Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ist eine schriftliche Bestätigung des bisherigen Vermieters, dass der Mieter seine Miete ordnungsgemäß bezahlt hat und keine Mietrückstände bestehen. Sie dient neuen Vermietern als Bonitäts- und Vertrauensnachweis und wird häufig im Rahmen einer Wohnungsbewerbung oder bei einem Mieterwechsel verlangt.
Was steht in einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung?
In der Regel enthält der Mietzahlungsnachweis folgende Angaben:
- Name und Anschrift des Mieters und Vermieters
- Adresse der Mietwohnung
- Zeitraum des Mietverhältnisses
- Bestätigung, dass keine Mietschulden bestehen
- Ort, Datum und Unterschrift des Vermieters
Optional kann der Vermieter ergänzen, dass keine offenen Nebenkosten oder Schäden bestehen, die zu finanziellen Forderungen führen könnten.
Die Form ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Eine einfache formlose Erklärung genügt, solange sie alle wesentlichen Informationen enthält.
Ist eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung Pflicht?
Nein. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf die Ausstellung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Vermieter dürfen die Ausstellung verweigern.
Welche rechtlichen Grenzen gelten für Vermieter bei der Mietschuldenfreiheitsbestätigung?
Vermieter müssen in einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung wahrheitsgemäße und belegbare Angaben machen. Falsche oder unbegründete Behauptungen, etwa zu angeblichen Mietrückständen, können als Rufschädigung oder Verstoß gegen das Datenschutzrecht gewertet werden.
Wie wichtig ist die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung für Mieter?
Die Bescheinigung kann insbesondere in angespannten Wohnungsmärkten mit vielen Bewerbern ein entscheidendes Kriterium bei der Wohnungsvergabe sein. Sie zeigt, dass der Mieter verlässlich, zahlungsfähig und pflichtbewusst ist.
Viele Vermieter verlangen zusätzlich:
- eine SCHUFA-Auskunft,
- Gehaltsnachweise,
- und eine Mieterselbstauskunft.
Gemeinsam ergeben diese Unterlagen ein vollständiges Bonitätsprofil, das Vermietern Sicherheit bei der Auswahl neuer Mieter gibt.
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Welche Alternativen zur Mietschuldenfreiheitsbescheinigung gibt es?
Wenn der bisherige Vermieter keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausstellt, kann der Mieter:
- einen Kontoauszug oder Dauerauftrag über die letzten Mietzahlungen vorlegen,
- eine eigene eidesstattliche Erklärung abgeben, dass alle Mieten gezahlt wurden,
- oder auf eine Bestätigung der Hausverwaltung oder eines Verwalters zurückgreifen, sofern diese das Mietkonto geführt haben.
Was kostet eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung?
Vermieter dürfen ihrem Mieter die Aufwendungen für die Ausstellung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung grundsätzlich in Rechnung stellen, da es sich nicht um eine gesetzlich vorgeschriebene, sondern um eine freiwillige Zusatzleistung handelt.
Die Höhe der Kosten ist nicht gesetzlich festgelegt und kann je nach Aufwand und Region variieren. Gebühren zwischen 20 und 50 Euro sind durchaus üblich.