Wenn Sie Wohnraum als Ferienwohnung vermieten oder eine Ferienwohnung wieder in normalen Wohnraum umwandeln möchten, benötigen Sie in vielen Fällen eine offizielle Genehmigung. Ohne eine gesicherte Nut­zungs­än­de­rung drohen Bußgelder, Nut­zungs­un­ter­sa­gun­gen und hohe Zusatzkosten. Erfahren Sie, welche baurechtlichen Anforderungen gelten und wie der Ablauf der Nut­zungs­än­de­rung funktioniert.

Ferienwohnung mit Bett, Küche und Couch.
Wenn Sie Ihre Wohnung als Ferienwohnung vermieten möchten, gilt es einige Punkte zu beachten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für die Vermietung als Ferienwohnung oder die Rückumwandlung in Wohnraum ist eine formelle Nut­zungs­än­de­rung in Form einer Genehmigung erforderlich.
  • Die Ge­neh­mi­gungs­pflicht besteht unabhängig davon, ob bauliche Veränderungen vorgenommen werden.
  • Wichtige Voraussetzungen sind ein passender Bebauungsplan, ausreichender Brandschutz und der Nachweis von Stellplätzen.

André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Wann ist eine Nut­zungs­än­de­rung für eine Ferienwohnung erforderlich

Sobald Sie Wohnraum an wechselnde Feriengäste vermieten, liegt eine andere Nutzung als ursprünglich genehmigt vor. Damit entsteht eine ge­neh­mi­gungs­pflich­ti­ge Nut­zungs­än­de­rung des Wohnraumes. Auch wenn Sie keine baulichen Veränderungen vornehmen, bewertet das Bau­ord­nungs­recht die Nutzung als neue Art der Raumnutzung.

Wohnnutzung bedeutet eine dauerhafte Nutzung durch eine feste Mietpartei oder Eigentümer. Feriennutzung dagegen ist geprägt von häufig wechselnden Mietern, kurzzeitigen Aufenthalten und teilweise gewerblichem Charakter. Diese Unterschiede wirken sich auf die Anforderungen aus. Besonderes Augenmerk legen die Behörden bei der Prüfung der Ferienwohnung-Nut­zungs­än­de­rung auf Brandschutz, Stell­platz­nach­weis und Zweck­ent­frem­dung.

Achtung: Ohne offizielle Genehmigung riskieren Sie Bußgelder, eine Nut­zungs­un­ter­sa­gung oder im schlimmsten Fall den Rückbau. Deshalb ist es wichtig, vor der Vermietung als Ferienwohnung die Nut­zungs­än­de­rung rechtzeitig zu beantragen.

Voraussetzungen für die Nut­zungs­än­de­rung von Wohnraum in eine Ferienwohnung

Damit die Nut­zungs­än­de­rung von Wohnraum in eine Ferienwohnung rechtssicher gelingt, müssen Sie bestimmte baurechtliche und örtliche Anforderungen erfüllen.

Die wichtigsten Voraussetzungen im Überblick:

  • Bebauungsplan: Der Bebauungsplan muss die Nutzung als Ferienwohnung zulassen. In reinen Wohngebieten ist die Genehmigung oft schwierig.
  • Zweck­ent­frem­dungs­sat­zung: Viele Städte wie München oder Hamburg haben strenge Regeln für die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen. Eine separate Genehmigung ist erforderlich.
  • Brandschutz: Je nach Bundesland sind spezielle Brand­schutz­maß­nah­men vorgeschrieben, wie zum Beispiel zusätzliche Fluchtwege oder Rauchmelder.
  • Stell­platz­nach­weis: Sie müssen in vielen Fällen einen zusätzlichen Stellplatz nachweisen oder eine Ablösezahlung leisten.
  • Schallschutz: Ferienwohnungen müssen oft höhere Schall­schutz­an­for­de­run­gen erfüllen, besonders bei häufiger Gästebelegung.
  • Nach­bar­schafts­schutz: Die Feriennutzung darf das Wohnumfeld nicht wesentlich stören. Ein erhöhtes Gästeaufkommen kann kritisch geprüft werden.

