Warum sich eine Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung bei Scheidung für Sie lohnt

Sie lassen sich scheiden und haben ein gemeinsames Haus? Hier erfahren Sie, welche Optionen Sie in diesem Fall haben und wie eine professionelle Im­mo­bi­li­en­be­wer­tun­gen Ihnen hilft, Ihr Vermögen gerecht aufzuteilen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ist ein Ehepartner der alleinige Eigentümer, bleibt das Haus nach der Scheidung sein Eigentum; sind hingegen beide im Grundbuch eingetragen, haben auch beide Parteien Anspruch darauf.
  • Sind beide Ehegatten Eigentümer der Immobilien, stehen Ihnen verschiedene Optionen wie Ei­gen­tums­über­tra­gung, Teilung, Verkauf oder Vermietung zur Verfügung.
  • Wenn sich die Ehepartner über den Verbleib des Hauses nicht einigen können, kann Im­mo­bi­li­en­me­dia­ti­on eine effektive Möglichkeit sein, um hohe Rechtskosten und langwierige Verfahren zu vermeiden.
  • Eine präzise und unparteiische Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung ist entscheidend, um eine gerechte Teilung des Vermögens sicherzustellen. Ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten ist hierfür am besten geeignet.
Ehepaar bei einer Immobilienbewertung im Zuge einer Scheidung.
Eine Scheidung mit Haus kostet häufig nicht nur jede Menge Nerven, sondern auch viel Geld. Eine Im­mo­bi­li­en­me­dia­ti­on kann helfen, eine Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung im Zweifelsfall sogar vor Gericht.
Bekannt aus

Das sind Ihre Optionen bei einer Scheidung mit Immobilie

Bei einer Scheidung mit Haus oder Wohnung geht es vor allem darum, das gemeinsame Vermögen transparent und fair aufzuteilen. Doch das ist leichter gesagt als getan: Insbesondere die emotionale Bindung an das gemeinsame Zuhause kann den Bewertungs- und Teilungsprozess erschweren und schnell zu Mei­nungs­ver­schie­den­hei­ten über den Wert der Immobilie führen.

Die Aufteilung des gemeinsamen Im­mo­bi­li­en­ver­mö­gens kann signifikante steuerliche und langfristige finanzielle Auswirkungen für beide Ehegatten haben. Es ist daher wichtig, eine Lösung zu finden, die beiden Seiten gerecht wird, die künftigen Le­bens­hal­tungs­kos­ten berücksichtigt und im besten Fall die Ehegatten für die Zeit nach der Scheidung finanziell absichert.

Wenn Sie und Ihr Partner beide Eigentümer des gemeinsamen Hauses sind, haben Sie im Falle einer Scheidung folgende Möglichkeiten:

  1. Ei­gen­tums­über­tra­gung & Auszahlung: Bei der Ei­gen­tums­über­tra­gung einigen sich beide Parteien darauf, dass ein Partner das gemeinsame Haus behält und den anderen ausbezahlt. Dies wird notariell beurkundet.
  2. Realteilung: Bei der Realteilung wird das gemeinsame Eigentum physisch so umgebaut, dass zwei separate Wohneinheiten entstehen, sodass beide Partner jeweils eine Einheit als Al­lein­ei­gen­tü­mer übernehmen.
  3. Ideelle Teilung: Die ideelle Teilung ermöglicht es beiden Parteien, Miteigentümer des Grundstücks zu bleiben, wobei das Haus in zwei un­ter­schied­li­che Einheiten aufgeteilt wird, ohne die äußeren Grenzen des Grundstücks zu verändern.
  4. Verkauf des gemeinsamen Hauses: Wenn keine Einigung erzielt wird oder keiner der Partner den anderen auszahlen kann, besteht die Möglichkeit, das gemeinsame Haus zu verkaufen und den Erlös entsprechend der Ei­gen­tums­an­tei­le aufzuteilen.
  5. Vermietung: Die gemeinsame Vermietung des Hauses bietet sich an, wenn beide Partner Eigentümer bleiben wollen, etwa um einen laufenden Kredit durch Mieteinnahmen zu bedienen und eine Vor­fäl­lig­keits­ent­schä­di­gung zu vermeiden.
  6. Schenkung an ein gemeinsames Kind: Die Übertragung des Hauses an ein gemeinsames volljähriges Kind ist eine Möglichkeit, die Immobilie innerhalb der Familie zu halten, ohne dabei Vermögenswerte durch Streitkosten zu vernichten.
  7. Tei­lungs­ver­stei­ge­rung: Eine Tei­lungs­ver­stei­ge­rung kommt als letzter Ausweg in Betracht, wenn keine Einigung über die Immobilie erzielt werden kann. Hierbei wird das Haus öffentlich versteigert, wobei der Erlös unter den Parteien aufgeteilt wird, allerdings oft unter Wertverlust.

