mieter zahlt einen festen monatlichen Betrag, unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch. Es erfolgt also keine separate Abrechnung der Nebenkosten.
Wichtig ist: Eine Pauschalmiete kann nur dann wirksam vereinbart werden, wenn der Mietvertrag eine detaillierte Auflistung aller enthaltenen Nebenkosten enthält. Fehlt diese Aufstellung, kann die Vereinbarung rechtlich unwirksam sein und zu Problemen führen.
Welche Kosten sind in der Pauschalmiete enthalten?
Die Pauschalmiete enthält neben der Kaltmiete üblicherweise alle umlagefähigen Nebenkosten. Dazu gehören unter anderem Kosten für:
- Heizung
- Müllentsorgung
- Wasserversorgung
- Beleuchtung
- Pflege von gemeinsamen Grünanlagen
- Grundsteuer
- Straßenreinigung (z. B. Winterdienst)
- Strom, Wartung und Reinigung eines gemeinsamen Waschkellers
Auch Kosten für die Gebäudereinigung, die Bereitstellung eines Glasfaseranschlusses, den Lohn für einen Hauswart oder Kehrgebühren für den Schornsteinfeger können unter Umständen (anteilig) in der Pauschalmiete enthalten sein. Welche Posten konkret eingeschlossen sind, sollte zwischen Mieter und Vermieter vereinbart und unbedingt im Mietvertrag festgehalten werden.
Wie wird die Höhe der Pauschalmiete festgelegt?
Die Pauschalmiete wird individuell zwischen Mieter und Vermieter vertraglich vereinbart und meist für eine gewisse Laufzeit festgeschrieben. Grundlage bildet häufig die ortsübliche Vergleichsmiete, ergänzt um eine realistische Schätzung der anfallenden Betriebskosten. Dabei werden Erfahrungswerte oder Vorjahreskosten herangezogen.
Darf der Vermieter die Pauschalmiete erhöhen?
Eine Erhöhung der Pauschalmiete ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Entweder muss sie ausdrücklich im Mietvertrag geregelt sein oder sie erfolgt im Rahmen einer gesetzlichen Mieterhöhung, etwa nach § 558 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dabei wird geprüft, ob die Miete noch der ortsüblichen Vergleichsmiete entspricht.
Besonderheit bei der Pauschalmiete: Da der Mietspiegel in der Regel Nettokaltmieten ausweist, muss der Vermieter zur Begründung einer Erhöhung in der Regel die aktuell anfallenden Betriebskosten offenlegen und diesen Betrag zur ortsüblichen Nettomiete hinzurechnen. Nur so lässt sich eine nachvollziehbare neue Pauschalmiete berechnen.
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Welche Vorteile hat eine Pauschalmiete für Mieter und Vermieter?
Für Mieter bietet die Pauschalmiete eine hohe Kostentransparenz und finanzielle Planbarkeit. Sie wissen von Beginn an genau, welche monatlichen Gesamtkosten auf sie zukommen. Überraschungen durch unerwartete Nachzahlungen bleiben aus.
Vermieter profitieren von einem geringeren Verwaltungsaufwand, da keine jährliche Betriebskostenabrechnung erstellt werden muss. Gleichzeitig werden potenzielle Streitpunkte rund um die Höhe der Betriebskosten von vornherein ausgeschlossen. Ein weiterer Vorteil der Pauschalmiete liegt in der Verlässlichkeit der Einnahmen: Vermieter erhalten einen konstanten Mietbetrag und können ihre Einnahmen besser kalkulieren.
Welche Nachteile hat eine Pauschalmiete?
So komfortabel die Pauschalmiete auf den ersten Blick auch wirkt – sie bringt einige Risiken mit sich, sowohl für Mieter als auch für Vermieter:
- Keine Rückerstattung bei geringem Verbrauch: Mieter zahlen immer denselben Betrag, auch wenn ihr Verbrauch gering ist. Sie erhalten keine Betriebskostenrückerstattung.
- Fehlender Anreiz zur Energieeffizienz: Da keine verbrauchsabhängige Abrechnung erfolgt, fehlt häufig die Motivation, den Energieverbrauch bewusst zu senken.
- Verlust von Transparenz: Ohne jährliche Betriebskostenabrechnung bleibt für Mieter unklar, ob die Pauschale wirklich angemessen ist. Im Streitfall liegt die Beweislast beim Mieter.
- Kalkulationsrisiko für Vermieter: Steigen die Energie- oder Betriebskosten unerwartet stark, kann die Pauschalmiete schnell unwirtschaftlich werden. Ein zu knapp bemessener Puffer führt zu Verlusten.
- Gefahr überhöhter Mieten: Um sich abzusichern, kalkulieren viele Vermieter vorsorglich einen Sicherheitspuffer ein. Dadurch kann die Pauschalmiete über dem Niveau vergleichbarer Wohnungen liegen.
- Rechtliche Fallstricke: Die enthaltenen Kosten müssen im Mietvertrag exakt aufgelistet sein. Fehlt diese Aufschlüsselung oder widerspricht sie geltendem Recht, drohen rechtliche Auseinandersetzungen.