Die Eigenheimrente, auch Wohn-Riester genannt, ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Sie ermöglicht, angesparte Riester-Gelder und Zulagen für den Kauf, Bau oder die Entschuldung eines selbst genutzten Eigenheims einzusetzen. Ziel der Eigenheimrente ist es, im Alter mietfrei zu wohnen und dadurch die finanzielle Belastung zu reduzieren.
Wie funktioniert die Eigenheimrente?
Die Eigenheimrente basiert auf den Grundprinzipien der Riester-Förderung. Förderberechtigte erhalten staatliche Zulagen und gegebenenfalls Steuervorteile. Diese fließen nicht in eine Rentenzahlung, sondern werden direkt in die Immobilie investiert. Alle geförderten Beträge werden in einem sogenannten Wohnförderkonto erfasst. Dieses bildet die Grundlage für die spätere Besteuerung im Rentenalter.
Welche Maßnahmen fördert die Eigenheimrente?
Förderfähig im Rahmen der Eigenheimrente sind:
- der Kauf eines selbst genutzten Hauses oder einer Eigentumswohnung,
- der Neubau einer selbst genutzten Immobilie,
- die Tilgung eines bestehenden Immobiliendarlehens,
- der Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutzten Wohnraum,
- barrierefreie Umbaumaßnahmen, wenn sie die Nutzung der Wohnimmobilie im Alter ermöglichen.
Nicht gefördert wird die Vermietung. Die Immobilie muss selbst bewohnt werden.
Welche Voraussetzungen gelten für die Eigenheimrente?
Um Wohn-Riester nutzen zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Riester-Förderberechtigung,
- ein entsprechender Riester-Vertrag,
- Selbstnutzung der Immobilie als Hauptwohnsitz,
- ordnungsgemäße Meldung der Entnahme an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen.
Zieht der Eigentümer aus oder vermietet die Immobilie, kann die Förderung rückwirkend entfallen. Eine Ausnahme besteht, wenn innerhalb bestimmter Fristen eine Ersatzimmobilie erworben wird.
Wie wird die Eigenheimrente versteuert?
Alle geförderten Beträge werden im Wohnförderkonto erfasst. Die Besteuerung erfolgt nachgelagert. Dabei bestehen zwei Optionen: Entweder jährlich in kleinen Beträgen über den Rentenzeitraum oder als Einmalbesteuerung mit attraktivem Rabatt. Die Einmalbesteuerung ist oft günstiger, wenn genügend Kapital vorhanden ist.
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Welche Vor- und Nachteile bietet die Eigenheimrente?
Die Eigenheimrente bietet sowohl finanzielle Vorteile als auch langfristige Verpflichtungen, die vor der Entscheidung sorgfältig gegeneinander abgewogen werden sollten, wie die folgende Übersicht zeigt:
| Vorteile Wohn-Riester | Nachteile Wohn-Riester |
| Staatliche Zulagen und mögliche Steuervorteile | Mögliche Rückzahlungspflichten bei Auszug |
| Schnellere Entschuldung durch Tilgungsförderung | Versteuerung aller geförderten Beträge im Alter |
| Riester-Förderung für selbst genutztes Wohneigentum | Komplexe Regelungen bei Immobilienwechsel |
| Mietfreies Wohnen im Alter | Bindung an eine selbst genutzte Immobilie |
| Flexibler Einsatz von Fördermitteln (Kauf, Bau, Entschuldung) |
Kann ich Wohn-Riester kündigen?
Ja, grundsätzlich können Sie einen Wohn-Riester-Vertrag kündigen. Allerdings weist eine Kündigung oft finanzielle Nachteile auf, weil Sie alle erhaltenen Zulagen zurückzahlen müssen und Steuervorteile rückwirkend aberkannt werden.
Statt einer Kündigung empfiehlt sich häufig eine Beitragsfreistellung, bei der der Vertrag bestehen bleibt, aber keine weiteren Einzahlungen erfolgen.
Soll die Immobilie dennoch mit den Riester-Geldern finanziert werden, muss eine förderschädliche Entnahme vermieden werden. Denn sonst wird das Wohnförderkonto sofort steuerpflichtig.
Eine Kündigung ist daher nur sinnvoll, wenn:
- die Immobilie dauerhaft vermietet oder verkauft wird,
- die Förderung vollständig beendet werden soll,
- oder eine neue Finanzierungsstruktur ohne Riester geplant ist.