Achtung: Auch, wenn nur ein Partner als Eigentümer der Immobilie im Grundbuch eingetragen ist, kann der andere Partner bei einer Scheidung dank des Zu­ge­winn­aus­gleichs von wertsteigernder Modernisierung profitieren. Die Einschaltung eines neutralen Im­mo­bi­li­en­sach­ver­stän­di­gen kann auch in solchen Fällen dabei helfen, eine faire Lösung für beide Tren­nungs­par­tei­en zu finden.

Wenn sich die Meinungen über den Umgang mit dem gemeinsamen Eigentum verhärten und keine Einigung in Sicht ist, ist eine Im­mo­bi­li­en­me­dia­ti­on eine sinnvolle Lösung. Mit Hilfe eines neutralen Dritten – dem Mediator – finden Sie eine faire und einvernehmliche Lösung und vermeiden die Kosten und den emotionalen Stress eines Ge­richts­ver­fah­rens.

Klarheit schaffen durch Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung

Unabhängig davon, für welche Option Sie sich entscheiden, ist der erste Schritt eine unparteiische und präzise Wertermittlung Ihrer Immobilie. Unsere zertifizierten Gutachter berücksichtigen alle wichtigen Unterlagen und Informationen und beziffern den genauen Wert Ihres Hauses nach normierten Verfahren. So können Sie sicher sein, dass Sie einen angemessenen Aus­zah­lungs­be­trag vereinbaren oder einen fairen Preis für den Verkauf Ihres Hauses festlegen.

Die Bewertung einer Immobilie ist komplex und kann schnell überfordernd erscheinen, insbesondere in einer Tren­nungs­si­tua­ti­on, in der man zusätzlich tausend andere Dinge im Kopf hat. Wir erklären Ihnen transparent, wie unsere Experten bei der Wertermittlung von Immobilien vorgehen, welche Kriterien den Wert Ihrer Immobilie beeinflussen und welche rechtlichen Aspekte Sie bei der Aufteilung oder dem Verkauf Ihres Hauses beachten müssen.

Eine Scheidung ist oft vor allem eines: teuer. Um Sie vor weiteren unerwarteten Überraschungen und Kostenfallen zu schützen, bieten wir bei Heid Ihnen eine Fest­preis­ga­ran­tie für die Wertermittlung Ihrer Immobilie. Nach der Sichtung Ihrer Unterlagen lassen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zukommen.

Ein ausführliches Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten erhalten Sie ab zirka 2.790 Euro, ein Kurzgutachten bereits ab zirka 1.690 Euro. Wenn eine au­ßer­ge­richt­li­che Einigung möglich ist, kann ein Kurzgutachten ausreichen. Sobald jedoch eine gerichtliche Aus­ein­an­der­set­zung droht oder ein Anwalt eingeschaltet wird, ist ein detailliertes und gerichtsfestes Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten unerlässlich. Diese zusätzliche Investition bedeutet zwar zunächst eine höhere finanzielle Belastung, ist aber sinnvoll, um sich rechtlich abzusichern und langfristige finanzielle Risiken zu minimieren.

Sobald das gerichtlich anerkannte Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten erstellt ist, gehen unsere Sach­ver­stän­di­gen die Be­wer­tungs­er­geb­nis­se sorgfältig mit Ihnen durch und zeigen Ihnen, wie Sie diese richtig interpretieren. In diesem persönlichen Gespräch ist außerdem Raum für die Beantwortung offener Fragen und die Klärung etwaiger Unklarheiten.

So erreichen Sie eine faire Ver­mö­gens­auf­tei­lung bei einer Scheidung mit Haus

Eine Scheidung ist ein komplexer und emo­ti­ons­ge­la­de­ner Prozess, insbesondere, wenn gemeinsame Vermögenswerte wie Immobilien im Spiel sind. In dieser her­aus­for­dern­den Lebensphase ist es wichtig, auf die Expertise von Fachleuten zurückzugreifen.

Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung steht Ihnen mit Erfahrung, Fachwissen und Verständnis für die emotionale Tragweite Ihrer Situation zur Seite. Gemeinsam finden wir einen Weg, der Ihnen ermöglicht, den nächsten Schritt in Richtung eines neuen Le­bens­ab­schnit­tes zu gehen und das mit der Gewissheit, dass Ihr Vermögen fair und gerecht aufgeteilt wurde. Unsere Gutachter sind neutral, öffentlich bestellt und vereidigt.

André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.