Hinweis: Bei der Ferienwohnung-Nut­zungs­än­de­rung prüfen die Behörden insbesondere die Voraussetzungen Brandschutz, Stell­platz­nach­weis und Zweck­ent­frem­dung.

Der Ablauf im Detail

Eine rechtlich sichere Nut­zungs­än­de­rung von Wohnraum zu Ferienwohnung erfordert immer die Zustimmung der zuständigen Bau­auf­sichts­be­hör­de. Ohne diese dürfen Sie die Wohnung offiziell nicht vermieten.

Für den Antrag auf Nut­zungs­än­de­rung der Ferienwohnung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Ausgefülltes Antragsformular der Kommune
  • Aktueller Lageplan (meist im Maßstab 1:500)
  • Grund­riss­zeich­nun­gen des Gebäudes
  • Beschreibung der bisherigen und geplanten Nutzung
  • Nachweise über Brandschutz, Schallschutz und Stellplätze
  • Eventuell zusätzliche Gutachten (z. B. Statik)

Wichtig: Der Antrag muss von einem Bau­vor­la­ge­be­rech­tig­ten – in der Regel ein Architekt oder Bauingenieur – eingereicht und unterschrieben werden. Ohne diese fachliche Begleitung lehnen die Behörden Anträge häufig bereits formal ab.

Sobald alle Unterlagen vollständig eingereicht sind, prüft die Behörde die Vereinbarkeit mit dem Bebauungsplan, der Bauordnung und eventuellen Zweck­ent­frem­dungs­sat­zun­gen. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die schriftliche Genehmigung.

Viele Eigentümer unterschätzen, wie streng Städte und Gemeinden inzwischen die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung kontrollieren. Wer frühzeitig sauber plant und die Nut­zungs­än­de­rung korrekt beantragt, spart sich später teure Rückbaukosten und langwierige Rechts­strei­tig­kei­ten.

Ing. André Heid M. Sc.

Nut­zungs­än­de­rung einer Ferienwohnung: Kosten im Überblick

Die Kosten für die Nut­zungs­än­de­rung einer Ferienwohnung hängen vom Standort, dem Umfang der geplanten Nutzung und den baulichen Anforderungen ab. Eine Übersicht typischer Kos­ten­po­si­tio­nen:

Kostenposition Preisspanne
Antragsgebühren bei der Bau­auf­sichts­be­hör­de ca. 1.500 – 3.000 €
Architekten- oder Bau­in­ge­nieur­ho­no­rar ca. 1.000 – 2.500 €
Gutachten (z. B. Brandschutz, Statik) ca. 500 – 2.000 €
Bauliche Anpassungen (Fluchtwege, Schallschutz) ca. 2.000 – 10.000 €
Stell­platz­ab­lö­se (bei fehlendem Stellplatz) ca. 500 – 5.000 € pro Platz

Je nach Vorhaben summieren sich die Kosten für die Nut­zungs­än­de­rung einer Ferienwohnung schnell auf 5.000 bis 15.000 Euro.

Tipp: Viele Eigentümer unterschätzen die tatsächlichen Kosten für eine Nut­zungs­än­de­rung der Ferienwohnung, insbesondere für Gutachten und Stell­platz­nach­wei­se. Durch eine frühzeitige Planung gemeinsam mit einem erfahrenen Bau­vor­la­ge­be­rech­tig­ten können Sie die Kosten im Vorhinein eruieren und Sie vermeiden unnötige Ausgaben.

Regionale Besonderheiten bei der Nut­zungs­än­de­rung einer Ferienwohnung: Niedersachsen & Co. im Vergleich

Je nach Bundesland gelten un­ter­schied­li­che Regeln für die Nut­zungs­än­de­rung einer Ferienwohnung.

