Eine Miet­schul­den­frei­heits­be­schei­ni­gung ist eine schriftliche Bestätigung des bisherigen Vermieters, dass der Mieter seine Miete ordnungsgemäß bezahlt hat und keine Mietrückstände bestehen. Sie dient neuen Vermietern als Bonitäts- und Ver­trau­ens­nach­weis und wird häufig im Rahmen einer Woh­nungs­be­wer­bung oder bei einem Mieterwechsel verlangt.

Was steht in einer Miet­schul­den­frei­heits­be­schei­ni­gung?

In der Regel enthält der Miet­zah­lungs­nach­weis folgende Angaben:

  • Name und Anschrift des Mieters und Vermieters
  • Adresse der Mietwohnung
  • Zeitraum des Miet­ver­hält­nis­ses
  • Bestätigung, dass keine Mietschulden bestehen
  • Ort, Datum und Unterschrift des Vermieters

Optional kann der Vermieter ergänzen, dass keine offenen Nebenkosten oder Schäden bestehen, die zu finanziellen Forderungen führen könnten.

Die Form ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Eine einfache formlose Erklärung genügt, solange sie alle wesentlichen Informationen enthält.

Ist eine Miet­schul­den­frei­heits­be­schei­ni­gung Pflicht?

Nein. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf die Ausstellung einer Miet­schul­den­frei­heits­be­schei­ni­gung. Vermieter dürfen die Ausstellung verweigern.

Welche rechtlichen Grenzen gelten für Vermieter bei der Miet­schul­den­frei­heits­be­stä­ti­gung?

Vermieter müssen in einer Miet­schul­den­frei­heits­be­schei­ni­gung wahrheitsgemäße und belegbare Angaben machen. Falsche oder unbegründete Behauptungen, etwa zu angeblichen Mietrückständen, können als Rufschädigung oder Verstoß gegen das Da­ten­schutz­recht gewertet werden.

Wie wichtig ist die Miet­schul­den­frei­heits­be­schei­ni­gung für Mieter?

Die Bescheinigung kann insbesondere in angespannten Wohnungsmärkten mit vielen Bewerbern ein entscheidendes Kriterium bei der Wohnungsvergabe sein. Sie zeigt, dass der Mieter verlässlich, zahlungsfähig und pflichtbewusst ist.

Viele Vermieter verlangen zusätzlich:

  • eine SCHUFA-Auskunft,
  • Ge­halts­nach­wei­se,
  • und eine Mie­ter­selbst­aus­kunft.

Gemeinsam ergeben diese Unterlagen ein vollständiges Bonitätsprofil, das Vermietern Sicherheit bei der Auswahl neuer Mieter gibt.

Welche Alternativen zur Miet­schul­den­frei­heits­be­schei­ni­gung gibt es?

Wenn der bisherige Vermieter keine Miet­schul­den­frei­heits­be­schei­ni­gung ausstellt, kann der Mieter:

  • einen Kontoauszug oder Dauerauftrag über die letzten Mietzahlungen vorlegen,
  • eine eigene eidesstattliche Erklärung abgeben, dass alle Mieten gezahlt wurden,
  • oder auf eine Bestätigung der Hausverwaltung oder eines Verwalters zurückgreifen, sofern diese das Mietkonto geführt haben.

Was kostet eine Miet­schul­den­frei­heits­be­schei­ni­gung?

Vermieter dürfen ihrem Mieter die Aufwendungen für die Ausstellung einer Miet­schul­den­frei­heits­be­schei­ni­gung grundsätzlich in Rechnung stellen, da es sich nicht um eine gesetzlich vorgeschriebene, sondern um eine freiwillige Zusatzleistung handelt.

Die Höhe der Kosten ist nicht gesetzlich festgelegt und kann je nach Aufwand und Region variieren. Gebühren zwischen 20 und 50 Euro sind durchaus üblich.