  • In Niedersachsen prüfen viele Kommunen intensiv, ob Wohnraum dauerhaft als Ferienwohnung genutzt werden darf. Ohne Genehmigung droht die sofortige Untersagung.
  • Bei der Nut­zungs­än­de­rung einer Ferienwohnung in Schleswig-Holstein, vor allem in touristischen Regionen wie der Nord- und Ostseeküste, schreiben viele Gemeinden eine förmliche Genehmigung vor, um den Wohnungsmarkt zu schützen.
  • Die Nut­zungs­än­de­rung einer Ferienwohnung ist in Bayern (beispielsweise München) an enge Auflagen gebunden, etwa im Hinblick auf die zulässige Dauer der Fe­ri­en­ver­mie­tung.
  • Auch in Baden-Württemberg fordern Städte wie Freiburg oder Heidelberg klare Nachweise, dass durch die Umnutzung kein dauerhafter Wohnraum verloren geht.
  • In anderen Bundesländern wie Hessen, Nordrhein-Westfalen oder Sachsen gelten ähnliche Anforderungen, abhängig vom regionalen Wohnraummangel und kommunalen Zweck­ent­frem­dungs­ge­set­zen.

Hinweis: Die Nut­zungs­än­de­rung einer Wohnung in eine Ferienwohnung löst neue Prüfpflichten aus, etwa im Hinblick auf Rettungswege und Nach­bar­schafts­schutz. Eine genaue Prüfung der örtlichen Vorschriften ist stets notwendig, bevor Sie einen Antrag auf Nut­zungs­än­de­rung der Ferienwohnung stellen.

Umnutzung: Von der Ferienwohnung zurück zum Wohnraum

Wenn Sie eine Ferienwohnung wieder als normalen Wohnraum nutzen möchten, benötigen Sie in vielen Fällen ebenfalls eine formelle Nut­zungs­än­de­rung. Die Rückumwandlung ist vor allem in Städten mit Zweck­ent­frem­dungs­sat­zung relevant, da hier die Wie­der­her­stel­lung von dauerhaftem Wohnraum politisch unterstützt wird.

Für die Umnutzung einer Ferienwohnung in Wohnraum stellen Sie erneut einen Antrag bei der Bau­auf­sichts­be­hör­de. Die geforderten Unterlagen sind ähnlich wie bei der ursprünglichen Nut­zungs­än­de­rung der Ferienwohnung: Lageplan, Grundrisse und eine Beschreibung der geänderten Nutzung. In der Regel wird geprüft, ob der Raum weiterhin die Anforderungen an Wohnnutzung erfüllt, etwa hinsichtlich Belichtung, Raumhöhe und Rettungswege.

Häufige Fragen zur Nut­zungs­än­de­rung einer Ferienwohnung

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Nut­zungs­än­de­rung einer Ferienwohnung.

Was passiert, wenn ich die Nut­zungs­än­de­rung nicht beantrage?

Ohne eine Genehmigung riskieren Sie Bußgelder, eine Nut­zungs­un­ter­sa­gung und schlimms­ten­falls eine Rück­bau­an­ord­nung. Behörden reagieren besonders streng, wenn Wohnraum ohne Genehmigung als Ferienwohnung genutzt wird.

Wie lange dauert die Genehmigung einer Nut­zungs­än­de­rung zur Ferienwohnung?

Je nach Bundesland und Behörde dauert das Verfahren zwischen 4 und 12 Wochen. Verzögerungen entstehen oft, wenn Unterlagen fehlen oder zusätzliche Gutachten angefordert werden.

Brauche ich eine Genehmigung auch für eine einzelne Ferienwohnung in meinem eigenen Haus?

Ja, sobald Sie eine Wohnung regelmäßig an wechselnde Gäste vermieten, ist eine Nut­zungs­än­de­rung erforderlich – unabhängig von der Größe oder Lage.